Siegfried Friese

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Herr Dr. Born, ich möchte an Ihre Ausführungen zum Transrapid anknüpfen. Ist Ihnen bekannt, dass zu Beginn der 90er Jahre, also ’90/91, im Bundesverkehrsministerium verschiedene Projekte für den Transrapid geprüft wurden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, planungsrechtlicher Aspekte und auch der möglichen Gewinne – da wurde eine Liste von eins bis neun aufgestellt, eins war die Liste oder das Projekt, das am meisten favorisiert wurde von den Fachleuten unter dem Verkehrsminister Krause – und dass das Projekt Transrapidstrecke Hamburg – Berlin dort auf dem neunten Platz lag?
Herr Dr. Born, ich möchte das noch mal präzisieren. Ich schätze den Kollegen Gerloff als Verkehrsexperten durchaus, nur 1990 waren im Bundesverkehrsministerium Experten...
Ja, ich möchte nur...
Ist Ihnen bekannt, dass die Experten aus dem Bundesverkehrsministerium die Strecke Hamburg–Berlin nicht an Nummer eins, sondern an Nummer neun gesetzt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Jäger, nach Ihrer Rede frage ich mich: Welche Minderwertigkeitskomplexe treiben eigentlich die CDU um?
Wenn man das mal nachzählen würde, wie oft Sie alleine gesagt haben, wir wurden gehindert
oder wir wurden nicht gehört, uns wurde Gehör verwehrt –
Herr Dr. Jäger, das ist alles Unsinn. Sie hatten die Gelegenheit...
Herr Präsident, ich nehme Ihre Worte zur Kenntnis.
Herr Dr. Jäger, die CDU hatte alle Gelegenheit dieser Welt,
mit den anderen beiden Fraktionen dieses Landtages einen Antrag gegen die rechtsextremistische Gefahr in diesem Lande zustande zu bringen,
der dem Landtag gut gestanden hätte und der dem Land geholfen hätte.
Was ist denn mit den anderen, Herr Präsident?
Herr Dr. Jäger, die Freiheit ist immer die Freiheit des anderen.
Gewähren Sie mir doch die Freiheit, meine Worte hier vorzutragen! Ich habe Ihnen doch auch zugehört, wenngleich mir das sehr schwer gefallen ist.
Die CDU-Fraktion hat unserem Antrag leider nicht zugestimmt. Und dann hätten wir die Gelegenheit gehabt, den CDU-Antrag abzulehnen. Wir haben dieses nicht getan, weil SPD und PDS, beide gesagt haben, wir wollen in dieser Frage der CDU nicht weh tun, sie einfach ablehnen, sondern über ihre Vorschläge diskutieren. Wir haben diesen dann in den Ausschuss überwiesen und alle anderen Ausschüsse haben sich damit auch beschäftigt.
Herr Dr. Jäger, die Vorschläge, die Ihre Fraktion gemacht hat, sind in mehreren Ausschüssen beraten und natürlich auch verändert worden, was das Recht jedes Ausschusses ist. Im Innenausschuss sind diese Voten zusammengetragen worden und dann entstand der Streit, ist dieses geschäftsordnungsmäßig in Ordnung oder nicht.
Dazu will ich mich nicht weiter äußern. Sie wissen, ich habe hier eine andere Haltung, als der Ältestenrat dieses dokumentiert hat, aber als braver Abgeordneter füge ich mich natürlich dem, was der Ältestenrat beschließt, wenngleich ich die Beschlüsse des Ältestenrates nicht in jedem Falle für der Weisheit letzter Schluss halte. Das muss ich mal ganz ehrlich sagen.
Herr Dr. Jäger, und dann hat es lange Zeit gedauert, bis wir zu einer Klärung kamen, wie wir in dieser schwierigen Situation mit dem Ganzen umgehen.
Wir haben dann einen Weg gefunden, weil Sie partout wollten, dass dieses Thema hier noch einmal diskutiert wird auf der Basis Ihres Antrages.
Und da haben die Koalitionsfraktionen gesagt, na dann sollen wir doch dieses so machen, dann geben wir der CDU noch mal die Gelegenheit, und so sind wir zu dem heutigen Verfahren hier gekommen. Ich sehe überhaupt nicht, wie Sie in Ihren Rechten behindert worden sind.
Und ich wiederhole, Herr Dr. Jäger, ich glaube, in Ihren Reihen ist ein sehr starkes Minderwertigkeitsgefühl ausgebrochen.
Ich verstehe das nicht, ich verstehe das ernsthaft nicht.
Zu der Frage, Graffiti-Verordnung gibt es nicht: Herr Dr. Jäger, ich muss Sie daran erinnern, gegen Graffiti ist eine Musterverordnung des Innenministeriums erarbeitet worden
und seitens des Justizministeriums ist eine Auslobung für die Ergreifung von Graffiti-Sprayern ausgearbeitet worden.
Auch das, auch das! Aber auch diese Verordnung ist in Kraft gesetzt worden.
Meine Damen und Herren, ich will das hier nicht weiter ausführen, ich will nur sagen, es war nicht möglich, in der vergangenen Legislaturperiode mit der CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag gegen eine erhebliche Bedrohung des Landes zu verabschieden.
Ich bedaure das sehr. Ich stelle zweitens fest, die CDU hatte alle Möglichkeiten, im parlamentarischen Verfahren unter Einschluss von öffentlichen Anhörungen ihre Meinung zur Diskussion zu stellen,
und darüber wurde abgestimmt.
Und ich stelle heute fest, dass die Landesregierung auf diesem Feld eine ganze Reihe getan hat. Viele ihrer Vorschläge sind darin enthalten, andere Vorschläge konnten und werden wir nicht übernehmen, die wurden bereits genannt.
Ich sehe eine große Chance, die wir vertan haben. Aber durch das umsichtige Handeln der Landesregierung ist es gelungen,
dass wir in der Öffentlichkeit der Gefahr des Rechtsextremismus jetzt entschlossener und entschiedener begegnen
als in den Jahren 1990 bis 1998. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kulturpolitisch bedeutsamen Debatten für die Länder und für den Bund in den nächsten Jahren finden seit gut einem Jahr in Berlin statt – im Bundeskanzleramt durch den Staatsminister für Kultur und Medien und auf der Ministerpräsidentenebene der Länder durch die Ministerpräsidenten selber. Beide Ebenen reden über eine zeitgemäße Ausgestaltung des Kulturföderalismus in Deutschland. Ich halte diese Debatte für so wichtig, dass ich dazu hier im Landtag etwas sagen möchte.
Der Bund vertritt die Meinung, dass es eine nationale Verantwortung für die Kultur gebe, der die Politik künftig stärker als bisher gerecht werden müsse. Diese nationale Verantwortung für die Kultur schließe, so der Bund, eine gestaltende Kulturpolitik des Bundes ein. Die Ministerpräsidenten wollen dieses Thema nur im Zusammenhang mit der Frage einer zeitgleichen Verständigung über die Einrichtung einer gemeinsamen Kulturstiftung des Bundes und der Länder sowie im Rahmen des Gesamtzusammenhangs der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung erörtern. Beide Seiten haben dazu Standpunkte ausgetauscht, beide gegenseitig abgewogen, bestätigt und zum Teil auch verworfen.
Die Landesparlamente sind bisher in diese Neuordnung der Kulturzuständigkeit zwischen Bund und Ländern nicht eingebunden, die Kommunen ebenfalls nicht. Ich halte dieses für problematisch und möchte deshalb von hieraus anregen, dass auch die Landtage sich in diese Debatte einbringen. Ich begrüße die Debatte, weil Kulturförderung
des Bundes in unserem Land, und ich glaube, auch in den anderen neuen Bundesländern, weniger als Einschränkung unserer Hoheit als vielmehr als Hilfe bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaft verstanden wird. Reiche Bundesländer, auch Geberländer genannt, mögen dieses anders sehen. Ich sage für die SPD-Fraktion ganz klar: Für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur in den neuen Bundesländern wird der Umfang der Bundesförderung entscheidend, ja unverzichtbar bleiben. Ich komme darauf konkret zurück.
Die Debatte zum Kulturföderalismus muss geführt werden. Inzwischen haben auch die Fraktionen von SPD, CDU und FDP im Deutschen Bundestag Anträge zum Kulturföderalismus eingebracht. Die Förderung des Bundes für kulturelle Aufgaben und damit die Betonung der Kultur für das Leben einer Gesellschaft, die nicht nur gewinnorientiert im materiellen Sinne ist, sondern auch werteorientiert, diese Bundeskulturpolitik war in der Zeit des Bundeskanzlers Helmut Kohl zu oft fünftes Rad am Wagen. Sie war marginal und Artikel 35 des Einigungsvertrages, der verlangt, dass nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten die Kultur in den neuen Bundesländern keinen Schaden nehmen darf, war bis 1998 ein Bekenntnis mit wenig Folgen.
Dieses sah auch der Bundesrat so. Er stellte in seiner Stellungnahme zum Bundeshaushalt bereits im Jahre 1995 fest, ich zitiere: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Mittel für Kulturförderung deutlich zu erhöhen. Die aufgebrachten Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den Bestand der kulturellen Einrichtung von gesamtstaatlicher Bedeutung in den Ländern zu sichern.“ Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die SPD auf Bundesebene im Jahre ’98 wurden daraus Konsequenzen gezogen. Rot-Grün erklärte, ich zitiere: „Kulturpolitik des Landes besteht künftig nicht mehr nur in einer fiskalisch ausgerichteten Kontrolle. Sie wird auch in inhaltlicher und in fachlicher Hinsicht parlamentarisch begleitet und mitgestaltet.“ So der neue Staatssekretär für Kultur und Medien.
Ausdruck dieser Kulturpolitik nach Innen war die Berufung eines Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien beim Bundeskanzler und auf der parlamentarischen Ebene die Einrichtung eines Ausschusses für Kultur und Medien auf der Seite des Bundestages. Diesen gab es bisher nicht. Aber die Bundesregierung ließ es nicht bei diesen Berufungen. Sie schuf neue rechtliche Grundlagen, die auch im Land Mecklenburg-Vorpommern bereits Wirkung entfaltet haben und diese weiter entfalten werden:
Ich darf kurz benennen das Künstlersozialversicherungsgesetz. Mit der Novellierung dieses Gesetzes sind jetzt selbständige Künstler und Publizisten besser als bisher sozial abgesichert. Wichtig an diesem Gesetz: Der Bund gewährt künftig einen Zuschuss zur Künstlersozialkasse und garantiert so die Funktionsfähigkeit dieser Kassen.
Ich nenne das Urheberrecht. Die Reform des Urheberrechts sichert den Urhebern und ausübenden Künstlern einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung und verschafft gleichzeitig den Verwertern die notwendige Rechtssicherheit.
Ich nenne drittens die Buchpreisbindung. Gegen die Absicht der Europäischen Kommission konnte durch den entschiedenen Einsatz der Bundesregierung die
Buchpreisbindung in Deutschland aufrechterhalten werden. Die EU-Kommission akzeptiert jetzt, dass die Buchpreisbindung im Rahmen nationaler Regelungen erfolgen kann.
Ich nenne weiterhin die Besteuerung selbständiger ausländischer Künstlerinnen und Künstler, deren Steuern wir herabgesenkt haben mit dem Ergebnis, dass diese Erhöhung, die unter der Regierung Kohl 1996 vorgenommen wurde, zu einer Reduzierung ausländischer Künstlerkontakte um ein Drittel geführt hat. Dieses haben wir korrigiert.
Ich nenne schließlich die Reform des steuerrechtlichen Teils des Stiftungsrechtes und die Gründung der Kulturstiftung des Bundes.
Meine Damen und Herren, die Länder haben den Anstoß der Bundesregierung zur Debatte über den Kulturföderalismus aufgenommen. Auf der Ebene der Regierungschefs arbeitet eine AG zur Systematisierung und Entflechtung der Kulturförderung und der Kulturstiftung der Länder. Der Stand der Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern ist hier angelangt, ich zitiere aus den Besprechungen vom 13.06. diesen Jahres: „Gleichzeitig bleibt aber auch zwischen Bund und Ländern bei diesem Vorhaben ein grundsätzlicher Dissens bestehen. Der Bund nimmt im Kulturbereich ungeschrieben kraft Kompetenz, kraft Natur der Sache und damit einer mehr oder weniger umfassend eigenen Zuständigkeit für kulturelle Aufgaben von nationaler und internationaler, regionaler und landesübergreifender Bedeutung für sich in Anspruch.“ Die Länder widersprechen diesem zum Teil heftig, zum Teil aber auch weniger heftig.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, wir müssen in der Bundesrepublik Deutschland im politischen Raum in den nächsten Jahren über das Problem des Föderalismus grundsätzlich neu nachdenken. Wenn Sie alleine auf die Diskussion um die PISA-Studie schauen. Wie hier Föderalisten sich dagegen wehren, zu einheitlichen Bewertungen oder zu gemeinsamen Standards über die Bundesgrenzen hinweg zu kommen, halte ich für falsch. Diese Debatte wird dazu führen, dass wir den Föderalismus neu ausgestalten. Als Innenpolitiker sage ich, die Zuständigkeit von Bundes- oder regionalen Sicherheitsbehörden und Ämtern ist mitunter auch ein Hindernis bei der Bekämpfung von Kriminalität und bei der V e r f o lgung von entsprechender Kriminalität. Auch hier müssen wir darüber nachdenken, wie wir zu einer Neuordnung und einer Neudefinition des Föderalismus kommen. Und schließlich glaube ich, dass wir die Frage des Föderalismus auch unter dem Gesichtspunkt, wie kann und soll der Bund sich in den Ländern kulturell engagieren, neu definieren müssen.
Meine Damen und Herren, ich will darauf im Einzelnen nicht eingehen, zumal das eine sehr komplizierte Debatte ist, wenn man auf das Grundgesetz verweist. Dort ist ja festgeschrieben, was der Bund kann und was er nicht kann. Es schweigt das Grundgesetz aber auch und verlangt die Ausgestaltung durch den Bundes- und den Landesgesetzgeber.
Meine Damen und Herren, der Bund engagiert sich auf eine Art und Weise, die man für den Erhalt der Kultur in unserem Land nur beispielhaft nennen kann. Ich nenne hier das Projekt „Programm in den neuen Bundesländern“, wo in den Jahren von 1998 bis 2000 alleine 30 Millionen in unser Land geflossen sind, die jeweils von den
Ländern und von den Kommunen auch kofinanziert sind. Ich darf daran erinnern, dass von dieser Bundeskulturförderung das Staatstheater Schwerin profitiert hat, der Mecklenburg-Vorpommern Film e. V., die Stiftung Meeresmuseum Stralsund, die Philharmonie in Neubrandenburg, die Landesbibliothek in Schwerin, das Landesarchiv, das Schloss Bröllin, das Theater Vorpommern, das Kommunale Kino Neubrandenburg und, und, und.
Was ich sagen will, ist dieses, meine Damen und Herren, und da möchte ich den Minister für Kultur ausdrücklich ermutigen: Bleiben Sie in Ihrem Bestreben unerschrocken und hart, dass der Bund sich für die Kultur in den neuen Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern engagieren soll! Folgen Sie hier nicht den reichen, den Geberländern, die den Bund zurückdrängen wollen! Die können dieses gerne tun. Wir sollten dieses nicht tun, wir brauchen den Bund ganz einfach zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen, dass Vorpommern zum großen Teil von dieser Bundesförderung profitiert hat. Alleine das Pommersche Landesmuseum in Greifswald wäre ohne finanzielle Unterstützung des Bundes nicht möglich gewesen, ebenso das Meeresmuseum Stralsund. Diese beiden Leuchttürme können nur strahlen, weil der Bund sich engagiert hat. Und als Mecklenburger freue ich mich, dass der Bundeskanzler persönlich sich mit Schreiben an den Ministerpräsidenten vom Mai diesen Jahres für das in Planung befindliche Ozeaneum des Meeresmuseums Stralsund ausgesprochen hat und zu gemeinsamen Beratungen des Bundes mit dem Land über Möglichkeiten zur Finanzierung dieses großartigen Projektes eingeladen hat.
Mein Kollege aus Vorpommern klatscht Beifall. Ich sage Ihnen, ich freue mich auch als Mecklenburger, dass so ein Leuchtturm neu in unserem Lande entsteht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluss Folgendes sagen: Ich möchte die Debatte nutzen, um, wie bereits angesprochen, unserer Landesregierung den Rücken zu stärken für die schwierigen Gespräche einerseits mit den anderen Bundesländern und mit dem Bund über das Engagement des Bundes in den neuen Ländern. Ich bitte den Minister zu prüfen, ob wir mit den zwei Leuchttürmen, die wir haben, bereits genug bedient sind oder ob nicht die Möglichkeit besteht, dass man ihnen noch den einen oder anderen Leuchtturm beifügen kann. Ich bitte die Landesregierung, die Körbe I und II – der Minister weiß, was damit gemeint ist – daraufhin zu prüfen, ob Mecklenburg-Vorpommern hier bei bestehenden Einrichtungen nicht unterrepräsentiert ist und ob die Möglichkeit besteht, hier Veränderungen im Sinne von mehr Ansiedlungen dieser Institutionen in Zukunft hier in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen.
Ich frage: Muss es dabei bleiben, dass, und ich zitiere jetzt: „bundeszentrale Einrichtungen fremder Volksgruppen und Glaubensgemeinschaften von heimatlosen Ausländern“, so dieser Titel, wie zum Beispiel Vietnamesen in Hannover verbleiben, oder könnten diese nicht nach Mecklenburg-Vorpommern verlagert werden? Mecklenburg-Vorpommern, die Menschen hier haben ja reiche Erfahrungen im Umgang mit den Sorgen und auch mit den Freuden der vietnamesischen Menschen. Und ich frage: Muss die zentrale Organisation polnischstämmiger Gruppen, zum Beispiel der Bund der Polen in Recklinghausen,
im Ruhrgebiet bleiben? Wir sind das Nachbarland von Polen.
Meine Damen und Herren, schließlich möchte ich dem Kulturminister sagen, dass die SPD-Fraktion die Bemühungen und die Gespräche zur Gründung einer gemeinsamen Kulturstiftung des Bundes und der Länder unterstützt und ihn ermutigt, auf diesem Wege weiter fortzufahren.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stimmt den Ausführungen des Ministers in seinem Bericht an den Landtag zur Landeskulturentwicklungskonzeption zu. Dazu habe ich wenig gesagt. Ich sage abschließend: Dann plant mal schön! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Normalerweise ist das, was die Abgeordneten sich untereinander zu sagen haben, immer Sache der Abgeordneten, die sich das sagen. In diesem Falle, Herr Dr. Schoenenburg, fand ich Ihre Anmerkungen, mit denen Sie versucht haben, die CDU in eine Richtung zu stellen, wenig hilfreich. Man muss anerkennen, dass die CDU als große Volkspartei sich um den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht hat.
Und immer wenn jemand von der PDS, ehemals SED, heute sich zu diesen Fragen äußert, dann sollte man damit sehr vorsichtig umgehen.
Herr Ritter, so geht das nicht und so können wir hier nicht miteinander umgehen
und wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie, und das sage ich als SPD-Mitglied, die CDU in eine solche Richtung stellen.
Dort gehört sie nicht hin, wenngleich ich an der Justizpolitik der CDU eine Menge auszusetzen habe, aber so geht das nicht.
Herr Ritter, jetzt rede ich.
Meine Damen und Herren! Ich danke zunächst dem Justizminister für seine klaren Worte zur Justizpolitik in diesem Lande. Wir Sozialdemokraten haben einen ganz einfachen Grundsatz, der nicht schwer umzusetzen ist,
wenn es um die Sicherheit geht. Wir sagen: Wir wollen hart gegen das Verbrechen sein, aber auch hart gegen die Ursachen des Verbrechens. Um diesen Grundsatz gruppiert sich unsere gesamte Sicherheitspolitik. Und, Herr Helmrich, Sie haben Recht, ich stehe dazu, bei solchen Fällen, schwere Straftaten und Sexualstraftaten, ist ein Fall schon zu viel und wenn man diesen einen Fall per Gesetz verhindern kann, dann sollte man dieses tun.
Herr Dr. Schoenenburg sprach das Problem an, Sicherheitsverwahrungen wären ein bedenkliches Instrument. Natürlich, aber Sie können davon ausgehen, dass der Rechtstaat für Sicherheitsverwahrungen konkrete rechtliche und gesetzliche Regelungen schafft, so dass wir die Gefahren, die Herr Schoenenburg damit sieht, nicht sehen.
Meine Damen und Herren, worum geht es in dem CDU-Antrag? Wir werden ihn ablehnen aus dem ganz einfachen Grunde, weil über die Frage, ob jemand, ein Straftäter, ein Sexualstraftäter, der inhaftiert ist, ob er weiter inhaftiert werden soll oder entlassen wird. Und dass zu dieser Frage die Justizvollzugsangestellten das entscheidende Wort reden dürfen. Das sieht der CDUAntrag vor. Das wollen wir nicht und deshalb haben wir den CDU-Antrag abgelehnt und gesagt, es muss hier wieder ein Gericht her,
das in dieser Frage ein Urteil sprechen kann. Die CDU will in ihrem Antrag diese Regelung auf den gesamten Paragraphen 66 anwenden.
Herr Schoenenburg, ich habe gesagt, was ich davon halte. Ich halte diesen Antrag der CDU für nicht richtig.
Wir müssen uns aber mit der Frage auseinander setzen: Können wir schwere Gewaltstraftäter und Sexualstraftäter einfach wieder aus dem Gefängnis entlassen? Da haben wir in den vergangenen Jahren fürchterliche Beispiele gehabt. Darauf muss eine Antwort gefunden werden. Die Bundesregierung hat eine Antwort gefunden, indem sie sagt, wir wollen, dass das erkennende Gericht bei der Urteilssprechung feststellt oder den Vorbehalt anmeldet, hier handelt es sich um einen Straftäter, der möglicherweise im Ergebnis des Strafvollzuges nicht entlassen werden kann. Und nur, wenn das erkennende Gericht im Akt der Festsetzung des Urteils dieses ausspricht, könnte dann nachher eine Strafvollzugskammer dieses noch einmal aufgreifen.
Herr Schoenenburg, darin unterscheidet sich …
Das ist nicht abenteuerlich.
Darin unterscheidet sich der Vorschlag, den jetzt die Bundesregierung gemacht hat, von dem Vorschlag der CDU und die SPD-Fraktion wird diesen Vorschlag mittragen. Wir glauben, dass dafür genügend rechtliche Grundlagen vorhanden sind, und ich appelliere an die CDUFraktion, dieses auch mitzutragen. Ihren Antrag hier im Haus können wir nicht mittragen, wir werben aber dafür, dass wir auf Bundesebene den Vorschlag der Bundesregierung in dieser Frage zum Gesetz verhelfen. Wir würden damit all jenen Müttern und Vätern und Kindern in diesem
Lande, die große Angst haben vor diesen Gewaltstraftätern, einen Gefallen tun und wir würden ihnen zeigen, dass der Rechtsstaat nicht hilflos ist, wenn er mit solchen schwierigen Problemen konfrontiert wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich Ihnen keine persönliche Rede von mir vortrage, sondern wiedergeben möchte, wie die Beratung im Innenausschuss gelaufen ist, bitte ich um Zustimmung, dass ich dieses vom Blatt ablesen muss.
Denn hier ist das erste Kriterium die Korrektheit der Berichterstattung
und da möchte ich dann doch nicht zu viel subjektive Meinung einfließen lassen.
Lauschen...
Lauschen Sie meinen Ausführungen!
Der Gesetzentwurf zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen berücksichtigt die technischen Entwicklungen und passt die Normen an das allgemeine Verfahrensrecht an. Gleichzeitig werden überflüssige Übergangsnormen aufgehoben.
Eine wesentliche Fortentwicklung besteht in der Einführung gesetzlicher Regelungen für das automatisierte Liegenschaftskataster. Durch die Vorhaltung digitaler Geodaten wird die Erfüllung von Fachaufgaben erleichtert. Zugleich werden Bürgerdienste und private Serviceleistungen ermöglicht, die auf einer digitalen Darstellung des Landes basieren. Die flexible, schnelle und gleichartige Verfügbarkeit der Geodaten bildet die Grundlage planerischer Entscheidungen und begünstigt Investitionsund Standortentscheidungen.
Im Rahmen der Beratungen hat der Ausschuss verschiedene Änderungen des Gesetzentwurfes vorgesehen, die im Wesentlichen redaktioneller und klarstellender Art sind. Dabei wurde auch Gesetzestext, dass auch für die seit 1994 genehmigungsfrei errichteten Wohngebäude im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne eine gebührenpflichtige Vermessung erforderlich ist. Wir schließen damit eine Lücke im Gesetz, die 1994 durch Änderung der Landesbauordnung entstand, als für bestimmte Bauvorhaben die Genehmigungspflicht aufgehoben wurde. Damit war seinerzeit nicht gemeint, dass diese Gebäude nicht kostenpflichtig vermessen werden sollten. Vielmehr ging es immer nur um eine Befreiung vom oft langwierigen und kostspieligen Genehmigungsverfahren. Um aber ein korrektes, verlässliches Liegenschaftskataster zu führen, müssen auch genehmigungsfrei errichtete Bauten vermessen werden. Die Kosten dafür sind nach der Beschlussempfehlung von den jeweiligen Bauherren zu tragen.
Meine Damen und Herren, in der Ausschussberatung haben wir eingehend darüber diskutiert, inwieweit es den kommunalen Vermessungs- und Katasterämtern in Zukunft gestattet sein soll, für Dritte Vermessungen vorzunehmen und dafür Gebühren zu erheben. Hierzu gab es seitens des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure einen Vorschlag, der darauf hinauslief, den Kommunen weitgehend die Vornahme eigener Messungen für Dritte zu untersagen. Dies hätte für die Kommunen erhebliche Einnahmeausfälle bedeutet, für die keine Kompensation erkennbar war. Der Ausschuss hat diesen Vorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben als Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, zu der wir Sachverständige aller einschlägigen Fach- und Interessenverbände
eingeladen haben. Die vorgebrachten Argumente sind in unsere Ausschussberatungen eingeflossen. Umso erstaunter waren wir im Ausschuss, als uns vom Petitionsausschuss die Bitte um Stellungnahme zu einer Petition erreichte, die von einem der angehörten Verbände eingereicht wurde und genau diesen Gesetzentwurf betraf.
Ich betone, es ist das gute Recht jedes Interessenverbandes, sich im Parlament Gehör zu verschaffen.
Deshalb führen wir bei vielen Gesetzentwürfen Anhörungen durch. Wenn sich aber ein angehörter Interessenverband nicht an das parlamentarische Verfahren hält, sondern noch zusätzlich eine Petition einreicht, so ist dieses unverständlich. Eine Petition zu einem Gesetzentwurf, der sich in der aktuellen Beratung befindet, bedeutet überflüssige, zusätzliche Arbeit für den Petitions- wie auch für den zuständigen Fachausschuss.
Ich betone, das Recht zur Petition hat natürlich auch ein Interessenverband.
Aber geschaffen worden ist dieses Recht nicht für die Fortsetzung von Lobbyarbeit, sondern um denen Gehör zu verschaffen, die sonst nicht gehört werden.
Meine Damen und Herren, dieser Verband hat meines Erachtens das Recht zur Petition falsch verstanden. Wer zu einem Gesetzentwurf Stellung nehmen will, der kann und soll das gegenüber dem zuständigen Fachausschuss tun. Ich persönlich meine, man sollte im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz eine Regelung einführen, die es in Zukunft erlaubt, von der sachlichen Prüfung einer Petition abzusehen, soweit diese sich auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren bezieht.
Ich erwähne das hier, um vielleicht Anregungen zu geben, damit sich genau dieses nicht wiederholt. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abgeordneter Born, mir ist dieses in der zwölfjährigen Praxistätigkeit in diesem Landtag bisher auch nicht passiert. Aber wehret den Anfängen, könnte man ja vielleicht sagen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss bittet Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung vorgesehenen Änderungen zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Bluhm – er ist ja gar nicht da,
dann sage ich auch nichts zu ihm.
Meine Damen und Herren, gesetzliche Regelungen im Bereich der Medien haben diesen Landtag – das wurde bereits gesagt – wie auch die Landtage anderer Länder sowie den Bundestag in den vergangenen Jahren so häufig beschäftigt wie nie zuvor. Gründe dafür sind die rasant zunehmende Rolle, die die modernen Kommunikationsmedien in unserem Leben spielen. Gründe dafür liegen aber auch in der schlichten Tatsache, dass mit Medien heute viel Geld verdient werden kann. Gründe dafür sind aber auch, dass mit der Verfügungsgewalt über diese Medien Einfluss auf das Denken und Handeln von Menschen ausgeübt werden kann.
Der Staat muss, wenn er seine Ordnungsfunktion in diesem Geflecht von Interessen wahrnehmen will, auch gesetzgeberisch reagieren. Weil die technische Entwicklung der Medien – ein Schlagwort ist hier das der Digitalisierung – so schnell vorankommt, sind gesetzliche Regelungen auch in immer kürzeren Zeitabständen zu verzeichnen. Für uns gilt dabei folgender Grundsatz: Gesetze, wenn notwendig, ja, aber auch Gewährung von Freiräumen für technische Neuerungen und strukturelle Innovationen in den Medien. Wir müssen nicht auf jede neue Erscheinung mit Erlassen oder gar Gesetzen reagieren, sondern sollten Raum für Innovationen geben. Die Schwierigkeit ist dann immer halt nur, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann regulierend eingegriffen werden sollte.
Über den Gegenstand, über den wir zu reden haben, wurde schon einiges gesagt. Ich möchte auf zwei Schwerpunkte aufmerksam machen, zum einen auf die Rolle der Modernisierung der Konzentrationsregelung für den privaten Rundfunk. Die gegenwärtige Entwicklung in der Medienlandschaft – ich denke da aber speziell an ein Unternehmen aus dem Münchener Raum – und die daraus resultierenden Möglichkeiten einer grundlegenden Neuordnung der Medienlandschaft verdeutlichen, wie wichtig die Erhaltung von Meinungsvielfalt und die Vermeidung von zu vieler Meinungsmacht in einer Hand sind.
Und wenn Sie nach Italien schauen, wo der Medienbesitzer Berlusconi es dank seines Besitzes von drei Fernsehanstalten geschafft hat, auch die politische Macht an sich zu bringen, wird die Notwendigkeit der Begrenzung dieser Macht in den Händen weniger deutlich. Im Rundfunkstaatsvertrag wird deshalb weiterhin eine vorherrschende Meinungsmacht vermutet, wenn in einem Unternehmen zurechenbare Programme im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 30 Prozent erreichen.
Nun soll durch eine Modifizierung der Konzentrationsregelung im privaten Rundfunk jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, die Stellung eines Unternehmens auf
medienrelevanten Märkten ab einer Untergrenze von 25 Prozent Zuschaueranteil einzubeziehen, bisher 30 Prozent.
Ich halte die Regelung, gleichzeitig einen Bonus bei Aufnahme von Regionalfenstern von 2 Prozent und einen weiteren Bonus von 3 Prozent zu gewähren, wenn darüber hinaus Sendezeiten für Dritte in zuschauerstärksten Programmen eingeräumt werden, für sinnvoll. Diese Neuerung wird dazu beitragen, dass Meinungsvielfalt gefördert wird wie auch regionale Berichterstattung in den großen privaten Fernsehanstalten. Ich begrüße es außerordentlich, dass durch diese Bonusregelung die Privatsender weiter zur Verbreitung von Regionalprogrammen angehalten werden. Vorgesehen war dieses bereits auf rechtlicher Grundlage, nur haben sich daran eben die großen privaten Sender nicht genügend gehalten.
Eine weitere Neuerung wird durch die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages eingeführt. Die Information der Landtage zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll durch die Einführung einer Berichtspflicht verbessert werden. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das DeutschlandRadio sollen danach künftig, mindestens alle zwei Jahre den Landesparlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage vorlegen.
Meine Damen und Herren, ungeachtet dieser Neuerungen bleiben etwaige landesrechtliche Berichtspflichten der Landesrundfunkanstalten gegenüber den jeweiligen Landesparlamenten unberührt. Auch bleibt es jedem Landesparlament unbenommen, zu den Anhörungen Dritte, zum Beispiel den Landesrechnungshof hinzuzuziehen. Hierdurch soll die Transparenz erhöht und unter anderem die Nachvollziehbarkeit des durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemeldeten Finanzbedarfs ermöglicht werden. So weit, so gut oder nicht.
Meine Damen und Herren, ich sage ganz ehrlich, ich habe mit dieser Berichtspflicht der Rundfunkanstalten vor den Landesparlamenten Probleme. Zu fragen ist doch: Was passiert, wenn die Parlamente mit den Auskünften der Rundfunkanstalten nicht zufrieden sind? Wie weit reicht das Auskunftsbegehren der Landtage? Und kann ein Parlament einen vorgelegten Bericht zurückweisen? Der jetzige Gesetzestext zu dieser Neuerung klingt harmlos. Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks ist er es aber meiner Meinung nach nicht. Nach den Rundfunkstaatsverträgen der Länder, die öffentlich-rechtlichen Sender betreffend, werden diese allein durch die so genannten gesellschaftlich relevanten Gruppen kontrolliert, nicht durch die Staatskanzleien und auch nicht durch die Landesparlamente.
Und, Herr Bluhm, am Schluss Ihrer Ausführungen haben Sie es begrüßt, dass die Anstalten nur noch durch den Landtag – und Sie benutzten die Formulierung, wenn ich es richtig verstanden habe – kontrolliert werden sollen. Davon steht im Gesetz noch nichts drin. Aber alleine der Ausdruck zeigt doch, in welche Richtung das Denken angeschoben ist. Jetzt sollen die Anstalten den Parlamenten Rechenschaft über ihre wirtschaftliche Tätigkeit und finanzielle Situation geben. Wir wissen alle, wie über Finanzierungsfragen und deren Beantwortung Einfluss ausgeübt werden kann. Ich frage mit großem Ernst: Ist diese Regelung im Sinne der Wahrung der Unabhängig
keit der öffentlich-rechtlichen Sender von der politischen Macht sinnvoll?
Auch hierüber, meine Damen und Herren, wird im Innenausschuss zu reden sein. Ich bin in dieser Frage noch nicht einig mit mir selber. Ich denke, dass die Beratung im Innenausschuss dazu beitragen wird. Die SPDFraktion stimmt der Überweisung des Antrages in den Ausschuss zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seinem Redebeitrag hat der Oppositionsführer vom Ministerpräsidenten verlangt, dass er sich für die Äuße
rung, mehr Engagement zu zeigen, entschuldigen soll, die der Ministerpräsident an die Kommunen gerichtet hatte. Herr Rehberg, ich darf Ihren Beitrag zitieren, dass das Verhalten des Ministerpräsidenten der CDU gegenüber von Hass und Feindschaft geprägt sei. Das ist Wortschatz des kalten Krieges. Ich bin nicht der Sprecher des Ministerpräsidenten,
aber ich kenne Herrn Ringstorff aus langen Jahren sehr gut und ich kann Ihnen sagen, die Haltung des Ministerpräsidenten zur CDU ist von zum Teil wesentlichen Unterschieden geprägt,
aber das ist in einer Demokratie nicht ehrenrührig, sondern normal. In der politischen Auseinandersetzung sind Haltungen wie Hass und Feindschaft unserem Ministerpräsidenten fremd. Da niemand, meine Damen und Herren von der CDU, in diesem Hause daran interessiert ist, dass Hass und Feindschaft in unsere politische Auseinandersetzung eingeführt werden sollten, fordere ich Herrn Rehberg auf, sich für diese Worte beim Ministerpräsidenten zu entschuldigen,
zumal Hass und Feindschaft auch nicht in der CDU zu Hause sind.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Thema der Aktuellen Stunde Ihren Blick auf die Frage richten: Inwieweit können denn Kommunen und das Land durch Reformen dazu beitragen, die sie in ihrer Verfassung vornehmen, dass die Ausgabenseite gemindert und die Einnahmeseite stabilisiert wird? Diese Landesregierung hat gezeigt, dass sie zu Reformen fähig ist.
Die größte Reform, die wir eingeführt haben, seit Ministerin Keler Finanzministerin ist, ist die mit dem Sparkurs der Regierung. Die CDU hatte es sich 1994 sehr einfach gemacht. Als die Not groß war, nahm sie 1 Milliarde Kredit auf. Daran knabbern wir heute noch.
Wir sagen, wir haben heute …
Herr Jäger, hören Sie zu! Sie haben Ihren Anteil dazu beigetragen.
650 Millionen Mark nur noch Kreditaufnahme ist ein großer Reformwillen und hilft am meisten auch den Kommunen, finanziell über die Runden zu kommen.
Die Personalausgaben in unseren Kommunen sind zu hoch, die müssen runter.
Deshalb ist die Gemeindestrukturreform eine wichtige Notwendigkeit.
Hier sehe ich den Reformbedarf in weiten Kreisen sehr gering.
Ich frage, ob die bisherigen Ergebnisse der Enquetekommission wirklich der Weisheit letzter Schluss sind. Ich habe da meine Zweifel und ich bitte den Innenminister,
dafür zu sorgen, dass diese Ergebnisse zur Kenntnis genommen werden, aber doch nicht zu warten auf gesetzgeberische Maßnahmen. Die Enquetekommission hat nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit.
Ich bitte also hier im Interesse der Reform unserer Verwaltung und der Minderung, der Minimierung der Ausgaben – und das sage ich auch an die PDS-Fraktion, Herr Schoenenburg: Wir müssen größere Verwaltungsstrukturen schaffen. Mit 500 Einwohnern Regelgröße ist nichts gewonnen, ebenso wenig wie mit 6.000 Einwohnern.
Meine Damen und Herren, diese Koalitionsregierung hat auch ihren Willen zur Reform gezeigt mit dem Gesetz zur Schulstruktur.
Wenn wir neue Schulstrukturen haben, Herr Schoenenburg, können wir die Kommunen von Lasten entlasten, nämlich von denen, die sie für alte Schulen zu tragen haben. Und gleichzeitig fördert der Schullastenausgleich die Schulen, die Schulstandorte, die Schulen vorhalten. Ein schmerzhafter Prozess, aber wir müssen ihn gehen und wir werden ihn gehen.
Meine Damen und Herren, und nun komme ich zum Reformwillen der CDU.
Die CDU empfiehlt, damit die kommunnahen Finanzen gesunden, die Hebesätze auf Gewerbesteuer sollen gesenkt werden. Meine Damen und Herren, das spricht wirklich von ausgesprochenem wirtschaftspolitischen Sachverstand. Es gibt kein Unternehmen, das sich bei der Frage der Ansiedlung darum kümmert, welche Hebesätze dort erhoben werden.
Dort geht es um etwas ganz anderes, nämlich: Ist die Infrastruktur richtig? Inwieweit sind Kosten für Wasser, für Abwasser, für Energie richtig? Das sind die Größen, nicht Ihre Hebesätze.
Und Herr Born tut sich hervor, indem er den Kommunen empfiehlt, sie sollen die Hebesätze für Steuern senken. Ein Witz des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDUFraktion, meine Damen und Herren!
Herr Dr. Jäger,
wir haben das Vermessungs- und Katastergesetz und
Sie treten jetzt hervor und sagen, die Kommunen, die Kreise sollen künftig auf die Einnahmen,
die ihre Vermessungs- und Katasterämter erwirtschaften – in manchen Kreisen eine Million pro Jahr –, verzichten. Das sollen sie künftig nicht mehr machen, sondern sie sollen alle diese Aufgaben an die Privaten geben.
Herr Dr. Jäger, Sie stellen sich hier hin und sagen, mehr Geld für die Kommune. Und wenn die Kommunen Einnahmen nach Möglichkeit haben, wollen Sie ihnen die streichen.
Meine Damen und Herren, die Frage der Finanzausstattung der Kommunen ist bei der CDU in unredlichen Händen.
Die Koalitionsfraktionen arbeiten auf diesem schweren Feld und ich bin gewiss, wir werden dafür sorgen, dass die Kommunen finanziell gesunden,
darauf können Sie sich verlassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Brandschutzgesetz unseres Landes hat sich, wie die Praxis zeigt, in wesentlichen Teilen bewährt. Jedoch sind im Laufe der Jahre eine Reihe fachlicher und rechtlicher Aspekte aufgetreten, die eine Novellierung notwendig machten. So ermöglicht der neue Gesetzentwurf die rechtliche Öffnung für kommunale Entwicklungen und ist auf die Erfordernisse der Praxis und die Steigerung der Rechtssicherheit ausgerichtet. Neben einer Präzisierung des bisherigen Gesetzestextes ergänzt der neue insbesondere den Bereich der Kooperation der Feuerwehren. Ziele der Novelle waren die Anpassung an die sich in Mecklenburg-Vorpommern vollziehenden kommunalen Entwicklungen auf der Ebene der Gemeindefusionen, die Verbesserung der Organisationsstrukturen der Feuerwehren, die Änderung der finanziellen und sozialen Absicherung der Feuerwehrangehörigen in unserem Lande.
Die vorgegebenen Ziele der Novellierung sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht worden. Dass dieser den Erfordernissen eines modernen und effizienten Brandschutzwesens entspricht, hat nicht zuletzt die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung gezeigt. Im Laufe der Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Innenausschuss hat es deshalb auch so gut wie keine Änderungen gegeben. Erwähnen möchte ich, dass die beiden einzigen Änderungen im Innenausschuss einstimmig erfolgten, was auch für die Ihnen vorliegende Beschlussfassung gilt.
Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, freut mich umso mehr, da die CDU-Fraktion in der Ersten Lesung noch die Befürchtung hegte, durch die Novellierung des Brandschutzgesetzes solle ein Feuerwehrsterben eingeleitet werden. Dieses Missverständnis konnte während der Beratungen im Innenausschuss und der durchgeführten Anhörung ausgeräumt werden.
Nachdem auch die Fraktion der CDU erkannt hat, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine gelungene Novellierung handelt, fällt es mir umso leichter, Sie alle um Ihre Zustimmung zu dieser Novelle zu bitten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vom Bundesinnenminister vorgelegten Sicherheitspakete I und II sowie die zur Abwehr des internationalen Terrorismus in Mecklenburg-Vorpommern eingeleiteten Maßnahmen des Innenministeriums unseres Landes machen deutlich: Wir Sozialdemokraten bekennen uns zum wehrhaften demokratischen Rechtsstaat. Seine Aufgabe ist in Krisenzeiten, Angriffen auf den Rechtsstaat vorzubeugen und Angreifern in den Arm zu
fallen. Seine Aufgabe ist es, die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sichern, nach Maßgabe der Gesetze, nicht nach subjektivem Sicherheitsempfinden von Massen, nicht nach der Intensität der Schlagzeilen von Medien, nicht aufgrund von Aufgeregtheiten von Politikern.
Ich sage aber auch, in Regierungsverantwortung müssen wehrhafte Demokraten handeln und nicht zaudern.
Sie kennen den von mir gerne zitierten Satz: „In Gefahr und größter Not ist das Mittelmaß der Tod.“ Die Bedrohungen, meine Damen und Herren, denen unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung durch Terroristen von außen ausgesetzt ist, sind Herausforderungen des Rechtsstaates, denen wir Sozialdemokraten entschlossen, aber auch mit Augenmaß entgegentreten. Für uns Sozialdemokraten ist dabei maßgebliche Richtschnur, dass unsere notwendigen Abwehrmaßnahmen immer unseren eigenen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.
Nur so ist gewährleistet, sagte unser Justizminister an anderer Stelle, dass wir nicht selbst schwächen, wofür wir eintreten. Und weiter der Justizminister, was er mit Blick auf die Sicherheitspakete des Bundesinnenministers ausführte: „Zur Bekämpfung terroristischer Anschläge ausländischer Fundamentalisten unterstützen wir alle weitergehenden Möglichkeiten der Aufklärung und Fahndung, die erforderlich und verhältnismäßig sind.“ Und ich füge hinzu: Wir unterstützen alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Anschläge, die vorbeugend notwendig sind.
Meine Damen und Herren, wenn ich es recht sehe, finden die vom Bundesinnenminister und vom Landesinnenminister vorbereiteten beziehungsweise bereits eingeleiteten Maßnahmen hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine breite Unterstützung. Ich begrüße das. Ich bin überzeugt, dass der Landtag mit großer Mehrheit den Bürgerinnen und Bürgern im Land und nach außen zeigen wird, dass er bereit ist, die parlamentarische Demokratie und die Werte unseres Grundgesetzes zu schützen. An dieser Bereitschaft der gewählten Vertreter des Volkes von Mecklenburg-Vorpommern dürfen wir keine Zweifel aufkommen lassen. Die Menschen sind angesichts der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus unsicher geworden. Sie erwarten Halt von den von ihnen gewählten Abgeordneten. Unsere Fähigkeit, Sicherheit zu geben, war in der Geschichte unseres jungen Parlamentes noch nie so gefragt wie in diesen Tagen.
Das so genannte Sicherheitspaket II des Bundesinnenministers ändert durch ein Artikelgesetz Vorschriften von insgesamt 16 Bundesgesetzen sowie verschiedene Ausführungsbestimmungen. Zu den Gesetzen zählen unter anderem solche Schwergewichte wie das MAD-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Passgesetz und das Luftverkehrsgesetz, unter anderem. Zu alldem sagt die Fraktion der CDU in diesem Hohen Hause ohne Wenn und Aber Ja.
Ein bemerkenswerter Vorgang! Wir Sozialdemokraten werden dieses Sicherheitspaket II mittragen, sind mit unserer Prüfung aber noch nicht zu einem definitiven Schluss gekommen.
Wir nehmen uns die Freiheit, meine Damen und Herren, Beratungsbedarf anzumelden, obwohl das Paket aus der Feder eines sozialdemokratischen Bundesinnenministers stammt. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun,
aber sehr viel mit der Wahrnehmung von Sorgfaltspflicht. Das unterscheidet uns offensichtlich in der Herangehensweise
von der CDU. Ich komme darauf zurück.
Meine Damen und Herren, von den angestrebten Gesetzesänderungen beziehungsweise Maßnahmen scheinen mir bereits jetzt folgende bemerkenswert:
1. die Ausdehnung der Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des MAD auf die Sammlung und Auswertung von Informationen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten Es können so Erkenntnisse über Bestrebungen gewonnen werden, die sich gegen politische Gegner im Ausland richten.
2. die Ermittlungsbefugnis des BKA für bestimmte schwere Erscheinungsformen von Datennetzkriminalität Da bei Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen die Zuständigkeit der Landesbehörden oft nicht gleich erkennbar ist, hat die zentrale Bearbeitung durch das BKA große Vorteile.
3. die Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Sicherheits- und Ausländerbehörden durch Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes, hier Artikel 13
4. das Einreiseverbot bei der Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie die entsprechende Ausweitung der Ausweisungstatbestände
Meine Damen und Herren, zum Antrag der CDU-Fraktion:
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern soll über den vom Bundesinnenminister vorgelegten Maßnahmekatalog der Sicherheitspakete I und II entscheiden. Soweit ich informiert bin, ist das so genannte Sicherheitspaket I bereits seit längerer Zeit beschlossen und umgesetzt worden.
Mir ist unverständlich, wozu der Landtag MecklenburgVorpommern dieses noch anerkennen
beziehungsweise die Landesregierung zur Unterstützung des Gesetzesvorhabens auffordern soll. Überrascht war ich von dem Umstand, dass die CDU-Fraktion vorgab, das so genannte Sicherheitspaket II bereits zu kennen, bevor dieses das Licht der Öffentlichkeit erblickt hatte.
Hören Sie zu, Herr Kollege!
Es wurde erst am 7. November im Bundeskabinett beraten und Ende letzter Woche veröffentlicht.
Die Antragstellung der CDU erfolgte am 1. November,
also sechs Tage früher. Das heißt doch, dass die CDUFraktion eine Materie zum Gegenstand ihres Antrages gemacht hat, die sie noch gar nicht kennen konnte.
Meine Damen und Herren, das muss man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen!
Die CDU stellt einen Antrag, dessen Gegenstand zum Teil seit längerer Zeit gegenstandslos ist, weil bereits umgesetzt – Paket I.
Das Erschreckende jedoch, Herr Jäger, ist, dass die Abgeordneten des Landtages nach Ihrer Meinung über einen Gegenstand abstimmen sollen, nämlich das Paket II, der zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht bekannt war.
Stellen Sie sich einmal vor, meine Damen und Herren, das Sicherheitspaket II wäre in der letzten Sitzung des Bundeskabinetts nicht beschlossen worden! Wir wüssten überhaupt nicht, worüber wir hier abstimmen sollten.
Ich kann ja Ihre Verlegenheit verstehen, aber lassen Sie mich weiterreden, bitte!
Allerdings, meine Damen und Herren, nehme ich wie auch meine Fraktion für sich in Anspruch, einen Gegenstand erst einmal eingehend zu prüfen, bevor man ihn zur Beratung stellt beziehungsweise über ihn entscheidet. Dies, finde ich, gehört schon zu den verantwortlichen Wahrnehmungen eines von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes verliehenen Mandates.
Niemand und schon gar nicht gewählte Abgeordnete sollten die bekannte Katze im Sack kaufen.
Aber, meine Damen und Herren von der CDU, Sie gehen sogar noch weiter. Sie behaupten, die Sicherheitspakete I und II seien nur ein erster Schritt zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus.
Auch dabei muss man sich fragen, woher Sie diese Gewissheit nehmen. Wie gelangen Sie zu der Weisheit, schon zu wissen, dass die betreffenden Maßnahmen nicht ausreichen würden?
Weder können Sie bereits deren Tragweite ermessen, noch ist in keiner Weise abzusehen,
wie sich uns die Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus
künftig zeigen und wie wir darauf reagieren müssen.
Meine Damen und Herren, eines wird durch Ihren Antrag deutlich: Sie, meine Damen und Herren von der CDU, gehen Fragen der inneren Sicherheit uninformiert
und, ich muss es sagen, unseriös an. Ich bedauere das sehr.
In Krisenzeiten und in Zeiten enormer potentieller Gefahren für die innere Sicherheit müssen Demokraten zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung gemeinsam handeln.
Ich hatte gehofft, dass wir fraktionsübergreifend hier zu gemeinsamem Handeln kommen.
Ich sehe aber, dass Ihnen an der Profilierung auf diesem Gebiet mehr gelegen ist als daran,
in der Sache zu Resultaten zu kommen.
Ich bedauere das sehr, meine Damen und Herren, und die SPD-Fraktion wird deshalb Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie zunächst über die Haltung der SPD im Novellierungsverfahren dieses Gesetzes und zu dessen Ergebnis informieren. Ich werde dann in einem zweiten Punkt etwas zum 8. Mai als neuem Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern sagen und dieses aus der Sicht der SPD begründen.
Meine Damen und Herren! Sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung enthalten die Bestimmung, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen sind. Der besondere Schutz der Sonn- und Feiertage wurzelt in den christlichen Werten und Traditionen und hat eine jahrhundertelange Geschichte in Europa und auch in Deutschland.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts und zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen wir nun fest, dass es in der gesamten Bundesrepublik, verstärkt in den neuen Bundesländern und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern, zu einer Säkularisierung und Individualisierung der Gesellschaft gekommen ist. Infolgedessen regelt das Feiertagsgesetz eine Materie, an der sich die Geister scheiden. Während Vertreter aus dem kirchlichen Bereich den vollständigen Schutz der Sonn- und Feiertage anmahnen, möchten ein Teil der Bürger sowie Wirtschaft und Handel am liebsten sämtliche Beschränkungen aufheben, soweit diese dem geschäftlichen Treiben und Vergnügen Einhalt gebieten.
Zielrichtung der Novelle dieses Gesetzes war eine Liberalisierung dahin gehend, dass den Unternehmen in der Nacht zum Volkstrauertag beziehungsweise zum Totensonntag ein Geschäftsbetrieb über Mitternacht hinaus zu ermöglichen sei. Zu beiden Gedenk- und Trauertagen waren und sind zum Teil noch die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der Feiertagsruhe im Vergleich zu anderen Bundesländern hier in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich streng. Um dieses zu verändern, beantragte die CDU – den Anspruch „christlich“ im Parteinamen – eine Einschränkung dieser Feiertagsruhe.
In Anbetracht der Sensibilität dieses Gesamtthemas hat der Innenausschuss unter Beteiligung der beiden evangelischen Kirchen, der katholischen Kirche, des Tourismusverbandes, des Hotel- und Gaststättenverbandes und der Industrie- und Handelskammer eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse waren die Koalitionsfraktionen bemüht, die oben beschriebene Interessenkollision einer Lösung zuzuführen. Diese sieht jetzt in den Grundzügen so aus:
Das Feiertagsgesetz wird dahin gehend geändert, dass den Veranstaltern in der Nacht zum Volkstrauertag beziehungsweise zum Totensonntag ein Geschäftsbetrieb bis 5.00 Uhr ermöglicht wird. Dieses entspricht der sonst geltenden Sperrstundenregelung. Auf der anderen Seite wurde das Verbot von Veranstaltungen auch auf den Betrieb von Spielhallen ausgeweitet. Bisher besteht die unbefriedigende Rechtslage, dass Spielhallen ohne Getränkeausschank öffnen dürfen, während solche mit Ausschank dieses nicht tun können.
Des Weiteren wurden Verbotszeiten für Veranstaltungen auf den Heiligen Abend ab 13.00 Uhr ausgeweitet. Hier haben SPD und PDS gemeinsam mit dem Innenminister dem Heiligen Abend zusätzlichen Schutz gegeben, der im ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion nicht vorgesehen war.
Neben redaktionellen Änderungen war uns ein besonderer Punkt, nämlich der Erhalt des kulturellen Wertes des Trauerns und des Gedenkens an Verstorbene, wichtig. Mit der genannten Teilliberalisierung wird der Zweck und der kulturelle Wert des Volkstrauertages und des Totensonntags gewahrt. Meine Damen und Herren, wir erfahren es jedes Jahr, dass sich an diesen beiden Tagen allgemeine Trauer über unser Land ausbreitet. Das ist in Ordnung so. Vergessen aber gerade wir an diesen Tagen nicht, dass wir Deutsche allen Grund haben, neben der gebotenen Trauer auch immer daran zu erinnern, dass wir Deutsche es waren, die Tod und Trauer in Millionenzahl im 20. Jahrhundert über die Völker gebracht haben.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum 8. Mai. Der Innenausschuss hat auf Antrag von PDS und SPD den
8. Mai als Gedenk- und Trauertag für Mecklenburg-Vorpommern in den Gesetzentwurf eingeführt. Diese in der Bundesrepublik neue Regelung soll dem Anliegen dienen, am 8. Mai der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur angemessen zu gedenken, aber auch der Beendigung des Zweiten Weltkrieges sowie des damit einhergehenden Endes des Genozids an den Juden Europas und anderen Minderheiten. Dieser Tag wird künftig ein Gedenktag sein und kein arbeitsfreier Tag. Mit der Aufnahme des 8. Mai in unseren neuen Kalender sollen diese historischen Daten im öffentlichen Bewusstsein wach gehalten werden.
Etwas ist mir dabei wichtig: Mit der Erhebung des 8. Mai
in dem soeben genannten Sinne nehmen wir uns die Freiheit, den Alleinvertretungsanspruch des konservativen Deutschlands auf Bestimmung der Gedenktage für Deutschland zu beenden. Wir Sozialdemokraten und demokratischen Sozialisten nehmen für uns das Recht der Selbstbestimmung im föderalen Deutschland in dieser Frage in Anspruch. Dabei geht es uns nicht um die Fortsetzung der DDR-Geschichtsauffassung.