Meine Damen und Herren, eins noch: Mittlerweile gibt es ja die privaten Vermittler bei den Arbeitsämtern und damit Gutscheine. Gutscheine werden vergeben bei erfolgreicher Vermittlung. Diese belaufen sich auf eine Höhe zwischen je 1.500 bis 2.000 Euro. Das ist abhängig von der Arbeitslosenzeit eines jeweiligen Arbeitslosen. Auch das führt dazu, dass die Mittel insgesamt, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen waren, weiter zurückgefahren werden. Es ist nämlich eine Tatsache, dass die Bundesanstalt für Arbeit diese Vermittlung finanzieren muss. Das heißt, auch Förderungen für Arbeitgeberzuschüsse oder freie Förderung für Projekte in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken werden wohl schwieriger werden. Da brauchen wir also noch deutliche Antworten.
Sie haben – und das will ich ja gerne zugeben, Herr Minister Holter – ja im Besonderen auch bei der Wartefrist von ABM, außerdem im Paragraphen 277 und auch 269, schon im vorigen Jahr gemahnt, dass das SGB III nicht so ausfällt,
wie Sie sich das gedacht haben. Nur, dasselbe Ding haben Sie ja mit dem AQMV erlebt und mit den Problemen, die bei der Notifizierung bei der EU anstanden, denn das ASP ist auch nicht der große Brüller, meine Damen und Herren.
Jetzt reden wir mal über das, was zurzeit passiert. Sie haben ja – von den 450 Stammstellen gehen Sie auf 300 runter – allen Stammkräften im Land gekündigt.
Sie brauchen neue Strukturen und das heißt, Sie fördern dann nur noch Stammkräfte mit einer Größenordnung ab 200 Beschäftigten in den jeweiligen neuen Strukturen.
Der ÖBS wird abgeschafft, wenn wir was zu sagen haben. Das sage ich Ihnen, damit Sie sich darauf einstellen.
Das konterkariert den Arbeitsmarkt, meine Damen und Herren. Und das wissen Sie ganz genau, Frau Seemann.
Meine Damen und Herren, noch mal zur Sache. Wir werden insgesamt die Dinge, die im Bereich ABM laufen, unterstützen. Wir brauchen weiterhin ABM, aber die Zielrichtung ist nicht der zweite Arbeitsmarkt, sondern die Zielrichtung muss der erste Arbeitsmarkt sein.
Die Förderung von Unternehmen, die Unterstützung von Einstellungszuschüssen in den Betrieben ist die Hauptaufgabe, meine Damen und Herren, und nichts anderes. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können doch Herrn Glawe und der CDU nicht das letzte Wort überlassen
Ich fand Ihre Reden sehr bemerkenswert. Erst einmal, Herr Glawe, haben Sie offenbart, dass Sie beim besten Willen nicht gewillt sind einzusehen, worin der Sinn und Zweck von ÖBS besteht.
Wir sind doch eigentlich, denke ich, schon mehrfach einer Meinung gewesen, dass soziale Leistungen, ökologische Leistungen, kulturelle Leistungen, die auf keine marktfähige, zahlungskräftige Nachfrage treffen, dennoch unverzichtbar sind für den Erhalt eines Gemeinwesens.
Und die andere bemerkenswerte Rede von Herrn Albrecht bestand darin, Herr Albrecht, dass Sie es vermocht haben, in sechs Minuten haarscharf am Thema vorbeizukommen.
Ich möchte aber gern mit etwas Positivem beginnen, und zwar mit einem Auszug aus der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Grüne aus dem Jahr 1998. Dort stehen – völlig zu unterstützen – folgende Sätze: „Die neue Bundesregierung wird das Arbeitsförderungsrecht wirksamer ausgestalten:“
„Es werden soviel Mittel wie möglich von passiven in aktive Leistungen umgeschichtet. Die Beschäftigung von Frauen hat dabei ein besonderes Gewicht. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker mit der Strukturpolitik in den Regionen verzahnt.“
Und nun stellt sich die Frage, wie sich diese Ansprüche mit der Aufnahme von Wartefristen nach Paragraph 269 SGB III vertragen. Nach vielem Hin-und-her-Denken und -Überlegen, worin denn sozusagen die Zusammenhänge und die Verträglichkeit bestehen, muss ich sagen, sie vertragen sich überhaupt nicht. Sie vertragen sich nicht. Wartefrist ist keine aktive Leistung. Wartefrist trifft Frauen wie Männer. Und Wartefrist berücksichtigt nicht die strukturelle Situation in den Regionen. Das ist hier mehrfach gesagt worden.
Und manchmal muss man sich Worte einfach auf der Zunge zergehen lassen. Wartefrist ist ja ein zusammengesetztes Substantiv, da haut man einmal drauf und dann zerfällt es in zwei Teile – „Warte“ und „Frist“. Warte, bis du dran bist, und friste deine Zeit. Und wenn man einmal inne hält und sich das durchdenkt, dann kommt man schnell darauf, dass Wartefrist etwas sehr Inhumanes an sich hat. Wartefrist heißt nämlich nicht Teilhabe, sondern Ausgeschlossensein, und Wartefrist heißt nicht Solidarität der Gemeinschaft, sondern in einer besonders prekären Situation für die Betroffenen Alleingelassensein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme Herrn Dankert völlig zu, wenn er hier darauf verwiesen hat, auch Frau Borchardt hat das getan, dass das JobAQTIV-Gesetz zahlreiche positive Neuerungen hat. Frau Beyer, es wird Sie freuen, Sie waren ja eine der Vorreiterinnen auf dem Gebiet der Jobrotation, hier wird es als Regelinstrument eingeführt. Aber aus sozialpolitischer Sicht möchte ich noch zwei Dinge anfügen, die bislang noch nicht genannt wurden, nämlich die Möglichkeit der Förderung von Weiterbildung für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger und die Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen. Das ist ein ganz wichtiges Instrument, um in den Kommunen die Investitionen über das Maß und das Vermögen, das die Kommune besitzt, noch hinaus zu initiieren.
Und wäre Herr Prachtl hier im Raum, hätte ich ihm gern gesagt, dass er sich doch mal mit dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg in Verbindung setzen möge, denn dieser hat seit Mitte Januar einen Brief des Arbeitsamtsdirektors Herrn Fock aus dem Arbeitsamtsbezirk Neubrandenburg auf dem Tisch, wo auf dieses Förderinstrument verwiesen wird. Und der Oberbürgermeister hat bis zum heutigen Tag noch keine Aktivität erkennen lassen, dass er gewillt ist, die dort eingestellten 9 Millionen Euro im A r b e i tsamtsbezirk Neubrandenburg zumindest teilweise zu nutzen.
(Reinhard Dankert, SPD: Wahrscheinlich hält er das für ÖBS. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, Harry Glawe, CDU, und Barbara Borchardt, PDS)