Herr Dr. Schoenenburg, Sie sollten in dem Redebeitrag auf die Würde dieses Hauses achten und persönliche Angriffe hier nicht durchführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Normalerweise ist das, was die Abgeordneten sich untereinander zu sagen haben, immer Sache der Abgeordneten, die sich das sagen. In diesem Falle, Herr Dr. Schoenenburg, fand ich Ihre Anmerkungen, mit denen Sie versucht haben, die CDU in eine Richtung zu stellen, wenig hilfreich. Man muss anerkennen, dass die CDU als große Volkspartei sich um den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht hat.
(Peter Ritter, PDS: Er hat die geschichtlichen Hintergründe der Verwahrung und nicht die CDU in eine Ecke gestellt.)
Und immer wenn jemand von der PDS, ehemals SED, heute sich zu diesen Fragen äußert, dann sollte man damit sehr vorsichtig umgehen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Andreas Bluhm, PDS: Wahlkampf. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
und wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie, und das sage ich als SPD-Mitglied, die CDU in eine solche Richtung stellen.
Dort gehört sie nicht hin, wenngleich ich an der Justizpolitik der CDU eine Menge auszusetzen habe, aber so geht das nicht.
(Peter Ritter, PDS: Hat er doch überhaupt nicht gemacht! Er hat auf die geschicht- lichen Hintergründe hingewiesen.)
Meine Damen und Herren! Ich danke zunächst dem Justizminister für seine klaren Worte zur Justizpolitik in diesem Lande. Wir Sozialdemokraten haben einen ganz einfachen Grundsatz, der nicht schwer umzusetzen ist,
wenn es um die Sicherheit geht. Wir sagen: Wir wollen hart gegen das Verbrechen sein, aber auch hart gegen die Ursachen des Verbrechens. Um diesen Grundsatz gruppiert sich unsere gesamte Sicherheitspolitik. Und, Herr Helmrich, Sie haben Recht, ich stehe dazu, bei solchen Fällen, schwere Straftaten und Sexualstraftaten, ist ein Fall schon zu viel und wenn man diesen einen Fall per Gesetz verhindern kann, dann sollte man dieses tun.
Herr Dr. Schoenenburg sprach das Problem an, Sicherheitsverwahrungen wären ein bedenkliches Instrument. Natürlich, aber Sie können davon ausgehen, dass der Rechtstaat für Sicherheitsverwahrungen konkrete rechtliche und gesetzliche Regelungen schafft, so dass wir die Gefahren, die Herr Schoenenburg damit sieht, nicht sehen.
Meine Damen und Herren, worum geht es in dem CDU-Antrag? Wir werden ihn ablehnen aus dem ganz einfachen Grunde, weil über die Frage, ob jemand, ein Straftäter, ein Sexualstraftäter, der inhaftiert ist, ob er weiter inhaftiert werden soll oder entlassen wird. Und dass zu dieser Frage die Justizvollzugsangestellten das entscheidende Wort reden dürfen. Das sieht der CDUAntrag vor. Das wollen wir nicht und deshalb haben wir den CDU-Antrag abgelehnt und gesagt, es muss hier wieder ein Gericht her,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das Gericht kann auch nur ein Urteil sprechen aufgrund einer konkreten Tat. Das ist doch einfach lächerlich!)
das in dieser Frage ein Urteil sprechen kann. Die CDU will in ihrem Antrag diese Regelung auf den gesamten Paragraphen 66 anwenden.
Herr Schoenenburg, ich habe gesagt, was ich davon halte. Ich halte diesen Antrag der CDU für nicht richtig.
Wir müssen uns aber mit der Frage auseinander setzen: Können wir schwere Gewaltstraftäter und Sexualstraftäter einfach wieder aus dem Gefängnis entlassen? Da haben wir in den vergangenen Jahren fürchterliche Beispiele gehabt. Darauf muss eine Antwort gefunden werden. Die Bundesregierung hat eine Antwort gefunden, indem sie sagt, wir wollen, dass das erkennende Gericht bei der Urteilssprechung feststellt oder den Vorbehalt anmeldet, hier handelt es sich um einen Straftäter, der möglicherweise im Ergebnis des Strafvollzuges nicht entlassen werden kann. Und nur, wenn das erkennende Gericht im Akt der Festsetzung des Urteils dieses ausspricht, könnte dann nachher eine Strafvollzugskammer dieses noch einmal aufgreifen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Bedenken Sie doch mal Ihre Konstruktion! Die ist noch abenteuerlicher.)
Darin unterscheidet sich der Vorschlag, den jetzt die Bundesregierung gemacht hat, von dem Vorschlag der CDU und die SPD-Fraktion wird diesen Vorschlag mittragen. Wir glauben, dass dafür genügend rechtliche Grundlagen vorhanden sind, und ich appelliere an die CDUFraktion, dieses auch mitzutragen. Ihren Antrag hier im Haus können wir nicht mittragen, wir werben aber dafür, dass wir auf Bundesebene den Vorschlag der Bundesregierung in dieser Frage zum Gesetz verhelfen. Wir würden damit all jenen Müttern und Vätern und Kindern in diesem
Lande, die große Angst haben vor diesen Gewaltstraftätern, einen Gefallen tun und wir würden ihnen zeigen, dass der Rechtsstaat nicht hilflos ist, wenn er mit solchen schwierigen Problemen konfrontiert wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter auf Drucksache 3/2265.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2265. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2265 bei Zustimmung der CDU-Fraktion mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion abgelehnt.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2265 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2265 bei Zustimmung der Fraktion der CDU mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 3/2817.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/2817 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der durch die Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist erforderlich, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Im Dezember 2000 hat das Bundesverfassungsgericht Paragraph 25 der Bundesrechtsanwaltsverordnung für nichtig erklärt. In dieser Vorschrift wird die so genannte Singularzulassung von Rechtsanwälten beim Oberlandesgericht geregelt, das bedeutete, dass Rechtsanwälte nur beim Oberlandesgericht auftreten können oder nur bei Landgerichten und Amtsgerichten. Diese Beschränkung hat das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Das führt dazu, dass Paragraph 25 der Bundesrechtsanwaltsverordnung nichtig ist
und keinerlei Wirkung mehr hat. Das bedeutet also, dass die Rechtsanwälte bei allen Gerichten tätig werden können.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir in unserem Gerichtsstrukturgesetz eine nahezu gleichlautende Vorschrift in Paragraph 26. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird diese Gesetzesregelung nicht direkt berührt, aber sie muss natürlich geändert und dem Rechtszustand im Bund angepasst werden. Dem entspricht das vorgelegte Gesetz. Ich bitte diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2817 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz, Drucksache 3/2818.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz (BDGAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2818 –