Protokoll der Sitzung vom 17.10.2001

(Zuruf von Steffie Schnoor, CDU)

Autonomie ist keinesfalls „einfach machen lassen“, Hochschulen als „vierte Gewalt“ oder als „Staat im Staate“.

Auch in Zukunft wird die Finanzierung der Hochschulen in unserem Land in wesentlichen Teilen vom Staat getragen. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Ansiedlung und Unterhaltung staatlicher Hochschulen eine Angelegenheit aller Bürger und damit eine öffentliche Angelegenheit ist. Sie ist ein Teil der zukunftssichernden Daseinsvorsorge. Aus diesem Grunde kann sich der Staat aus der Hochschulplanung nicht verabschieden und er wird auf bestimmten Leistungszielen bestehen müssen. Hochschulen und Staat tragen in einem solchen System öffentlich finanzierter Hochschulen gemeinsam die Verantwortung für die Entwicklung der Wissenschaft in Lehre und Forschung.

Lassen Sie mich im Folgenden kurz die tragenden rechtlichen Elemente dieser neuen Systematik erläutern, die sich am ehesten mit Begriffen wie Verantwortungsgemeinschaft oder Verantwortungspartnerschaft umschreiben lässt. Zentraler Ansatz dieser neuen Systematik des Zusammenwirkens ist der Abschied von einzelfallbezogenen Steuerungsmaßnahmen. Stattdessen wird für die

Hochschulen und mit diesen künftig ein mehrjähriger Rahmen festgelegt, innerhalb dessen ein Höchstmaß an Planungssicherheit besteht.

Konkret: Künftig werden nach Paragraph 14 dieses Gesetzentwurfes mit den Hochschulen mehrjährige Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes erarbeitet und durch den Landtag beschlossen. In diesen werden Faktoren wie Profile in Forschung und Lehre, die Studienplatzkapazitäten, die Schwerpunkte des Hochschulbaus sowie die Höhe des für die Hochschulen insgesamt vorgesehenen Landeszuschusses niedergelegt.

Zur Konkretisierung der Eckwerte schließt die Landesregierung mit den Hochschulen Zielvereinbarungen, in denen der Landeszuschuss für die jeweilige Hochschule und die Entwicklungs- und Leistungsziele in wesentlichen Bereichen festgelegt werden. Die Eckwerte und die Zielvereinbarungen bilden für die Hochschulen einen Rahmen, innerhalb dessen sie sich selbstständig entwickeln können. Dadurch und durch den Finanzierungskorridor erhalten die Hochschulen ein bisher nicht erreichtes Maß an Planungssicherheit.

Es werden auch Bedenken dahin gehend erhoben, dass die Planungssicherheit durch den Haushaltsvorbehalt bei Eckwerten und Zielvereinbarungen beeinträchtigt werde. Haushaltsvorbehalte sind durch Bundes- und Landesrecht geboten. Wir sollten vielmehr davon ausgehen, dass die Eckwerte eine eindeutige Willensbekundung und damit eine politische Selbstbindung des Etatgebers, also dieses Parlamentes bedeuten.

Im Zuge der Diskussion um den Gesetzesentwurf sind von verschiedener Seite auch Einwände gegen die neue Systematik der Hochschulsteuerung unter Autonomieaspekten erhoben worden. Diese wurden teils damit begründet, dass die Hochschulen durch Eckwerte und Zielvereinbarungen derart eingeengt werden, dass eine autonome Entfaltung nicht stattfinden könne. Sicher: Die Eckwerte und im konkreten Fall auch die Zielvereinbarungen werden den gemeinsamen Willen und damit auch den Willen des Staates als Planungs- und Finanzierungsinstanz zum Ausdruck bringen müssen. Sie beruhen auf dem Prinzip „Leistung und Gegenleistung“ und müssen daher auch abrechenbar sein.

Aber ich betone, meine Damen und Herren, dass insbesondere die Eckwerte, aber auch die Zielvereinbarungen so gefasst werden müssen, dass den Hochschulen breite Möglichkeiten zur eigenständigen Profilbildung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Es gibt Vorbilder aus anderen Ländern, aber wir betreten hier auch Neuland und werden deshalb diese neuen Instrumente in ihren Wirkungen noch ausgestalten und erproben müssen.

Ein anderer, häufig gegen Zielvereinbarungen erhobener Vorbehalt geht dahin, dass Zielvereinbarungen den Hochschulen nicht wirklich eine höhere Autonomie einräumten, da der Staat als Geldgeber in diesem Rahmen ohnehin die stärkere Position habe und den Hochschulen letztendlich keine wirkliche Alternative bleibe. Sicher kann es in finanziellen Angelegenheiten zwischen Staat und Hochschulen keine vollständige Symmetrie geben. Gleichwohl erscheint mir dieser Weg vorzugswürdig, das heißt: Konsensuale Vorgehensweise wird erlangt, einseitige Vorgaben oder einzelfallbezogene Steuerungsmaßnahmen bestehen nicht. Ein Weg übrigens, der zunehmend auch in den Hochschulgesetzen anderer Länder zu finden ist.

Eine Argumentation, wonach Begrenztheit von Ressourcen die Autonomie aufhebt, führt vom Hochschulgesetz weg. Das ist eine andere Regelungsmaterie. Mit dem Hochschulgesetz hat zu tun, dass sich, und das gerade in Zeiten knapper Ressourcen, ein System bewährt, welches den Hochschulen breite Möglichkeiten bietet, in eigener Verantwortung den notwendigen Entwicklungen zu entsprechen. Autonomie ist nicht primär eine Frage des Geldes. Im Gegenteil, Autonomie ist der Schlüssel für die verantwortungsvolle Handhabung von begrenzten Ressourcen.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Ich habe das Problem der Hochschulplanung und der Planungssicherheit deswegen besonders ausführlich behandelt, weil hier im Zuge der Erarbeitung der Novelle besonders heftig diskutiert worden ist.

Meine Damen und Herren, wenn die wesentlichen staatlichen Planungsinteressen künftig in transparenter Weise in Eckwerten und Zielvereinbarungen verbindlich und in weitgehendem Konsens festgeschrieben sind, wird es möglich sein, auf einen Großteil des bisherigen einzelfallorientierten staatlichen Einwirkungsinstrumentariums zu verzichten. Die staatlichen Genehmigungs-, Regelungs- und Eingriffsvorbehalte sind gegenüber dem geltenden Landeshochschulgesetz daher um die Hälfte reduziert worden.

(Heidemarie Beyer, SPD: Das ist auch gut so.)

Tatsächlich gibt es nur noch vier Genehmigungstatbestände, nämlich hinsichtlich der Grundordnung, hinsichtlich der Gebührenordnung, hinsichtlich der Wahl des geschäftsführenden Direktors der Universitätskliniken und der Belastung des Körperschaftsvermögens in großem Umfang.

Eingriffs- oder Regelungsbefugnisse konzentrieren sich auf den Bereich, der den Hochschulzugang und das Personalwesen betrifft, auf Bereiche also, in denen im Interesse der Studierenden und der Bediensteten eine ländereinheitliche Vorgehensweise gewährleistet werden muss.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich den Wegfall des Genehmigungserfordernisses für die Einrichtung von Studiengängen nennen. Dieses Genehmigungserfordernis besteht immerhin noch in zwölf Ländern. Sein Wegfall verbürgt unseren Hochschulen in einem neuen Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern, ein weit größeres Maß an Autonomie als zahlreichen Hochschulen in den alten Bundesländern, die sich bereits über Jahrzehnte in einer freiheitlichen Gesellschaft entwickeln konnten. Der Verzicht des Landes auf die Genehmigung der Studiengänge zeugt in beispielhafter Weise von einem großen Vertrauensvorschuss, den der Staat den Hochschulen des Landes entgegenbringt,

(Wolfgang Riemann, CDU: Die sehen das aber ganz anders.)

sofern sie dem zustimmen natürlich.

Weitere Beispiele für den Verzicht auf staatliche Einwirkungsmöglichkeiten sind die Möglichkeit, dass die Hochschulen die Widmung von Professuren eigenverantwortlich ändern können, sowie der Verzicht auf die Genehmigung von Prüfungsordnungen, den die Mehrheit der deutschen Hochschulgesetze im Übrigen nach wie vor vorsieht. Freie Hand erhalten die Hochschulen auch bei der Ausgestaltung der Binnenorganisation der Hochschu

len unterhalb der Fachbereichsebene. Mit den wahrhaft minimalistischen Regelungen zur organisatorischen Untergliederung der Hochschulen bewegt sich unser Bundesland bundesweit ganz vorn.

Auch in haushälterischer Hinsicht erhalten die Hochschulen die für die eigenständige Strukturierung und Profilbildung erforderlichen Freiheiten in Form budgetierter Globalhaushalte. Die Globalhaushalte ermöglichen es den Hochschulen, weitestgehend selbstständig über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel zu entscheiden, und bilden damit das materielle Rückgrat von Gestaltungsfreiheiten. Zur Steigerung der finanziellen Flexibilität werden die Anreize zur Schaffung eigener Einnahmen erhöht, indem diese den Hochschulen künftig zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. In diesem Bereich werden sich die Hochschulen mithin künftig ein finanzielles Standbein aufbauen können, das von staatlicher Einwirkung unabhängig ist.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Die vergrößerten Spielräume der Hochschulen und der weitgehende Verzicht auf einzelfallbezogene vorbeugende Steuerungsmaßnahmen erfordern jedoch auch die Bereitstellung eines funktionsfähigen Systems zur Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle. Darüber hinaus müssen Anreize für Leistungen geschaffen werden. Auch hierfür ist im Gesetzentwurf ein breites und umfassendes Instrumentarium bereitgestellt worden.

In diesem Zusammenhang sind zunächst Akkreditierung und Evaluation von Studiengängen durch nichtstaatliche externe Stellen zu nennen. Künftig wird für die Eröffnung eines neuen Studiengangs eine Akkreditierung notwendig sein. Im Rahmen dieser Akkreditierung wird umfassend durch Dritte geprüft, ob der Studiengang quantitativ und qualitativ die Mindeststandards erfüllt. Auch Evaluationsverfahren durch Außenstehende und unter maßgeblicher Beteiligung der Studierenden sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Hierdurch erhalten die Hochschulen ein effektives Instrument zur Selbststeuerung und Qualitätskontrolle vor allem im wissenschaftlichen Bereich.

Zusätzliche Anreize, meine Damen und Herren, besondere Leistungen zu erbringen, werden dadurch geschaffen, dass ein Teil der staatlichen Finanzierung in Abhängigkeit von den durch die Hochschulen erbrachten Leistungen erfolgt. Wohlgemerkt, es handelt sich lediglich um einen Teil neben der Grundfinanzierung, so dass die Aufgabenerfüllung der Hochschulen durch leistungsorientierte Vergaben grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird.

Zur Kontrolle der Effektivität des Einsatzes der im Rahmen des Globalhaushalts bereitgestellten Mittel werden eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein Controlling flächendeckend eingeführt. Im Ergebnis lässt sich also feststellen, dass die Hochschulen durch das neue Gesetz nicht nur ein Höchstmaß an Autonomie in wissenschaftlicher, personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, sondern auch Planungssicherheit in einer ganz neuen Dimension erhalten.

Neben Hochschulautonomie ist für mich eine umfassende Partizipation aller Hochschulmitglieder einer der tragenden Grundsätze der Hochschulpolitik im Sinne der Gemeinschaft der Lehrenden und der Lernenden. Dementsprechend hat für mich das Prinzip der Gruppenhochschule auch nie zur Disposition gestanden. Ich nenne an

dieser Stelle ausdrücklich die Studierenden als größte Gruppe der Hochschule. Ihre Mitwirkungsrechte werden noch ausgebaut, zum Beispiel in Fragen der Evaluation. Auch die verfassten Studentenschaften, die in einigen Bundesländern abgeschafft sind, gewährleisten eine starke und effektive Vertretung studentischer Interessen.

Der erhebliche Zuwachs an Autonomie erfordert natürlich, die Akzente der Partizipation an Entscheidungen innerhalb der Hochschule auf der Grundlage von Gewaltenteilung zu ändern. Die Hochschulen werden künftig in eigener Zuständigkeit zeitnah personelle, finanzielle, auch strukturelle Entscheidungen treffen und umsetzen müssen. Profile schärfen, Schwerpunkte bilden, Ressourcen gezielt einsetzen, in Besitzstände eingreifen – solche Entscheidungen können von Gremien jedoch nur bedingt in der gebotenen Konsequenz getroffen werden. Gremienentscheidungen in wissenschaftlichen Einrichtungen sind nach allen Erfahrungen tendenziell strukturbewahrend und beinhalten häufig nur den kleinsten gemeinsamen Nenner, wenn überhaupt.

Künftig ist die Konzentration der operativen Befugnisse bei der Hochschulleitung vorgesehen, deren Zusammensetzung die jeweilige Grundordnung näher regelt. Hierbei kann die Hochschule alternativ von einer Einzelperson oder von einem Kollegium geleitet werden. Externe Persönlichkeiten und nichtprofessorale Hochschulmitglieder, auch Studierende können der Leitung angehören. Dieser Spielraum bei der Ausgestaltung der Leitungsstrukturen ist bundesweit bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer trifft hier engere Vorgaben. Der Demokratie in der Hochschule wird hierbei dadurch entsprochen, dass die Hochschulleitung auf eine besonders umfassende demokratische Legitimation verweisen kann.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Dr. Manfred Rißmann, SPD)

So ist der für die Wahl der Hochschulleitung zuständige erweiterte Senat drittelparitätisch zusammengesetzt, das heißt, die Studierenden stellen ein Drittel der Mitglieder. Zur Gewährleistung der demokratischen Gestaltungsbalance erhält überdies der gewählte und gruppenparitätisch zusammengesetzte Senat neben seinen Befugnissen als Normgebungs- und Wahlorgan auch umfassende Aufsichts- und Kontrollbefugnisse gegenüber der Hochschulleitung und ist für deren Entlastung zuständig. Selbstverständlich ist die Hochschulleitung abwählbar. Darüber hinaus kann der Senat künftig, wenn die Grundordnung dies vorsieht, über die Hochschulentwicklungsplanung mit entscheiden. Der erweiterte Senat wird gegenüber dem Konzil, wie es im bisherigen Landeshochschulgesetz vorgesehen war, durch Stellungnahmeund Initiativrechte gestärkt. Die genannten Leitungsstrukturen finden sich in ähnlicher Weise auf der Fachbereichsebene wieder. Hier wird also konsequent einheitlich vorgegangen, so dass die Dekane oder Fachbereichsleiter nicht nur Grüßfunktionen haben, um das mal etwas übertrieben auszudrücken, sondern auch wirklich Entscheidungen treffen können.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, Heike Polzin, SPD, und Götz Kreuzer, PDS)

Also, Demokratie und Partizipation an unseren Hochschulen werden durch den Gesetzesentwurf in vollem Umfang gewährleistet, sogar gestärkt. Zugleich werden handlungsfähige Entscheidungsstrukturen bereitgestellt.

In einer langfristig angelegten Strategie des Strukturwandels hin zu einer wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft ist die Ressource Bildung von zentraler Bedeutung. Nur dort, wo ein hinreichendes Potential gut ausgebildeter und innovativ tätiger Menschen vorhanden ist, werden Investitionen realisiert und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen.

(Heidemarie Beyer, SPD: Richtig.)

Für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern mit einer ehemals auf wenige Branchen konzentrierten Wirtschaftsstruktur ist dies noch bedeutender. Hightechfelder und wissensbasierte Dienstleistungen erschließen neue Chancen für Beschäftigung. Fehlende natürliche Ressourcen können nur durch geistiges Kapital kompensiert werden. Wir brauchen intelligenzintensive Güter und Dienstleistungen. Nur so können wir im internationalen Wettbewerb bestehen.

Gerade in den neuen Ländern kommt den wissenschaftlichen Einrichtungen die Aufgabe zu, das zu geringe Forschungs- und Entwicklungspotential der Wirtschaft wenigstens teilweise zu kompensieren. Sie binden damit junge intelligente Menschen ans Land und können einen Sogeffekt bewirken. Dies ist heute schon im Bereich der Biotechnologien oder der Informations- und Kommunikationstechnologien zu sehen.

Die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind hier zuallererst gefragt. Sie sind die Orte, an denen das neue Wissen generiert und vermittelt wird. Sie sind Motor für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und Partner von Unternehmen, Organisationen, Verbänden und Politik. In ihnen wird nicht nur die wissenschaftlich-technische, sondern auch die gesellschaftliche Zukunft antizipiert.

Hochschulen müssen Werkstätten und Laboratorien sein, von denen aus das Wissen in die Gesellschaft transferiert wird. Der regionale Struktureffekt von Hochschulen muss noch viel stärker als bisher zur Geltung kommen. Die Begegnung der Hochschulen mit der gesellschaftlichen Praxis und mit der Wirtschaft zu erleichtern ist eine wesentliche Zielstellung des neuen Hochschulgesetzes. So sieht das Gesetz ausdrücklich die Gründung von Unternehmen zu Technologietransferzwecken vor oder die Beteiligung an diesen unter erleichterten Voraussetzungen. Darüber hinaus sollen Absolventen und Mitglieder der Hochschulen bei Unternehmensgründungen unterstützt werden.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Zur gesellschaftlichen Orientierung und Verantwortung der Hochschulen gehört auch, dass die Studiengänge kürzer und praxisorientierter werden und Veranstaltungen im Bereich Unternehmensgründung und -führung obligatorisch werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Wir brauchen Gründergeist, der von Hochschulen maßgeblich ausgeht, meine Damen und Herren.

Das verstärkte Engagement der Hochschulen auf dem Markt der Weiterbildung ist ein weiteres Element der gesellschaftlichen Öffnung. Auch dies ist nicht nur eine Einbahnstraße. Die Hochschulen geben nicht nur, sie empfangen auch – neue Ideen aus der Praxis, neue Anregungen für Lehre und Forschung, neue Möglichkeiten, sich selbst effizienter zu organisieren. Hochschulen werden so zu selbst lernenden Organisationen.

Die Hochschulen sollen auch bei der Entwicklung von Strategien vom Wissen Externer in verstärktem Maße profitieren können. Zu diesem Zweck wird künftig an allen Hochschulen ein Hochschulrat eingerichtet.

Auch die umfassende Sicherung der Chancengleichheit der Geschlechter ist ein zentrales Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)