Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 75. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der 75. und 76. Sitzung liegt Ihnen vor. Gibt es Ergänzungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 75. und 76. Sitzung beschlossen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Reinhard Dankert, SPD – Volker Schlotmann, SPD: Nee, nee, nee!)

Der Dringlichkeitsantrag – das ist richtig, darauf komme ich auch zurück – steht hier auch im Konzept. Entschuldigung. Ich habe hier die Klammer vorgelesen, die ich nicht vorlesen muss. Der Dringlichkeitsantrag wird berücksichtigt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich aber unseren Kolleginnen Margret Seemann zum 40. Geburtstag,

(Volker Schlotmann, SPD: Oh, das sagt man doch nicht!)

Birgit Schwebs auch zum 40. Geburtstag, Gabriele Schulz zum 50. Geburtstag und dem Kollegen Rudolf Borchert ebenfalls zum 50. Geburtstag nachträglich herzlich gratulieren und alles Gute für das neue Lebensjahrzehnt wünschen.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 3/2646 ein Antrag zum Thema „Zurückziehung des Entwurfes eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vor.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wo ist denn der Antrag?)

Liegt der Antrag schon vor?

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Es liegt kein Antrag vor.)

Er liegt noch nicht vor. Der Antrag – das wurde mir gesagt – wird verteilt.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Liegt nicht vor.)

Aha, er ist noch nicht da.

Sie wollen den Antrag begründen,

(Volker Schlotmann, SPD: Die Dringlichkeit begründen.)

die Dringlichkeit des Antrages begründen, Frau Schnoor. Bitte sehr.

Die Fraktion der CDU stellt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Aufsetzung auf die Tagesordnung zum Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz – LHG M-V) auf Drucksache 3/2311:

„Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend den Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulge- setz – LHG M-V) auf Drucksache 3/2311 zurückzuziehen

und dem Landtag unter Beachtung der Anhörungsergebnisse des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen neuen Entwurf für ein Gesetz über die Hochschulen des Landes vorzulegen.“

Wir begründen die Dringlichkeit dieses Antrages wie folgt:

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beendete seine Anhörung erst am 23.01.2002. Das war heute vor einer Woche. Der Termin ließ also keine fristgerechte Antragstellung zu. Die Ergebnisse der Anhörungen des Landtages zum Entwurf eines Landeshochschulgesetzes vom 05.12.2001, vom 16.01.2002 und vom 23.01.2002 verdeutlichten mehrheitlich die substantielle Kritik am Gesetzentwurf. Die Mehrzahl der Anzuhörenden forderte eine Neufassung des Gesetzes. Es wurde deutlich, der Gesetzentwurf ist im Interesse der Zukunft des Landes verbesserungswürdig, aber nach Meinung sachkundiger Experten nicht verbesserungsfähig.

Die Fraktion der CDU teilt diese Auffassung. Die nächste reguläre Landtagssitzung findet allerdings erst im März statt. Wir sind der Auffassung, dass der Landtag der Landesregierung schon jetzt die Chance geben sollte, ohne Zeitverzug die Neufassung des Entwurfes über ein neues Landeshochschulgesetz vorzunehmen

(Heiterkeit bei Reinhard Dankert, SPD, und Volker Schlotmann, SPD)

und dabei die Ergebnisse der Anhörung zu berücksichtigen. Es wäre dabei auch ratsam, international anerkannte Hochschulrechtler des Landes in die Neufassung des Gesetzes einzubeziehen, um eine solche schlechte Beurteilung eines Gesetzentwurfes nicht noch einmal zu riskieren. Wir bitten um Zustimmung zur Dringlichkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen.

Herr Schoenenburg möchte dazu eine Erklärung abgeben. Bitte sehr, Sie haben das Wort, Herr Schoenenburg.

Ich möchte dazu eine Erklärung abgeben und dem Antrag heftigst widersprechen. Selbstverständlich ist es so, dass die CDU das Recht hat, hier einen Antrag einzubringen, dass die Regierung ihren Entwurf zurücknehmen möge. Das lässt die Geschäftsordnung selbstverständlich zu. Man kann, glaube ich, fast alles hier vorschlagen im Parlament, wenn es nicht sittenwidrig ist. Das ist hier vielleicht schon ein wenig sittenwidrig, aber formal ist es möglich, denn ich will hier sagen: Es ist nicht mehr Sache der Regierung, was mit diesem Gesetzentwurf geschieht,

(Siegfried Friese, SPD, und Angelika Gramkow, PDS: Richtig.)

sondern ausschließlich Sache des Parlaments.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Und dieses Parlament kann ein völlig neues Gesetz stricken, wenn es denn das will. Und da haben wir Abgeordneten alle die Möglichkeit. Und es ist schon sehr traurig, dass die CDU nicht in der Lage ist, eigene Vorschläge zu bringen, die besser sind und die dazu führen, dass dieser Gesetzentwurf besser wird.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Und wie hilft man sich? Man verlangt, dass die Regierung ihren Gesetzentwurf zurücknimmt. Das ist sozusagen auch ein bezeichnendes Bild,

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Reinhardt Thomas, CDU: Für diese Regierung.)

wie die CDU-Fraktion diesen Landtag sieht, denn sie traut uns nicht zu, sozusagen das, was notwendig ist, auch selbst zu formulieren. Und deswegen lehnen wir es ab.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass zwei Drittel der Mitglieder der Dringlichkeit zustimmen müssen, wenn dieser Antrag auf die Tagesordnung kommt. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Aufnahme dieser Vorlage in die Tagesordnung mit den Stimmen der SPD- und PDSFraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner 69. Sitzung am 17. Oktober 2001 den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 3/2311 beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie mitberatend an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss überwiesen. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dem Landtag vorzuschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung aufgrund der Frage der sprachlichen Gleichstellung darüber hinaus an den Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die Mitberatung in den Rechtsausschuss haben wir somit eben beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Finanzielle Situation der Kommunen in MecklenburgVorpommern“ beantragt.

Aktuelle Stunde Finanzielle Situation der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Rehberg. Bitte sehr, Herr Rehberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt zwei Aussagen, die beide den gleichen Wahrheitsgehalt haben. Die eine: Die Erde ist eine Scheibe. Und die andere: Diese Landesregierung betreibt eine kommunalfreundliche Politik.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Beifall Angelika Gramkow, PDS: Richtig. Das tut sie nämlich wirklich.)

Dank der Zustimmung der Landesregierung zur mittlerweile offensichtlich verunglückten Steuerreform des Herrn Eichel mussten unsere Städte und Gemeinden bereits im vergangenen Jahr 2,45 Millionen Euro an Ausfällen im Bereich der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer beklagen. Allein Letztere sank im Zuge der Steuer

schätzung vom November letzten Jahres um beinahe 20 Prozent, und das im Zeitraum eines einzigen Jahres. In diesem Jahr werden aufgrund der Steuerfreistellungen von Dividendenzahlungen aus Unternehmensbeteiligungen und von Veräußerungsgewinnen weitere Ausfälle zu erwarten sein. Es sei ja Konzernen wie BMW und E.ON herzlich gegönnt, dass ihre Gewerbesteuerquote mittlerweile null Prozent beträgt, doch ich frage mich, ich frage die Landesregierung, wo ist da der Nutzen für dieses Land, für seine Kommunen.

Doch damit hat es ja nicht sein Bewenden. Meine Damen und Herren, bis zum Jahr 2005 kommen ja noch einmal fast 50 Millionen Euro hinzu. Und so viel können Sie gar nicht, SPD und PDS, am kommunalen Finanzausgleich herumdoktern und herummanipulieren, um das adäquat zu kompensieren.

(Angelika Gramkow, PDS: Das löst ja auch das Problem gar nicht.)

Und noch vor einem Vierteljahr verkündet Frau Keler wörtlich: „Mit der Steuerreform hat die rot-grüne Bundesregierung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland spürbar verbessert.“