Hervorzuheben ist, dass die Landesregierung sich den Einschätzungen des Landesaltenparlaments anschließen konnte und die Rentenreform als unzureichend eingeschätzt hat und weitere Reformbestrebungen einfordert, um die Rentenversicherung insgesamt armutsfest, sozial gerecht und zukunftsfähig zu machen.
Auch im Bereich der Rentenüberleitung wurde noch erheblicher Änderungs- und Handlungsbedarf konstatiert. Naturgemäß nimmt auch die gesundheitliche Versorgung breiten Raum ein, akquiriert doch gerade die ältere Generation einen Großteil der erforderlichen Leistungen für die Behandlung chronischer Erkrankungen. Die Landesregierung bekennt sich dazu, alles Erforderliche zu unternehmen, um trotz des anstehenden altersbedingten Ausscheidens vieler Hausärztinnen und Hausärzte eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung in unserem dünn besiedelten Flächenland zu schaffen.
Die Landesregierung misst auch dem Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung große Bedeutung bei. Zum einen dient die altersspezifische Behandlung und Betreuung dem Erhalt von Alltagskompetenz, zum anderen kann hochgradige Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Es kommt doch darauf an, nicht nur das Leben einfach zu verlängern, sondern vor allen Dingen Lebensqualität zu ermöglichen. Breiten Raum nimmt auch das Angebot an ambulanter und stationärer Pflege ein. Wichtig ist das Bekenntnis zum weiteren Ausbau der personellen und materiellen Pflegeinfrastruktur, aber dieses Problem werden wir ja morgen ausführlicher beleuchten.
Wichtig ist aber auch die Forderung nach regelmäßiger Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Mir besonders am Herzen liegt die Begleitung sterbender Menschen. Unser Flächenland, gewandelte Familienstrukturen erfordern ein Netz von Palliativstationen und Hospizen
sowie ein breites Netz von ambulanten, zumeist ehrenamtlichen Angeboten. Hier Fortschritte zu erzielen ist nicht einfach. Nicht nur die Betroffenen befinden sich im wahrsten Sinne des Wortes zwischen den Welten, sondern auch in der ordnungspolitischen Zuständigkeit im Sozialrecht befindet man sich zwischen den Welten, zwischen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sozialhilfe. Und das alles unter einen Hut zu bringen, prägt auch die Bedingungen.
Schaut man sich das Spektrum der Maßnahmen und Projekte an, wird rasch klar, dass Seniorenpolitik nicht allein im Bereich des Sozialministeriums angesiedelt ist. Altersgerechtes Bauen, Verkehrssicherheit, innere Sicherheit, Kultur, Bildung und Multimedia sowie natürlich auch Gesundheitsförderung und Sport entsprechen der Bedürfnisvielfalt Älterer.
Lassen Sie mich auch hier einige Beispiele herausgreifen. Für die Landesregierung gilt nicht nur der Slogan „Jugend ans Netz“, sondern noch in diesem Jahr findet der Wettbewerb „Seniorinnen und Senioren ans Netz“ statt. Seniorencomputerinitiativen erhalten dabei die Möglichkeit, ihre Projekte einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen.
Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde kürzlich das Projekt „Erfahrungswissen für Initiativen“ auf den Weg gebracht. Für Mecklenburg-Vorpommern nimmt daran der Landesring des Deutschen Seniorenrings e. V. in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule „Ehm Welk“ Schwerin teil. Pro Jahr sollen 20 Seniortrainer ausgebildet werden, die ihr Erfahrungswissen nach dem Ausscheiden aus beruflicher Tätigkeit im freiwilligen Engagement einsetzen, gezielt einsetzen, um Initiativen, Vereine, Verbände tatkräftig zu unterstützen.
so dass es im Sommer starten kann. Ziel des Projektes ist, möglichst viele nicht organisierte, aber sportlich interessierte Seniorinnen und Senioren in ihrem Wohnumfeld für altersgerechte und gesundheitsorientierte Sportaktivitäten zu gewinnen. Mit einer Trainerin, Sportgeräten und einer Musikanlage an Bord fährt das Mobil vorerst zwei Jahre durch das Land, um den Aufbau von Seniorensportgruppen weiter anzuregen.
Besonders am Herzen liegt mir das Projekt „Vorlesepatenschaften“. Dieses Projekt reagiert auf Veränderungen bei der jungen Generation. Das Computerzeitalter bringt nicht nur Bewegungsarmut hervor, sondern eine Verstümmelung von Sprach- und Ausdrucksvermögen unserer Jüngsten. Derzeit werden Multiplikatoren gewonnen, die
sich in ihrem Landkreis oder ihrer Stadt für den Aufbau und die Betreuung von Vorlesepatenschaften engagieren wollen. Viele Seniorinnen und Senioren sind interessiert, sich in Vorlesetechniken schulen zu lassen, um einen Beitrag zur Sprachentwicklung der Kinder leisten zu können.
Zugleich wird dadurch der Kontakt zwischen den Generationen gepflegt und, ich meine, vor allen Dingen auch das Verständnis füreinander befördert.
Auch für Kindertagesstätten sehe ich hier ein lohnenswertes Angebot zur Anreicherung der Bildungsarbeit. Die interessierten Seniorinnen stellen sich ehrenamtlich zur Verfügung. Das sollten wir auch bedenken, wenn Bildungsarbeit immer sofort mit Geld verknüpft wird. Insgesamt soll das Landesseniorenprogramm MecklenburgVorpommern selbstbestimmtes, aktives und würdiges Älterwerden in unserem Bundesland befördern. Ich meine, das ist ein Gebot der Zeit und dieser Stunde. – Danke.
und Kolleginnen! Das Landesseniorenprogramm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ steht heute zur Beratung auf der Tagesordnung als Unterrichtung. Im Land Mecklenburg-Vorpommern sind ein Drittel aller Menschen älter als 50 Jahre. Davon sind 11,2 Prozent im Alter zwischen 50 und 60 Jahren und 21,65 Prozent im Alter über 60 Jahre. Das zeigt schon die Dimension, wenn man weiß, dass Mecklenburg-Vorpommern circa 1,8 Millionen Einwohner hat. Diese Unterrichtung ist ein 31-seitiges Werk mit Anlagen des Sozialreportes „50 plus“ von 88 Seiten. So weit zu den statistischen Daten.
Worauf kommt es an? Uns, der CDU, kommt es darauf an, dass wir auf den Rat, die Tat und die Erfahrungen der älteren Generation nicht verzichten wollen und auch nicht können, denn die Lebensleistungen der älteren Generation fließen hier auch mit ein. Mein Dank gilt auch Herrn Rösel, der hier heute im Raum ist, mit dem Landesseniorenbeirat und dem Altenparlament entscheidend in Zusammenarbeit mit vielen anderen gewirkt zu haben.
Meine Damen und Herren! Natürlich hat so eine Unterrichtung nicht nur Sonnenseiten. Wichtig ist, dass die ältere Generation ein selbstbestimmtes Leben führt. Das ist selbstverständlich. Die Lebenserwartung verlängert sich. Wir können jetzt schon mit Lebenserwartungen von 80 Jahren rechnen. Das bringt natürlich auch auf der anderen Seite Probleme. Diese Probleme müssen gelöst werden. Eines der Probleme ist zum Beispiel der fehlende Landespflegeplan. Da hätte ich mir auch von der älteren Generation gewünscht, dass sie diesen schon längst eingefordert hätten,
(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig. Wo bleibt der, Frau Ministerin? – Zuruf von Ministerin Dr. Martina Bunge)
Es gibt weitere Probleme im Bereich der Geriatrie. Geriatrie heißt ja Altersheilkunde. Die Zielstellungen, die damals unter dem Sozialminister Kuessner 1998 eingerichtet wurden, waren drei Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern, die als geriatrische Rehabilitation im Land ausgewiesen worden sind. Das sind die Standorte in Greifswald, Neubrandenburg und Tessin.
Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil nach einem Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus nach einem akuten Ereignis. In besonderer Weise müssen wir uns diesem Thema zuwenden. Es kann nicht sein, dass dieses Thema in der letzten Zeit sozusagen aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit verschwunden ist. Worum geht es denn eigentlich? Es geht darum, Menschen Hilfe zukommen zu lassen, die eine Besserung und Linderung der Beschwerden ermöglicht. Im herkömmlichen Sinne heißt das auch, nicht nur medizinische Aspekte spielen da eine Rolle, sondern auch soziale und psychische Aspekte.
Meine Damen und Herren! Über dieses Thema wird morgen noch in besonderer Weise zu reden sein. Wir brauchen, und das ist wichtig, auch ein Konzil, das arbeitet, das Entscheidungen trifft und vor allen Dingen vertraulich, umgänglich und verbindlich Rahmenbedingungen für die geriatrische Rehabilitation festschreibt. Daran mangelt es. Es kann eben nicht sein, dass nur vom Sozialministerium moderierend eingegriffen wird, wenn sich Krankenkassen und dieses Konzil nicht auf vernünftige Rahmenbedingungen in unserem Land einigen können.
Das ist so, Frau Ministerin. Entscheidend ist, dass Sie da vielleicht mal nach Bayern gucken, denn Bayern ist ja für Sie die Lanze des Bösen.
Ich stelle mir da etwas sehr Gutes vor. In Bayern kann man ab 60 Jahren diese geriatrische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Und man ist nicht darauf angewiesen, dass man das nur über ein Krankenhaus machen kann, sondern man kann es auch über ambulant tätige Ärzte.
Entscheidend ist hier der Patientenwille in Bayern, meine Damen und Herren von der rot-roten Seite. Das müssten Sie sich mal ansehen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dort einmal hinzufahren und sich die Möglichkeiten für die Bürger in Bayern anzusehen.
Ein weiteres Thema, das in dieser Unterrichtung – Frau Ministerin hat es auch kurz angesprochen – eine wichtige Rolle spielen wird, ist die Frage: Wie geht es mit der Versorgung im ländlichen Raum mit Ärzten und mit Krankenschwestern weiter? Wir haben zurzeit 2.440 niedergelas
sene Ärzte im Land. Das ist noch eine, denke ich, sehr gute Versorgung für ein Flächenland. Es heißt ja, ein Arzt versorgt 750 Einwohner. Aber wir haben auch in diesem Bereich Nachholbedarf. Das heißt, viele Ärzte werden in den nächsten Jahren aus dem Beruf ausscheiden und in Ruhestand treten.
Nun ist es bei Ärzten ja so, dass sie noch bis zum 68. Lebensjahr arbeiten dürfen. Wir haben noch etwas Zeit, aber das Problem drückt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat schon des Öfteren in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen.