Aber gut, wollen wir mal schauen, was sich die CDU so insgesamt ausdenkt für den Bundestagswahlkampf. Darauf sind wir gespannt und werden sicherlich ganz gelassen darauf reagieren.
Wir unterstützen den Minister. Aber Sie wissen auch, dass wir auf Bundesebene eine etwas andere Konstellation haben. Das ist auch ein Appell insbesondere an meine eigenen Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung und auch an alle anderen Verantwortungsträger in meiner Partei. Wir müssen gemeinsam um eine Verbesserung der Regelung in diesem Bereich kämpfen, weil sie wichtig ist für unser Land. Ich halte diese Regelung im Paragraphen 269 für grundsätzlich falsch. Da sind wir uns mit der Landesregierung einig, dass wir hier Verbesserungen machen müssen. Ich weiß, dass Gespräche laufen, und dieser Antrag ist Unterstützung dafür. Ich werde meinen Teil, so gut es geht, auch dazu beitragen, in der Hoffnung, dass wir eine bessere Regelung hinkriegen. Nur so ist der Antrag gemeint.
Wenn man über die gesamte Frage von Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik und angrenzende Dinge reden will, dann werden wir das sicherlich zu gegebener Zeit wieder machen. Hier ging es nur – in Anführungsstrichen – um diese Wartefrist bei ABM.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wartefrist nach ABM ist ja nun ein Antrag, der hat es in sich. Das muss man wohl wirklich sagen. Da haben Sie sich sehr viel Mühe gegeben,
eine Nische insgesamt im SGB III aufzutun, und haben dabei schon übersehen, dass es noch weitere Dinge im SGB III gibt. Zum Beispiel neben dem Paragraphen 269 ist es auch der Paragraph 277. Da geht es um die älteren Arbeitnehmer über 55 Jahre, das Programm, was Herr Holter gerade so gelobt hat und was er im Land hier auflegt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat ein ähnliches und da steht drin, dass Arbeitnehmer, die über 55 Jahre alt sind, 60 Monate lang gefördert werden können. Das ist doch eigentlich vorbildlich. Nur, da steht auch drin, Sperrfrist drei Jahre, wenn vorher eine Maßnahme gelaufen ist. Das hätte ich mir eher gewünscht. Wenn Sie das jetzt für die älteren Arbeitnehmer im Land Mecklenburg-Vorpommern tun wollen, dann hätten Sie diese Anträge gleich mit reinpacken müssen, aber das ist Ihnen wahrscheinlich schon wieder untergegangen.
Bleiben Sie ganz ruhig! Sie können noch öfter mal zwischenrufen. Das ist noch nicht das letzte Mal, was Sie jetzt erleben werden.
Wir brauchen, denke ich, im Land Mecklenburg-Vorpommern die Neuansiedlung von Betrieben. Wir brauchen eine vernünftige Förderung von Unternehmen. Wir brauchen den Neuaufbau von Arbeitsplätzen oder den Ausbau in den Betrieben. Dazu brauchen wir Strukturentscheidungen dieser Landesregierung und die sind in den letzten dreieinhalb Jahren ausgeblieben.
Wir haben Arbeitsplätze in Größenordnungen verloren. Es sind 40.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Die Landesregierung ist mindestens 30.000 Arbeitsplätze bei Neugründungen schuldig geblieben.
Das sind Bilanzen, die sich sehen lassen können, die wir im Wahlkampf durchaus auch noch würdigen werden.
Das SGB III geht eigentlich von der Tatsache aus, dass der soziale Frieden in Deutschland gewahrt bleiben soll, und deswegen geht es um die Frage fördern und fordern. Einige Dinge hat der Minister hier auch angeregt und richtig vorgetragen. Es geht in der ersten Phase darum, fünf Tage lang eine Testphase anlaufen zu lassen. Es wird geprüft, welche Fähigkeiten,
Fertigkeiten, welche Berufe, welche Laufbahn und welche Entwicklungen ein zukünftiger Arbeitnehmer braucht. Danach gibt es einen Eingliederungsvertrag. Ziel muss es sein, auf den ersten Arbeitsmarkt hin zu vermitteln. Dazu gehört auch die Frage nach der Sicherung und der Stärkung von Existenzgründungen und die berufliche Weiterbildung. Meine Damen und Herren, das alles ist wichtig. Dazu gehört für einige Arbeitnehmer die Frage nach der Jobrotation, die muss weiter diskutiert werden. Und wir müssen auch davon ausgehen, dass im SGB III
durchaus Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur aufgelegt und durch die Kommunen und andere gesichert werden. Das ist auch ein Mangel hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Verteilung innerhalb der Arbeitsämter sieht ja wie folgt aus: Wir erhalten dieses Jahr zehn Prozent weniger Mittel insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern. Das sind 180 Millionen Mark weniger. Und damit haben wir sozusagen im Vergleich zum vorigen Jahr minus zehn Prozent. Daraus ergeben sich schon wieder Verschiebungen innerhalb der Zuweisungen. Zum Beispiel können viele Arbeitsämter nur Arbeitgeberzuschüsse bis zu acht Prozent zahlen. Das halte ich eigentlich für viel zu gering. Wir müssen in diesem Bereich mehr tun. Die Arbeitgeber müssen in die Lage versetzt werden, Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen, um sie direkt am Arbeitsmarkt zu platzieren.
Noch mal zur ABM zurück, meine Damen und Herren. ABM ist nicht die Wunderwaffe, ist aber sicherlich für Mecklenburg-Vorpommern bei den Strukturproblemen, die wir haben, weiterhin wichtig.
Darüber denken Sie überhaupt nicht nach. Sie kriegen von der Bundesanstalt für Arbeit dafür 1.075 Euro und packen noch 15.000 Euro pro Arbeitsplatz drauf.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Irrweg und dieser Irrweg wird, wenn wir Regierungsverantwortung haben sollten, beendet.