Arthur König
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Herr Präsident, ich möchte eine Zusatzfrage an den Minister stellen.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Studiengang Zahnmedizin in Rostock eingerichtet wird und damit in Rostock ein hoch attraktiver und hoch akzeptierter Studiengang Zahnmedizin erhalten bleiben wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja nichts Neues und eigentlich auch allen bekannt, dass der vorliegende Entwurf und die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit beredter Ausdruck des lange anhaltenden Lavierens um das Konzept der Umgestaltung des Landeshygieneinstitutes in ein Landesgesundheitsamt ist.
Die anvisierten Aufgabenzuweisungen, vor allem die in der Begründung dafür notwendigen Erläuterungen sind nicht sehr stichhaltig und wohl auch nicht überzeugend.
Noch weniger überzeugt, dass es keine Alternativen zum Gesetzesvorschlag gibt.
Die Umstrukturierung, meine Damen und Herren, die Personalverschlankung, die tariflichen Lohn- und Arbeitszeitverkürzungen sind doch bereits durchgeführt worden, als noch kein schlüssiges und verabschiedetes Gesamtkonzept für das Landesamt für Gesundheit vorlag.
Und, Frau Ministerin, Sie sagten, gesicherte Perspektive für alle Mitarbeiter. Das kann zumindest für die in den Außenstellen Greifswald und Schwerin so nicht zutreffen.
Jetzt wird krampfhaft versucht, neue Kompetenzen für das Landesamt zurechtzuschneidern. Es entsteht der Eindruck einer Neigung zum Zentralismus, der sich darin äußert, dass den kommunalen Gebietskörperschaften Zuständigkeiten entzogen werden.
Meine Damen und Herren, unter dem Vorzeichen, die landeseigene Verwaltungsund Ämterstruktur zu verschlanken, wird sie unten, da, wo wirkliche Arbeit geleistet wird, verschlankt
und oben,
wo möglicherweise Ministeriale versorgt werden sollen, aufgebläht.
Ich erinnere nur an die zusätzliche Stelle A16 für einen leitenden Juristen im neu zu schaffenden Amt für Gesundheit. Künstliche Kompetenzzuweisungen wie die Zuständigkeit für die Krankenhaushygiene, also originäre Aufgaben der Landkreise, werden von Ihnen willkürlich dem Landesamt für Gesundheit zugeordnet.
Meine Damen und Herren, die Umwandlung des LHI in ein Landesamt für Gesundheit mit dem beschriebenen Aufgabenprofil ist, so hoffe ich, vielleicht der letzte Coup von Staatssekretär Professor Azzola in dieser Art. Aber mir, meine Damen und Herren, geht es in erster Linie um die Angestellten der Außenstellen in Greifswald und in Schwerin sowie um die besondere Einbindung des jetzigen LHI in die regionale Forschungslandschaft.
Strukturelle Veränderungen im LHI dürfen nicht einseitig zu Lasten der Mitarbeiter in den Außenstellen gehen, Frau Ministerin.
Die Hansestadt Greifswald als regionales Forschungszentrum benötigt neben anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, wie der Universität, dem Max-Planck-Institut, dem Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik und dem Tierseucheninstitut auf der Insel Riems, auch ein arbeitsfähiges und funktionstüchtiges LHI,
in welcher Organisationsstruktur auch immer.
Die mittelfristige personelle Reduzierung der Mitarbeiter in der Außenstelle Greifswald lässt dieses aber nicht mehr zu.
Es steht hier auch ein Stück Glaubwürdigkeit der Landesregierung auf dem Spiel.
Von Seiten der Landesregierung wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, gerade im vorpommerschen Raum funktionsfähige Netzwerke aufzubauen beziehungsweise bestehende zu erhalten. Das jetzige LHI ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil des wissenschaftlichen Netzwerkes um die Region Greifswald. Dieser soll nun arg gestutzt und mittelfristig sogar aus diesem Netzwerk herausgebrochen werden.
Auch wenn dieser Gesetzentwurf noch in den Ausschüssen behandelt werden muss, aber genauso wie Rostock und Neustrelitz die gesetzliche Sicherheit, Frau Ministerin, ihres Bestehens in Paragraph 1 Absatz 1 Satz 2 gesichert bekommen, muss und soll gleiches Recht auch für die Außenstellen in Greifswald und Schwerin gelten. Die Entscheidung über die Sicherung dieser beiden Außenstellen darf nicht ins politische Belieben der Landesregierung gestellt werden.
Ich fordere Sie deshalb auf, auch den Beschäftigten in Greifswald und Schwerin die Sicherheit für ihre Arbeitsplätze zu geben
und gerade hier die hoch spezialisierte, gesellschaftlich notwendige und qualitativ einwandfreie Arbeit zu würdigen, und das nicht nur mit Worten, sondern mit Taten im oben genannten Sinne.
In der Begründung zum Entwurf wird den kommunalen Gesundheitsämtern, darauf gingen Sie ja schon ein, fehlende fachliche Qualifikation und Subjektivität unterstellt.
Das, meine Damen und Herren, denke ich, ist starker Tobak und fatal. Wer unsere kommunalen Aufgabenträger in einer derartigen Weise herabsetzt, diffamiert in hohem Maße sich selbst, denn die Fach- und Dienstaufsicht lag und liegt nach wie vor im Sozialministerium. Also wäre es so wie unterstellt, ist die Frage zu stellen: Was hat das Sozialministerium getan, um die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben fachlich zu unterstützen?
Meine Damen und Herren, es ist wohl allgemein bekannt und ein offenes Geheimnis, dass man hierzulande im Sozialministerium mit der Aufgabe der Fachaufsicht möglicherweise schlichtweg überfordert ist. Erinnert sei an die Problematik in der Forensik.
Die kommunalen Gesundheitsämter werden durch den Gesetzentwurf erheblich geschwächt. Sie müssen aber in angemessenem Umfang in die hygienischen und gesundheitsrechtlichen Überwachungen der Krankenhäuser eingebunden bleiben.
Meine Damen und Herren, die Abkehr von der Verstärkung kommunaler Kompetenzen und die Aufblähung eines zentral verwalteten Systems der allgemeinen Gesundheitsvor- und -fürsorge wird im Ergebnis zu einer Schwächung der Aufgabenwahrnehmung und vor allen Dingen zu Lasten der qualitativen und wohnortnahen Aufgabenerfüllung gehen.
Die kommenden Anhörungen, Frau Ministerin, in den Ausschüssen werden Sie Ähnliches erleben lassen wie erst kürzlich beim Transplantationsausführungsgesetz, nämlich erhebliche Nachbesserungen. Das hätten Sie bei etwas mehr Sorgfalt, Frau Ministerin, vermeiden können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Koplin, ich möchte eine Frage stellen Bezug nehmend auf Ihren Presseartikel vom Sommer. Stehen Sie noch zu dem, was Sie im Presseartikel gesagt haben, dass das LHI in die Forschungslandschaft Greifswald vernetzt werden muss? Und wenn ja, sehen Sie das auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch als gegeben an?
Okay.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Antrag habe ich mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen,
denn eigentlich kann er nur Kopfschütteln auslösen. Wenn Sie, meine Damen und Herren, schon so intensiv und für meinen Geschmack etwas zu intensiv nach SchleswigHolstein hinüberschauen, dann müsste Ihnen aufgefallen sein, dass die Einrichtung von Pflegenottelefonen dort, was an sich sinnvoll ist, das will ich nicht in Abrede stellen, keinerlei parlamentarischen Aktes bedarf.
Dies war und ist allerorten eine rein exekutive Aufgabe, eine Aufgabe, der sich die Landesregierung und im Speziellen das Sozialministerium längst hätte annehmen müssen,
ja, die sie sogar hätte realisieren müssen.
Meine Damen und Herren! Ich kann diesen Antrag nur so verstehen, dass eine erhebliche Sprachlosigkeit zwischen Sozialministerium und Regierungsfraktionen besteht.
Nun muss das Parlament für diese atmosphärischen Störungen herhalten. Nur, der Landtag ist hierfür eigent
lich der falsche Ort. Es kann nicht sein, dass wir uns im Parlament mit derartigen relativ starken Selbstverständlichkeiten beschäftigen. Wir richten durch Beschluss des Landtages Pflegenottelefone ein, und das nicht etwa sofort, sondern frühestens im Sommer 2001 soll der Sozialausschuss über das Ergebnis der Sondierungen des Sozialministeriums in Sachen landesweites Pflegenottelefon informiert werden. Welches Bild, welche Außenwirkung von der Arbeit hier im Landtag liefern wir mit der Behandlung solcher doch zugegebenermaßen etwas schlichten Anträge? Was in anderen Bundesländern durch Verwaltungshandeln problemlos und zügig umgesetzt wird, wird in Mecklenburg zum parlamentarischen Vorgang hochstilisiert. Und das, meine Damen und Herren, kann es ja wohl nicht sein!
Frau Ministerin, prüfen Sie nicht, handeln Sie, und das relativ schnell! Andere Bundesländer haben es Ihnen vorgemacht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diesen relativ dünnen Antrag heute und hier zu behandeln. Ich kann den Koalitionären daher nur empfehlen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Und zu Ihnen, Frau Ministerin: Sie brauchen für die Umsetzung und Einrichtung eines Pflegenottelefones keine gesonderte Aufforderung durch den Landtag. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zeit drängt. In der Haushaltsdebatte klang es gestern bereits an, die Internationalisierung der Hochschullandschaft und die Internationalisierung von Forschung und Lehre schreiten voran und sie werden auch Mecklenburg-Vorpommern nicht umgehen. Mit
Internationalisierung verbindet sich natürlich die Globalisierung von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Prozessen.
Für den Wissenschaftsbereich ist das allerdings nichts Neues. Wissenschaft lebt immer schon von dem Begriff der Internationalität. Traurig ist nur, dass die deutschen Nobelpreisträger ihre Internationalität überwiegend an Hochschulen der Vereinigten Staaten praktizieren.
Meine Damen und Herren! Es geht darum, welches Modell der Steuerung und Lenkung von Forschung und Lehre die Gewähr dafür bietet, flexibel auf neue Herausforderungen und Entwicklungen in Wissenschaft, Technik und Gesellschaft zu reagieren beziehungsweise Entwicklungen richtungsweisend für die Grundlagenforschung zu beeinflussen. Wie nie zuvor zeigt sich heute, dass Hochschulen dem Wettbewerb ausgesetzt werden müssen, denn nur der Wettbewerb der Ideen bringt Entwicklungen voran. Den Wettbewerb um Köpfe und Ideen, wenn wir uns nicht enorm anstrengen, gewinnen nicht wir, den gewinnen dann möglicherweise andere.
Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige Struktur der Hochschulen erlaubt kaum Wettbewerb. Alles ist aufeinander abgestimmt. Bereiche sind abgegrenzt, Doppelungen vermieden und Hochschullehrer sind lebenslang verbeamtet. Wettbewerbsanreize sind kaum zu erblicken. Sie existieren nur im Bereich der Drittmitteleinwerbung. Dieser Zustand der flächendeckenden Stagnation war 1998 Antrieb für die damalige Bundesregierung, die Novelle des Hochschulrahmengesetzes auf den Weg zu bringen, die im kommenden Jahr dann zwangsläufig zu einer Novelle des Landeshochschulgesetzes führen muss.
Die leistungsbezogene Zuweisung von staatlichen Mitteln an Institute einer Hochschule ist ein erster Schritt, um einen Ansatz von Wettbewerb in die Hochschulen zu bringen. Das ist aber nur Wettbewerb innerhalb der Hochschulen und nicht zwischen den Hochschulen.
Meine Damen und Herren! Die Zahl privater Hochschuleinrichtungen steigt in Deutschland und sie finden trotz zum Teil hoher Studiengebühren zahlreiche Studenten, die sich dort ausbilden lassen. Über Studentenmangel können diese Einrichtungen nicht klagen.
Der Antrag meiner Fraktion soll Bewegung in die Diskussion um die Neugestaltung der Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern bringen. Der Bildungsminister vertröstet Bildungsausschuss und Hochschulen seit geraumer Zeit mit der Ankündigung hinsichtlich der Vorlage eines Entwurfes für ein neues Landeshochschulgesetz. Die CDU-Fraktion war ihm dabei behilflich,
die dringend notwendige öffentliche Diskussion...
Doch, Herr Bartels.
... über das Gesetz seit Sommer in Gang gebracht zu haben.
Dass die CDU-Fraktion an einem konstruktiven Miteinander bei der Debatte um das LHG interessiert ist, wird
durch den sachlichen Umgang mit den kursierenden Gesetzentwürfen unterstrichen.
Meine Damen und Herren! Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass Sie und wir nicht zu jedem Punkt in diesem LHG ein gleiches Maß von Übereinstimmung haben. Aber im Streit der Meinungen sollten wir im kommenden Jahr in der Endkonsequenz zu einem Hochschulgesetz kommen, das im Wesentlichen den im Antrag formulierten Grundsätzen entspricht. Einige Stellungnahmen der Hochschulen zum Gesetz liegen bereits vor. Alle Fraktionen haben Gespräche zum Gesetzentwurf geführt. Und was Sie heute im Antrag formuliert vor sich sehen, ist in gewisser Weise die Quintessenz aus den Stellungnahmen und Gesprächen.
Meine Damen und Herren! Aber, ich will das nicht verhehlen, der Gesetzentwurf entspricht nicht durchgängig den im Antrag formulierten Herausforderungen. Das Gesetz enthält weiterhin eine immens hohe Regelungsdichte und dieses fällt nicht nur der CDU auf, sondern dämpft vor allem bei den betroffenen Hochschulen die Erwartungen an das Gesetz. Der Gesetzentwurf ist geprägt von einem starken Misstrauen gegenüber den Hochschullehrern und von einer Überbewertung des studentischen Einflusses.
Gewiss, die Hochschule ist für die Studenten da und nicht umgekehrt. Das ist ein Satz, der trifft in jedem Fall zu, aber die Hochschule muss mehr leisten. Ihre Aufgaben sind vielfältiger, sie haben Aufgaben zu erfüllen, die weit über die Ausbildung des akademischen Nachwuchses hinausgehen.
Meine Damen und Herren! Der Ausbau der Hochschulen stellt eine der wenigen tragfähigen Perspektiven für unser Land, für Mecklenburg-Vorpommern dar. Unter keiner Landesregierung wurde daher, wenn es auch dem Haushalt nach schwer fällt, die Struktur der Hochschullandschaft grundsätzlich in Frage gestellt. Dieser Konsens ist eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion zur Zukunft der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sollten uns im Landtag zu mehr Mut durchringen, um den Hochschulen Freiräume zur Verfügung zu stellen, die sie in kürzester Zeit in die Lage versetzen, im Konzert der vielseitigen deutschen Hochschullandschaft weiterhin in der ersten Reihe mitzuspielen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag „Entschließung zu Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da sehen Sie mal, Herr Schoenenburg!
Herr Minister, Sie sagten, die Endlagerung wird durch Bundesgesetz bestimmt. Das ist richtig, das ist auch unstrittig – kein Problem. Nur, wenn dort Änderungen getroffen werden, die uns in Mecklenburg-Vorpommern berühren, dann, denke ich mir, sind auch wir hier im Landtag gefordert. Dann können wir einfach nicht die VogelStrauß-Politik „Kopf in den Sand“ praktizieren und mal abwarten oder darauf vertrauen, dass die Damen und Herren in Berlin und Bonn schon das Richtige machen werden, oder, wie Sie es sagten, auf die Blauäugigkeit der Damen und Herren dort vertrauen. Ich denke, das geht so nicht, daher auch heute unser Antrag.
Auf die Notwendigkeit, sich mit einem solchen Antrag zu beschäftigen, wurde ja schon hingewiesen. Die eine Zahl – 35 Prozent der verbrauchten Energien, die durch Atomspaltung entstehen – ist schon eine Zahl für sich. Vor dieser Tatsache können und dürfen wir wohl auch bei einer rot-grünen Bundesregierung nicht die Augen verschließen. Darüber hinaus hat ja die ehemalige DDR auch auf die Nutzung der Kernenergie gesetzt und hat uns in Lubmin und Rubenow ein Denkmal dieser Kerntechnik hinterlassen.
Ja, glücklicherweise erfolgt der Abbau dieses technischen Denkmals heute
durch das engagierte und zügige Handeln der damaligen Bundes- und Landesregierung so reibungslos, dass wir wohl mit Fug und Recht behaupten können, dass Mecklenburg-Vorpommern das erste Land der Bundesrepublik
und sogar im internationalen Vergleich ist, das bei dem Rückbau von Kernkraftwerken über das notwendige technische Know-how verfügt.
Dieser Umstand kann für die betroffenen Unternehmen und Personen vielleicht zukünftig noch einmal von Bedeutung und zum Vorteil dieser Damen und Herren werden.
All diese positiven Aspekte, meine Damen und Herren, können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir die radioaktiven Abfälle aus Rheinsberg und Lubmin ins Zwischenlager Nord bringen und dort erst einmal sicher verwahren müssen.
Und, Herr Klostermann, da können wir ja froh sein, dass wir das Zwischenlager recht groß gebaut haben, denn nach den Worten von Ihnen haben wir nun 40 Jahre Zeit und müssen möglicherweise auch die Zeit ausnutzen,
bis es dann zu einer vernünftigen und technisch abgesicherten Endlagerung kommt.
Für unseren Abfall, Herr Bartels, den wir haben. Wir können ihn doch leider nicht herausholen aus dem Zwischenlager.
Dass ein solches Endlager auf bundesdeutschem Territorium liegen soll, ich glaube, darüber besteht parteiübergreifend Konsens. Wenn allerdings nun die Bundesregierung Erkundungen des Salzstocks in Gorleben aus rein politischen Gründen, mit an den Haaren herbeigezogenen Gründen aussetzen
und neue Untersuchungen zum Standort einleiten will, dann, denke ich mir,...
Ja, genau.
... ist Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bartels, davon im doppelten Sinne betroffen: einmal, was die Standortfrage anbelangt – aber da haben wir ja vom Minister gehört, dass die Salzstöcke in unserem Bundesland dafür hoffentlich nicht in Frage kommen –,
und zum anderen, was die Verzögerung anbelangt. Und die andere Änderung, die uns als Land betreffen wird, das ist mit dem Wort „Verstopfungstheorie“ zu umschreiben.
Meine Damen und Herren! Gleichzeitig hat die Bundesregierung in den so genannten Konsensgesprächen den beteiligten Betreibern von Kernkraftwerken die Zusage gegeben, von einer Verstopfungsstrategie Abstand zu nehmen. Dennoch gab es seit 1998 keine Castortransporte in Deutschland mehr.
Auf der Grundlage von bilateralen Verträgen verweigert Frankreich die Abnahme von abgebrannten Brennelementen aus dem deutschen Kernkraftwerk zur Wiederaufbereitung so lange, bis aufbereitete Brennelemente seitens der Bundesrepublik Deutschland wieder abgenommen werden. Diese Tatsache, meine Damen und Herren, führt in der Endkonsequenz dazu, dass die Kernkraftwerke in den alten Bundesländern schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen hinsichtlich der Einlagerung von abgebrannten Brennelementen stoßen.
Will sich die rot-grüne Bundesregierung nun einerseits an die Verträge mit Frankreich und andererseits an die Vereinbarung mit den Kernkraftwerksbetreibern halten, so bleibt ihr nur übrig, alternative Standorte für die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen zu suchen und, wenn sie sie gefunden hat, wohl auch zu nutzen.
Die seitens der Bundesregierung favorisierte Lagerung dieser Brennelemente in Zwischenlagern bei den Kernkraftwerken ist wohl aus heutiger Sicht aus genehmi
gungstechnischen Gründen nur langsam – ich denke da an einen Zeitraum von fünf oder mehr Jahren – möglich. Ein Transport abgebrannter Brennelemente in das Zwischenlager Gorleben ist für die Herren Schröder, Fischer und Trittin wohl aus politischen Gründen sehr schwierig. Sie werden wohl an dieser Stelle die Geister, die sie vorher riefen, nicht mehr los, so dass Castortransporte nach Gorleben nur mit erheblichen Widerständen durchführbar sind.
Alle diese Fakten, meine Damen und Herren, lassen folglich die Vermutung zu, dass die Bundesregierung auf das mit Bundesmitteln errichtete Zwischenlager Nord in Lubmin/Rubenow zurückgreifen könnte. Ich sage hier, könnte. Ob dann noch fraktionsübergreifende Beschlüsse unseres Hohen Hauses eine Rolle spielen, gut, das wage ich zu bezweifeln, und ich glaube, dafür gibt es dann auch Gründe, dies anzunehmen. Darauf wies ja der Minister auch hin, dass dann wohl Dinge über unsere Köpfe hinweg entschieden werden könnten.
Meine Damen und Herren! Wenn das von mir skizzierte Szenario vielleicht auch einen prospektiven Aspekt hat und theoretisch anmutet, so ist es doch nicht gänzlich auszuschließen. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, fordere ich Sie auf und bitte Sie, dem Antrag meiner Fraktion zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte Antrag der letzten Landtagssitzung in diesem Jahr. Daher möchte ich es relativ kurz machen,
was die Einbringung zu unserem Antrag „Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in Kindertagesstätten und Schulen“ anbelangt.
Meine Damen und Herren! Gerade durch die Große Anfrage der CDU zur Situation in Kindertagesstätten und der Kleinen Anfrage von Frau Schnoor ist deutlich geworden, dass wir uns alle gemeinsam mit den Fragen der Integration behinderter Kinder und Jugendlicher noch schwer tun. Gerade weil diese Kinder am Rande der Gesellschaft stehen, brauchen sie ein stärkeres Maß an gesellschaftlicher Zuwendung, um sie vom Rand weg in die Mitte der Gesellschaft zu holen.
Die medizinisch-technischen Möglichkeiten gestatten dies zunehmend.
Meine Damen und Herren! Es ist aber unbefriedigend, wenn die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation in den Kindertagesstätten das Bild liefert, dass vor allem im Bereich des Hortes eine unbefriedigende Betreuungssituation zu verzeichnen ist, die auf ungeklärte Zuständigkeiten zurückgeht.
Im Bürokratismus versunken geht der Streit um die Kostenübernahme zu Lasten der betroffenen Kinder und ihrer Eltern.
Die Kinder werden in ihrer Entwicklung zurückgeworfen, die Eltern haben es ab diesem Alter zunehmend schwerer, Familie und Beruf miteinander unter einen Hut zu bekommen.
Kritikwürdig ist auch die Ausstattung der Kindertagesstätten mit Heilpädagogen oder Personal mit sonderpädagogischer Ausbildung. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege haben in ihrer Stellungnahme zur Antwort auf die Große Anfrage dazu konkret Stellung genommen und dargestellt, dass die Zahl der Fachkräfte für die Integration behinderter Kinder bei weitem nicht ausreichend ist, und nicht nur das. Ich zitiere die Position der Liga der Spit
zenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zum Thema Integration: „Es wird insgesamt deutlich, dass Integration als Prinzip nicht weiter forciert wird. Bürokratisches und langwieriges Zuständigkeitsgerangel der Kostenträger verzögern und verhindern zum Teil notwendige und sinnvolle Integrationsmaßnahmen.“
Das stimmt, Herr Riemann.
„Es scheint einfacher zu sein, Kinder mit Körper- und Schwerstmehrfachbehinderungen sowie seh-, hör- und sprachbehinderte Kinder in Sondereinrichtungen zu betreuen.“
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle brauche ich wohl dieser Aussage nichts hinzuzufügen. Es herrscht hier Handlungsbedarf und aus diesem Grunde stellen wir den Antrag und bitten diesem zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion betrifft die Besteuerungs- und Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlich Tätigen. Das ist ja eine sehr „trockene“ Problematik und daher möchte ich diese am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr etwas anschaulicher darstellen und schildern.
Das ist doch gut so, Frau Gramkow, wenn wir Ihre Erwartungen erfüllen.
Bis in das Jahr 1999 hinein waren die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen der Freiwilligen Feuerwehr keinerlei Sozialversicherungspflichtbeiträgen unterworfen. Inzwischen gingen die zuständigen Rentenversicherungsträger jedoch dazu über, zum Beispiel Feuerwehrleute sozialversicherungspflichtig einzustufen. Diese Auffassung ist inzwischen in einer Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger bestätigt worden. Vor dem 1. April 1999 hätte diese Frage wegen der Sozialversicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse nach dem damaligen 630-Mark-Gesetz kaum eine Rolle gespielt. Wegen der seit der Neuregelung geltenden Zusammenrechnung mit dem Entgelt aus einer anderen Beschäftigung müssen jetzt aber für Aufwandsentschädigungen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bei den schon durch die Steuerpflicht arg betroffenen Personen herrscht darüber völliges Unverständnis, und das zu Recht.
Meine Damen und Herren, die Helferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehren sehen sich im echten Sinne als ehrenamtlich Tätige und sie werten die Aufwandsentschädigung als eine Entschädigung für den Aufwand, den sie für das Gemeinwohl erbringen. Die Gleichsetzung mit einer auf eine Einkommenserzielung gerichteten Beschäftigung widerspricht dem Sinn und dem Zweck ehrenamtlicher Tätigkeiten. Nicht zuletzt führt die Sozialversicherungspflicht von Aufwandsentschädigungen zu einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand bei der praktischen Realisierung.
Ich frage mich, wie wollen wir unter solchen Umständen auch künftig Männer und Frauen in Mecklenburg-Vorpommern finden, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und ehrenamtliche Aufgaben in unserem Land zu übernehmen. Ich verweise in diesem Zusammenhang vor allen Dingen auf die von den Ländern NordrheinWestfalen, Niedersachsen und Sachsen in Auftrag gege
bene Studie über die Folgen der Neuregelung bei den 630-Mark-Jobs. Diese Studie sieht in der Sozialversicherungspflicht der Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen ein gravierendes Defizit bei der Neuregelung des 630-Mark-Gesetzes.
Meine Damen und Herren, es besteht die unbedingte Notwendigkeit, die Folgen des 630-Mark-Beschäftigungsgesetzes, so, wie es sich jetzt zeigt, zu korrigieren. Da stehen wir in der Pflicht, da sind der Landtag und die Landesregierung gefragt und das sind wir den ehrenamtlich Tätigen in Mecklenburg-Vorpommern einfach schuldig. Wenn man bei der Gesetzgebung etwas übersehen hat – das kann ja passieren und das ist hier augenscheinlich der Fall –, dann muss man letztlich in der Lage sein und den Mut haben, diese Fehlentwicklung der Gesetzgebung zu revidieren und das gesamte Gesetzeswerk zu korrigieren.
Nun hat allerdings der Bundesarbeitsminister Herr Riester behauptet, das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst könne Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrleute im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes generell steuer- und damit sozialversicherungsfrei stellen. Das mag Herr Riesters Meinung sein, aber ich denke, es ist wohl klar, dass eine landesrechtliche Steuerbefreiung schlichtweg verfassungswidrig wäre.
Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind nun einmal Bundesrecht, mit der Folge, dass wir in den Ländern nicht tun können, was zumindest wir als CDU gerne tun würden, nämlich das Ehrenamt zu fördern, statt ihm neue Fesseln anzulegen. Daher unser Antrag auf Unterstützung des Antrages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von ehrenamtlich Tätigen im Bundesrat durch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Es muss in das Sozialgesetzbuch aufgenommen werden, dass ehrenamtliche Tätigkeit keine abhängige Beschäftigung ist. So einfach könnte man das regeln.
Um es noch einmal deutlich zu sagen, ich habe die Feuerwehren nur als Beispiel gewählt. Wir wollen keine Insellösungen für die Feuerwehren. Deshalb nützt es auch nichts, am Feuerwehrgesetz herumzudoktern. Wir wollen vielmehr eine umfassende Lösung für das gesamte Spektrum des Ehrenamtes,
für das gesamte Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in der Bundesrepublik. Eine Änderung kann hier nur über das in der Bundeskompetenz liegende Sozialversicherungsrecht erfolgen. Es geht vor allen Dingen darum, die Rahmenbedingungen für das Bürgerschaftsengagement und die ehrenamtliche Tätigkeit zu verbessern. Ich möchte nur noch mal daran erinnern, dass in unserem Land von der Sozialabgabepflicht vor allem die 120 Amtsvorsteher, die rund 1.000 amtlichen Bürgermeister und die rund 12.000 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren betroffen sind, ganz zu schweigen vom ehrenamtlichen Engagement im sozialen, sportlichen oder kulturellen Bereich.
Meine Damen und Herren, das Bürgerengagement in der aktuellen Diskussion um das Ehrenamt kann sich nicht
nur darin erschöpfen, dass wir nächstes Jahr, also im Jahre 2001, das Internationale Jahr des Ehrenamtes haben. Egal ob das Ehrenamt mit Begriffen wie Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, Bürgerkommune oder anderen Bezeichnungen belegt wird, dies kann bestenfalls eine Hülle sein. Nur das Begriffliche und Namen sowie das Feiern von Projekten stellen keine substantielle Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit dar, leisten keinen Beitrag zur Sicherung des Ehrenamtes in MecklenburgVorpommern.
Meine Damen und Herren, die Gleichsetzung ehrenamtlichen Engagements mit einer auf Einkommenserzielung gerichteten Erwerbstätigkeit stößt nicht nur bei den ehrenamtlich Tätigen auf viel Unverständnis. Die betroffenen Organisationen mit ehrenamtlicher Struktur beklagen den bürokratischen Aufwand, der in keinem angemessenen Verhältnis zu den in der Regel sehr niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen steht.
Da die Länder hier keine Gesetzgebungskompetenz haben, bleibt nur übrig, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Ehrenamt sozialabgabe- wie auch steuerfrei gestellt werden muss. Ich denke, dies wäre eine nachhaltige und substantielle Förderung des Ehrenamtes, und daher bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 3/1571. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch das vorliegende Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz wird hoffentlich der Organspende auch in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Impuls verliehen. Das war und ist eine wesentliche Zielstellung des Entwurfs zur Ausführung des Transplantationsgesetzes.
Diesem Anliegen war sich die CDU-Fraktion bewusst, als sie gegen den ursprünglichen Willen der Regierungsfraktionen eine Anhörung im Sozialausschuss zu diesem Thema beantragte. Der anschließend durch die fraktionsübergreifende – darauf hat schon Frau Dr. Seemann hingewiesen – intensive Arbeit am Gesetzentwurf zustande gekommene Konsens wird diesem Ziel eher gerecht als die ursprüngliche Vorlage aus dem Sozialministerium, die in der Anhörung berechtigter Kritik unterzogen wurde.
Der Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz, wohlgemerkt nach Passieren des Sozialausschusses, vermeidet überflüssige und unange
messene Bürokratismen und findet deshalb Akzeptanz und Zustimmung bei allen Beteiligten und Betroffenen. Dies ist wichtig, damit dem Ziel der Förderung der Organspende nicht nur auf dem Papier entsprochen wird. Ein zentrales Anliegen des Transplantationsausführungsgesetzes und des Transplantationsgesetzes ist neben der Schaffung von Rechtssicherheit für den Bereich der Transplantationsmedizin die Bereitschaft in der Bevölkerung, Organe zu spenden und dies zu fördern.
Wie wichtig der Begriff der Rechtssicherheit ist, darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Im heutigen „Schweriner express“ steht unter der Überschrift „Handel mit Nieren lebender Spender – Ein unmoralisches Hilfsangebot“: „Dialysepatienten werden von Prager Firma Transpla-cent offen zum Rechtsbruch aufgefordert“. Es ist also eine dringende Notwendigkeit, über dieses Thema heute im Landtag zu entscheiden. Entsprechende Ausführungsgesetze wurden auch schon in anderen Bundesländern verabschiedet.
Meine Damen und Herren, trotz aufwendiger Motivationskampagnen in den letzten Jahren ist die Zahl der gespendeten Organe in Deutschland nach wie vor unbefriedigend. Mit circa drei bis fünf Lebendspenden in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr bewegen wir uns am unteren Rand im Ländervergleich. Aufklärungsmaßnahmen sowie die Verteilung und Verbreitung von Organspenderausweisen hat der Bund bereits in Paragraph 2 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes für die Bundesbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie für die Krankenkassen, zur Verpflichtung gemacht. Das Transplantationsgesetz sieht darüber hinaus ausdrücklich vor, dass eine zuständige Stelle auch durch Landesrecht bestimmt wird. Das ist nun durch das Ausführungsgesetz geschehen. Die zuständige Stelle wird auch aufgrund der Zuständigkeitsverordnung die Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Das, meine Damen und Herren, entbindet aber das Sozialministerium und Sie, Frau Sozialministerin, nicht von einer Verpflichtung. Ich zeige hier nur einmal eine Broschüre hoch „Organspende und Transplantation“. Das ist eine Broschüre, die wurde vom bayrischen Staatsministerium für Gesundheit kurz nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes in Bayern verabschiedet und auf den Weg gebracht. Hierin wird noch einmal auf die besondere Bedeutung der Organspende und der Transplantation hingewiesen, sowohl in ihren familiären Aspekten, in medizinischen und ethischen Bereichen. Ich denke, das ist wichtig, dass man neben diesen Aspekten auch offensiv wirbt
um Organspende und die Bereitschaft der Leute, zur Organspende zu kommen. Hier ist gleich ein Organspenderausweis mit eingebaut und eingearbeitet. Ich denke, Frau Ministerin, so etwas hätten auch wir in MecklenburgVorpommern nötig, und ich hoffe, dass im Sozialministerium in dieser Sache kein Stillstand einzieht, gerade jetzt nach Verabschiedung des Gesetzes, sondern möglicherweise hier mal reingeschaut wird. Es gibt ja auch den Spruch „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen.“ Man kann ja diese Sache auch anders sehen und sagen „Von Bayern lernen, heißt auch siegen lernen.“
Meine Damen und Herren, für viele schwer kranke Patienten ist eine Transplantation lebensrettend. Bedauerlicherweise stehen in Mecklenburg-Vorpommern viel zu wenig Spenderorgane zur Verfügung. So sterben in Deutschland Tag für Tag drei Menschen, denen eine Organübertragung hätte das Leben retten können.
Insbesondere soll durch eine Diskussion über Transplantation und Organspende auch zum Nachdenken über die eigene Bereitschaft zur Organspende angeregt werden. Die heutige Medizin ist in der Lage, durch die Transplantation von Organen und Geweben das Leben eines Menschen zu retten, deutlich zu verlängern beziehungsweise die Lebensqualität entscheidend zu verbessern. Das Herz, die Lunge, die Leber, die Nieren, die Bauchspeicheldrüse, der Darm und Teile der Haut sind Organe, die gespendet und anderen Menschen übertragen werden können. Eine der beiden Nieren sowie Teile der Leber, der Bauchspeicheldrüse, der Lunge und des Darms können insbesondere bei Lebendorganspendern entnommen werden. Anders als bei der Spende von Organen kommen hierbei als Spender allerdings nur lebende Personen in Betracht. Das vorliegende Transplantationsausführungsgesetz behandelt gerade diesen Sachverhalt.
Meine Damen und Herren, Deutschland ist immer noch ein Organimportland. Insbesondere betrifft das auch Mecklenburg-Vorpommern. Die für Deutschland, Österreich, Slowenien und die Beneluxländer tätige Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ vermittelt mehr Organe nach Deutschland, als sie umgekehrt aus Deutschland erhält. Nur etwa ein Drittel der deutschen Krankenhäuser mit Intensivbetten beteiligt sich derzeit an der Meldung potentieller Organspender. Das Transplantationsgesetz verpflichtet nun die Krankenhäuser, mit den Transplantationszentren und den Koordinierungsstellen enger zusammenzuarbeiten.
Um den Krankenhäusern die Erfüllung dieser Pflicht zu erleichtern, soll an jedem Krankenhaus – drauf wurde schon hingewiesen in der Einbringung – mit Intensivbetten ein Transplantationsbeauftragter eingesetzt werden, an jedem anderen Krankenhaus ein Transplantationsberater. Der Transplantationsbeauftragte wie auch der -berater sollen in allen Fragen rund um Organspende und Transplantation feste Ansprechpartner für die Beschäftigten des jeweiligen Krankenhauses sein. Sie haben darüber hinaus aber auch die Funktion, psychologische Schwierigkeiten für die an einer Explantation Beteiligten zu beachten und die Betroffenen und Beteiligten an Organspenden zu informieren.
Meine Damen und Herren, das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufklärung zum Thema Organspende/Transplantation eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Gesundheitswesen Beteiligten in diesem Lande ist. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Krankenkassen und Apotheken im Land, die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ein. Besonders hervorzuheben ist dabei das engagierte Wirken von Selbsthilfegruppen, die ehrenamtlich eine unschätzbare Arbeit leisten. Dies unterstreicht noch einmal die wesentliche Bedeutung des Ehrenamtes auch in diesem Bereich, aber zum Ehrenamt wird die CDU-Fraktion ja morgen noch einen gesonderten Antrag einreichen.
Deshalb, meine Damen und Herren, schafft das Transplantationsgesetz und das dazugehörige Ausführungsge
setz eine fundierte rechtliche Basis für Organentnahmen, es schafft Transparenz, erhöht die Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen in die Transplantationsmedizin. Meine Damen und Herren, ich bitte daher um Zustimmung zu dieser im Sozialausschuss geänderten Beschlussvorlage und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! JUMP – so hieß das letzte Patentre
zept der Bundes- und Landesregierung zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit. Was hat dieses Programm bis jetzt bewirkt? Hier im Lande, so makaber es klingt, könnte es lediglich heißen: JUMP – ein Sprung für die Jugendlichen in die Arbeitslosigkeit zurück. Von 11.142 in diesem Jahr angesprochenen Jugendlichen wurden lediglich der Hälfte, ganzen 6.693, konkrete Angebote unterbreitet. Davon sind in diesem Jahr nur 3.518 Personen in JUMPMaßnahmen eingetreten, das ist weniger als jede dritte angesprochene Person.
Meine Damen und Herren, noch deutlicher wird es, wenn man Ihnen einmal die Arbeitslosenquote der Jugendlichen in der Hansestadt Greifswald – da komme ich ja her – aus der Geschäftstelle Greifswald des Arbeitsamtes darstellt. Dann sieht man, wie sie sich durch das Auslaufen von JUMP-Maßnahmen und die durch JUMP verschleierte Arbeitslosigkeit leider rasant und in dramatischem Tempo entwickelt hat. Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen unter 20 Jahren betrug im Oktober 1998 11,9 Prozent, das waren 268 Jugendliche. Im September 2000 lag die Quote bei 17,3 Prozent oder 377 Personen – also 100 Jugendliche unter 20 Jahren mehr. Die Arbeitslosenquote aller Jugendlichen bis zu 25 Jahren in Greifswald betrug im Oktober 1998 18,2 Prozent oder 985 Arbeitslose. Im September 2000 waren es leider 21,2 Prozent oder 1.307 betroffene Jugendliche.
Meine Damen und Herren! Das sind die nackten unkommentierten Zahlen. Das ist ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in der Region Greifswald seit Ihrem Regierungsantritt, meine Damen und Herren hier auf der Regierungsbank, um 322 Jugendliche oder 32,7 Prozent. Ihre konzeptionslose und weitestgehend wirkungslose Arbeitsmarktpolitik, Herr Minister Holter, erstickt in Programmatik. Pläne werden geschmiedet, Studien werden erarbeitet, Bündnisse für Arbeit künstlich am Leben erhalten, aber die Jugendlichen vor Ort sitzen leider weiter auf der Straße.
Meine Damen und Herren! Die Kommunen werden allein gelassen, kommunale Beschäftigungspolitik hängt am Gängelband der Landespolitik. Effektive beschäftigungsfördernde Instrumentarien werden eher verhindert. Beziehen Sie die Kommunen mehr in die Beschäftigungsund Arbeitsmarktpolitik ein! Helfen Sie mit, regionale und lokale Beschäftigungskonzepte zu entwickeln
und unterstützen Sie kommunale arbeitsmarktpolitische Innovationen! Geben Sie dabei den Kommunen die entsprechenden Freiräume und die entsprechenden Finanzen! Wenn Sie allerdings diese von meiner Fraktion schon lange erhobenen Forderungen als innovatives Ergebnis des Bündnisses für Arbeit aus dem Hut ziehen, Herr Minister, wie Sie es in der OZ am 16.10. getan haben, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht! Dann frage ich mich, was Sie bisher im Bündnis für Arbeit gemacht und vor allen Dingen geleistet haben. Dann kann ich nur sagen in Anlehnung an den Namen des Programms JUMP – „Jumping“: Herr Minister Holter, machen Sie in Zukunft in der Arbeitsmarktpolitik größere Sprünge, denn nur so geben Sie der Jugend in Mecklenburg-Vorpommern eine reale Perspektive. Studien- und Arbeitsgruppen haben wir zur Genüge.
Am 3. März in der Landtagssitzung sagten Sie, Herr Minister, Sie würden den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit in der Arbeitsgruppe „Kampf gegen die Jugendar
beitslosigkeit“ führen. In Ihrer Pressemitteilung vom 16.10. heißt die Arbeitsgruppe „Neue Wege aus der Arbeitsmarktpolitik“.
Ich denke, Namen sind Schall und Rauch. Was wir für die arbeitslosen Jugendlichen in unserem Land brauchen, sind ausgereifte und tragfähige Konzepte und Programme, und diese brauchen wir möglichst bald. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Ministerin, Sie haben ja einen sehr ausführlichen Bericht gegeben, den Gesundheitsbericht 1998. Ich werde mich im Wesentlichen auf drei Schwerpunkte konzentrieren.
Ich denke, das sind sehr wesentliche Dinge, über die wir dann vielleicht gemeinsam ins Gespräch kommen können.
Seit dem Frühjahr diesen Jahres liegt der Gesundheitsbericht 1998 vor. Damit steht einer interessierten Öffentlichkeit ein Nachschlagewerk zur Verfügung, das über alle Teilaspekte eines tiefgegliederten Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern, seine wichtigsten Zusammenhänge und aktuellen Problemlagen informiert. Insofern, Frau Ministerin, möchte ich ausdrücklich die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums vorgelegte, qualitativ anspruchsvolle und
auch aussagekräftige Gesundheitsberichterstattung hervorheben.
Hier, Frau Ministerin, folgen Sie einer guten Tradition Ihrer Amtsvorgänger. Dankenswerterweise erstrecken sich Ihre Änderungswünsche nur auf die Farbe des Einbandes. So weit dazu.
Meine Damen und Herren, die Volksdroge Alkohol – und darauf wies die Ministerin ja schon hin – ist und bleibt ein besonderes Problem in unserem Bundesland. Über 10.500 Patienten wurden ‘98, so steht es in dem Bericht, mit der Diagnose Alkoholpsychose, Alkoholabhängigkeit oder Leberzirrhose aus den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns entlassen. Besonders stark war dabei die Altersgruppe der 35- bis 45-jährigen Männer betroffen. Hier gibt es je 100.000 Einwohnern 1.421 Alkoholkranke. Der Bundesdurchschnitt weist etwa die Hälfte aus.
Diese Zahlen sind erschreckend, aber sie sind nicht erst seit heute bekannt. Ich gehe einmal davon aus – und, ich denke, da braucht man kein Prophet zu sein –, ein wesentliches Absinken dieser Zahlen wird wohl auch in den kommenden Gesundheitsberichten für die Jahre 1999 und 2000 nicht zu konstatieren sein.
Frau Ministerin, ich glaube Ihnen, dass Ihnen das Problem Alkohol- und Drogenmissbrauch in unserem Land genauso unter den Nägeln brennt wie uns. Aber wenn ich im Gesundheitsbericht auf Seite 166 lese: „Im Regionalvergleich fällt auf, dass die Alkohol bedingte Sterblichkeit insbesondere in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Nordvorpommern und Ostvorpommern, weit über dem Landesdurchschnitt liegt“, dann frage ich Sie, Frau Ministerin: Wie wollen Sie dort gegensteuern? Welche Konzepte und Handlungsansätze werden in Ihrem Hause erarbeitet? Und vor allen Dingen, wann werden sie auf den Weg gebracht? Nur zur Erinnerung, Frau Ministerin: In einem Monat ist die Hälfte der Legislaturperiode bereits abgelaufen.
Frau Ministerin, es ist zu wenig, es ist zu kurz gesprungen, wenn Sie dieser diffizilen Problematik nur dadurch beikommen wollen, indem Sie den Gesundheitsministern und -ministerinnen der Bundesländer im Juni vorgeschlagen haben, alkohol- und nikotinbedingte Kassenausgaben aus Steuern finanzieren zu wollen. Man kann über diesen Vorschlag diskutieren, es bleiben aber noch so viele Fragezeichen, dass dieser Vorschlag als Handlungsansatz zurzeit wohl völlig ungeeignet ist. Das Anschlagen der Alarmglocken, so, wie Sie es in Ihrer Einbringungsrede bezeichnet haben, Frau Ministerin, ist da einfach zu wenig.
Die Frage bleibt, was an dieser Stelle von Ihnen, Frau Ministerin, Substantielles getan wird. Wenn man dieses Problem, so, wie gestern in einem Zeitungsartikel aus dem Armutsbericht zu lesen war, als gesamtgesellschaftliches Problem begreift, unter dem Einfluss des Arbeitsmarktes und der Situation auf dem Arbeitsmarkt, kann diese Frage auf die gesamte Regierung ausgedehnt werden.
Herr Ministerpräsident, was tun Sie in diesem Feld? Was tun Sie speziell für die Menschen in den oben von mir angesprochenen Regionen?
Ich denke hier besonders an die ständig steigenden Zahlen von Langzeitarbeitslosen, an die schwerbehinderten Arbeitslosen und an die arbeitslosen Jugendlichen im Alter von 20 bis 25 Jahren,
deren Zahl im letzten Jahr um 15 Prozent gestiegen ist, und im gleichen Zuge an die ständige Reduzierung von ABM- und SAM-Stellen gerade in den von mir genannten Regionen Demmin, Nordvorpommern, Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz.
Meine Damen und Herren, so viel dazu. Ein weiteres Thema möchte ich hier anreißen, …
Das kommt noch dazu.
… nämlich das der Arbeitsunfälle. Deren Zahl konnte laut Gesundheitsbericht von 1998 zu 1999 um 1.000 reduziert werden – ein durchaus positives Signal. Insgesamt gesehen ist die Zahl von 17.500 Arbeitsunfällen im Jahr 1999, davon etwa ein Drittel in der Baubranche, aber weiterhin viel zu hoch. Was unternehmen Sie dagegen, Frau Ministerin?
In einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 7. September 2000 appellieren Sie an die Unternehmer und an die Beschäftigten. Auch das ist notwendig, es reicht aber nicht aus. Ebenso repressive Maßnahmen, von denen Sie dort berichten, also Kontrollen – es wurden 8.400 durchgeführt –, bringen nur bedingt eine Besserung. Frau Ministerin, dann kündigen Sie verstärkte Anstrengungen bei der Durchführung von präventiven Maßnahmen an. Als Beispiel nennen Sie hier, „dass bei Bauvorhaben schon im Projektstadium verstärkt Kooperationen und Kontrollen zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden“ sollen. Sind das nur Worte und fromme Wünsche oder gibt es da konkrete Handlungsansätze? Haben Sie, Frau Dr. Bunge, mit Ihrem Kollegen aus dem Bau- und Arbeitsministerium, Herrn Holter, schon Kontakt aufgenommen? Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?
Und einen letzen Bereich möchte ich hier ansprechen, weil er oft ein bisschen unter den Tisch fällt. Das ist der Bereich der Zahngesundheit. Auf die Zahngesundheit unserer Kinder muss einmal verstärkt hingewiesen werden. Wenn man liest, dass durch den Jugendzahnärztlichen Dienst der Gesundheitsämter 1998 lediglich 83,4 P r o z e n t der Kinder an den Grundschulen erreicht werden konnten, stellt sich die Frage: Was passiert mit den anderen Kindern? Jedes sechste Kind im Grundschulalter ist nicht untersucht worden. Sogar in den Kindertagesstätten wurden lediglich zwei Drittel der Kinder erreicht. Das heißt, jedes dritte Kind in den Kindertagesstätten wurde durch den Jugendzahnärztlichen Dienst nicht erreicht und damit nicht untersucht. Auch ein Blick in den Rostocker Gesundheitsbericht vom vergangenen Jahr macht auf diese Problematik ausdrücklich aufmerksam. Dort heißt es: „Probleme gibt es mit der Absicherung der allgemeinen und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen für Kinder und Jugendliche – hier gibt es nicht genügend Stellen.“ Frau Ministerin, hier besteht auch von Seiten der Landesregie
rung Handlungsdruck. Hier sind Sie aufgerufen, zu agieren und zu handeln.
Meine Damen und Herren, die Gesundheitspolitik steht vor neuen Herausforderungen und neuen Anforderungen. Das ist unstrittig. Ich erinnere nur an die gegenwärtige öffentlich geführte Diskussion über das umstrittene Gesetzesvorhaben der Gesundheitsreform 2000. Jede Woche kann man dazu in den Medien neue Korrekturen, neue Ansätze, neue Überlegungen lesen und hören.
Über die Auswirkungen dieser vom Grundsatz her verfehlten Gesundheitspolitik werden die Gesundheitsberichte für die kommenden Jahre wohl deutliches und drastisches Datenmaterial liefern. Schlimm ist es, dass es erst so weit kommen muss, ehe wohl auch die Landesregierung begreift, dass die gegenwärtige Gesundheitspolitik ein Irrweg ist.
Meine Damen und Herren, eine sozial verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik – und darauf wies ja die Ministerin auch schon hin –, die modernen Anforderungen gerecht werden will, benötigt als Entscheidungshilfen zweifellos fundiertes Zahlen- und Datenmaterial.
Das liefert der vorliegende Gesundheitsbericht aus dem Jahre 1998, ohne Zweifel. So ein Bericht darf aber nicht als Selbstzweck hingenommen werden und darf vor allen Dingen kein Selbstzweck sein – diesem Eindruck kann man erliegen, wenn man gelegentlich die vielen Berichtsanträge der Koalitionsfraktionen sieht –, sondern er soll ja eigentlich Handlungsgrundlage für die Entscheidungsfindung der Regierung sein. Nur, das setzt voraus, dass die Landesregierung Entscheidungen trifft. Und in diesem Bereich sieht’s doch mächtig trübe und dunkel aus.
Die Ministerin sprach hier auch von einem Steuerungsinstrument. Frau Ministerin, nutzen Sie den Bericht als Steuerungsinstrument! Ergreifen Sie die Handlungsinitiative!
Ohne das Ziel, etwas bewegen zu wollen – in der Gesundheitspolitik als auch auf anderen Politikfeldern –, verkommt die schönste Gesundheitsberichterstattung rasch zu einer ungenutzten Medizinalstatistik und damit zu einem „Datenfriedhof“.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Frau Ministerin, und auch die Koalitionsfraktionen noch einmal an den bereits von mir zitierten Satz von Karl Marx erinnern: „Ein Schritt realer Bewegung ist besser als hundert Berichte.“ – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, das mögen Sie ja besser wissen als ich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun gibt es neben dem Sili
con Valley in Kalifornien, dem MediCon Valley in Schweden und Dänemark auch ein BioCon Valley in Mecklenburg-Vorpommern.
Das ist schön, ja.
Das BioCon Valley soll die Biotechnologiestandorte Greifswald, Rostock und Teterow zu einer Kernregion der Biotechnologie in Mecklenburg-Vorpommern zusammenführen und verbinden. Das ist ohne Zweifel zu begrüßen und es ist gleichzeitig, es wurde auch schon mal gesagt, ein hoher Anspruch, denn Silicon Valley und MediCon Valley sind boomende Regionen in den jeweiligen Ländern.
Wo steht in Mecklenburg-Vorpommern die Biotechnologie?
Um die beiden Universitäten Greifswald und Rostock und um die sieben außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben sich mittlerweile – die Zahl wurde schon mal genannt –, ich glaube, 70 Firmen und Unternehmen angesiedelt mit an die 1.000 Beschäftigten und jährlich kommen acht bis zehn Unternehmen dazu. Das ist erfreulich, wenn man bedenkt, dass das Gros dieser Firmen Neugründungen sind und im Wesentlichen auch nach 1990 die älteren gegründet wurden.
Mit dem Markenzeichen BioCon Valley wird nun ein Konzept angepackt, das nicht nur Firmen und Produkte, sondern eine ganze Region, nämlich die Region Greifswald, Teterow, Rostock international vermarkten soll. Ziel des Konzeptes BioCon Valley ist es, in Kooperation mit dem MediCon Valley, darauf wurde schon hingewiesen, längs des Øresundes gemeinsame Projekte zu initiieren, um so zukunftssichere und hochwertige Jobs zu schaffen und zu sichern.
Nur, meine Damen und Herren, gehen Sie einmal hin zu den Unternehmern und sprechen Sie mit ihnen vor Ort, dann werden Sie auch merken, wo ihnen zurzeit noch der Schuh drückt. Ich nenne nur ein Beispiel, was oft zitiert wird: Teterow. Die in Teterow ansässige Firma PlasmaSelect, davon wurde schon viel gesprochen, hat vor kurzem Teile ihres Verkaufs und ihrer Verwaltung nach Hamburg verlegt. Für Mecklenburg-Vorpommern ein Wermutstropfen. Ein Hauptgrund dafür, und darauf hat mein Kollege Jürgen Seidel schon hingewiesen, ist die unzureichend ausgebaute Verkehrsinfrastruktur in der Region. Und da nützt, Herr Schlotmann, auch nicht nur, BioCon Valley als Logo verstanden zu wissen.
Meine Damen und Herren, das von der Landesregierung oft und häufig so als finanzpolitische Wohltat herbeigeredete Objekt für die Zukunft und die Finanzierung dessen, der Zukunftsfonds, der im Haushalt 2001 zum ersten Mal eingestellt ist, wirken bei näherem Hinsehen auch nicht gerade zukunftsweisend. Nicht umsonst ist in diesem Haushaltsentwurf dieser Punkt unter den Verstärkungsmitteln in der Allgemeinen Finanzverwaltung eingestellt. Anträge auf Zuweisung dürfen demnach erst dann gestellt werden, wenn die Finanzierungsmöglichkeiten der Fachressorts ausgeschöpft sind.
Die Firmen in dem BioCon-Valley-Verbund benötigen aber kurzfristig und regional einsetzbare Mittel. Hier denke ich zum Beispiel an das Institut für Diabetes „Gerhard Katsch“ in Karlsburg, ein erfolgreiches Unternehmen der Biotechnologie. Dieses Unternehmen hat erfolgreich
am InnoRegio-Wettbewerb teilgenommen in Mecklenburg-Vorpommern und ist das einzige Unternehmen der Biotechnologie in Mecklenburg-Vorpommern, das überhaupt Erfolge erzielt hat in diesem Wettbewerb. Die Finanzierung dieses Institutes ist für die nächsten Jahre unklar, da es im Nachfolgeprogramm des HSP III des Kultusministeriums nicht mehr enthalten ist.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Klagepunkt der Firmen: Kompetenzgerangel der an der Förderung der Biotechnologie beteiligten Ministerien – Landwirtschaftsministerium, Wirtschaftsministerium und Kultusministerium. Ein ressortübergreifender Ansatz für ein Konzept zur Förderung des gesamten Komplexes Biotechnologie in Mecklenburg-Vorpommern wäre da sicher von Vorteil.
Meine Damen und Herren! Es ist also vor Ort noch einiges zu tun, wenn, wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Ministerpräsident, aus dem Dach BioCon Valley ein vernünftiges, tragfähiges Gebäude, ein Haus BioCon Valley in Mecklenburg-Vorpommern werden soll. Dazu reicht es nicht, BioCon Valley auf ein Logo oder auf eine Imagekampagne allein zu reduzieren. Die Chance besteht, das ist zu Recht gesagt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Biotechnologie ein deutliches Stück nach vorne gebracht werden kann. Dazu muss aber eine ausreichende finanzielle Bereitstellung von Seiten der Landesregierung vorgesehen werden, dazu müssen die Struktur und eine zukunftssichere Rechtsgrundlage für den Begriff BioCon Valley geschaffen werden und es sind umfangreiche Mittel in die regionale Infrastruktur, ganz besonders in den Raum Greifswald, Teterow und Rostock zu stecken. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reihen haben sich schon stark gelichtet bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich denke, es wurde auch schon vieles gesagt, was zu diesem Gesetz zu sagen ist, so auch in der Anhörung vor dem Sozialausschuss. Dort sprachen die Sachverständigen und es kamen die Vertreter der Kurorte selbst zu Wort. Ich denke, ich brauche das dort Gesagte hier nicht noch einmal zu wiederholen.
Der einzige Punkt, auf den ich allerdings noch mit Nachdruck hinweisen möchte, ist der, dass im Gesetz eine Badestellenverordnung fehlt. Das ist ja auch der Punkt gewesen, der im Sozialausschuss kontrovers diskutiert wurde. Das ist ein gravierender Nachteil, denn wir können mit dem Gesetz attraktive und leistungsstarke Kur- und Erholungsorte schaffen, allerdings die Badesicherheit bleibt ein Problem. Und in dem Falle, denke ich, hat die Ministerin einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Sie sollte aber überlegen, ob sie nicht auch in der Verantwortung steht und demnächst auch zur Erhöhung der Qualitätsstandards – denn das lässt sich nicht vermeiden – eine Badestellenordnung auf den Weg bringt. Ansonsten hat die CDU mit dem vorliegenden Gesetz keine Probleme. Wir werden dem Gesetz wohl mehrheitlich zustimmen,
mit den beiden Anwesenden sogar einstimmig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Fragen stellen zur Liegenschaft Insel Riems, zu dem Teil, der nicht zum Virusforschungsinstitut gehört. Die erste Frage:
Wie sieht das Konzept der Landesregierung hinsichtlich der Bewirtschaftung und der konkreten eigentumsrechtlichen Ausgestaltung für die Liegenschaft Insel Riems aus?
Ich hätte eine Nachfrage, Herr Präsident?
Herr Minister, Sie sprachen eben den Zeitplan der Sanierung der jetzt in Nutzung befindlichen Gebäude an. Können Sie eine Aussage darüber machen, wann die Sanierung dieser Wohngebäude abgeschlossen sein wird?
Danke.
In welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger – und hier insbesondere der Ortsrat – über die Vorhaben der Landesregierung informiert bzw. mit einbezogen?
Okay, danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Minister, Sie sagten in Ihrem Eingangsstatement, dass Sie weiterhin am Ziel der Kooperation zwischen der Universität Greifswald und dem Klinikum Guth festhalten. Ich denke, das ist unstrittig. Auch die CDU-Fraktion steht hinter einer vernünftigen Kooperation zwischen der Universität Greifswald und dem Klinikum Guth und es ist nicht so, wie es Herr Bartels in seiner Rede versuchte darzustellen, dass die CDU möglicherweise eine Kooperation zwischen der Uni und dem Klinikum Guth gefährdet; indem sie einen Keil zwischen Universität und Karlsburg zu treiben versucht.
Nur, Herr Minister, wann werden Sie Ihr Ziel erreichen? Am 3. Februar 2000 sagten Sie während der Landtagssitzung, der 1. April 2000 würde das Ziel sein. Das war auch das Kompromissangebot, auf das wir eingegangen sind, denn wir wollten ursprünglich einen früheren Termin haben. Das war das Kompromissangebot, damit die beiden Koalitionsfraktionen dem Antrag zustimmen können. Wir werden aber bald den 01.06. haben, Herr Minister.
Acht Wochen Verzug! Wann wollen Sie das Ziel erreichen? Sie können doch nicht von Kooperation reden, ohne den Zeitpunkt festzusetzen, an dem dann das Ergebnis – zumal Sie noch davon gesprochen haben, Sie sind ergebnisorientiert – auf dem Tisch liegen soll. So weit erst mal dazu.
Meine Damen und Herren, am 3. Februar, das sagte ich schon, wurde einstimmig der Beschluss hier im Landtag gefasst, der noch nicht ganz umgesetzt wurde.
Es wurden Teile umgesetzt. Professor Felix ist ernannt. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Nur die anderen Bestandteile des Beschlusses vom 3. Februar 2000 – ich nenne stichpunktartig den Kooperationsvertrag zwischen der Uni Greifswald und Karlsburg und den Linksherzkatheter-Messplatz – sind nach wie vor offen. Und auch das, Herr Minister, wollten Sie wie gesagt bis zum 1. April 2000, wie es im Landtagsprotokoll nachzulesen ist, „unter Dach und Fach“ haben.
Herr Minister, Sie haben einen knappen halben Schritt gemacht, wo Sie hätten einen ganzen tun sollen. Darüber hinaus haben Sie es auch nicht für nötig gehalten, den Landtag über die Situation bezüglich des Kooperationsvertrages vor der Aprilsitzung – und die Aprilsitzung des Landtages fand ja bekanntlich am 12./13. April 2000 statt – zu informieren. Ich denke, ein Minister hat dem Parlament gegenüber auch so etwas wie eine Bringeverpflichtung.
Meine Damen und Herren, in der Hochschulpolitik dieser Landesregierung und der Koalition scheint eine erhebliche Menge Sand ins Getriebe gekommen zu sein. Die Kritik an der Hochschulpolitik dieser Landesregierung fand einen Höhepunkt auf dem Parlamentarischen Abend der Hochschulrektoren. Unisono wurde der schlechte Kommunikationsstil des Wissenschaftsministeriums kritisiert, ohne dass die kritisierte Einrichtung dazu Stellung genommen hat. Dagegen äußerte der Staatssekretär im Finanzministerium Dr. Mediger in Richtung Parlament, dass der Landtag beschließen könne, was er will, das Finanzministerium mache letztlich doch seine eigene Hochschulpolitik.
Dies zeigte deutlich, dass das System der Gewaltenteilung in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Hochschulpolitik langsam, aber sicher aus den Fugen gerät.
Meine Damen und Herren, es gibt auch gute Ansätze, die hat der Minister zum Teil schon genannt. Diese will ich nicht unterschlagen, aber sie werden aufgefressen durch eben dieses konzeptionslose Agieren des Wissenschaftsministers und seines Hauses.
Beim letzten Expertengespräch des Bildungsausschusses mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Greifswald wurde die Kritik wieder deutlich. Nicht zuletzt hat der nunmehr jahrelange Streit der Universität Greifswald mit dem Kultusministerium hinsichtlich der Kardiologie zu einer nicht gewünschten Eskalation geführt, die ganz Mecklenburg-Vorpommern geschadet hat und auch weiterhin schaden w i r d.
Dazu kommt die unsägliche Diskussion des Wissenschaftsministeriums mit den Hochschulen hinsichtlich der Befristung von Professorenstellen. Diese Diskussion und teilweise praktizierte Umsetzung hat dazu geführt, dass fast alle Hochschulen das eine oder andere Beispiel nennen können, bei dem aus diesem Grund keine Professorenstelle besetzt werden kann. Bemerkenswert ist, wie
viele ausgeschriebene Professuren auf Zweit- und Drittplatzierte zurückgreifen müssen, für wie viele Professuren keine geeigneten Bewerber gefunden werden können. Das sind ganz konkrete negative Auswirkungen des Wissenschaftsministeriums, die auch dort zu verantworten sind.
Meine Damen und Herren, das Thema, das wir heute zum x-ten Mal behandeln, ist ein Problem, das Sie, Herr Minister, von Beginn Ihrer Amtszeit an vor sich herschieben. Es ist schwer zu erklären, wie Sie den Kompromiss des Landtages vom Ende der letzten Legislaturperiode haben aufkündigen können, um aus der Kardiologie, der Universität und ihrer Kooperation mit Karlsburg eine unendliche Geschichte zu machen.
Ich kann mir bis heute nicht erklären, dass gerade Sie, der eine dialogische Politik wie einen Gral vor sich herträgt, bis heute nicht den Dialog mit der Ernst-MoritzArndt-Universität gesucht und gefunden haben.
Niemand in Greifswald kann sich erklären, warum auf Stellungnahmen der Universität zu den einzelnen Entwürfen der Kooperationsverträge nur mit neuen Entwürfen reagiert wird, aber nicht ein einziges Mal die Auseinandersetzung, eben der Dialog mit der Universität gesucht wurde. Es gibt weder mündliche noch schriftliche Reaktionen auf die Stellungnahmen der Universität, sondern immer nur neue unausgereifte Kooperationsentwürfe. Ist das Ihr Verständnis, Herr Minister, von dialogischer Politik? Sie sollten künftig mit diesem Begriff vorsichtiger umgehen, denn die Politik Ihres Hauses hat ihn konterkariert, nicht zuletzt durch Ihren in Hochschulangelegenheiten erfahrenen Abteilungsleiter, der binnen eines Jahres den Ruf des Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern arg ramponiert hat.
Herr Minister, Sie sprachen vorhin den Kooperationsvertrag an, den Sie dem Landesrechnungshof und der Universität geschickt haben. Sie sprachen davon, dass es so schlimm nicht gewesen ist. Auf der Aprilsitzung des Landtages haben Sie darauf geantwortet, für den Landesrechnungshof „sind die Veränderungen des Entwurfs, den die Universität erhalten hat, nur marginal und berühren die grundsätzlichen Äußerungen des Landesrechnungshofes nicht. Von diesem Sachverhalt ist der Landesrechnungshof durch das Ministerium informiert worden und wir haben bisher keine gegenteilige Stellungnahme erhalten“. Sie sagten aber weiter, und dies in Bezug auf die Universität: „Ich möchte sagen, dass sich allerdings die Veränderungen im Vertragstext von dritter Seite,“ – und ich denke, Sie meinen hier die Universität – „wenn sie die dritte Seite will, auch dahin gehend auslegen lassen, dass diese Änderungen für die Universität nachteilig sein könnten. Aus diesem Grunde wurden diese Änderungen aus dem Vertragsentwurf entfernt.“ Warum machen Sie so etwas, Herr Minister? Warum schicken Sie einen Vertragsentwurf der Universität, der für die Uni von Nachteil ist?