Protokoll der Sitzung vom 17.10.2001

1. In Absatz 2 werden nach den Worten ,für die ab dem 1.‘ die Worte ,August 1999‘ durch die Worte ,Januar 2000‘ ersetzt.

2. Dem Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

,(3) Die in diesem Gesetz genannten Euro-Beträge und Euro-Bezeichnungen gelten erstmalig für die Kinder, die ab dem 1. Januar 2002 geboren oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden. Für die im Jahr 2001 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommenen Kinder gelten die Deutsche MarkBeträge und -Bezeichnungen weiter.‘“

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen damit in Abweichung zum Gesetzentwurf durch die Änderung des Artikel 1 Nummer 8 Verwaltungsvereinfachungen vor.

Der Sozialausschuss hat dem geänderten Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 5. September 2001 vorbehaltlich der unveränderten Zustimmung durch den mitberatenden Finanzausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU zugestimmt. Der mitberatende Finanzausschuss hat, soweit seine Zuständigkeit betroffen ist, die gleichen Änderungen empfohlen, die der Sozialausschuss schon beschlossen hatte.

Im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes wurde von Seiten des Sozialministeriums eine Änderung des Artikel 1 Nummer 8 empfohlen. Zur Begründung wurde angeführt, dass dies der Verwaltungsvereinfachung diene. Die Koalitionsfraktionen haben sich diese Empfehlung als Antrag zu eigen gemacht. Der Ausschuss hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU zugestimmt.

Zum Abstimmungsverhalten wurde von Seiten der Fraktion der CDU erklärt, dass man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, weil das Landeserziehungsgeldgesetz insgesamt familienfeindlich sei und die Gesetze, die 1995 durch die Fraktion der CDU auf den Weg gebracht und 1999 aufgrund des Änderungsgesetzes außer Kraft gesetzt worden seien, noch weiter eingeschränkt würden. Der Begriff „Beschäftigung zur Berufsausbildung“ sei viel enger als die bisherige Regelung. Nicht jedes Bildungs- oder Ausbildungsverhältnis stelle eine Beschäftigung zur Berufsausbildung dar. Wer in Ausbildung gehe beziehungsweise stehe, müsse aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes künftig damit rechnen, dass die Leistungen gekürzt beziehungsweise ganz gestrichen werden.

Hierzu wurde von Seiten des Sozialministeriums darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetzentwurf der Begriff „Berufsausbildung“ und „Bildungsverhältnis“ in „Berufsbildungsverhältnis“ geändert worden sei. Dies beruhe auf einem Gerichtsurteil, wonach der Begriff der Berufsbildung auch die Berufsausbildung umfasse. Gleiches sei auch im Berufsbildungsgesetz der Fall. Daher sehe das Sozialministerium den Begriff „Berufsausbildung“ auch von dem Begriff „Berufsbildungsverhältnis“ mit erfasst. Im Übrigen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Landtagsdrucksache 3/2332 und bitte Sie, dieser zuzustimmen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Dr. Seemann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der aktuellen Novelle zum Landeserziehungsgeldgesetz kann die CDU nicht zustimmen. Es entspricht nicht den landespolitischen und den bundespolitischen Zielen der CDU. Sie haben das Landeserziehungsgeld, Frau Bunge, im Jahr 1999 de facto abgeschafft. Das war eine Ihrer ersten sozialpolitischen

Maßnahmen in die falsche Richtung. Sie sind weiter dabei, die Anspruchsberechtigten zu reduzieren. Ich darf hier noch mal die Zahlen in Erinnerung bringen. Im Jahre 1999 sind immerhin noch 7.337 Zahlfälle zu verze i c hnen gewesen, im Jahre 2000 2.131 und im Jahre 2001 – man höre und staune – 636 mit insgesamt 3.241.000 DM am Stichtag 27.09.2001. Das kann man beileibe nicht als Landeserziehungsgeld und als Weg in die richtige Richtung bezeichnen.

Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen einen Blick nach Thüringen, einem Land, das Ihnen ja nicht so gefällt,

(Reinhard Dankert, SPD: Thüringen ist ein schönes Land.)

zumindest von der politischen Farbe her nicht so gefällt. Ansonsten ist es landschaftlich sehr schön, Herr Dankert, da gebe ich Ihnen Recht.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Meine Damen und Herren, das Land Thüringen – ich darf hier die Zahlen mal nennen – gibt für seine Kinder immerhin 36,7 Millionen Mark aus im Jahre 2000 und im Jahre 2002, also im nächsten Jahr, 36 Millionen Mark. Vergleicht man das mit Ihren Zahlen – also, na ja, woll’n wir gar nicht drüber reden, knapp 4 Millionen, das ist es.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist alles, was wir für Kinder und Jugendliche ausgeben, Herr Glawe?! Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Wir können diesen Dingen, die Sie hier auf den Weg gebracht haben, nicht zustimmen. Es ist familienfeindlich, das habe ich vorhin schon mal gesagt. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir unterstützen die Initiative der Bundes-CDU und ich darf hier noch mal vortragen, was dort vorgesehen ist.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Wir wollen ein Familiengeld einführen ab dem Jahr 2003 in Höhe von 1.200 DM für Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

(Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

Das würde dann endlich auch mal die Frage klären, Landeserziehungsgeld und Bundeserziehungsgeld, dass das endlich mal geklärt ist, dass es dann drei Jahre gezahlt wird. Denn jetzt zahlt der Bund zwei Jahre und im dritten Jahr ist das Land gefordert.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Und das, was Sie hier leisten, ist ja ein Armutszeugnis. Damit können Sie sich nirgendwo sehen lassen, außer...

(Reinhard Dankert, SPD: Ihre 1.200 Mark sind eine Mogelpackung. Das wissen Sie auch. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Das ist keine Mogelpackung, Herr Dankert. Darüber reden wir im Jahre 2003.

Ich darf Ihnen weiter vortragen, dass es dann ein Familiengeld geben soll zwischen 400 und 600 DM pro Monat, und zwar bis zum 18. Lebensjahr und auch für Studierende.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Natürlich, damit die Frauen zu Hause bleiben.)

Alles das, was Sie sozusagen als Familienpolitik oder als Landeserziehungsgeld hier vortragen, ist letzten Endes – das haben Sie in Ihrem eigenen Entwurf auch geschrieben. Von den ehemals 100 Prozent Anspruchsberechtigten lassen Sie heute noch 5 Prozent der Anspruchsberechtigten teilhaben, meine Damen und Herren. Das ist Ihre sozialpolitische, familienpolitische Leistung im Land Mecklenburg-Vorpommern seit Regierungsantritt.

(Beifall Gesine Skrzepski, CDU)

Und ich meine schon, dass das gar nicht hart genug zu rügen ist. Sie fühlen sich in dieser Frage wahrscheinlich sogar noch wohl.

Meine Damen und Herren, es ist so, dass Beschäftigungsverhältnisse heute uminterpretiert werden. Sie halten die Anspruchsberechtigten raus, Sie rechnen künstlich Anspruchsberechtigte runter und letzten Endes erhalten Erziehungsgeld nur noch junge Mütter zwischen 14 und 27 Jahren und dann auf einer so schmalen Schiene, dass man es eigentlich abschaffen könnte. Deswegen werden wir Ihre Gesetzesnovelle grundsätzlich ablehnen und die Zustimmung verweigern. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heidemarie Beyer, SPD: Das wissen wir ja.)

Danke, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Seemann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie immer zu diesem Thema sehr wenig Abgeordnete im Raum – ich finde das sehr bedauerlich, muss ich sagen.

Mit dem Gesetzentwurf, das hatte ich vorhin schon gesagt, sollen einerseits Anpassungen an das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vorgenommen werden, andererseits werden gleichzeitig aus der Rechtsprechung und den Erfahrungen resultierende Verbesserungen geregelt. Herr Glawe, insofern finde ich es natürlich bedauerlich,

(Harry Glawe, CDU: Hören Sie doch auf!)

dass Sie vom Grunde her diese Novelle ablehnen. Zudem wird die Einbeziehung der Währungsumstellung auf den Euro in die Gesetzesänderung aufgenommen.

(Harry Glawe, CDU: Wo sind denn Ihre Verbesserungen? Zählen Sie die mal auf!)

Daneben hat der Gesetzentwurf das Ziel, die Situation für Familien, die Anspruch auf Erziehungsgeld haben, zu verbessern. Dies betrifft Erziehungsberechtigte, die sich in Bildungsmaßnahmen befinden. Nunmehr wird das Vorliegen eines Bildungsverhältnisses im Bezugsraum, also im dritten Lebensjahr des Kindes, ausreichend sein. Das bedeutet nicht, Herr Glawe, wie Sie nicht müde werden zu behaupten,

(Harry Glawe, CDU: Hören Sie doch auf!)

dass derjenige, der in Ausbildung geht, aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes damit rechnen muss, dass die Leistungen gekürzt werden. Im Gegenteil, das Vorliegen eines Bildungsverhältnisses im Bezugszeitraum wird als ausreichend angesehen.

(Harry Glawe, CDU: Jaja.)

Lassen Sie bitte diese unwahren Behauptungen!

(Harry Glawe, CDU: Jaja.)

Sie glauben doch wohl nicht im Ernst,

(Harry Glawe, CDU: Gucken Sie sich die Zahlen an, die genehmigt worden sind! Die sprechen für sich.)