(Harry Glawe, CDU: Gucken Sie sich die Zahlen an, die genehmigt worden sind! Die sprechen für sich.)
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir uns in einer der letzten Sitzungen des Sozialausschusses speziell über die Warnow-Klinik verständigt hätten,
so, wie Sie jetzt in der Presse behauptet haben sollen, nachzulesen in der SVZ vom 12.10. dieses Jahres.
Wir hatten uns vielmehr in der Sitzung gemeinsam darauf geeinigt, nach der Anhörung am 29.10. die Probleme zu diskutieren.
(Harry Glawe, CDU: Wir reden jetzt nicht über Krankenhäuser, sondern über das Landeserziehungsgeld.)
Doch zurück zum eigentlichen Thema. Im Bereich der Anpassung an das Bundesrecht wird mit dem vorliegenden Gesetz die Regelung über die Unvereinbarkeit von Arbeitslosengeld und gleichzeitigem Erziehungsgeld aufgehoben. Der steuerliche Pauschbetrag wird für jedes behinderte Kind in der Familie berücksichtigt und Eltern erhalten jetzt die Möglichkeit, gemeinsam Elternzeit zu nehmen. Auch für adoptierte beziehungsweise mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommene Kinder wird durch die Gleichstellung eine Verbesserung erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zudem hat der Bundesrat am 13. Juli 2001 dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung zugestimmt. Das Kindergeld wird also zum 1. Januar 2002 erhöht.
und Gott sei Dank gelten für uns in Mecklenburg-Vorpommern diese Regelungen auch. Da bin ich heilfroh.
Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird nochmals um rund 30 DM auf 154 Euro, das entspricht 301,20 DM, angehoben. Dieser Betrag gilt auch für dritte Kinder. Für vierte Kinder beträgt das Kindergeld 179 Euro. Das entspricht 350,09 DM.
Der Steuerfreibetrag für das allgemeine sächliche Existenzminimum wird den aktuellen Lebensverhältnissen angepasst und von bisher 6.912 DM auf 3.648 Euro, das entspricht 7.134 DM, erhöht. Der bisherige Betreuungsfreibetrag von 3.024 DM, der nur für Kinder unter 16 Jahren galt, wird durch einen Freibetrag von 2.160 Euro für alle Kinder von 0 bis 27 Jahren ersetzt, durch den der allgemeine Betreuungsbedarf, der Erziehungsbedarf und der allgemeine Ausbildungsbedarf eines Kindes steuerlich freigestellt wird. Für Kinder unter 14 Jahren wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Abzug für nachgewiesene erwerbsbedingte Betreuungskosten von 1.500 Euro zugelassen, soweit diese Betreuungskosten den Betrag des bisherigen Betreuungskostenfreibetrages von 3.024 DM übersteigen.
Für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag von 924 Euro je Kalenderjahr abgezogen werden. Der Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende mit Kindern wird stufenweise von jetzt 5.616 DM im Jahre 2002 auf 2.340 Euro, im Jahre 2003 auf 1.188 Euro abgeschmolzen und ab 2005 aufgehoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Maßnahmen wurden weitere Schritte zum Abbau der sich über Jahre gestauten Probleme in der Familienförderung gegangen.
Es wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich erleichtert, eine Hürde für die beruflichen Chancen von Müttern und für die Karriere des Vaters als erziehendem Elternteil ist genommen.
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Übernahme von Elternverantwortung nicht gleichbedeutend ist mit Verzicht auf eine andere Gestaltungsmöglichkeit. Und diese Aufgabe, meine Damen und Herren, nehmen wir wahr.