indem sie ganz eindeutig auf die Universität und ihr Verständnis vom Begriff „Kostenneutralität“ zugegangen ist. Ich habe auch noch ein bestimmten Verständnis dafür, dass die Regierung in den Paragraphen 5 und 6 eine Absicherung versucht, um zusätzliche Kosten für das Land sicher zu verhindern, habe aber auch von Anfang an das Problem, dass man aus diesen Paragraphenformulierungen auch eine Aushebelung der Gemeinsamkeiten im Paragraphen 3 lesen kann. Deshalb habe ich auch Verständnis für die Probleme der Universität Rostock, die Paragraphen so, wie sie formuliert sind, zu unterschreiben. Ich glaube, dass genauso, wie die Regierung beim Paragraphen 3 Kompromissbereitschaft gezeigt hat, die Universität Kompromissbereitschaft mit ihren so genannten Protokollnotizen bewiesen hat.
Und deshalb, Herr Minister, will ich hier ganz deutlich meine Meinung sagen. Ich bin nicht bereit zu akzeptieren, dass Sie sagen, Ihre Verhandlungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Das entspricht nicht meinem Verständnis vom Auftrag des Landtages. Ich will auch deutlich sagen, dass ich es für sehr problematisch halte, wenn wir das seit Jahren vorhandene Defizit des Klinikums an der Universität Rostock jetzt in dieser Art und Weise mit der Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin verknüpfen.
Was hätten wir denn um Himmels willen getan, wenn wir die Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin nicht auf der Tagesordnung hätten? Hätten wir dann das Defizit so laufen lassen?
Und auch wenn die Universität Rostock, der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät und der Senat sagen, wir können das kostenneutral machen, dann hat das sicher etwas damit zu tun, dass die Neukonzipierung des Studienganges Zahnmedizin billiger sein soll als in der Vergangenheit. Und dann ist die Aussage, wir können das kostenneutral machen, natürlich auf der Basis dieser billigeren Variante, die nicht schlechter ist – „billig“ hier nicht nur finanztechnisch betrachtet –, passiert. Wenn ich denen dann einen Teil dieses Budgets wegnehme, programmiere ich die Nichteinhaltung der Kostenneutralität vor.
Ich habe das jetzt hier als Antwort auf Ihren Beitrag, Herr Minister, etwas ausführlicher gesagt, weil damit auch deutlich wird, dass die Protokollnotizen, wer sie sich ansieht, eine weitgehende Kompromissbereitschaft der Universität signalisieren.
Ich komme zum Fazit der PDS-Fraktion im Umgang mit dem Problem Zahnmedizin. Aus all dem ergibt sich für uns, dass schnell und ergebnisorientiert von beiden Seiten weiter verhandelt werden muss, dass wir die vorliegende Unterrichtung der Landesregierung nur als ein Zwischenergebnis bewerten und dass wir deshalb dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, dass ein Bericht vorgelegt wird, in dem dann ein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag dem Landtag zur Kenntnis gegeben wird. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeord- neten der PDS – Heiterkeit bei Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff und Minister Dr. Peter Kauffold)
Herr Minister, ich bin mit Herrn Dr. Bartels einer Meinung: Der Antrag ist keineswegs, so, wie Sie es sagen, als erledigt anzusehen, denn der Auftrag des Landtages ist nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass die Zahnmedizin wieder eingerichtet wird. Die Universität legte ein innovatives Studiengangmodell vor und die Landesregierung feilscht wie ein wild gewordener Krämer um Halbsätze.
Sehr geehrte Frau Keler, Sie und Ihr Staatssekretär Mediger sind Ihrem Kollegen Kauffold massiv in den Rücken gefallen. Alles, was Ihr Kollege Kauffold im Oktober zur Einbringung des Landeshochschulgesetzes, zur Einführung von mehr Hochschulautonomie sagte, waren
wohlfeile Worte, die aber nichts zu bedeuten haben. Sie haben Ihrem Kollegen Kauffold in der Frage der Hochschulautonomie die Glaubwürdigkeit genommen.
Sie haben mit den so genannten Verhandlungen zur Zahnmedizin unter Beweis gestellt, dass Sie und die Beamten Ihres Hauses nicht bereit sein werden, mit den Hochschulen als gleichberechtigte Partner zu verhandeln, wenn es künftig darum gehen wird, mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abzuschließen.
Meine Damen und Herren! Ein solches Verhalten, eine derartige Machtarroganz verführt mich dazu, dem Parlament mehr Eingriffsmöglichkeiten im LHG zu verschaffen, nahezu in dem Sinn, wie es der Kollege Bartels einst vorhatte.
Aber dieser Umkehrschluss ist fatal, denn auch der schränkt Hochschulautonomie ein. Denn Hochschulautonomie heißt, die Hochschulen von politischen Mehrheiten unabhängig zu machen, genauso unabhängig zu machen wie von den Unternehmensverbänden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben kein Vertrauen in die Hochschulen. Sie sind der festen Meinung, dass die Hochschulen nicht sorgfältig genug mit den ihnen anvertrauten Haushaltsmitteln umgehen können. Da mag vielleicht etwas dran sein, aber haben Sie und Ihre Beamten nicht selbst dazu beigetragen, dass diese Situation entstanden ist? Die Sorgfaltspflicht liegt im Finanzministerium und im Bildungsministerium, das hat die Anhörung zu den Hochschulhaushalten vor einigen Wochen sehr deutlich gezeigt.
Allein der Umstand, dass die Universitäten – und ich spreche hier an dieser Stelle ganz bewusst von Universitäten – nur mittelbar ihre Personalhaushalte verwalten, zeigt, dass die Landesregierung über Jahre Sorglosigkeit gezüchtet hat. Die eingestellten Personalmittel hatten überhaupt nichts auszusagen. Waren zu viel veranschlagt aufgrund von Besetzungssperren, nicht besetzten Lehrstühlen, dann floss das Geld in den Landeshaushalt zurück. War zu wenig veranschlagt, weil mehr Lehrstühle als beabsichtigt besetzt werden konnten, dann wurden die Personalmittel aus dem Einzelplan 11 verstärkt. Verantwortlich dafür ist das Finanzministerium, denn erst mit den flexiblen Haushalten der Fachhochschulen kamen wir zu einer Spitzberechnung der Personalhaushalte. Hier wird deutlich, wo die Probleme liegen. Das ist nicht ein Studiengang, das ist nicht die Zahnmedizin, das ist die falsche Haushaltsdynamik, die bei den Hochschulen Anwendung findet, kollektive Verantwortungslosigkeit fördert und persönliche Verantwortung unmöglich macht,
weil sie weder da noch in den Ministerien gewünscht ist. Das Gezerre um die Zahnmedizin ist ein beeindruckender Beweis für diese Schieflage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal mein Unverständnis über das Verhalten der Landesregierung zum Ausdruck bringen. Innerhalb einer Volluniversität hat sich ein Studiengang aufgerappelt und angesichts einer drohenden Schließung ein innovatives
Konzept auf den Tisch gelegt, das zum einen den regionalen Gegebenheiten gerecht wird und andererseits die wissenschaftliche Entwicklung bereits in der Konzeption eines Studienganges berücksichtigt. Es ist wohl wahr, wie der Minister in seinem Bericht ausdrückt, dass der Paradigmenwechsel von der kurativen zur präventiven Zahnmedizin mehr oder weniger bundesweit stattfindet. Aber an keiner Hochschule schlägt sich dieser Paradigmenwechsel in einem Studiengang, in der Ausbildung der Zahnärzte bereits nieder.
Der Studiengang Zahnmedizin hat sich selbst verkleinert und hat ein innovatives Konzept aufgenommen, das auch extern durch zahlreiche Gutachten, die alle dem Landtag vorliegen, gewürdigt wurde. Der Studiengang wird gebraucht, das sagen uns Zahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung immer wieder. Nicht nur der Studiengang, sondern auch die dazugehörigen Kliniken, die ihre besondere Profilierung nicht zuletzt durch den Studiengang erhalten.
Meine Damen und Herren! Die Umstrukturierung des Studienganges Zahnmedizin könnte mich fast dazu verführen, ein weiteres Mal Studiengänge mit ihrer Schließung zu konfrontieren, um dann dieses Maß an Innovation überall zu erreichen. Das Signal, das die Landesregierung mit ihrer Verweigerungshaltung in der Konsequenz setzt, ist fatal und bremst innovative Entwicklungen aus, anstatt sie zu würdigen und zu befördern.
Da schließe ich das Kultusministerium in die Kritik ein, denn der lapidare Hinweis, dass der Paradigmenwechsel mehr oder weniger bundesweit vorgenommen wird, zeigt, dass sich das Ministerium inhaltlich nicht mit der Konzeption des neuen Studienganges auseinander gesetzt hat. Eine Würdigung hat nicht stattgefunden. Hier geht es nur um Stellen, um Finanzen, auch die sind nicht unwichtig, aber das Land braucht nicht nur eine konsolidierte Haushaltslage, sondern auch etwas, was es voranbringt.
Ich möchte den Umkehrschluss hier an dieser Stelle ausschließen. Natürlich kann die Schließung von Studiengängen nicht immer mit innovativen Konzepten aufgehalten werden. Auch das ist klar. Aber die Zahnmedizin in Rostock geht bundesweit als erster Studiengang den Weg des Paradigmenwechsels und wir werden überprüfen, inwieweit sie diesen Paradigmenwechsel in der Praxis auch tatsächlich vornehmen. Denn Hochschulautonomie, so, wie wir sie verstehen und wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern implementieren wollen, setzt ein höheres Maß an Rechenschaftspflicht voraus. Da nehmen wir die Universität auch gerne in die Pflicht. Und so, wie wir die vergangenen Wochen miteinander gesprochen haben, habe ich auch das Gefühl, dass sich die Universität gerne in die Pflicht nehmen lässt. Anders verstehe ich die Protokollnotiz der Universität auch nicht. Zu Paragraph 5 des Vertrages fordert sie die viel beschworene Autonomie ein und bietet der Landesregierung an, einen Bilanzausgleich aus dem Haushalt der Universität vorzunehmen, solange die Entscheidung über die Quelle des Ausgleichs bei der Universität bleibt. Aber, meine Damen und Herren, diese Entscheidung will die Landesregierung der Universität nicht zugestehen.
Fragwürdig ist das Vorgehen der Landesregierung. Verhandelt wurde nicht – darauf hat auch mein Kollege Dr. Bartels schon hingewiesen –, es wurden lediglich Positionen ausgetauscht, Vertragstexte hin und her geschickt.
Ein Entwurf der Universität wurde in keiner Weise berücksichtigt, er taucht im Bericht der Landesregierung überhaupt nicht auf. So kann man nicht miteinander umgehen.
Das dicke Ende kam dann am Ende. Nachdem das Bildungsministerium am 28. November dieses Jahres der Universität einen von Herrn Minister Kauffold unterschriebenen Vertrag zusandte, reagierte die Universität Rostock mit einer Protokollnotiz, um die weiten Interpretationsspielräume des Vertragstextes einzugrenzen. Es ist anzumerken, dass das Bildungsministerium sich erheblich bewegt hat, vergleichen wir den unterschriebenen Vertrag mit vorherigen Vertragsentwürfen. Dem geneigten Leser wird allerdings auffallen, dass der Vertrag, so, wie es die ersten Sätze der Pressemitteilung vom 06.12. dieses Jahres auch aussagen, auf die Zahnmedizin beschränkt war. Das ist aber nur bedingt so, wenn wir die Anlage 2 a zur Kenntnis nehmen. Diese Geschichte gehört in das Absurditätenkabinett, meine Damen und Herren.
Nachdem die Universität auf den unterzeichneten Vertragsentwurf mit dem Entwurf einer Protokollnotiz am 29.11. reagierte, der die Interpretationsspielräume der Paragraphen 5 und 6 einengte, sah sich der Staatssekretär im Finanzministerium Freitagnachmittag, den 30.11., genötigt, seinerseits eine Interpretation des Paragraphen 3 vorzunehmen, die so nie in Frage stand. Jedoch bewirkte das Veto des Staatssekretärs eine neue Runde am Montag, dem 03.12., in der über Stunden zwischen Finanz- und Bildungsministerium um die Interpretation des Vertrages gerungen wurde, wohlgemerkt fünf Tage nachdem der Vertrag vom Bildungsminister unterschrieben beim Rektor zur Unterschrift lag.
Sehr geehrte Frau Keler, sehr geehrter Herr Kauffold, klärt man solche Fragen nicht, bevor man einen Vertrag unterzeichnet? Welchen Wert besitzt eigentlich Ihre Unterschrift, Herr Minister Kauffold, wenn der Universität Rostock am Dienstag, dem 04.12., eine neue Anlage 2 a übersandt wird, die den Paragraphen 5 modifiziert? Was hat dies mit Vertrauen und Verhandeln, nicht zuletzt mit Fairness zu tun? Auf die Protokollnotiz sind Sie gegenüber der Universität in keiner Weise eingegangen, stattdessen beugen Sie sich dem Diktat des Finanzministeriums und konterkarieren selbst in Ihrer Pressemitteilung vom 06.12. ihre eigenen Positionen.
Erst beschränken Sie die vertraglichen Regelungen auf die Zahnmedizin. Das ist sachgerecht. Dann aber, im letzten Absatz, nehmen Sie wieder Bezug auf den Gesamthaushalt der Medizin, wobei Sie Medizinische Fakultät und Klinikum unsachgemäß miteinander vermengen, um die gesamte Universität für Bilanzverluste in Haftung zu nehmen. Das aber gibt der Vertragsentwurf so nicht her, wenn nicht, ja, wenn nicht die Interpretationshilfen der Finanzministerin dies so ausdrücklich vorsehen würden.
Meine Damen und Herren! An diesem Punkt hat das Bildungsministerium die Verhandlungen abgebrochen, obwohl nicht verhandelt wurde. Die Universität hat ihrerseits angeboten, über Protokollnotiz und Anlage 2 a noch einmal zu reden und zu verhandeln. An diesem Punkt kommen wir nicht mehr mit. Die Meinungsunterschiede sind nicht mehr unüberbrückbar. Dass an einem solchen Punkt die Verhandlungen einfach so abgebrochen werden, erschließt sich mir nicht. Daher fordern wir die Landesregie