Protokoll der Sitzung vom 25.05.2000

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 41. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/1310 vor.

Fragestunde – Drucksache 3/1310 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Wirtschaftsminister wird in Vertretung für die Finanzministerin die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Arthur König beantworten.

Herr König, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Fragen stellen zur Liegenschaft Insel Riems, zu dem Teil, der nicht zum Virusforschungsinstitut gehört. Die erste Frage:

Wie sieht das Konzept der Landesregierung hinsichtlich der Bewirtschaftung und der konkreten eigentumsrechtlichen Ausgestaltung für die Liegenschaft Insel Riems aus?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr König! Das Land ist Eigentümer des landwärts gelegenen an den Damm angrenzenden Teils der Insel Riems. Und der andere Teil der Insel wurde 1997 im Tauschwege dem Bund übertragen und wird durch die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere genutzt. Neben Gewerbe- und Funktionsbauten befinden sich auf dem Landesteil der Insel fünf Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäuser sowie acht Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 62 Wohneinheiten. Die Bebauung steht zu einem großen Teil unter Denkmalschutz. Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Greifswald ist die gesamte Insel als Sonderbaufläche ausgewiesen und dient unter Umständen als Erweiterungsfläche für die Bundesforschungsanstalt.

Ursprünglich war vorgesehen, auch den Landesteil der Insel kurzfristig nach dem Verkauf von Riemserort zu veräußern. Um jedoch die Entwicklungschancen der Bundesforschungsanstalt nicht zu beeinträchtigen, wurde von einem Verkauf abgesehen und dies entsprach dem ausdrücklichen Wunsch der Bundesforschungsanstalt und der Hansestadt Greifswald. Ein Verkauf ist demzufolge auch weiterhin aktuell nicht geplant. Die Liegenschaft soll Eigentum des Landes bleiben. Der Landesteil der Insel wird bis auf weiteres durch die Liegenschaftsverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwaltet.

Die Entscheidung gegen einen Verkauf wurde endgültig erst im letzten Quartal 1999 getroffen. Mittel für Investitionen konnten daher im Wirtschaftsplan 2000 nicht geplant werden. Geplant ist, in 2001 mit der Gesamtsanierung der Plattenbauten Boddenblick 2 bis 5 zu beginnen. Außerdem werden kleinere Sanierungsmaßnahmen, hauptsächlich im Dachbereich zum Beispiel, durchgeführt. Zurzeit wird eine Gebäudezustandsliste erarbeitet, aus der im Laufe des Jahres 2000 ein Kosten- und Sanierungszeitplan für weitere Maßnahmen abgeleitet werden soll.

Da der Bund nicht bereit war, die gesamte Insel zu übernehmen, ist die frühere organisatorische Verbindung zwischen der Forschungseinrichtung auf der einen Seite und der Wohnsiedlung auf der anderen Seite nicht mehr gegeben. Dies hat zur Folge, dass für einige Gebäude heute nur schwer eine wirtschaftliche Nutzung gefunden werden kann. Für diese Gebäude können deshalb konkrete Nutzungsmöglichkeiten derzeit nicht genannt werden.

Ich hätte eine Nachfrage, Herr Präsident?

Bitte sehr, Herr König, eine Nachfrage.

Herr Minister, Sie sprachen eben den Zeitplan der Sanierung der jetzt in Nutzung befindlichen Gebäude an. Können Sie eine Aussage darüber machen, wann die Sanierung dieser Wohngebäude abgeschlossen sein wird?

Nein, das kann ich Ihnen leider nicht sagen, Herr König, da bitte ich um Verzeihung. Da müssten wir noch einmal nachfragen. Ich kann Ihnen das jetzt nicht sagen.

Ihre zweite Frage, Herr König. Bitte sehr.

In welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger – und hier insbesondere der Ortsrat – über die Vorhaben der Landesregierung informiert bzw. mit einbezogen?

Ja, Herr König, zunächst werden die gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen Informationspflichten beachtet, also die Sanierungsankündigung nach dem Paragraphen 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Einwohner der Insel Riems im Rahmen einer Mieterversammlung über die geplanten Sanierungsmaßnahmen zu informieren. Dies wird allerdings erst dann möglich sein, wenn der Umfang der Sanierungsmaßnahmen geklärt ist, und das wird vermutlich Anfang 2001 sein. Eine darüber hinausgehende Information und Beteiligung des Ortsrates ist nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgesehen. Aktuell geht es lediglich um die Sanierungsmaßnahmen am vorhandenen Gebäudebestand und nicht um Veränderungen des Ortsbildes wie zum Beispiel bauliche Erweiterungen oder Sonstiges.

Okay, danke.

Schönen Dank, Herr Minister.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Präventionskonzeption Sucht und Drogen, Drucksache 3/1298. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1322 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Präventionskonzeption Sucht und Drogen – Drucksache 3/1298 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1322 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Seemann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Seemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In besorgniserregendem Maß nimmt die Sucht- und Drogenproblematik in Deutschland insgesamt und auch in Mecklenburg-Vorpommern zu und führt zu schweren individuellen und gesamtgesellschaftlichen Schäden. Die Zahl der erstmals auffälligen Konsumenten illegaler Drogen steigt ungebrochen. Zudem nimmt die Zahl der alkoholbedingten Erkrankungen gerade in den jüngeren Altersgruppen in drastischem Maße zu, wie auch die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss zunimmt. Nach einer Studie des Instituts für Rechtsmedizin in Rostock standen 20 Prozent der Unfälle von Jugendlichen unter Alkohol auch im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Die Zahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen verringerte sich deutschlandweit zwar um 1,8 Prozent, ist aber immer noch zu hoch. In den alten Bundesländern gaben circa 15 Prozent der 18- bis 59-Jährigen an, mindestens einmal im Leben illegale Drogen genommen zu haben, in den neuen circa 4 Prozent. Im Vergleich polizeilich erstauffälliger Konsumenten harter Drogen je 100.000 Einwohner hat sich die Zahl in Baden-Württemberg von 6,9 im Jahre 1993 auf 27,8 im Jahre 1998 erhöht,

(Unruhe bei den Abgeordneten – Glocke des Präsidenten)

in Bayern von 24,7 auf 36,6, in Thüringen von 0,2 auf 12,6 und in Mecklenburg-Vorpommern von 0,2 auf 9,1.

Leider haben die Probierbereitschaft und der Konsum illegaler Drogen nach Angaben des Gesundheitsberichtes Mecklenburg-Vorpommern 1998 weiter zugenommen. 18,5 Prozent der 18- bis 24-Jährigen haben Cannabis und 4,5 Prozent haben Ecstasy mindestens einmal in ihrem Leben konsumiert. Damit hat sich der Konsum dieser Drogen leider dem Niveau der alten Bundesländer angeglichen. Den reinen Ecstasy- oder Cannabis-Konsumenten gibt es kaum. Mit dem Ecstasy-Konsum ist bei 90 Prozent der Konsumenten der Konsum von Alkohol oder Cannabis verbunden.

Eine offene Rauschgiftszene hat sich in MecklenburgVorpommern glücklicherweise bisher nicht etabliert. Dass dies auch nicht geschieht, sollte unser gemeinsames Ziel sein. Hauptkonsumort sind immer häufiger Diskotheken und Jugendfreizeiteinrichtungen, und auch von den Schulen wird zunehmend über Drogenkonsum berichtet, obwohl es hierüber nach meiner Kenntnis kein verifizierbares Material gibt.

Aus der Diagnostik der Krankenhäuser ist ersichtlich, dass drogenbezogene Diagnosen zunehmen. Ambulant wurden 1998 in den Beratungsstellen des Landes 1.218 Personen wegen Drogenmissbrauchs beziehungsweise Drogenabhängigkeit betreut. Von den 1.218 Personen waren 390 im Alter von 15 bis 17 Jahren und 707 im Alter von 18 bis 24 Jahren.

Allmählich entwickelt sich auch in Mecklenburg-Vorpommern Drogenkonsum zu einer gesundheitsrelevanten Größe. Dokumentiert wird dies im Gesundheitsbericht des Landes durch die zunehmende Inanspruchnahme von ambulanten Beratungsdiensten, Notfallmedizin und Entgiftungsbehandlungen in Kliniken.

Nach Ansicht von Experten, meine Damen und Herren, wird sich die Zahl der Fälle, die mit illegalen Drogen zu tun haben, jährlich verdoppeln. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, zumal die Modedroge Ecstasy alle Bundesländer gleichermaßen vor neue Probleme stellt. Und es werden immer häufiger neue, unbekannte und noch gefährlichere Drogen in Umlauf gebracht wie zum Beispiel Yaba. Yaba ist eine Designerdroge aus Fernost – auch unter dem Namen Shabu bekannt – und zwanzigmal stärker als Ecstasy. Nachdem die Droge in Frankfurt am Main eingeführt wurde und dort auch schon größere Mengen Shabu-Kristalle gefunden wurden, wird auch in anderen größeren Städten vom Auftreten dieser bis zum Tode führenden Droge berichtet. Ein Problem dabei ist, dass Shabu relativ leicht hergestellt werden kann. Die Droge enthält Inhaltsstoffe, die fast in jedem Haushalt vorhanden sind, und die Rezeptur ist jederzeit über das Internet zu erfahren.

Meine Damen und Herren, flankierend zur Drogenpolitik der rot-grünen Bundesregierung müssen auf Landesebene die Ziele Aufklärung, Prävention, Hilfe und Strafverfolgung des kriminellen Drogenhandels verfolgt werden.

Ein Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern muss verstärkt in der Prävention liegen, da legale und illegale Suchtstoffe insbesondere auch durch das Internet immer leichter den Weg zu den Jugendlichen finden. In der Suchtprävention muss es darauf ankommen, ein suchtfreies Leben attraktiv zu machen. Dazu gehört, das Angebot von Suchtmitteln zu reduzieren beziehungsweise ihre Verfügbarkeit zu erschweren und andererseits attraktive Alternativen zu süchtigem Verhalten anzubieten. In diesem Zusammenhang ist das im Januar 2000 auf den Weg gebrachte Genussmobil „ColumBus“ der LAKOST hervorzuheben.

„Drogen spielen in der Freizeit eine große Rolle, was vor allem durch Gruppenzwang und Neugier verursacht wird. Aufklärungsveranstaltungen stoßen, meiner Meinung nach, auf wenig Verständnis und werden meistens ignoriert“, betonte eine 17-jährige Schülerin bei einer kürzlich veröffentlichten Umfrage im „SonntagsBlitz“. Deshalb, meine Damen und Herren, braucht Prävention Kontinuität. Man kann dies einfach nicht oft genug betonen. Unter anderem aus diesem Grund hat die SPD sich bei jeder Haushaltsberatung für die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und vor allen Dingen gegen Kürzungen in diesem Bereich eingesetzt. Und wir konnten zum Beispiel erreichen, dass im Vergleich zum Jahre 1994 mit circa 4,1 Millionen DM eine Steigerung der Mittel für die Sucht- und Drogenarbeit auf circa 5,7 Millionen DM im Jahre 2000 erfolgte.

Prävention muss für die Beratungsstellen langfristig planbar sein. Darauf weisen wir auch schon seit Jahren hin. Wenn wir eine kontinuierliche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen erreichen sowie sporadische Einzelaktionen und Projekte, die in ihrer Wirkung schnell verpuffen, vermeiden wollen, müssen langfristig ressortübergreifend Mittel bereitgestellt werden. Für eine erfolgreiche Arbeit brauchen die Fachkräfte Planungssicherheit. Das heißt, dass Prävention als ein langfristiger Prozess begriffen werden muss.

Meine Damen und Herren, suchtpräventive Maßnahmen dürfen aber nicht auf illegale Drogen beschränkt werden. Angesichts der großen Gefahren des Missbrauchs legaler Suchtstoffe erscheint die bisherige relativ einseiti

ge Fixierung auf die klassischen Betäubungsmittel als überholt. Gefährdungen beginnen mit den legalen Drogen Alkohol, Nikotin und Tablettenmissbrauch. Alkohol ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern die Einstiegsdroge Nummer eins. Primärprävention ist notwendig, weil es erwiesenermaßen leichter ist, bestehende Verhaltensweisen zu stärken, als bereits erworbenes Konsumverhalten zu verändern.

Besondere Schwerpunkte liegen für mich auch hier im Bereich der Prävention, zu der wichtige Vorarbeiten auf Bundes- und Landesebene schon geleistet wurden. Hierzu gehören zum einen Fragen des Einflusses von Werbung auf das Image einer psychotropen Substanz, zum anderen die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Tabak und Alkohol sowie die Kraft der Vorbilder im Umfeld junger Menschen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat hierzu in ihrer Kampagne „Rauchfrei“ 1999 Materialien sowie neue Fernseh- und Kinospots entwickelt, die diesem gefährlichen Trend entgegensteuern sollen.

Das gesundheitlich nach wie vor größte Mortalitätsproblem zeigt sich für die Gruppe der Raucher. Tabakbedingte Todesfälle werden auf insgesamt 100.000 für Deutschland geschätzt. Damit liegt Deutschland in den absoluten Todeszahlen europaweit mit an der Spitze und fast jeder vierte tabakbedingte Todesfall in Europa ereignet sich in Deutschland. Die zweitgrößte Gruppe substanzbezogener absoluter Todesfälle ist die der alkoholbedingten Todesfälle. Sie liegen bei 40.000, aber hier fehlt, nebenbei bemerkt, nach wie vor eine systematische Auswertung der Todesfallstatistik.

In dem von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung im März 2000 vorgelegten Suchtbericht für das Jahr 1999 wurde festgestellt, dass die Zahl der Drogentoten im Jahr 1999 um 8,2 Prozent gestiegen ist. Es starben über 1.812 Menschen an dem Konsum illegaler Drogen und deren Folgeerkrankungen. Besonders stark war der Anstieg an Todesfällen in den Ländern Baden-Württemberg mit plus 23 Prozent und Berlin mit plus 28,1 Prozent. Geringer betroffen zeigen sich dagegen noch die neuen Bundesländer.

Die SPD-geführte Bundesregierung hat den Grundsatz „Drogenabhängige sind Kranke“ zu einem Leitthema ihrer Arbeit gemacht. Erklärtes Ziel ist es, abhängigen Menschen mit den zur Verfügung stehenden medizinischen, therapeutischen und sozialen Mitteln zu helfen und dabei nach neuen zusätzlichen Wegen zu suchen. Die Suchtund Drogenpolitik der Bundesregierung stellt die gesundheitlichen und sozialen Aspekte in den Vordergrund und tritt zugleich für eine verstärkte Prävention durch Gesundheitsförderung und Stärkung der Lebenskompetenz der heranwachsenden jungen Generation ein. Dies ist auch das Ziel der SPD-Landtagsfraktion.

Bisherige Erfahrungen bestätigen, dass das Sucht- und Drogenproblem langfristig nur dann erfolgreich bewältigt werden kann, wenn wir es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und entsprechend handeln. Die Bemühungen müssen auf Kontinuität angelegt sein, frühzeitig, das heißt schon im Kindesalter, beginnen und sich differenziert an die unterschiedlichen Zielgruppen wenden. Es muss gelingen, die Widerstandsfähigkeit der Jugendlichen und Heranwachsenden gegen den Konsum von legalen und illegalen Drogen zu erhöhen. Dies ist kein neuer Gedanke, und er wurde immer wieder von vielen Kollegen angesprochen.

Der Teufel liegt jedoch wie so häufig im Detail oder, in diesem Falle besser gesagt, in der auf das Individuum bezogenen und nicht verallgemeinerbaren Ursachenergründung. Konsum, Missbrauch und schließlich Abhängigkeit von Drogen ist oft die hilflose Reaktion auf eine soziale Umwelt, in der man sich nicht mehr zurechtfindet, sagen die einen. Andere, wie zum Beispiel eine weitere 17-jährige Schülerin, konstatieren hingegen: „Ich finde, dass man es mit den Drogen nicht so weit übertreiben sollte, dass es dann heißt: wenn man in der Disco war, ist man gleich süchtig. Denn oft ist ,nur‘ Neugier die Ursache für das erste Probieren von Suchtmitteln.“ Die Ursachen für Suchtverhalten sind folglich vielschichtig, die Bekämpfung dementsprechend schwierig.

Meine Damen und Herren, der Antrag soll darauf hinwirken, eine langfristig orientierte Suchtprävention in den Bereichen Kindergärten, Schulen, Freizeit, Familie und Beruf zu befördern. Diese Präventionskette muss kontinuierlich fortgesetzt werden und darf keine Lücken aufweisen. Maßnahmen sollen aufgezeigt werden, die für die Verhinderung neuer Abhängigkeiten bei Kindern und Jugendlichen von Drogen, Alkohol und Nikotin geeignet sind. Diese Bereiche werden auch von der Gesundheitsministerkonferenz angesprochen, und ich erhoffe mir davon effektive länderübergreifende Maßnahmen auch insbesondere gegen die so genannten legalen Drogen.

Um ein Drogenelend wie in anderen Bundesländern zu verhindern, benötigen wir ein gesamtpräventives Konzept für Mecklenburg-Vorpommern sowie eine koordinierte Vernetzungsstruktur im Land. Es nützt uns nichts, wenn wir viele gute Einzelprojekte und -konzepte im Land haben, aber die Vernetzung dafür nicht gewährleistet ist.

Die Unterrichtung durch die Landesregierung „Stärkung und Weiterentwicklung der Suchtprävention“ aus der letzten Wahlperiode zeigt, welche Konzepte und Maßnahmen die Landesregierung entwickelt hat oder am Entwickeln war. Ich fände es sinnvoll, wenn der zu erstellende Bericht auch die dort genannten Punkte aufgreifen würde. Der Bericht sollte unter anderem das Hinwirken auf bundespolitische Regelungen zu einer Sonderabgabe auf Alkohol und Tabakwaren sowie die Optimierung der bestehenden ressortübergreifenden Arbeit der Landesregierung einschließlich der Entwicklung und Förderung einer Suchtforschungszentrale im Land MecklenburgVorpommern berücksichtigen.

Nach den Angaben des Innenministers gewinnt Mecklenburg-Vorpommern zudem als Transitland für den Heroin- und Cannabis-Schmuggel von Tschechien und den Niederlanden nach Skandinavien an Bedeutung. Insgesamt seien 1999 2.830 Fälle von Rauschgiftkriminalität erfasst worden. Wie der Leiter der KPI, Herr Schuchardt, betonte, liegt die Steigerung der Drogenkriminalität jährlich bei 25 Prozent. Von 1991 stieg die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der Drogenkriminalität von 15 auf 457 im Jahre 1995 und auf 2.286 im Jahre 1998. Deshalb ist es unseres Erachtens notwendig, repressive Maßnahmen in dem Bericht zur Konzeption mit einzubeziehen.

Aus den genannten Gründen halten wir einen Bericht der Landesregierung zur Konzeption über Maßnahmen zur Sucht- und Drogenprävention sowie zur Bekämpfung der Drogenkriminalität für notwendig. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Antrag. – Danke.