Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 84. Sitzung unseres Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich unserem Kollegen Gottfried Timm, der heute seinen Geburtstag feiert, ganz herzlich im Namen aller gratulieren. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Nach Paragraph 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Frau Schmidt zur Schriftführerin.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 29 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 31.01.2002 zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2637 – Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern, Drucksache 3/3007.

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 31.01.2002 zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/2637 – Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern – Drucksache 3/3007 –

Interfraktionell ist vereinbart worden, die Beschlussempfehlung zur ergänzenden Beratung an den Rechtsausschuss zurückzuüberweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist einstimmig beschlossen, die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/3007 an den Rechtsausschuss zurückzuüberweisen.

Wie bereits gestern beschlossen, wird die neue Beschlussempfehlung nach dem Tagesordnungspunkt 28 als Zusatztagesordnungspunkt aufgerufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2311, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/3004. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/3015 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz – LHG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2311 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/3004 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS – Drucksache 3/3015 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Bartels. Bitte sehr, Herr Bartels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung geht eine umfangreiche Arbeit des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu Ende.

Wir haben im Verlaufe der Behandlung im Ausschuss insgesamt drei Anhörungen an den Hochschulen und eine vierte Anhörung hier im Landtag durchgeführt. Ich will Sie jetzt nicht langweilen mit dem, was aufgeschrieben ist, mit dem Verlauf dieser Anhörungen und den Ergebnissen. Sie sind im Bericht in der Beschlussempfehlung nachzulesen.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um im Namen des Ausschusses denen zu danken, die uns diese Arbeit erst ermöglicht haben. Das gilt zuerst für die Rektoren und die Landesrektorenkonferenz, die uns die Durchführung der Anhörungen an den drei Hochschulen in Rostock, Greifswald und Wismar ermöglicht haben, die mit ganz wenigen Ausnahmen zu allen Anhörungen anwesend waren und die den Prozess der Erarbeitung des neuen Landeshochschulgesetzes sehr aktiv begleitet haben. Dafür gilt, denke ich, im Namen aller Ausschussmitglieder unser ganz herzlicher Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Den gleichen Ausdruck des herausragenden Engagements der Mitglieder der Hochschulen unseres Landes können wir verzeichnen hinsichtlich der Aktivitäten der Studierendenvertreter und auch der Vertreterinnen und Vertreter des akademischen Mittelbaus, die in zum Teil sehr aufwendigen Zuarbeiten dem Ausschuss nicht nur mündlich Vorschläge unterbreitet, sondern auch umfangreiche Papiere vorgelegt haben, die sich auch in der Arbeit über die Anhörung hinaus eingebracht und immer wieder Probleme angesprochen haben. Und ich denke, auch hier sollten wir ganz herzlichen Dank sagen.

Dieser Dank gilt ebenso den Vertretern der Gewerkschaften, der Verbände, der Unternehmer, der IHK, der Kirchen und vielen anderen, die sich an diesem Prozess aktiv beteiligt haben, die uns sehr umfangreiche, aber auch sehr inhaltsschwere Zuarbeiten vorgelegt haben, auf deren Basis wir die Arbeit dann leisten konnten. Und all denen, die ich hier genannt habe, möchte ich im Namen des Ausschusses den ganz herzlichen Dank aussprechen.

Wenn wir über so viel Arbeit, die der Ausschuss hier geleistet hat, sprechen, heißt das natürlich auch, dass das ein umfangreiches Pensum für das Ausschusssekretariat ergeben hat. Und ich will als Vorsitzender deutlich sagen, dass ich ohne Frau Sorge gelegentlich wohl die Übersicht verloren hätte. Hier waren Anhörungen zu organisieren, hier waren die Anhörungen auszuwerten, Zuarbeiten zu sortieren, zu vervielfältigen und inhaltlich zu strukturieren. Dies ist alles geleistet worden in den letzten Monaten, obwohl Frau Sorge praktisch seit längerem allein das Aus

schusssekretariat darstellt. Ich glaube, dass wir alle ihr ganz besonderen Dank für die geleistete Arbeit schulden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Angesichts der Situation im Ausschusssekretariat möchte ich auch ausdrücklich den anderen Sekretariaten, die in vielfältiger Weise umfangreiche Hilfe geleistet haben und die mit großer Bereitschaft Frau Sorge und uns im Ausschuss unterstützt haben, danken. Das ist ja nicht so, dass die sonst alle vor Langeweile sterben, sondern sie haben neben ihrem normalen Pensum dem Ausschuss geholfen. Das gilt ganz besonders für das Sekretariat des Sozialausschusses und seinen Leiter Herrn Lang. Und, das möchte ich besonders hervorheben, bei der Erarbeitung und Strukturierung der Ausschussergebnisse sowohl der Anhörung als auch der Anträge hat ganz besonders Frau Dörte Strampe aus dem Sekretariat des Sozialausschusses große Hilfe geleistet. Wenn ich richtig informiert bin, hat sie das erste Mal in ihrer beruflichen Tätigkeit eine umfangreiche Synopse erstellt, und das an diesem Gegenstand und den vielen Änderungsanträgen. Hierfür möchte ich deshalb ausdrücklich Frau Strampe ganz besonderen Dank sagen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Damit will ich meinen Bericht als Ausschussvorsitzender fast beenden, denn zu inhaltlichen Fragen werde ich mich als Sprecher meiner Fraktion äußern, nicht als Ausschussvorsitzender. Ich möchte aber noch eine redaktionelle Anmerkung hier zu Protokoll geben. Bei der Übertragung der Ausschussbeschlüsse in die Synopse ist ein Übertragungsfehler aufgetreten, so dass im Paragraphen 36 „Prüfungen“ Absatz 5 nach den Wörtern „oder mindestens einer Prüferin“ das Wort „oder“ durch das Wort „und“ ersetzt werden muss. Bei der Durchsicht der Synopse ist das aufgefallen. Die Beschlusslage des Ausschusses ist eindeutig. Hier hat es aber einen Übertragungsfehler gegeben und ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen als redaktionelle Änderung. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat das Wort der Bildungsminister Professor Kauffold. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach einem langen schwierigen Verfahren liegt Ihnen das Landeshochschulgesetz nunmehr zur Abstimmung vor. Es ist eine hervorragende Grundlage für die weitere Entwicklung und eigenständige Profilierung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die von der Landesregierung verfolgten gesetzgeberischen Kernanliegen habe ich wiederholt vorgestellt. Es sind die Stärkung der Hochschulautonomie, die Straffung der Entscheidungsstrukturen und die Profilierung der Leitungsorgane, der Ausbau der Partizipation und die Internationalisierung der Hochschulen. Diese Kernanliegen kommen voll zum Tragen.

Es wäre unredlich, wenn ich verhehlen würde, dass am Regierungsentwurf auch Änderungen vorgenommen worden sind, die nicht auf meine uneingeschränkte Zustim

mung stoßen. Das gilt zum Beispiel für die Wiederaufnahme des Konzils sowie für die Streichung der Vorgaben im Hinblick auf Mindest- beziehungsweise Höchststärken von organisatorischen Grundeinheiten und Kollegialorganen.

Alles in allem steht jedoch fest, dass der Gesetzesentwurf ein Höchstmaß an wissenschaftlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Autonomie für die Hochschulen gewährt, und das sucht bundesweit auch seinesgleichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Die Opposition, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat von Anfang an Front gegen das Gesetz gemacht, zuletzt mit Zahlen. In einer Presseerklärung der CDUFraktion vom 11. Juni heißt es: „Bisher 106 Änderungsanträge der SPD und PDS zum eigenen Gesetz... Das ganze Verfahren macht deutlich, dass die Beratungsgrundlage, der Entwurf... des Bildungsministers..., solche gravierenden, unheilbaren Mängel aufweist, dass er selbst von den Regierungsfraktionen nicht mehr mitgetragen werden kann.“

Zahlen sind natürlich besser als Lyrik, wenn sie stimmen. Es sind keine 106 Änderungsanträge vorgelegt worden, sondern 86. Und von diesen enthalten 47 Anträge Änderungen höchst unterschiedlichen Gewichts, die restlichen Anträge entweder Anpassungen an das Fünfte Hochschulrahmengesetzänderungsgesetz oder rein redaktionelle Änderungen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Beschlussempfehlung des Landtages zu dem von der CDU/F.D.P.-Regierung im Jahr 1994 vorgelegten Landeshochschulgesetz 134 Änderungen in 136 Paragraphen enthielt. Also lassen wir die Kirche im Dorf! Ich hoffe, die Zahlen stimmen.

Ich selbst möchte die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag und den Umfang der daraus folgenden Änderungsanträge als das Bemühen der Abgeordneten sehr dankbar würdigen, der außerordentlichen Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens im parlamentarischen Raum zu entsprechen. Dankbar begrüße ich in diesem Zusammenhang das Bemühen, noch im parlamentarischen Verfahren die richtungsweisenden Personalstrukturen des Fünften Hochschulrahmengesetzänderungsgesetzes zu implementieren. Dieses war erst nach der Einbringung des Regierungsentwurfes des Landtages verabschiedet worden. Damit erfolgt eine weitere Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns. Und ich würde den Hochschulen sehr empfehlen, auch von der Möglichkeit der Juniorprofessuren sehr bald Gebrauch zu machen, bevor die Mittel im Bund verbraucht sind. Das Land Bayern, das gegen das Hochschulrahmengesetz getagt hat, macht sehr lebhaft Gebrauch von der Beantragung der Juniorprofessuren.

Dank Ihres Engagements wird Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland sein, welches die neuen Personalstrukturen des Fünften Hochschulrahmengesetzänderungsgesetzes flächendeckend umsetzen kann. Und mehr noch, sogar das zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Sechste Hochschulrahmengesetzänderungsgesetz wird aller Voraussicht nach keine Änderungen an dem Ihnen nunmehr zur Abstimmung vorliegenden Gesetzesentwurf erfordern, denn die dort in Aussicht genommenen Änderungen wie die gleichberechtigte Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse neben den her

kömmlichen Abschlüssen, das Verbot der Erhebung von Studiengebühren für ein Erststudium und für konsekutive Studiengänge und die verbindliche Bildung von Studierendenschaften an den Hochschulen haben bereits Berücksichtigung gefunden – Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Gesetz, das sämtliche aktuellen Rahmenbedingungen auch des Bundes für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern einbezieht und die Chance einer Profilierung im nationalen wie im internationalen Wettbewerb bietet.

Die Hochschulen sind nun vor allem selbst gefordert. Von ihren Entscheidungen, von ihrem Agieren wird es künftig maßgeblich abhängen, welche Entwicklung die Hochschullandschaft des Landes nehmen wird. Den Hochschulen wird es obliegen, die Potentiale zur Selbstorganisation verantwortungsvoll und mit Blick auf die Wissenschaftslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns einzusetzen.

Wo nun liegen besondere Herausforderungen für die Hochschulen?

So wären die Organisationsstrukturen den Erfordernissen des neuen Gesetzes anzupassen, um sie handlungsfähiger zu gestalten. Defizite sehe ich in diesem Zusammenhang in der Größe von Fachbereichen im Hinblick auf Effizienz und Interdisziplinarität.

Für die Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen wird die Ausbildung der Kollegialorgane auf der Grundlage des Gesetzes von Bedeutung sein.

Auch zu ihrer notwendigen weiteren inhaltlichen Profilierung werden die Hochschulen unseres Landes künftig verstärkt eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und müssen. Die Errichtung und Schließung von Studiengängen innerhalb des groben Rasters von Eckwerten und Zielvereinbarungen obliegt künftig den Hochschulen selbst. Sie werden ihre Entscheidungen mit Blick auf die Auswirkungen für ihre eigene Entwicklung und die Wissenschaftslandschaft des Landes insgesamt treffen. Hier kann nur erfolgreich sein, wer im Interesse solcher Profilierung bereit ist, auch sehr unbequeme Entscheidungen zu treffen, durchzusetzen und zu tragen. Den ersten Prüfstein in dieser Hinsicht werden sicherlich die von den Hochschulen zu erarbeitenden Hochschulentwicklungspläne bilden, die den Ausgangspunkt für die Eckwerte der Landesplanung darstellen.

Weiterhin sind durch die Hochschulen die Voraussetzungen für die Einführung budgetierter Globalhaushalte innerhalb einer Übergangsfrist zu schaffen. Ein funktionierendes System der Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein Controlling müssen etabliert werden. Das sind wahrhaft große Aufgaben.

Eine besondere Herausforderung und Chance wird zudem der Hochschulmedizin eröffnet. Die Umwandlung der Hochschulklinika in Anstalten des öffentlichen Rechts wird durch das Gesetz möglich. Sie bietet die Möglichkeit einer durchgreifenden Verbesserung der Wettbewerbssituation der Hochschulmedizin. Eine diesbezügliche untergesetzliche Regelung wurde von der Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen bereits vereinbart und sehr gründlich diskutiert. In diesem Bereich wird es darauf ankommen, das Zusammenwirken von medizinischen Fakultäten und Klinika in der Praxis zu organisieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur so weit zu den Konsequenzen der wegweisenden Regelungen, die

das neue Landeshochschulgesetz für unsere Hochschulen vorsieht. Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf legt viele äußerst bedeutsame Entscheidungen in die Hand der Hochschulen. Der Gesetzgeber gewährt den Hochschulen mit diesem Gesetz ein sehr hohes Vertrauen, weil er davon ausgeht, dass diese neu gewonnene Spielräume für ihre dynamische Entwicklung zum Wohle aller in Anspruch nehmen.

Ich bedanke mich bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die vertrauensvolle, kritische, sehr oft kontroverse, anstrengende Zusammenarbeit der letzten Jahre. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Das Wort hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion Herr Rehberg. Bitte sehr, Herr Rehberg.