Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Des Weiteren ist vorgegeben, dass Diskriminierungsfällen angemessen begegnet werden muss, Herr Glawe. Also müssen im Landesgleichstellungsgesetz Sanktionsmöglichkeiten ausgewiesen werden. Positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern dürfen von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Das wiederum bedeutet für uns, insbesondere Regulierungsmaßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Frauen im Bereich der höheren Laufbahnen auf ihre Effektivität hin zu prüfen und notfalls zu ändern.

Meine Damen und Herren! Angesichts des relativ kurzen Zeitraumes und unter Berücksichtigung, dass wir gerade erst die Landesregierung beauftragt haben, über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu berichten, ist die jetzige Gesetzesänderung nur ein Teilschritt. Weitere müssen noch folgen, vor allem zu Regelungen, die vom öffentlichen Dienst in die private Wirtschaft hineinwirken, zum Beispiel bei der öffentlichen Leistungsgewährung und Auftragserteilung. Diese Ansätze sind in konkrete Forderungen zu fassen, zielgenau und praktikabel auszugestalten, einschließlich Sanktionsmaßnahmen, ansonsten werden wir kaum Veränderungen erreichen. Die EU-Ebene hat dafür die Richtung vorgegeben. Es gibt also, meine Damen und Herren, auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in Zukunft noch reichlich zu tun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Seemann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am 7. März 2001, also vor fast genau einem Jahr, hatten wir uns mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS „Überprüfung der Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes“ beschäftigt. Nahezu übereinstimmend hatten wir damals festgestellt, dass das 1994 verabschiedete und 1998 novellierte Gesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eines der fortschrittlichsten in ganz Deutschland ist. Dennoch hat die praktische Umsetzung, Frau Schnoor, in der Vergangenheit gezeigt, dass einige Bereiche noch effektiver gestaltet werden können. Hierzu sollten nach genauer Analyse Vorschläge unterbreitet werden. Diese liegen uns mit dem Entwurf eines Zweiten Gleichstellungsänderungsgesetzes auf Drucksache 3/2733 nun vor.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung hat bereits die zwei Punkte ausgeführt, die aus der Novellierung resultieren sollen: zum einen die Einführung von Stufenvertretungen im schulischen Bereich und zum Zweiten die Veränderung der Gleichstellungsberichterstattung. Dem Anschein nach handelt es sich hierbei um relativ formale, technokratische Veränderungen. Wer sich jedoch genauer mit den angedachten Änderungen befasst hat, der wird festgestellt haben, dass diese für die Gleichstellung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von erheblicher Bedeutung sind.

Frau Staszak hat den ersten Punkt, die Installierung von Gleichstellungsbeauftragten auf den Ebenen der Schulämter und im Bildungsministerium, bereits ausführlich

dargelegt. Frau Schnoor, Sie haben es aber scheinbar nicht verstanden.

(Steffie Schnoor, CDU: Ich habe es verstanden.)

Sie wissen, dass in den Schulen schon Gleichstellungsbeauftragte gewählt sind, dass wir aber in den Schulämtern mitnichten die Interessen der Lehrerinnen an den Schulen von der Sekretärin zum Beispiel vertreten lassen können. Es geht lediglich darum, dass aus den bereits gewählten Vertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten an den Schulen eine gewählt wird, die die Interessen der Lehrerinnen in den Schulämtern zum Beispiel vertritt. Eigentlich müssten Sie sich doch dafür einsetzen, wenn Sie sagen, 80 Prozent der Lehrer sind weiblich. Aber wenn Sie sich dann mal angucken, wie viel weibliche Direktorinnen wir haben, und diese Entscheidungen werden nicht nur in einer einzelnen Schule getroffen,

(Zuruf von Steffie Schnoor, CDU)

dann müssten Sie sich doch eigentlich dafür einsetzen, dass dort, wo diese Entscheidungen getroffen werden, auch Gleichstellungsbeauftragte mit installiert werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Sylvia Bretschneider, SPD: Richtig.)

Das Gleiche trifft für Fortbildungen zu, das Gleiche trifft für Weiterbildungen zu. Also, Sie haben diesen ganzen Sachverhalt offensichtlich überhaupt nicht begriffen.

(Zuruf von Karla Staszak, SPD)

Da hat Frau Staszak Recht, es geht natürlich auch darum, dass gerade die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen zur Bewusstseinsvermittlung beitragen müssen. Ich denke, auch aus dem Grunde besteht die Notwendigkeit, in dem Bereich etwas machen zu müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mich im Folgenden aber vor allen Dingen auf die Berichterstattung beziehen. Auch damit, Frau Schnoor, haben Sie sich offensichtlich nicht beschäftigt, denn wenn Sie sich mal die vorhergehenden Berichte angesehen hätten, dann hätten Sie gewusst, weshalb wir Veränderungen vornehmen müssen.

Uns liegen bislang zwei Gleichstellungsberichte vor. Der erste wurde Anfang 1997 vorgelegt, also vor der ersten Novellierung des Gleichstellungsgesetzes. Der zweite wurde im Oktober 2000 vorgelegt und bot damit die Grundlage für die nun anstehende zweite Novellierung des Gleichstellungsgesetzes.

In beiden Berichterstattungen wurde ersichtlich, dass die Zeiträume der Erhebungen zu gering waren, die Erhebung einen hohen Aufwand in den Ministerien verursacht hat, das heißt, Aufwand und Ergebnis standen in keinem Verhältnis, Daten nicht so kompatibel waren, dass sie durchgängig aussagekräftige Schlussfolgerungen für konkretes Handeln zuließen, und quantitative Analysen nicht ausreichend mit qualitativen Analysen verbunden werden konnten, um zu verifizieren, welche Ursachen die in den Berichten festgestellten unterschiedlichen Situationen von Frauen und Männern haben, das heißt, ob diese durch die Individualität oder durch strukturelle Diskriminierung hervorgerufen werden. So zeigte zum Beispiel der Bericht aus dem Jahre 2000, dass der Anteil von weiblichen Auszubildenden im öffentlichen Dienst bei 60 Prozent liegt. Gleichzeitig wird deutlich, dass Frauen in erheblichem Umfang geringere Aufstiegschancen in Lei

tungsfunktionen haben. Sie sind nach wie vor tariflich schlechter gestellt als ihre männlichen Kollegen.

Die Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen. Für uns ist relevant, dass wir zwar eine Situationsbeschreibung haben, aber Ursachen für diese Unterschiede zwischen den Geschlechtern nur vermutet, aber nicht ausreichend belegt werden können. Maßnahmen können folglich nicht abgeleitet werden. Hierzu haben – und dazu mussten wir einfach erst die Erfahrungen sammeln – die Instrumente, aber auch der enge Zeitrahmen einfach nicht ausgereicht. Der Anhang zum Gesetz ist aus meiner Sicht regelrecht zu einem starren Korsett geworden. Deshalb ist es nach meinem Dafürhalten erforderlich, dass die Berichterstattung nicht alle zwei Jahre, sondern höchstens alle fünf Jahre stattfindet, damit ausreichend Zeit bleibt, um neben den längerfristigen, auf wesentlich vergleichbare Bereiche bezogenen Erhebungen gleichzeitig, das heißt parallel, auch nichtstandardisierte Untersuchungsansätze sowie aktuelle Fragestellungen mit verfolgen zu können.

Wie bei jeder Berichterstattung erwarte ich natürlich auch oder gerade von einer Gleichstellungsberichterstattung, dass sie empirisch abgesichert ist. Ich habe das Wort „gerade“ so betont, weil nach meiner Auffassung hierdurch die Akzeptanz für Handeln auf politischer und administrativer Ebene im Gleichstellungsbereich wesentlich beeinflusst wird. Gleichzeitig werden Handlungsnotwendigkeit und Handlungsansätze aber auch deutlicher, was insbesondere für die Tätigkeit und für Entscheidungen von leitenden Mitarbeitern erheblich sein dürfte.

Eine besondere Schwierigkeit scheint mir in diesem Zusammenhang allerdings darin zu bestehen, dass eine Gleichstellungsberichterstattung von ihrem Ansatz her alle Einflussfaktoren berücksichtigen muss, die für die Gleichstellung der Geschlechter beziehungsweise für die Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes im öffentlichen Dienst des Landes wichtig sind. Das heißt, es müssen alle Faktoren hinterfragt werden, die sich aus den gesellschaftlichen Bedingungen, eventuell sogar heruntergebrochen auf regionale Unterschiede, aus der Organisation beziehungsweise Funktionsweise der Behörden und aus der Persönlichkeit des Beschäftigten ergeben. Die Kunst wird darin bestehen, Differenzierung zu reflektieren und gleichzeitig umfassende Betrachtungsweisen zu realisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden sich vielleicht fragen, warum ich mich auf diese verhältnismäßig theoretische Ebene begeben habe. Nach meinem Dafürhalten haben die bisherigen Berichterstattungen sehr deutlich vor Augen geführt, dass ein Bericht nur dann Sinn macht, wenn über einen längeren Zeitraum Entwicklungsprozesse verfolgt und analysiert sowie Ursachen für bestimmte Entwicklungen ergründet werden können. Deshalb müssen in einem entsprechenden Konzept Ziel und Gegenstand von Gleichstellungsberichterstattung definiert und in Übereinstimmung zu einem klar nachvollziehbaren methodischen Ansatz gebracht werden.

Die vorliegende Novelle dient diesem Anliegen. Frau Staszak hat auf Änderungen im Detail bereits hingewiesen. Für die Behörden dürfte in der Tat erfreulich sein, dass sich der Arbeitsaufwand von der Datenerhebung her minimieren wird. Im Rahmen der qualitativen Analyse wird ihre Mitarbeit dennoch notwendig bleiben. Und darauf weise ich ausdrücklich hin. Erfolg wird die angedachte Methode, basisbezogene Daten der Personalstatistik mit

qualitativen Analysen, sprich Befragungen, zu untersetzen, aber nur dann haben, wenn alle Behörden für die andere, die neue Herangehensweise offen sind.

Ich bin der festen Überzeugung, dass bei engagierter und konsequenter Umsetzung einschließlich der zu ergreifenden Maßnahmen mittel- und langfristig sich nicht nur die gleichstellungspolitische Situation verändern, sondern der öffentliche Dienst auch effektiver und leistungsfähiger sein wird. Denn welche Gesellschaft kann es sich auf Dauer leisten, auf das Wissen, Können und die Erfahrungen von gut qualifizierten Menschen zu verzichten?

Nutzen wir also die Chance!

Ich bitte um Überweisung der vorliegenden Novelle auf Drucksache 3/2733 federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Innenausschuss, Finanzausschuss und Bildungsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke, Frau Dr. Seemann.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2733 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2734.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz – SportFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2734 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Was lange währt, wird gut.“ sagt ein Sprichwort.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS: Elf Jahre!)

Die Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zu regeln und damit von ausschließlich ministeriellen Verordnungen zu einem Gesetz zu kommen war ein langer Weg. Zwei Versuche meiner Fraktion, dies zu tun, sind sowohl 1991 als auch 1997 an den Mehrheiten in diesem Hause gescheitert. Damit gehört der Weg zu diesem Gesetz wohl in den Bereich der gesetzgeberischen Langstreckendisziplinen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Nun sind wir aber fast am Ziel und ich hoffe sehr, dass wir es parteiübergreifend, wie es beim Sport doch öfter üblich und normal ist, auch verabschieden.

Sport, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat in unserem Land Verfassungsrang. Im Artikel 16 unserer Landesverfassung sind Land, Gemeinden und Kreise verpflichtet, Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft zu schützen und zu fördern. Ich meine, wir sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dieser Verantwortung etwas mehr gerecht geworden. Wir setzen damit auch ein Zeichen, dem die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung folgen sollten. Natürlich ist mir auch als sportlich Engagiertem durchaus bewusst, dass mit diesem Gesetz nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, doch wer sagt denn, dass wir es nicht weiter gemeinsam versuchen können. Wir sind nunmehr nicht mehr am Start, sondern bereits im Wettkampf. Und es wird sich später herausstellen, ob wir über Kurz-, Mittel- oder Langstrecke laufen oder ob uns, was ich nicht hoffen will, ein Marathon bevorsteht. Aber auch der antike Marathonläufer hat letztlich eine Siegesbotschaft überbracht.

Sport ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Er erfüllt vielfältige Funktionen und vereint in seiner ganzen Breite viele tausend Menschen auch bei uns im Land. Rund 200.000 Mitglieder jeden Alters haben die fast 1.800 Sportvereine unseres Landes, darunter über die Hälfte Kinder- und Jugendliche. Der Sport ist praktisch der größte Zusammenschluss von Menschen, die ein Ziel gemeinsam verfolgen, viel größer als jede politische Partei oder andere Bewegung bei uns im Land. Dazu kommen dann noch die vielen Menschen, die individuell Sport treiben, in Fitnessstudios, beim Jogging, mit Inlineskates oder auf dem Hometrainer zu Hause. Nehmen wir dann noch den Schulsport hinzu, dann ist die Zahl der Sporttreibenden in diesem Lande in jeder Woche wirklich gewaltig.

Darum möchte ich an dieser Stelle allen haupt- und ehrenamtlichen im Sport tätigen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Namen beider Einreicherfraktionen – und ich gehe mal davon aus, auch der CDU-Fraktion – herzlich für die bisher geleistete Arbeit danken.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ohne sie würde es den Sport in diesem Lande nicht so geben, wie es ihn gibt. In diesen Dank möchte ich besonders den Landessportbund und die Kreissportbünde sowie die Landesfachverbände und -vereine natürlich einschließen. Sie schaffen und erhalten die Strukturen, die einen organisierten Sport überhaupt erst möglich machen. Sport verbindet die Menschen über individuelle, religiöse, politische oder andere Interessen hinweg. Er schafft Gemeinsinn, vermittelt Freude, fördert die Gesundheit oder er macht einfach nur Spaß. Sport ist also Ausdruck von purer Lebensfreude. Gerade wegen dieser vielfältigen Funktionen muss die Förderung und Entwicklung des Sportes ein besonderes Anliegen des Landes, aber auch der Kommunalpolitik sein.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir über den Sport reden, dann kommt es häufig zu einer Einteilung in ein vermeintliches Spannungsfeld, das Spannungsfeld, das vermeintliche, von Leistungs- und Breitensport. Aber beide sind praktisch eineiige Zwillinge, denn

das eine kann es ohne das andere nicht geben. Leistungssport kann sich nur entwickeln, wenn er eine breite Basis für die Talenteerkennung und Talentesuche hat. Der Breitensport wiederum profitiert von der Vorbildwirkung des Leistungssports. Ein Spannungsfeld gibt es praktisch also nicht, außer in dem Fall, es geht um’s liebe Geld. Ich bin davon überzeugt, hätten wir genügend Geld, hätten wir in dieser Frage kein Spannungsfeld.

(Ministerin Sigrid Keler: Es ist genügend Geld.)