Protokoll der Sitzung vom 04.04.2001

Wir beginnen heute zwei, drei Minuten später auf Wunsch der SPD-Fraktion, aber sie trifft jetzt ein.

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 58. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der 58. und 59. Sitzung liegt Ihnen vor.

Bevor wir in die Beratung eintreten, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, abweichend von der vorliegenden Tagesordnung, den Tagesordnungspunkt 9 unmittelbar nach der Mittagspause aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Gemäß Paragraph 5 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung den Abgeordneten Grams zum Schriftführer.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 3/2025 ein Antrag zum Thema „Ostseesicherheit“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller …

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Nein, der liegt nicht vor.)

Liegt Ihnen noch nicht vor?

(Reinhard Dankert, SPD, Heinz Müller, SPD, und Angelika Gramkow, PDS: Nein.)

Der Antrag, höre ich eben, wird sofort verteilt.

(Siegfried Friese, SPD: Ein Antrag zur Sondersitzung liegt vor, Innenausschuss. Vielleicht können wir den nehmen. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Mir liegt auch nichts vor. Hier liegt kein Antrag vor.)

Möchten Sie den Antrag schriftlich vorliegen haben oder kann er mündlich vorgetragen werden?

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Nach der Geschäftsordnung. – Lorenz Caffier, CDU: Vorgetragen wird er sowieso.)

Ja, ja, vortragen dann sowieso, das ist klar. Die Frage ist, Herr Rehberg, Sie wollten zu diesem Antrag nachher sprechen?

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja.)

Aber warten Sie mal! Wollen Sie den Antrag schriftlich vorliegen haben, bevor die Erörterung beginnt?

(Angelika Gramkow, PDS: Soll er ihn vorlesen.)

Also nach unserer Geschäftsordnung kann er mündlich vorgetragen werden und wir erhalten ihn anschließend schriftlich.

So ist es. Dann machen wir es auch so, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Ich wollte bloß hören, ob Sie dieses vorher wollen.

Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder es bejahen. Zunächst wird aber der Antrag vorgetragen.

Bitte sehr, Herr Rehberg, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

„Antrag der Fraktion der CDU

Ostseesicherheit

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den norddeutschen Küstenländern und der Bundesregierung folgende konkrete Sofortmaßnahmen umzusetzen:

1. Errichtung eines Havariekommandos mit monographischer Befehlsstruktur, unterstützt von Sachverständigen und gegebenenfalls der Einbeziehung dänischer Kommandostellen;

2. Fortsetzung des Tiefwasserweges durch die Kadetrinne sowie eine Verbesserung der Betonnung;

3. Einbeziehung der Kadetrinne und des Tiefwasserweges in die landgestützte Verkehrs- und Revierüberwachung sowie Regelung durch die Revierzentrale Warnemünde;

4. Lotsenannahmepflicht für alle Gefahrgutschiffe sowie für alle Schiffe über 50.000 tdw und für Schiffe mit mehr als 12 m Tiefgang in der westlichen Ostsee;

5. Prüfung der politischen Möglichkeiten und Schaffung von Sonderregelungen im Einklang mit dem internationalen Seerecht, um die Interessen des Umweltschutzes und der Sicherheit der Schiffe besonders im Bereich der Kadetrinne zu gewährleisten;

6. Bereitstellung eines ,Sicherheitsschiffes Ostsee’ mit hoher Schwerwettergeschwindigkeit und Schleppleistung sowie hoher Feuerlöschleistung, Gasschutz und Technik für Großschadensereignisse;

7. Erarbeitung eines Nothafenkonzeptes und Festlegung von Häfen und Reeden, die sich dafür eignen, Havaristen aufzunehmen;

8. Bereitstellung von Forschungsmitteln zur Fortentwicklung seegangsunabhängiger Öl-Skimmer sowie Schäumer, die mit Öl eine unschädliche Verbindung eingehen. Zentrale Lagerung von Ölbekämpfungsmitteln, die land- und seeseitig erreichbar ist;

9. Verstärkung der Hafenstaatenkontrolle in den Abgangshäfen der Ostsee bei Gefahrgutschiffen, vor allem Kontrolle der nautischen Ausrüstung.

Begründung:

Aus aktuellem Anlass der Schiffskatastrophe vom 29.03.2001 im Bereich der Kadetrinne vor dem Darß, ist es notwendig, dass der Landtag die Landesregierung zu konkreten und kurzfristigen Sicherheitsmaßnahmen zwingt. Die bisherigen öffentlich bekundeten Absichtserklärungen seitens der Koalitionspolitiker und der Landesregierung sowie die Bitten an die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, sind mit der aktuellen Ölkatastrophe wie absehbar gescheitert.“

(Die Abgeordneten Lutz Brauer und Reinhardt Thomas präsentieren im Plenarsaal tote ölverschmierte Seevögel und wenden sich den Medienvertretern zu.)

Trotz mehrerer Antragsinitiativen der CDU-Landtagsfraktion, endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz der

Ostsee einzuleiten, konnten bis heute seitens der Landesregierung keine Maßnahmen realisiert werden, die zu einer …

Herr Rehberg, ich muss Sie leider unterbrechen.

… nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit …

Herr Rehberg, einen Moment bitte!

… auf der Ostsee geführt hätten …

Herr Rehberg!

… beziehungsweise die vorhandenen und bekannten Sicherheitslücken schließen würden. Es ist …

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist unmöglich, Herr Rehberg.)

Herr Rehberg, ich bitte um Unterbrechung.

Herr Thomas, es ist nicht üblich in diesem Landtag, dass wir Aktionen machen. Es …

Es ist nicht fünf Minuten vor zwölf, sondern …

Herr Rehberg, ich bitte um Unterbrechung.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)