Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 4 5. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/1504 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Wolfgang Riemann, Fraktion der CDU. Bitte sehr, der Herr Innenminister ist gefragt und der Abgeordnete Riemann stellt seine Fragen. Bitte sehr, Herr Riemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fragen stehen im Zusammenhang mit der Landratswahl im Landkreis Demmin und den öffentlich gemachten Vorwürfen aus dem Innenministerium und dem eingeleiteten Vorermittlungsverfahren.
Wann wurden jeweils die Vorermittlungsverfahren eröffnet – also ich bitte um getrennte Darstellung –, welchen Verlauf nahmen sie und wann wurden sie inhaltlich beendet und die Betroffenen über die Ergebnisse dieser Verfahren informiert?
Warum wurden keine Informationen über den Verlauf der Verfahren bzw. insbesondere deren Ende an die Öffentlichkeit weitergegeben und wie kommt die o. g. NDR-Meldung zustande?
Herr Riemann, wenn ich Sie richtig verstehe, Sie fragen im Plural, fragen Sie nach den Personen Wellmer und Diesterheft.
Herr Riemann, ich darf Ihnen zuvor herzlich danken für Ihr Interesse an den Vorgängen im Landkreis Demmin. Wie Sie wissen, haben nicht nur Sie und die Kommunalaufsicht, sondern auch die Staatsanwaltschaft, der Landesrechnungshof und zuletzt auch der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch Interesse gezeigt an Vorgängen im Landkreis Demmin.
Bezüglich Ihrer Frage nach einem Disziplinarverfahren gegen Herrn Bürgermeister Wellmer darf ich sagen, dass gegen Herrn Wellmer durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern kein Disziplinarverfahren eröffnet worden ist.
Demmin eine kommunalaufsichtsrechtliche Prüfung eingeleitet worden. Dieses Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bezüglich Ihrer Frage nach Herrn Diesterheft will ich vorausschicken, dass Sie möglicherweise auch Herrn Wellmer und Herrn Beich verwechselt haben könnten.
Wir haben am 23. Juli 1999 das förmliche Disziplinarverfahren gegenüber dem ehemaligen Landrat Beich eingeleitet. Mit Datum vom 22.11.1999 ist der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben worden. Hiergegen hat er geklagt. Wie man weiß, hat Herr Beich die Klage verloren, und demzufolge ist seit dem 22.11.1999 die vorläufige Dienstenthebung rechtskräftig geworden.
Nun zur Frage, die Sie stellen in Richtung auf die Person des Herrn Diesterheft. Gegen Herrn Diesterheft wurde mit Datum vom 10. Mai 2000 eine disziplinarische Vorermittlung eingeleitet. Es lagen uns Anhaltspunkte vor, dieses Verfahren zu eröffnen.
Herr Abgeordneter, Sie können hinterher zwei Nachfragen stellen. Soll es schon die erste Nachfrage sein, die ich anrechnen soll?
Herr Riemann, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und erst dann, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, bin ich in der Lage, auch gegenüber der Öffentlichkeit, wenn es gewünscht wird, über den Abschluss des Verfahrens Auskunft zu geben. Aus einem laufenden Verfahren werden ich keine Auskunft geben.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass solche Verfahren innerhalb einer gewissen Frist abgeschlossen werden? Wie lang ist diese Frist und wann war diese Frist zu Ende? Sie haben eben gesagt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Das Verfahren wird dann abgeschlossen, wenn die Ermittlungen beendet sind, und diese, wie gesagt, sind noch nicht abgeschlossen. Herr Riemann, das dürfte Ihnen auch bekannt sein, wenn Sie die Landesdisziplinarordnung gelesen haben.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin, hierzu zunächst die Fragen 3 und 4 der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der PDS.
Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung in der Frage der Übernahme der Tarifabschlüsse der Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Beamten?
Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass nach dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums die verbesserte Besoldung der Beamten in 2000 und 2001 zeitlich versetzt gegenüber dem Tarifabschluss in Kraft gesetzt werden soll und nicht wie nach bisheriger Gesetzeslage eine automatische Übernahme erfolgt?
Herr Präsident! Frau Borchardt! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage die Antwort: Trotz der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte tritt die Landesregierung für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der für die nächsten Jahre im Tarifbereich schrittweise vorgesehenen so genannten Ost-West-Anpassung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ein, da auch bei allen bisherigen Anpassungsschritten der Ost- an die Westbesoldung zeitliche Verschiebungen gegenüber dem Tarifergebnis im Interesse der Gleichbehandlung und des Betriebsfriedens vermieden wurden. Eine isolierte Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Angestellten wäre bei der Ost-West-Anpassung nicht hinnehmbar. Hinsichtlich der bundesweiten linearen Anpassung der Bezüge für die aktiven Beamten Ost wie West hält die Landesregierung eine möglichst zeitnahe Übernahme des Tarifergebnisses für sachgerecht.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt wurde. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat das federführend zuständige Bundesinnenministerium bisher keinen neuen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vorgelegt. Auf meine entsprechenden Anfragen Ende letzter Woche wurde mir jetzt jedoch vom Bund mitgeteilt, dass dies in Kürze geschehen werde. Entgegen der in der Frage enthaltenen Feststellung besteht bezüglich der Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamten und