Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Änderungsgesetzes ist natürlich die Stärkung der Leistungsanforderungen in der Schule. Und nun kam von der CDU in der Vergangenheit häufig der Vorwurf, wir wollten eine Kuschelschule oder eine Spaßschule ohne Leistungsanforderungen. Mal abgesehen davon, dass das nie gestimmt hat, war es ein Mittel, jeden Ansatz integrativer, sozialer und chancengleicher Schule als leistungsfeindlich zu diskreditieren. Gleichzeitig wurde das genutzt, um eine vorrangige Ausrichtung aller Maßnahmen auf die so genannte Eliteförderung auszurichten.
Die Ergebnisse dieses selektiven Bildungsansatzes sind heute – bei aller Vorsicht – doch wohl durch die Ergebnisse der PISA-Studie zumindest zu hinterfragen. Und wenn man über Finnland redet und sagt, die brauchen ja nicht mal so viel Stunden wie die deutschen Schüler, dann muss man eben auch dazusagen, dass das vorschulische Bildungssystem, das finnische Bildungssystem als ein integratives Bildungssystem eine völlig andere äußere Struktur hat und eine völlig andere gesellschaftliche Rolle in Finnland spielt als in Deutschland.
Natürlich ist die Studie ein filigranes wissenschaftliches Kunstwerk, hoch- und überdifferenziert in ihren Aussagen und überaus skrupulös in ihren Folgerungen. Sie taugt aber auf jeden Fall nicht zur Begründung grobschlächtiger Maßnahmen, und Handlungsanweisungen für Politiker, Kultusbürokraten und Lehrer lassen sich aus ihr fast nicht ableiten, mit Ausnahme einer einzigen: Es muss in den unteren Klassen wieder besser Deutsch gelernt werden. Und das, also die Erhöhung des Stellenwertes für dieses Fach, haben wir, meine Damen und Herren von der Fraktion der CDU – und selbst wenn Frau Schnoor das hier noch hundertmal leugnet –, mit der Aufstockung der Stundentafel im Fach Deutsch in dieser Legislatur bereits getan
PISA hat auch in den ersten Auswertungen gezeigt, dass die alten Probleme überwiegend keine sind. Nicht der Lehrermangel, nicht die Klassengröße, nicht die finanzielle und materielle Ausstattung, nicht das Schulklima, nicht die Schulqualität, keiner dieser Faktoren spielt eine größere Rolle bei den gemessenen Schulleistungen. Nicht einmal, und Frau Schnoor hob darauf ja ab, nicht einmal die nominelle Unterrichtszeit, die ein Schüler in seinem Schülerleben erfährt, ist ein wesentlicher Faktor für die in PISA gemessenen Schulleistungen.
Kurz: Nur organisatorische Veränderungen und finanzielle Verbesserungen werden nicht ausreichend das bringen, was wir in Schule brauchen, nämlich höhere Leistungen. Die Schule wird sich wieder zum Unterricht bekennen müssen. Mehr Unterricht wird nicht heißen Repression, Leistungsdruck, Schulangst. Mehr Unterricht heißt aber klare Zielbestimmung, lern-, leistungs- und wissensorientierte Lehrplankonzepte, ja, auch eine stringentere Klassenführung, disziplinierte Arbeitshaltung bei Lehrern und Schülern. Auch leistungsfordernder Unterricht kann und muss Spaß machen. Nichts spricht dagegen. Und das kann ich mit einem Gesetz nicht verordnen, das realisiert sich über die tägliche Arbeit der vielen tausend Lehrerinnen und Lehrer in diesem Lande. Und das ist gewiss keine einfache Arbeit.
Aber dafür schaffen Schulgesetze die nötigen Rahmenbedingungen. Ich denke, dass mit den heute vorliegenden und zur Verabschiedung stehenden Schulgesetzänderungen dafür Voraussetzungen geschaffen werden.
Was die Förderung betrifft, so ist auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der integrative Ansatz gesichert, das heißt, auf unterschiedliche Lernniveaus kann angemessen Einfluss genommen werden. Und der Vorwurf, es käme zu einem Niveauverlust durch gemeinsamen Unterricht, ist schon deshalb nicht haltbar, weil er unterstellt, dass es sich bei bildungsgangbezogenen Lerngruppen um homogene Gruppen handeln würde. Auch dort gibt es unterschiedliche Begabungen, Interessen, Stärken und Schwächen, vielleicht in einer etwas kleineren Streubreite, aber auch gemeinsamer Unterricht führt zu höheren Leistungsanreizen.
Leistungen sind keine vordergründig moralische Kategorie, sondern immer konkret. Sie müssen, sollen sie
ihren Zweck erfüllen, abrechenbar sein. Leistungsbewertungen sollen motivieren, stimulieren und nicht abschrecken. Und trotzdem wird nach wie vor jede Überprüfung von Leistungen, ob mündlich oder schriftlich, durch eine Klausur, eine Belegarbeit oder eine Prüfung, immer eine besondere Situation sein, der man sich ungern stellt. Wir waren alle Schülerinnen und Schüler und haben damit wohl genügend eigene und unterschiedliche Erfahrungen. Trotzdem ist eine Kontrolle von Lernleistungen, die Einschätzung des Leistungsstandes, der Lern- und auch der Persönlichkeitsentwicklung sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrerinnen und Lehrer und Eltern eine grundlegende Voraussetzung für die Festlegung von Maßnahmen zur weiteren Entwicklung. Ein Schulgesetz muss also diese Rahmenbedingungen für Leistungsanforderungen sowie ihre Formen und Methoden bestimmen. Und das geht weit über Prüfungen hinaus. Sie sollen sichern, dass Über-, aber auch Unterforderungen weitgehend ausgeschlossen sind.
Im vorliegenden Entwurf gibt es Änderungen in einer ganzen Reihe von Bereichen, die diesem Ziel zuzuordnen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Einschulung in die Klasse 1 nicht mehr allein vom Elternwillen abhängig ist, wenn das Kind das Einschulungsalter erreicht hat.
In der Orientierungsstufe wird es eine Versetzungsentscheidung zwischen der Klasse 5 und 6 geben. Damit sind wir der Empfehlung von Fachleuten gefolgt, die sagen, dass nicht jedes Kind den Übergang von der Grundschule in die neuen Anforderungen der weiterführenden Schule, zum Beispiel den Fachunterricht, die neue SchülerLehrer-Beziehung, den Beginn von Fremdsprachenunterricht und so weiter, problemlos bewältigen kann. Der Empfehlung der Lehrer, das Kind nicht in die Klasse 6 aufsteigen zu lassen, sind in der Vergangenheit Eltern häufig nicht gefolgt. Das führte dann in vielen Fällen zu einer Nichtversetzung von Klasse 6 nach 7 und damit zu Nachteilen für die Kinder in ihrer Schullaufbahn.
Der Wechsel des Bildungsganges, also der Auf- oder Abstieg, ist wie bisher ab Klasse 5 bis zum Ende der Schulzeit möglich. Es gibt aber mit dem Gesetz ein abgeändertes Verfahren mit zwei Möglichkeiten: Erstens stellen die Eltern an die Klassenkonferenz den Antrag auf Wechsel des Bildungsganges oder zweitens empfiehlt die Klassenkonferenz den Eltern den Wechsel des Bildungsganges.
In beiden Fällen haben die abgebende und die aufnehmende Schule beim Übergang verpflichtend zusammenzuarbeiten, das vor allem, um Übergangsprobleme zu minimieren.
Ein besonderes Verfahren gibt es für den Wechsel von Klasse 6 nach Klasse 7. Die Orientierungsstufe endet am Ende der Klassenstufe 6 mit einer Schullaufbahnempfehlung. Bisher konnten die Eltern ohne Beschränkung über den weiteren Schulweg entscheiden. Mit diesem Gesetz ist nun geregelt, dass die Kinder auf der Grundlage dieser Schullaufbahnempfehlung den Wechsel in die Jahrgangsstufe 7 vollziehen. Nur in den Fällen, wo die Eltern der Empfehlung der Klassenkonferenz nicht folgen, ist es möglich, dass das Kind ein Probehalbjahr in der Klassenstufe 7 der bisher besuchten Schule absolviert. Und nur, wenn es diese Probezeit nicht besteht, dann und nur dann muss es zwingend den Bildungsgang verlassen. Nun, die CDU lehnt dieses Probehalbjahr ab und favorisiert die endgültige Entscheidung nach Jahrgangsstufe 6. Wir meinen aber, dass eine so restriktive Regelung Chan
cen verbaut, weil gerade diese Zeit auch entwicklungspsychologisch besonders sensibel ist. Es kann deshalb nicht darum gehen, undurchlässige Mauern aufzubauen, sondern auch dort Türen offen zu halten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen ist allerdings ein Punkt in der öffentlichen Diskussion: die Prüfung beim Übergang in Klasse 11 des gymnasialen Bildungsganges. Sie stellt sich sehr differenziert dar. Glaubt man den Umfragen der Medien, gibt es eine deutliche Mehrheit dafür. Einige Betroffene äußern sich ablehnend. Manche, die bisher immer irgendwelche Reformen im Bildungsbereich gefordert haben, äußern sich gleich gar nicht. Und die CDU hat sich dagegen ausgesprochen. Nun, das hat uns dann doch schon erstaunt, denn gerade die CDU fordert ja permanent die Erhöhung von Leistungsanforderungen.
Das gilt, folge ich Ihrem Antrag zur Einführung einer Hauptschulprüfung, offensichtlich aber nur für die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler. Den Schülern, die in den gymnasialen Bildungsgang wechseln, wollen Sie aber weder eine Prüfung noch eine andere Art und Weise eines Leistungsnachweises zumuten. Für Sie reicht da die Versetzung. Damit folgen Sie, so Ihre Argumentation, dem Konzept der humanen Leistungsschule. Und das Wort „human“ ist ja durch solche Begriffe wie „menschlich“, „menschenfreundlich“, „gütig“ geprägt. Das gilt dann, folgt man Ihren Intentionen, also nicht für leistungsschwache Schüler, sondern nur für die leistungsstarken. Ihre bisherigen Begründungen für die Einführung einer Hauptschulprüfung wie Erhöhung der Motivation, Aufwertung des Abschlusses, die Erhöhung des Interesses der Schüler, einen Abschluss durch die Prüfung zu erreichen, gelten dann offensichtlich für die leistungsstarken Schüler des gymnasialen Bildungsganges nicht. Das finde ich dann doch schon sehr erstaunlich und es riecht wohl sehr nach Klientelpolitik.
Nun hört man allenthalben, dass die Prüfung keine Rolle gespielt hätte in den Anhörungen. Frau Polzin ist darauf ausführlich eingegangen. Es gab unterschiedliche Meinungen, wie man denn in die Jahrgangsstufe 11 kommt. Nichtschülerprüfung als härteste Form war ein Vorschlag, Teilnahme an der Realschulprüfung an den Realschulen oder bildungsgangbezogene Prüfungen.
Nun haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Klassenstufe 11 wechseln, eine Prüfung einzuführen. Dazu liegt Ihnen ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und SPD auf der Drucksache 3/2850 vor. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:
Erstens. Zur Erhöhung der Leistungsanforderung in der Schule ist es ein – wenn auch kleines – Mittel, die schulartbezogene Prüfung beim Übergang nach Klasse 11 vorzusehen.
Zweitens. Es wird eine Gleichstellung mit den Schülerinnen und Schülern gesichert, die an der Regionalschule mit einer Prüfung den Abschluss der mittleren Reife erwerben, und dem Erfordernis der Klärung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen wird damit entsprochen.
Drittens. Wer in oder nach Klasse 10 den gymnasialen Bildungsgang verlässt, hat einen Abschluss, der der mittleren Reife gleichgestellt ist, und damit auch ein Stück Sicherheit.
Es muss auch deutlich gesagt werden, dass es sich hier inhaltlich nicht um eine Prüfung handelt, wie sie auch die Regionalschüler ablegen. Das geht schon deshalb nicht, weil ab Klasse 7 unterschiedliche Entwicklungsrichtungen verfolgt werden. Sie wird eine bildungsgangbezogene Prüfung sein, das heißt, das vorher im gymnasialen Bildungsgang oder Kurs vermittelte Wissen ist die Grundlage für die Prüfung. Mit dem Gesetz wird der Grundsatz geregelt. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den entsprechenden Rechtsverordnungen des Ministeriums vorgenommen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vielen Maßnahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes dienen der Erhöhung der Leistungsanforderungen. Und das Gesetz ist aus unserer Sicht so gestaltet, dass es den Prozess der Leistungsentwicklung und Lernanstrengung erhöhen kann. Diese Maßnahmen sollen auch dazu dienen, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern an dieser Schnittstelle ein klares Bild der Leistungsfähigkeit bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend der sehr umfangreichen Änderungen im Ausschuss ergeben sich auf Drucksache 3/2849 noch einige redaktionelle Änderungen, die sich aus der Neunummerierung der entsprechenden Punkte des Gesetzentwurfes in Artikel 1 ergeben. Ich bitte namens beider Fraktionen, den vorliegenden Änderungsanträgen und damit dem Gesetz in Gänze zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben in den etwa zwei letzten Stunden eine lebhafte Debatte zum Thema Schulpolitik gehabt. Ich möchte nun, da sich die Debatte dem Ende neigt, die für mich entscheidenden drei Punkte herausgreifen:
Erstens. Unsere Herangehensweise an das Thema Schulpolitik ist meiner Meinung nach immer noch viel zu ideologisch geprägt. Die heutige Debatte hat es teilweise wieder einmal gezeigt.
Zweitens. Der entscheidende Bewertungsmaßstab für das Schulgesetz, die Änderungsgesetze und den Entwurf für ein Landeshochschulgesetz sollte sein, ob wir damit vom Grundsatz her den veränderten Rahmenbedingungen der Gesellschaft gerecht werden oder nicht. Alles andere sind Fragen der Ausgestaltung.
Drittens. Strukturen sind wichtig, aber wir dürfen dabei die Frage nicht aus den Augen verlieren: Was bedeutet gute Bildung heute? Was muss Bildung heute leisten?
Zu Punkt 1: Wie kommt es eigentlich, dass die finnischen Schüler beim weltweit bisher umfassendsten und differenziertesten Vergleichstest PISA als Beste abgeschnitten haben? Folgt man den Ausführungen unserer Opposition, kann das eigentlich gar nicht sein, denn die Finnen haben ein integriertes Schulsystem von Klasse 1 bis 9 – nach Ansicht von vielen Konservativen schlicht der Fahrschein in den bildungspolitischen Abgrund.
Aber nein, nun das: Die Finnen sind Testsieger international! Und die Schweden verwirren mit ihrem Abschneiden noch mehr. Sie haben bis Klasse 9 noch nicht einmal Noten – bei uns einfach unvorstellbar – und dennoch haben sie Deutschland weit hinter sich gelassen.
PISA, meine Damen und Herren, lehrt uns vieles, aber vor allem eins: Es ist endlich Zeit, ideologische Scheuklappen abzusetzen. Für Ideologien – ob von links oder von rechts – ist schon lange kein Platz mehr, sie verstellen nur den Blick auf die Realität.
Weniger Ideologie, mehr praktischer Realismus sind gefordert! Und das gilt für alle Politikfelder, aber ganz besonders für die Bildungspolitik.
Beim Blick über den eigenen Gartenzaun kann man mitunter von anderen lernen. Das gilt für die Schulpolitik und für die Hochschulpolitik gleichermaßen. Wir müssen uns dem internationalen Leistungsvergleich stellen, denn der internationale Wettbewerb ist schon längst da. Die Maxime unseres Handelns und Nachdenkens darf nicht sein: „Wie behalte ich im bildungspolitischen Wettbewerb Recht?“, sondern: „Wie eröffnen wir unseren jungen Menschen neue Chancen für morgen?“. Es geht um die Zukunft unseres Landes. Darum geht es, meine Damen und Herren.
Die Gesellschaft verändert sich in rasantem Tempo. Der Strukturwandel umfasst alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Und er erfasst auch die Schule, die diese Anforderungen annehmen und umsetzen muss, damit junge Menschen zukünftig eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Das heute immer schnellere Wachstum von Wissen und die weltweite Verfügbarkeit von Wissen durch neue Technologien bringen gewaltige Chancen mit sich, Chancen für gesellschaftlichen und persönlichen Fortschritt. Die Fülle der Informationen ist heute unendlich. Die Fähigkeit, Wissen aufzufinden, auszuwählen, zu bewerten und anzuwenden für die jeweils beste Lösung einer aktuellen Aufgabe, entscheidet immer mehr über persönliche Chancen, über gesellschaftliche Teilhabe und über Erfolg im wirtschaftlichen Wettbewerb.
Doch wie steht es mit diesen Fertigkeiten bei uns? PISA zeigt, wir haben hier im Vergleich zu anderen Staaten einen großen Nachholbedarf. Wir brauchen zum einen mehr Grundlagenbildung und Anwendungsorientierung im Unterricht. Aber in kaum einem anderen Land ist auch die Streuung zwischen starken und schwachen Schülern so groß wie in Deutschland. Und, was noch mehr bedrückt, der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb ist ebenfalls größer als in den meist en anderen Ländern. Wir brauchen also nicht nur eine bessere Bildung allgemein, wir brauchen eine bessere Bildung für weit mehr Schüler, als wir bisher erreicht haben. Und der Ansatz darf nicht sein, wie von vielen Konservativen immer wieder propagiert, möglichst wenige zum Abitur zu führen, sondern möglichst viele. Denn zukunftsfähig wird eine Gesellschaft nicht durch eine kleine Bildungselite, zukunftsfähig wird sie nur, wenn eine breite und gut ausgebildete Schicht von jungen Menschen vorhanden ist. Elite, meine Damen und Herren, braucht immer ein breites Fundament.
Bei all dem, was wir vorhaben, um Bildung zu verbessern, müssen wir früher damit anfangen. Darauf sind auch
einige Vorredner schon eingegangen. Kinder sind von Natur aus neugierig. Sie wollen lernen und, was nicht ganz unwichtig ist, sie können es noch besonders gut.
Welche Konsequenzen hat das für die Organisation und für die Vermittlung von Bildung in einer Gesellschaft, in der nicht nur Väter, sondern auch immer mehr Mütter berufstätig sein wollen und müssen, in der sich der Begriff der Familie allgemein gewandelt hat, in der viele Werte nicht mehr selbstverständlich sind? Und wie ist das alles bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu verwirklichen, wo bis 1994, das Jahr des absoluten Tiefststandes, der Geburtenrückgang bis auf rund ein Drittel des Wertes von vor der Wende erfolgt war? Seitdem sind die Geburten glücklicherweise wieder um 50 Prozent gestiegen, aber sie haben bisher nur rund die Hälfte des Ausgangsniveaus von 1988 erreicht. Wie ist all dies zu verwirklichen bei knappen Haushaltsmitteln? Schulen und Hochschulen befinden sich bei uns zudem im Wettbewerb untereinander um Schüler, Studenten und natürlich auch um qualifizierte Lehrende. Für unsere Hochschulen gilt das auch international.
Meine Damen und Herren, und damit zum zweiten Punkt: Werden wir mit unserem Schulgesetz, seinen Änderungen und mit dem Entwurf für ein Landeshochschulgesetz diesen veränderten Anforderungen gerecht? Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Der Bildungsminister hat es in seiner Eingangsrede schon deutlich gemacht: Wir haben in den letzen Jahren an den Schulen entscheidende Weichenstellungen vorgenommen für Qualitätssicherung und -entwicklung von Bildung und Erziehung, für mehr Chancengleichheit und nicht zuletzt auch für mehr Leistungsorientierung. Mit der Entwicklung eines zukunftsfähigen Schulnetzes und der Umsetzung des Lehrerpersonalkonzepts wird zudem der Schülerrückgang auf sozial verträgliche Weise abgefedert. Wir haben den Schulen auch mehr Freiraum gegeben zur Profilbildung.