Gottfried Timm
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit und vor allem die Ergebnisse der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“ gehören zu den Erfolgsstorys dieser Legislaturperiode, und zwar nicht nur deshalb, weil sinnvolle und zukunftsweisende Beschlüsse einstimmig – mit Enthaltungen, aber einstimmig – zustande kamen, sondern vor allem auch deshalb, weil heute im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern, in jeder Gemeindevertretung und in jedem Amt die Frage einer Fusion konkret diskutiert wird. Das zeigt: Das Problembewusstsein für die Modernisierung kommunaler Strukturen ist überall geweckt und vorhanden.
Und die Richtung, meine Damen und Herren, für die weitere Arbeit ist durch die Enquetekommission, Herr Rehberg, an der Sie dankenswerterweise mitgearbeitet haben,
die Richtung ist...
Meine Damen und Herren, die Richtung ist
durch das Ergebnis der Enquetekommission gewiesen. Ich will noch mal betonen, dass das Ergebnis einstimmig zustande kam,
mit Enthaltungen.
Nein. Ich war bei der Abstimmung dabei, Sie nicht, Herr Rehberg,
Sie nicht.
Deshalb will ich mich, meine Damen und Herren, als Vertreter der Landesregierung ausdrücklich dem Dank der Fraktionen des Landtages – so liegt es in der Beschlussempfehlung vor – anschließen. Die kommunalen Vertreter, die Wissenschaftler, die Mitglieder der Verbände, die Abgeordneten und die Beamten der Ministerien haben diesen Dank verdient. Und an dieser Stelle, glaube ich, ist es auch geboten, dem Kommissionsvorsitzenden Herrn Müller die besten Genesungswünsche von hier aus zu übermitteln.
Meine Damen und Herren! Die Modernisierung unseres Landes, die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen ist keine Aufgabe, die einmal gemacht wird und dann für immer erledigt ist. Modernisierung ist ein dauerhafter Prozess. Das gilt vor allem auch für die Rolle unseres Bundeslandes als europäische Region. Wer in Zukunft vorn sein will, der, meine Damen und Herren, muss in Europa vorn sein. In dieser europäischen Perspektive liegt die Chance für Mecklenburg-Vorpommern und für die Menschen, insbesondere auch für die jungen Menschen, die hier leben.
Für die Verwaltungen auf unterster Ebene heißt das, mit der Entwicklung von e-Government Schritt zu halten. Es heißt, das gesamte Landesrecht, Bundesrecht und das europäische Recht rechtssicher und zügig zur Anwendung zu bringen. Es bedeutet weiter, die Selbstverwaltungsaufgaben wie Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren und weitere zu tragen und dabei effizient und effektiv zu arbeiten. Außerdem, meine Damen und Herren, das war ein großes Thema, darf die Bürgernähe nicht verloren gehen.
Aber Bürgernähe, Herr Dr. Jäger, meine ich nicht – möglicherweise unterscheiden wir uns da –
allein im geographischen Sinne, sondern Bürgernähe heißt auch, dass wir Qualität der Verwaltungen dem Bürger anzubieten haben. Der Bürger erwartet, und das darf er auch erwarten, dass sein Anliegen vor Ort sicher, kompetent, zügig und, wenn es geht, abschließend behandelt wird, auch dann, wenn die Materie schwierig ist, zum Beispiel beim Baurecht.
Meine Damen und Herren! Heute haben wir in Mecklenburg-Vorpommern 974 Gemeinden. Davon sind 918 in Ämtern zusammengeschlossen und 56 sind amtsfrei. Die amtsangehörigen Gemeinden werden durch 117 Ämter verwaltet, so dass wir auf unterster Ebene 173 Gemeindeverwaltungen haben. Von den Gemeinden haben 416 weniger als 500 Einwohner. Bereits heute erreichen mehr als die Hälfte der Ämter nicht einmal die vom Gesetz vorgegebene Regeleinwohnerzahl von 6.000. Hier, meine Damen und Herren, liegt der Handlungsbedarf, der ja auch in der Enquetekommission erkannt wurde, zumal keine deutsche und vor allem auch keine europäische Region so kleinteilig verwaltet wird wie Mecklenburg-Vorpommern. Unter den neuen Bundesländern ist Sachsen das Land, das diesen Weg in den letzten Jahren am konsequentesten unter den neuen Ländern beschritten hat.
Die Landesregierung wird die Ärmel noch weiter aufkrempeln
und die Empfehlungen der Enquetekommission umsetzen. Wir sind in vielen Bereichen bereits mitten in der Umsetzung. Dabei ist klar, meine Damen und Herren, dass an der Grundstruktur der Kommunalverwaltung festgehalten wird, aber die Fusion von Ämtern nun konkret angegangen wird. Um diesen Prozess bis 2005 abzuschließen, halte ich es auch für richtig, wie es die Enquetekommission gesagt hat, die Freiwilligkeit beim Zusammengehen der Gemeinden hervorzuheben. Die 8.000er Zahl bei den Ämtern als Regeleinwohnerzahl, 6.000 als Mindestforderung, ist ja gerade durch die Erhebung dieser Daten in den Ämtern selber faktisch legitimiert worden. Der Hinweis, dass in diesem Zusammenhang die Phase der Freiwilligkeit bei den Ämtern mit dem Ende des Jahres 2004 enden soll, muss dabei immer hervorgehoben werden, sonst lässt vor Ort der Handlungsdruck nach.
Meine Damen und Herren! Es würde vielleicht an dieser Stelle zu weit führen – vielleicht habe ich noch Gelegenheit dazu –, wenn ich jetzt die weiteren Einzelergebnisse bewerten würde. Aber ich will meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass auch in der nächsten Legislaturperiode die Zusammenarbeit zwischen Parlament, Regierung und vor allem auch dem außerparlamentarischen Sachverstand, der hier in dieser Enquetekommission sehr gute Arbeit geleitstet hat, weiterhin gute und konkrete Ergebnisse bringt. Nicht allein die teilweise offen gebliebene Stadt-Umland-Problematik oder die Fragen zur Funktionalreform bedürfen einer Lösung, sondern vor allem auch die Optimierung und die Deckungsfähigkeit der horizontalen und vertikalen Verwaltungsstrukturen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Nur dann, meine Damen und Herren, wenn wir langfristige Entwicklungsziele klar benennen und diese dann auch im großen Konsens möglichst einheitlich umsetzen, werden wir die Chance unseres Landes als europäische Region mit Nachdruck nach vorne bringen. Ich jedenfalls fand die Arbeit und vor allem, wie gesagt, die Ergebnisse dieser Kommission gut und würde mich freuen, wenn wir auf dieser konstruktiven Arbeits- und Vertrauensbasis weiterarbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ganz nebulös im Raum stehen bleiben kann die Aussage nicht, Herr Rehberg, der Innenminister tut zu wenig, zumal Sie ja auch immer wieder gesagt haben, ich tue zu viel. Also was tue ich denn nun eigentlich, zu wenig oder zu viel?
Das würde mich mal sehr interessieren. Wir haben zwar Wahlkampf, Herr Rehberg, aber besser wäre es gewesen, Sie würden hier vortragen, was Sie eigentlich tun wollen.
Nichts, nichts! Nebelbomben haben Sie gestartet. Sie haben hier erklärt...
Meine verehrten Damen und Herren, Herr Rehberg hat hier erklärt, wir hätten die Kommunalverfassung nicht geändert.
Was wir gemacht haben, ist Folgendes: Wir haben das Konnexitätsprinzip in der Kommunalverfassung verankert.
Das haben wir doch gemacht. Und nicht nur in der Kommunalverfassung, Herr Rehberg, wir haben sogar die Landesverfassung geändert. Wir haben die Landesverfassung geändert und heute das Konnexitätsprinzip auch dort.
Zwar hat die CDU – das will ich ihr auch gerne zugestehen – die Anträge dafür gestellt,
und zwar schön eins zu eins abgeschrieben bei kommunalen Landesverbänden, und insofern wiederhole ich mich gerne. Ich hatte damals gesagt, es lohnt sich durchaus, in der Opposition zu sein, da kann man nämlich viel dazulernen, Herr Rehberg und auch Herr Dr. Jäger. Sie haben damals die Einführungsrede gehalten. Das sollte so bleiben. Diese Initiativen auf Ihrer Seite können ruhig so weitergehen. Da habe ich gar nichts dagegen.
Nun will ich Ihnen etwas sagen zu der Frage der Einheitsgemeinde. Sie haben gesagt, Timm will die Einheitsgemeinde. Was ich will, ist Folgendes, ich wiederhole mich gerne: Ich will, dass die Verwaltungsleistung der Gemeinden steigt und die Verwaltungskosten sinken. Das ist mein Ziel.
Nun gibt es in diesem Land gute Beispiele für, wie Sie sagen, die Einheitsgemeinde, Herr Rehberg, zum Beispiel
die Gemeinde Marlow. Da sind Sie Gemeindevertreter. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie es doch verhindern.
Der Bürgermeister von Marlow, Herr Rehberg, Herr Schütt, den ich nicht nur gut kenne – ich habe da auch mal eine Zeit lang gewohnt –,
sondern der mir regelmäßig seine Dinge vorträgt, hat mir an keiner Stelle mitgeteilt, dass seine Gemeinde nicht funktioniert.
Und wenn Sie meinen, dass dieses Modell nichts taugt, dann können Sie das doch in der Gemeindevertretung, wo Sie sitzen, verhindern.
Weitere gute Beispiele für, wie Sie sagen, die Einheitsgemeinde sind zum Beispiel die Gemeinden Sanitz,
nicht weit weg gelegen von Marlow, Süderholz oder auch die Feldberger Seenlandschaft. Nur, das alles ist überhaupt nicht von Schwerin angeschoben worden,
das haben die Gemeindevertreter vor Ort mit den Bürgern so besprochen und gemacht.
Außerdem gibt es sehr gute Beispiele für Ämterzusammenschlüsse, und zwar derzeit vor allem dort, wo eine Gemeinde die Geschäftsführung für ein neues Amt übernimmt. Ich nenne als Beispiele Sternberg oder Burg Stargard, Penzlin und Möllenhagen. Friedland hat es auch vor und da gibt es weitere Initiativen. Deswegen sage ich Ihnen noch mal in aller Klarheit: Ziel ist es, die Verwaltungsleistung der Gemeinden zu erhöhen und, mit anderen Worten, die Kosten für die Verwaltungsaufwendungen zu senken. Und welcher Weg vor Ort beschritten wird, kann man sagen, das kann so gemacht werden wie in Marlow oder wie in Sternberg. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die alle durch die Arbeit der Enquetekommission offen gehalten worden sind.
Nun will ich noch etwas sagen zu der von Ihnen aufgeworfenen oder aufgestellten These, das Innenministerium hätte in der Enquetekommission versagt. Herr Rehberg, ich sage Ihnen in aller Nüchternheit, und zwar weiß ich auch aus meiner Arbeit als Parlamentarier, was Ministerien leisten können: Wenn das Innenministerium nicht so intensiv in der Enquetekommission mitgearbeitet hätte, dann hätte es dieses Ergebnis nicht gegeben.
Ich sage in aller Bescheidenheit: Die Beamten meines Hauses und die Beamten des Bauministeriums und ande
rer Ministerien haben sehr viel Arbeitszeit reingesteckt in die Vorlagen, die aus den Ministerien kamen. Natürlich schleicht sich auch mal ein Fehler ein, aber deswegen gleich,
Herr Rehberg, deswegen gleich die Beamten so zu beschimpfen, das haben sie nicht verdient!
Und deswegen sage ich Ihnen, wenn die Mitarbeiter Sie nicht so intensiv in Ihrer Arbeit unterstützt hätten,
dann wäre dabei gar nichts herausgekommen.
Deswegen bin ich froh darüber, dass wir das Ziel erreicht haben.
Im Übrigen haben wir als Koalition nicht nur in dieser Frage der Gemeindestrukturen gearbeitet, sondern ich habe schon hingewiesen auf das Konnexitätsprinzip oder auch auf den Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz. Dieser schafft Planungssicherheit für die nächsten Jahre.
Das ist eine viel wichtigere Leistung der Landes- und der Kommunalpolitik, weil hier Verlässlichkeit entstanden ist, die vorher unter Ihrer Zeit, Herr Rehberg, die Gemeinden nicht hatten.
Und das soll auch so bleiben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Position der Landesregierung ist allen hinreichend bekannt. Ich habe in der Märzsitzung des Landtages ausführlich in der Debatte diese Position dargelegt. Ich habe Ihnen auch das Schreiben zur Kenntnis gegeben, das ich an den Bundesverteidigungsminister Scharping in dieser Angelegenheit geschrieben habe.
Das Schreiben ist Ihnen bekannt, Herr Schoenenburg. Das Schreiben ist vor allem auch der Bürgerinitiative bekannt.
Ich will mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit, meine verehrten Damen und Herren, hier nicht wiederholen.
Ich will nur darauf hinweisen, dass dieser Luft-/Bodenschießplatz, wenn er käme, erhebliche Auswirkungen auf die Natur und die Landschaft in der Müritz-Region und im Kreis Mecklenburg-Strelitz
und auf die Lebensbedingungen, das heißt auf den Tourismus, auf die Wirtschaft und damit auch auf den Arbeitsmarkt hätte. Natürlich würden auch die Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, bei denen das Bundesverteidigungsministerium in den 90er Jahren beteiligt war, beeinträchtigt.
Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, ich gehe auch davon aus, genauso wie meine Vorredner, dass die Argumente, die wir haben, stichhaltig sind.
Das Bundesverteidigungsministerium hat zugesichert, dass unsere Argumente, die ja gemeinsam mit den Kommunen vorgetragen worden sind und demzufolge auch die Position der Gemeinden und der Kreise sind, abgewogen werden. Herr Caffier, Sie hatten ja danach gefragt, sie sind einbezogen in die Abwägungen beim Bund.
Ich habe am 26. April ein Gespräch mit der Bürgerinitiative führen können. Und da sind wir gemeinsam zu der Feststellung gekommen, dass die Bürgerinitiative und die Landesregierung ihre Aufgabe haben. Hier werden unterschiedliche Rollen wahrzunehmen sein und auch wahrgenommen.
Wir als Landesregierung müssen natürlich eine rechtlich sichere Position ergreifen
und die haben wir ergriffen, um auch in der Folge – der Brief ist ja nur der Anfang der Auseinandersetzungen – rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Beamter meines Hauses wird am 26. Juni, verehrte Damen und Herren, an der Anhörung des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder zu diesem Sachverhalt teilnehmen. Und da werden noch einmal unsere Argumente vorgetragen.
Ich gehe davon aus, dass die Dinge, die wir vorgetragen haben, berücksichtigt werden, und bin eigentlich guter Hoffnung, dass wir in den nächsten Monaten mit unseren Argumenten zum Zuge kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vermeintliche Anlass der Aktuellen Stunde, Herr Rehberg, ist wohl die Umfrage, von der Sie sprechen, der eigentliche Anlass wohl eher die Nähe des Wahltermins. Das ist mein Eindruck.
Denn die Umfrage ist vom Herbst 2001. Die hätten Sie schon vor einem halben Jahr hier in den Landtag bringen können. Dass Sie es heute machen, zeigt, dass wir Wahlkampf haben. Nur eine Bitte: Wahlkampf muss sein, aber bitte nicht auf dem Rücken der Polizei.
Das hat die Polizei nicht verdient, Herr Rehberg.
Im Übrigen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie diese Aktuelle Stunde zu diesem Thema machen, denn ich bin gern bereit, Ihnen die Lage der Landespolizei, zugegebenermaßen aus meiner Sicht, Herr Rehberg, die Sie nicht teilen, darzulegen.
Als ich im Jahr 1998 das Innenministerium übernahm, war die Landespolizei bei der Anzahl der aufgeklärten Straftaten bundesweit Schlusslicht. Schlusslicht! Vor vier Jahren wurden 43,1 Prozent der Straftaten aufgeklärt. Heute liegt die Polizei bereits im bundesweiten Mittelfeld. Inzwischen wird mehr als jede zweite Straftat aufgeklärt, und zwar exakt 53,8 Prozent.
Unser Ziel ist es, Herr Rehberg, und zwar beginnend vom 23. September und fortgesetzt, in diesem Jahrzehnt bundesweit mit der Leistungsstärke der Landespolizei ganz nach vorn aufzuschließen. Das ist unser Ziel.
Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Polizei ehrgeizige Eckpunkte für die Qualität der polizeilichen Arbeit formuliert, Ziele, die es zuvor zugegebenermaßen noch nicht gegeben hat. Wir haben am 18. April 2000 im Kabinett die Eckpunkte zur qualitativen Entwicklung der Landespolizei verabschiedet. Mit 301 Einwohnern auf einen Polizeibeamten haben wir in Mecklenburg-Vorpommern die meisten Polizisten in einem Flächenbundesland in Deutschland. Aber wir hatten bis vor vier Jahren leider
nicht die besten Ergebnisse. Ich habe schon darauf hingewiesen. Deshalb haben wir in fünf Bereichen der Landespolizei investiert und modernisiert.
Ich werde es im Einzelnen noch ausführen, meine Damen und Herren:
1. Personalentwicklung
2. Aus- und Fortbildung
3. Organisationsentwicklung
4. Technik
5. Führungsmethoden
Der Landtag hat seinerseits das neue Polizeiorganisationsgesetz verabschiedet und das Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Heute, meine Damen und Herren, dürfen wir alle, auch Sie von der Opposition, stolz sein auf die Landespolizei. Ihre Ergebnisse sind heute besser als je zuvor
und können sich, meine Damen und Herren, inzwischen sogar mit den Ergebnissen der alten Bundesländer messen lassen. Das war bis 1998 nicht der Fall beziehungsweise da waren wir sozusagen ganz hinten.
Und in diesem Zusammenhang bin ich genau der Meinung wie einige im Parlament.
Ich habe jetzt Zurufe von Herrn Böttger gehört. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem OstWest-Tarifgefälle.
Ich meine, wenn die Leistung der Polizei jetzt besser ist in Teilen als die der alten Länder, dann gehört das Thema hundert Prozent auf die Tagesordnung.
Und wir sind dafür, dass dies spätestens bis zum Jahre 2007 auch umgesetzt wird.
Zu den angesprochenen Reformvorhaben,
meine Damen und Herren, nehmen Sie genauso wie ich Diskussionen in den Dienststellen wahr. Jede Großorganisation mit weit mehr als 6.000 Beschäftigten muss bei einer gewissen Schwerfälligkeit Reformen sukzessive und durch Überzeugungsarbeit umsetzen, wenn sie fruchten sollen. Und in diesem Prozess sind wir.
So ist es folgerichtig, dass Umfragen über die Stimmung bei der Polizei gemacht werden. Das Meinungsforschungsinstitut EMNID hat eine Umfrage gemacht und diese im „Focus“ veröffentlicht. Ich bitte, es dort mal nachzulesen. Da lesen Sie, wie die Landespolizei im Ver
gleich zu anderen Ländern dasteht. Nicht schlecht, muss ich sagen, damit kann ich leben.
Die Universität Greifswald ist dabei, eine Umfrage zu machen,
Die ist noch nicht fertig. Die ist noch nicht fertig, Herr Dr. Jäger.
Das müssen Sie mit der Universität besprechen.
Wenn Sie die Freiheit der Wissenschaft meinen einschränken zu wollen, besprechen Sie das mit der Universität.
Der GdP-Landesvorstand, meine Damen und Herren, hat mittels einer eigenen Umfrage noch einmal seine durchaus schon bekannten Positionen verdeutlicht. Weitere Umfragen gibt es auch, ich kann hier gern eine Übersicht geben. Merkwürdig ist allerdings, vielleicht aber auch fast erklärbar, dass die Umfrageergebnisse voneinander teilweise sehr deutlich abweichen. Eines aber ist klar, wir sind in einem Umgestaltungsprozess und Diskussionsprozess, der fruchtbar ist. Die Arbeitsergebnisse geben uns Recht und die Diskussionen werden wir fortführen. So haben wir nicht nur große Wachstumsraten bei der Aufklärung von Straftaten, worauf ich hinwies. Erfreulicherweise, meine Damen und Herren, hat der erhöhte Kontrolldruck auf den Straßen des Landes, gepaart mit anderen Maßnahmen, zu einem sehr erfreulichen und sehr deutlichen Rückgang an Verkehrsunfällen geführt.
1998, meine Damen und Herren, hatten wir 364 Verkehrstote, jeden Tag einen im Durchschnitt. Heute sind es 296, 68 Menschenleben weniger, die wir auf unseren Straßen pro Jahr inzwischen zu beklagen haben. Das ist eigentlich ein Erfolg, da geht es letztlich um jeden Einzelnen, um jedes einzelne Menschenleben. Das ist ein Erfolg, über den ich – das sage ich ganz offen – sehr froh bin. Und da bin ich besonders stolz auf die Polizei, dass sie in diesem Bereich ihre Kontrolltätigkeit ausgedehnt hat.
Die Kriminalitätsbelastung unseres Landes hat sich deutlich entspannt. Kamen im Jahr 1998 noch 11.255 Straftaten auf 100.000 Einwohner, so sind es 2001 noch 10.370. Vielleicht sind es noch zu viel, aber auch hier sage ich: Die Richtung stimmt und in dieser Richtung werden wir weiter a r b e i t e n.
Meine Damen und Herren, die Landespolizei konnte diese Ergebnisse nur erzielen, weil sie konsequent auf Qualitätsentwicklung gesetzt hat. 1998 hatten wir eine – sicherlich in der Diskussion unterschiedlich bewertet, Herr Rehberg, darauf will ich mich jetzt nicht einlassen, das
können wir gern noch mal vertiefen – starre, ressourcenverschwendende Polizeiorganisation. Heute haben wir eine flexible Struktur mit flacher, schlanker Führung. Moderne Führungsmethoden halten Einzug.
Im Bereich des Personals allerdings haben wir die deutlichsten Akzente gesetzt. Unser Ziel ist es, hier mehr Qualität und mehr Leistung dauerhaft zu entwickeln. 1998 gab es nur Neueinstellungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Die zweigeteilte Laufbahn, Herr Rehberg, hat bei meinen vier Amtsvorgängern jedenfalls nicht gefruchtet. Und ich sage Ihnen meine Meinung auch dazu: Die zweigeteilte Laufbahn mag in der Ferne sinnvoll sein, aber das würde bedeuten, dass wir alle diejenigen, die in diesem Land kein Abitur machen, vom Polizeidienst ausschließen würden. Ich meine, das muss man sich sehr genau überlegen, ob wir unserer Jugend diesen Berufszweig vorenthalten wollen.
Ich persönlich bin da unentschieden. Es hat Vor- und Nachteile. Aber ich glaube, die Nachteile einer zweigeteilten Laufbahn sollte man sich sehr genau überlegen.
Heute, meine Damen und Herren, studieren mehr als 40 junge Leute pro Jahrgang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule in Güstrow. Das heißt, wir haben 1999 angefangen, auch für den gehobenen Dienst direkt auszubilden.
Dies ist, wenn man so will, die Ankündigung eines Einstiegs in die zweigeteilte Laufbahn, aber der mittlere Dienst hat nach wie vor einen großen Stellenwert in der Landespolizei. Außerdem werden bis zu 50 junge Menschen jährlich im mittleren Dienst neu eingestellt. Mehr als 60 Beamte können pro Jahr nach erfolgreicher Ausbildung, die nicht einfach ist, jeweils in den gehobenen Dienst aufsteigen.
1998, meine Damen und Herren, als wir in die Verantwortung gingen, haben 63 junge Leute bei der Polizei die Ausbildung begonnen. Im Jahr 2002 werden es insgesamt 100 sein,
eine deutliche Steigerung, die wir im Blick auf die Ausbildungsleistung der Polizei gemacht haben. Das zeigt, dass auch die Reform der Aus- und Fortbildung sinnvoll war. Die Zusammenlegung der Ausbildung zum mittleren Dienst in Rostock, der Ausbildung zum gehobenen Dienst und der Landespolizeischule in Neustrelitz zeigt positive Effekte. Ich selbst habe mich wiederholt in Güstrow hiervon überzeugen können, auch wenn noch nicht alle Probleme heute gelöst sind. Aber auch hier sage ich, die Richtung stimmt, wir müssen Synergien für die Aus- und Fortbildung letztlich im gesamten öffentlichen Dienst schaffen.
Meine Damen und Herren, diese strukturellen Maßnahmen führen selbstverständlich und erklärbar dazu, dass wir ein Höchstmaß an Führungs- und Überzeugungskraft durch die Dienstvorgesetzten voraussetzen müssen. Ich habe Verständnis für so manche Frage und manche Sorge der einzelnen Beamten. Aber ich will auch sagen, wir wollen, dass mehr Polizisten auf die Straße kommen, weniger in Führungsebenen verwendet werden. Deshalb ist es
gewollt, dass auch lebensältere Polizisten, meine Damen und Herren, vom Schreibtisch in den Streifendienst zurückkehren, mit anderen Worten von einer Führungsfunktion zurücktreten ins Glied. Sicherlich gibt es an diesen Stellen gegenüber den Beamten noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Aber ich sage Ihnen, diesen Weg wollen wir gehen. Und ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren auch die Beamten, die erneut in die Streife müssen, von der Richtigkeit dieser Maßnahme überzeugen können.
Ein besonderes Thema sind bei der Landespolizei oder, genauer gesagt, in der öffentlichen Diskussion über die Landespolizei derzeit die Mehrarbeitszeiten. In der Presse lese ich, dass unsere Landespolizei im Vergleich aller Polizeien am meisten damit belastet sein soll. Richtig ist Folgendes: Durch Einsätze der Bereitschaftspolizei in anderen Ländern, wie zuletzt in Berlin beim Besuch des amerikanischen Präsidenten, durch Einsätze im eigenen Land, wie insbesondere beim Demonstrationsgeschehen, durch den Bäderdienst der Landespolizei und durch weitere spezielle Herausforderungen haben wir besondere Belastungen. Diese sind Bestandteil der polizeilichen Aufgabenstellungen, aber ich sage auch an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einwohnerbezogen die meisten Polizeibeamten der deutschen Flächenbundesländer. Das bleibt auch so. Und wir werden zuerst die polizeilichen Aufgaben im eigenen Land bewältigen, bevor wir andere Länder unterstützen können. Auch das bleibt so. Im Übrigen macht das auch jedes Bundesland so.
Meine Damen und Herren, ein Problem bei der Polizei ist aber Folgendes – ich will in aller Offenheit darauf hinweisen: Für viele scheint die Polizei der Reparaturbetrieb unserer Gesellschaft zu sein. Ob das beim Thema Rechtsextremismus der Fall ist, ob das beim Thema Jugend und Gewalt der Fall ist, ob das beim Drogenthema der Fall ist, ob das bei Erziehungsfragen der Fall ist, wie wir jetzt auch nach den Ereignissen von Erfurt gelegentlich hören, die Polizei wird als die Institution angesehen, die einzugreifen hat, wenn es brennt. Das muss sie auch, aber ich frage mich, ob nicht viel früher beim Thema Rechtsextremismus, beim Thema Jugendgewalt, beim Thema Drogen, beim allgemeinen Erziehungsthema andere als die Polizei ihre Aufgaben wahrzunehmen haben,
damit wir die Polizei entlasten und zu ihren eigentlichen Aufgaben führen können.
Und ich sage Ihnen eins: In allen Gesprächen mit den Polizeibeamten sind hier besondere Sorgen und auch besondere Belastungen zu spüren. Deswegen bin ich zwar nach wie vor sehr stolz auf die Polizei, die die Präventionsarbeit in diesem Lande in den letzten Jahren angeschoben hat, aber wir müssen alle darauf setzen, dass das Thema Prävention wegkommt von der Polizei und die Motorenfunktion der Polizei abklingt zugunsten einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Damit würden wir der Polizei große Dienste leisten, wenn wir weiterkämen auf diesem Weg.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Wir haben in einer angespannten Zeit eine hervorragend arbeitende Landespolizei. Sie befindet
sich in einer Umstrukturierungsphase. Sie können sich in den Dienststellen jederzeit davon überzeugen, dass die Polizei die Leistungen erbringt, die wir mit ihnen gemeinsam in den Zielvereinbarungen definieren. Aber eine Bitte, Herr Dr. Jäger, möchte ich äußern: Reden Sie die Polizei nicht schlecht! Sie hat es nicht verdient.
Und machen Sie den Wahlkampf nicht auf dem Rücken der Polizei! – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Regelungen aus dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz an geändertes Bundesrecht angepasst werden. Es geht dabei allein um notwendige rechtstechnische Anpassungen ohne großen rechtspolitischen Inhalt.
Lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zu den Änderungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes machen.
Primär geht es um die Regelungen zur Zustellung behördlicher Schreiben durch die Post. Hierzu verweist das geltende Landesrecht auf die Zivilprozessordnung mit ihren Bestimmungen für die Zustellung im Gerichtsverfahren. Und genau in dieser Hinsicht ergibt sich aktuell die Notwendigkeit zur Anpassung unseres Landesrechtes an das neue Bundesrecht.
Durch das zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft getretene Zustellungsreformgesetz des Bundes ist das Zustellungsrecht im gerichtlichen Verfahren umfassend reformiert und dabei den Auswirkungen der Poststrukturreform, den gewandelten Lebensverhältnissen sowie den technischen Entwicklungen angepasst worden. Die insoweit einschlägigen neuen Vorschriften der Zivilprozessordnung haben sich dabei nicht nur inhaltlich, sondern auch in der Paragraphenfolge geändert, so dass ab dem 1. Juli die heutigen Verweise in unserem Verwaltungsverfahrensgesetz leer laufen würden. Das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes ist dazu bereits durch das Zustellungsreformgesetz vom 1. Juli 2002 mit geändert worden.
Außerdem beinhaltet der vorgenannte Gesetzentwurf eine geringfügige Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, die ebenfalls eigentlich nur redaktionellen Charakter hat.
Es wäre gut, meine verehrten Damen und Herren, insbesondere verehrte Abgeordnete des Innenausschusses, wenn bei aller gebotenen Gründlichkeit, die ich schätze und auch kenne, die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf zügig aufgenommen werden könnten, damit in den genannten Rechtsgebieten nicht die Gefahr kleinerer, aber für den einzelnen Bürger gleichwohl gewichtiger Regelungslücken besteht. Demzufolge bitte ich also um zügige Beratung, wir müssten das im Juni im Landtag verabschieden. – Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den Sorgen der Menschen in der Müritz-Region Stellung nehmen. Der Antrag selbst hätte mich nicht allein dazu veranlasst, muss ich sagen, da geht es mir ähnlich wie Herrn Caffier. Die Sorgen, die vor Ort vorhanden sind, teile ich, Sorgen über wachsende Lärmimmissionen, Sorgen über Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft, auf das Leben der dortigen Einwohner, auf die Umwelt. Diese Sorgen sind berechtigt. Was ich merkwürdig finde, ist, dass es, je nachdem, woher gerade der Wind weht, mal darum geht, die Bundeswehrstandorte zu erhalten, oder darum geht, die Bundeswehrstandorte nicht zu erhalten.
Das kann ja nicht einfach vom Datum abhängig sein, meine Damen und Herren.
Ich habe deshalb auch nicht gewartet, bis der Landtag sich mit diesem Thema befasst, sondern ich habe mich bereits vor Monaten an das Bundesverteidigungsministerium gewandt und mit Nachdruck darum gebeten, dass die Belange der vom Übungsbetrieb betroffenen Gemeinden und Landkreise angehört und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Ich habe, obwohl seitens des Bundesverteidigungsministeriums keine Beteiligungspflichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen gesehen werden, erreicht, dass das Ministerium in Berlin Vertreter des Landes und der betroffenen Region, Landräte und den Oberbürgermeister von Neubrandenburg einlädt zu einer in der Sache notwendigen Diskussion. Dies muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass selbst die unmittelbar betroffenen Kommunen in Brandenburg, meine Damen und Herren, dieses Anhörverfahren erst durch ein gewonnenes Klageverfahren erreicht haben. Die entsprechenden Unterlagen sind ja verfügbar.
Vor wenigen Tagen, am 26. Februar diesen Jahres, hat Herr Staatssekretär Bosch in Begleitung mit den Landräten der Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz den zugrunde liegenden Sachverhalt mit dem Bundesverteidigungsministerium, namentlich mit Herrn Staatssekretär Biederbick und weiteren Vertretern des dortigen Hauses, erörtert. Im Ergebnis dieses Gespräches lässt sich gegenwärtig feststellen, dass die ursprünglich bestehenden Besorgnisse über Umfang und über Intensität des geplanten Tiefflugbetriebs – die Rede war von circa 3.000 Tiefflügen – nicht bestätigt worden sind. Gleichwohl sind jedoch nicht unerhebliche Lärmimmissionen auf Dauer möglich. Und das ist die Sorge, die die Region und die Landesregierung teilen.
Nach den uns bisher vorliegenden Informationen und vor allem den Informationen, die am 26. Februar übergeben worden sind, plant die Luftwaffe – und das will ich jetzt ein wenig im Detail ausführen – auf dem Truppenübungsplatz Wittstock den Abwurf von detonationsfreien Übungsbomben aus geringer Höhe. Geplant sind circa 1.700 Anflüge, die in der Regel in Formationsanflügen von jeweils vier Flugzeugen und in ihrer überwiegenden
Anzahl aus Norden, also über unser Landesgebiet, erfolgen sollen. Dabei soll bis auf circa zehn Prozent der Flüge die Mindesttiefflughöhe von 1.000 bis 1.500 Fuß eingehalten werden und der besonders lärmintensive Zielanflug auf das Gelände des Truppenübungsplatzes beschränkt bleiben. Die Luftwaffe will den Übungsbetrieb auf wöchentlich 25 Stunden beschränken und Nachtanflüge überwiegend im Winterhalbjahr nach Sonnenuntergang durchführen, wurde uns geschildert. Sowohl die Sommerferien des Landes Brandenburg als auch die Wochenenden und Feiertage sollen vom Übungsbetrieb ausgenommen werden.
Ich gebe hier wieder, was das Bundesverteidigungsministerium am 26. Februar erklärt hat.
Die Vertreter unseres Landes, und damit meine ich Landesregierung und Kommunen, haben die potentiellen Auswirkungen in diesem Gespräch zur Kenntnis genommen und unsere Interessen, die ich eingangs skizziert habe, unmissverständlich deutlich gemacht. Die für die Bevölkerung zu erwartenden Lärmimmissionen werden – aus unserer Sicht – nicht unerheblich sein und können natürlich negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf das Leben in der Region haben, auch auf die ökologische Situation in der Müritz-Region.
Es wurde uns, meine Damen und Herren, zugesichert, die Belange der Region bei der weiteren Planung zu prüfen und in die Entscheidungen einzubeziehen. Vereinbart wurde, dass das Land, also Land und Kommunen, bis Monatsende März eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium abgibt. Hierzu besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Landräten in der Region und meinem Haus.
Meine Damen und Herren, nun gibt es die Grundsatzfrage: Wollen wir alles oder nichts oder wollen wir uns auf Verhandlungen einlassen? Ich glaube, wir sind besser beraten, uns an der Realität zu orientieren sowie ganz konkret und im Einzelnen bestimmbar die Landesinteressen gegenüber dem Bund zu vertreten. Diese müssen natürlich konkretisiert werden, sonst werden wir in Berlin nicht ernst genommen, und dazu gibt es, wie gesagt, enge Abstimmungen zwischen den Landräten und meinem Haus. Die andere Seite ist aber die, meine Damen und Herren, und das will ich hier als Innenminister auch deutlich sagen, dass die Piloten auf unseren Flugzeugen, die auch im Ernstfall in den Einsatz geschickt werden, üben können müssen. Das müssen wir auch sehen bei der Erörterung dieser Sachlage.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die weitere Diskussion zu diesem zugegebenermaßen schwierigen und für die Region sorgenvollen Thema konkrete Formulierungen, und zwar Formulierungen des Landesinteresses, zum Ergebnis hat. Wenn wir diese finden, können wir die Region konkret unterstützen. Aus meiner Sicht gibt es fünf Bereiche, in denen wir ganz konkret die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf den Punkt bringen müssen:
1. der Schutz der Bevölkerung sowie der Flora und Fauna durch die Einhaltung einer höchstmöglichen Anflughöhe
2. der dauerhafte Verzicht auf Tiefflugbetrieb in ökologisch und touristisch sensiblen Gebieten
3. die Rücksichtnahme auf die Belange des Tourismus vor allem dadurch – das kann auch ausgedehnt werden –, dass der Übungsbetrieb während der touristischen Hauptzeit nicht stattfindet
4. die Gewährleistung einer effektiven Überwachung der Einhaltung von Beschränkungen, die wegen unserer gewünschten Auflagen durch die Bundeswehr selbst vorzunehmen ist
Und ein weiterer Punkt scheint mir der zu sein, dass Bundeswehr und Bundesverteidigungsministerium besonders die Bürger vor Ort über ihre Vorhaben unterrichten müssen. Das gilt für die Kreise, ebenso für die Gemeinden. Ich habe gehört, dass sich zum Beispiel in Mirow eine Bürgerinitiative gebildet hat. Diese Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Bundeswehr gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium vor Ort die entsprechenden Planungen erläutert.
Ich meine, dass mit diesen Zielen, die das Landesinteresse beschreiben, eine angemessene, an den Realitäten orientierte Problemlösung möglich ist, die letztlich auch von der Bevölkerung mitgetragen werden kann und allen staatlichen Ebenen und kommunalen Aufgabenträgern die Zusammenarbeit zum Schutz der Müritz-Region vor einem unangemessenen Flugbetrieb ermöglicht. Ich bin der Ansicht, wer in diesem Zusammenhang auf alles oder nichts setzt, wird am Ende nichts herausbekommen. Und deswegen, meine ich, geht es darum, harte, konkrete, der Region dienende Verhandlungen zu führen, um zu einem Ergebnis zu kommen, mit dem wir leben können. Ansonsten gibt es auch keine Zustimmung der Landesregierung. – Vielen Dank.
Ja, gerne.
Die Informationen, die wir haben, haben auch die Landräte vor Ort. Dennoch bin ich gerne bereit, beispielsweise anzubieten, ein Abgeordnetengespräch durchzuführen. Wir können die Informationen aushändigen. Ich meine aber, eine Erläuterung dieser Informationen wäre auch sachdienlich, meinetwegen in meinem Hause oder hier im Landtag. Ich denke, da sollten wir aufeinander zugehen.
Also, das ist eine rechtliche Frage. Das Bundesverteidigungsministerium hat ja nicht einmal die Kommunen des Landes Brandenburg anhören wollen. Diese Kommunen mussten sich erst durch einen Rechtsstreit ihre Anhörung erstreiten.
Ja, ich gebe ja hier nur wieder, wie es gelaufen ist.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben jenseits dieser Frage erreicht, dass wir angehört werden. Und ich meine, wir sollten jetzt auch unsere Interessen so formulieren, dass das Bundesverteidigungsministerium hieran nicht vorbei kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will noch mal darauf hinweisen, dass die Verabschiedung des Vermessungs- und Katastergesetzes notwendig war und notwendig ist, um einen bundeseinheitlichen Standard für unsere Liegenschaftskataster zu erreichen. Jedermann weiß, wie schnell derzeit die technische Entwicklung voranschreitet. Und das gilt auch für die Erhebung und Katalogisierung der Daten, die in den Liegenschaftskatastern verwaltet werden.
Warum brauchen wir gute, exakte und genaue Liegenschaftskataster? Weil dies inzwischen für die wirtschaftliche Entwicklung, die kulturelle und siedlungsmäßige Entwicklung dieses Landes unverzichtbar ist. Das heißt, wir brauchen jederzeit aktuelle, vollständige, interessenneutrale und flächendeckende Daten, Geobasisdaten in den Liegenschaftskatastern.
Nun will ich auf einige Vorschläge oder Meinungen eingehen, die der Oppositionsabgeordnete Jäger, und zwar wahrscheinlich in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, hier ausgebreitet hat.
An geeigneter Stelle werde ich dann darauf hinweisen, was mein Amtsvorgänger Dr. Jäger als Innenminister a. D. zu diesen Dingen gesagt hat.
Da komme ich gleich zu.
Es gab am 24. Januar eine Veranstaltung des Interessenverbandes, an der Herr Dr. Jäger teilgenommen und wo er sich in all diesen Punkten festgelegt hat. Völlig klar und auch meine Meinung ist, dass der Verband und damit die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure unterstützt werden müssen. Sie haben aus ihrer Sicht berechtigte wirtschaftliche Interessen.
Ja, das sagen Sie am besten Herrn Dr. Jäger, Herr Dr. Born.
Unterhalten Sie sich doch einmal untereinander darüber!
Auf dieser Veranstaltung allerdings muss wohl Herr
Dr. Jäger seine Meinung laufende Meter gewechselt haben,
denn was Sie heute sagen, haben Sie vor vier Jahren, Herr Dr. Jäger, bekämpft.
Nun kommen wir zu den einzelnen Dingen. Sie haben gesagt, das restliche Auftragsvolumen in Höhe von 3 Millionen Euro, das die Verwaltungen, also hauptsächlich die
Kreisverwaltungen bekommen, soll auch noch an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gehen.
Ja, so verstehe ich Ihren Antrag jedenfalls, den Sie im Innenausschuss eingereicht haben und den Sie hier auch noch mal begründet haben.
Ich will Ihnen sagen, warum ich der Ansicht bin, dass die Kreisverwaltungen auch im letzten Bereich der Vermessung Kompetenz brauchen: Erstens weil sie die Aufsicht haben und zweitens weil der Bürger auch wählen können muss, bei wem er seine Vermessung bestellt,
entweder beim Kreis oder beim Privaten.
Wenn wir diesen Wettbewerb nicht mehr zulassen, Herr Dr. Jäger, meine ich, dann haben wir als einziges Bundesland im gesamten Bundesgebiet einen schweren Fehler gemacht. Und davor möchte ich unser Land gerne bewahren.
Zweiter Punkt. Sie sagen an anderer Stelle – das haben Sie heute nicht gesagt –, dass Sie im Gesetz verankern wollen, dass die Mitwirkung des öffentlich bestellten Vermessungswesens aufgehoben wird zugunsten einer Organstellung des öffentlichen Vermessungswesens. So habe ich Ihren Antrag jedenfalls verstanden, den Sie im Innenausschuss gestellt haben.
Ich darf zitieren, was Professor Battis in seinem Gutachten, welches vom Landesverband der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Auftrag gegeben wurde, hierzu sagt. Er sagt, das Schwergewicht der hoheitlichen Aufgabenerfüllung, bezogen auf das gesamte Aufgabenfeld, welches von der Beleihung betroffen ist – hier also das gesamte Vermessungs- und Katasterwesen –, bleibt unverändert bei den Angehörigen des öffentlichen Dienstes
im Sinne von Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz. Ich will dem nichts hinzufügen. Es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihren Antrag zurückgezogen.
Ich komme zum Punkt 3 des damaligen CDU-Antrages, dazu haben Sie hier auch schon einiges gesagt. Sie sagen, vor der Einarbeitung der neuen Grenzen in das bei den kommunalen Katasterbehörden geführte Liegenschaftskataster soll mittels einer Selbstbeurkundung als Grundlage für weitere grundbuchliche Eintragungen der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur bereits aktiv werden können, vor Eintragung der neuen Grenzen in das Liegenschaftskataster. Dieser Streit wird nun seit zehn Jahren oder vielleicht sogar seit noch längerer Zeit im gesamten Bundesgebiet zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren geführt. Sie haben als mein Amtsvorgänger immer die Position der öffentlichen Verwaltung vertreten und vertreten nun die der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Warum das so ist, mag sich jeder selber zurechtlegen.
Ich will Ihnen nur eins sagen: Fehlerhafte Rechtsgeschäfte zu vermeiden muss Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sein. Und der Glaube der Bürgerinnen und Bürger an die Exaktheit der Auskünfte aus den Liegenschaftska
tastern gehört ebenso dazu. Deswegen sage ich Ihnen, dieses unter dem Stichwort Zerlegungsplan seit vielen Jahren diskutierte Vorhaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird von allen Innen- und Justizministern durchgängig abgelehnt. Und diese Koalition bleibt auch dabei, dass die Genauigkeit und die Exaktheit der Liegenschaftskataster durch diesen Zerlegungsplan in keiner Weise angetastet wird.
Ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende führen, denn ich habe noch weitere Punkte, die ich an dieser Stelle ansprechen muss.
Es kam ja auch – und das ist heute auch Hauptgegenstand der Ausführungen von Herrn Dr. Jäger gewesen – zu der Debatte über die Notwendigkeit der rückwirkenden Gebäudeeinmessung, und zwar bei Gebäuden, die nach der Landesbauordnung seit ’94 in einigen Teilen des Landes gebaut wurden, die demzufolge notwendig ist.
Mit dem Vorschlag der Opposition, die Rückwirkung nicht vorzunehmen,
blieben die Liegenschaftskataster unvollständig. Und das ist der Hauptgrund dafür, dass immer, von Anfang an die öffentliche Verwaltung – Herr Dr. Jäger, und ich kann Ihnen das auch schriftlich geben, auch Sie persönlich – gesagt hat, die Einmessung ist erforderlich.
Die deutschen Liegenschaftskataster sind exakt und lückenlos geführt und sind auch so weiterzuführen, ansonsten verlieren sie ihren Zweck.
Sie wollen als Opposition, das ist ja ziemlich durchsichtig, erreichen, dass wir als SPD/PDS-geführte Landesregierung genau an dieser Stelle die Liegenschaftskataster aufweichen. Und genau das,
genau das werden wir nicht machen, weil Sie dann nämlich sagen würden: Und schuld daran, dass die Geobasisdaten in den Katastern unvollständig sind, schuld daran ist wieder die SPD oder die PDS.
Und genau das, Herr Dr. Jäger, werden wir nicht zulassen.
Sie haben Ihre Meinung laufende Meter gewechselt wie möglicherweise Ihr Unterhemd. Das werden wir auch offen legen. Und wenn Sie in öffentlichen Veranstaltungen, Herr Dr. Jäger, dies zum Thema machen,
dann werde ich nicht nur mitkommen, dann werde ich auch meine Akten mitbringen
und verlesen, was mein Amtsvorgänger stets und ständig zu diesen Fragen gesagt hat.
Nun kommen wir zu der Frage, warum denn eigentlich bei der Novelle der Landesbauordnung nicht das Vermessungs- und Katastergesetz angepasst wurde. Wie kommt es zu dieser rechtlichen Lücke? Damals war Bauministerium das Innenministerium. Da müssen Sie die Frage bei sich selbst suchen beziehungsweise bei Ihrem Amtsvorgänger. Ich kann es Ihnen auch nicht sagen.
Nur, diese rechtliche Lücke muss geschlossen werden.
Auch das Verwaltungsgericht Schwerin, Herr Dr. Jäger, geht in seinem Urteil davon aus, dass die Liegenschaftskataster lückenlos und exakt geführt werden müssen.
Die zuständigen Ämter haben auch nie Zweifel an dieser Auffassung gelassen. Deswegen sage ich Ihnen, dass wir diese rechtliche Lücke zu schließen haben
und sehr umsichtig bei der Umsetzung dieser offenen Rechtsfrage in den nächsten Jahren vorgehen werden, jedenfalls nicht so, wie Sie es jetzt vielleicht,
wie Sie es vielleicht an die schwarze Wand malen wollen.
Meine Damen und Herren, weil dieses Vermessungsund Katastergesetz wichtig ist für eine Reihe von Rechtsfragen, vor allem auch für die Sauberkeit der Liegenschaftskataster, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie er Ihnen vorgelegt wurde.
Er ist notwendig und er ist gut. – Ich bedanke mich.
Ja, vielen Dank, Herr Dr. Jäger.
Zur ersten Frage nach den Kosten: Die Bürger oder viele Häuslebauer haben seit 1990 in diesem Lande gebaut und natürlich auch die Einmessungen, wenn sie sie vorgenommen haben, zu bezahlen gehabt. Die Bürger, d i e keine Einmessung vorgenommen haben, weil sie glaubten, sie bräuchten es nicht, haben natürlich auch nichts bezahlt. Das heißt, wir haben vor allem oder ausschließlich außerhalb der Bebauungsgebiete, wenn dort gebaut worden ist, einzumessen gehabt. Der Bürger musste diese Kosten tragen. Innerhalb von B-Plänen gibt es auch eine Vielzahl von Häuslebauern, die eingemessen haben. Wir schätzen derzeit die Zahl derer, die nicht eingemessen haben, auf 10.000 bis 15.000. Das ist aber nur ein Bruchteil derer, die insgesamt gebaut haben. Und deswegen, meine ich, müssen wir auch gerade die, die trotz der jeweiligen Hinweise der Verwaltungen gebaut und nicht bezahlt haben, vorsichtig heranführen, um das Liegenschaftskataster vollständig zu machen und sie denen gleichzustellen, die gebaut und bezahlt haben.
Wenn Sie Möglichkeiten sehen, dies kostenlos zu machen – ich wüsste nicht wie –, machen Sie einen Vorschlag! Vielleicht aus der schwarzen Kasse der CDU. Würde mich freuen, wenn Sie das allerdings beiseite lassen.
Ich komme zum Gutachten des Herrn Professor Battis. Herr Professor Battis sagt unzweifelhaft, dass dies eine hoheitliche Aufgabe ist und bleiben muss und demzufolge, ich sage es mit meinen Worten, müssen die Länder – in diesem Fall sind ja die Vermessungs- und Katasterämter bei uns kommunale Einrichtungen, nämlich bei den Landkreisen, bei anderen Ländern ist dies so nicht der Fall, es gibt ja viele Länder, wo dies staatliche Einrichtungen sind –, die die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beleihen, dafür sorgen, dass die öffentliche Hand die Kompetenz behält, um die Aufsicht über die Arbeiten, die dort gemacht werden, zu führen.
Und deswegen, Herr Dr. Born, haben alle Justizminister
und alle Innenminister immer dafür gesorgt, dass die öffentliche Hand, in diesem Fall bei uns die Landkreise und die kreisfreien Städte, dies in ihrer Hand behält, jedenfalls bei uns sind es zehn Prozent.
Das reicht aus...
Das reicht aus und dabei soll es bleiben. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf zum Datenschutzgesetz verabschiedet der Landtag heute den 16. Gesetzentwurf, den mein Haus zur Beratung in dieser Legislaturperiode vorgelegt hat.
Ich bedanke mich für die konstruktive Mitarbeit der Abgeordneten, insbesondere der Abgeordneten im Innenausschuss. Auch bei der Opposition bedanke ich mich, auch dann, Herr Dr. Jäger, wenn nun nicht jeder einzelne Vorschlag, den Sie eingebracht haben, auf das Wohlwollen der Regierung gestoßen ist. Ich meine allerdings, dass sich die Ergebnisse sehen lassen können und dass die 16 geänderten Gesetze, die aus meinem Geschäftsbereich verabschiedet werden konnten, das Land in vielen Dingen – ich denke an die Polizei und anderes in diesem Zusammenhang, auch vor allem an die Kommunen – vorangebracht haben.
Das Datenschutzgesetz, meine Damen und Herren, liegt im Parlament seit dem August 2001. Aber ich will darauf hinweisen, dass wir seit Jahren – seit 1995 liegt die
EG-Datenschutzrichtlinie vor, seit 1998 gibt es diese dritte Legislaturperiode mit der SPD/PDS-Koalition – an diesem Gesetzentwurf arbeiten. Ich darf auch hier allen, die daran mitgewirkt haben, herzlich danken. Auch innerhalb der Koalition gab es manche Hürde zu nehmen. Vor allem danke ich hier insbesondere, aber das gilt auch für alle anderen Gesetzentwürfe, den Beamten im Innenministerium, die mit viel Fleiß an diesen Vorlagen gearbeitet haben.
Meine Damen und Herren! Mit der jetzt vorliegenden Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie werden in erster Linie die Rechte betroffener Bürger und die Möglichkeiten der Datenschutzkontrolle verbessert. Die wesentlichen Änderungen möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen:
Erstens geht es um besonders sensible Daten, zum Beispiel über die Gesundheit oder über die ethnische Herkunft der Personen. Diese werden unter einen besonderen Schutz gestellt. Sie dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen nur verarbeitet werden, wenn dies durch eine bereichsspezifische Vorschrift im Einzelnen erlaubt wird.
Zweitens. Wichtige Entscheidungen über eine Person dürfen nicht allein in einem automatisierten Verfahren getroffen werden. Diese zum Beispiel im Bankenbereich zur Bonitätsprüfung vor Krediten oft eingesetzten Bewertungsverfahren oder die in der Privatwirtschaft schon häufig verwendeten Profilabgleiche zur Personalplanung dürfen nicht dem Kollegen Computer überlassen bleiben, sondern müssen in jedem einzelnen Fall einer befugten natürlichen Person, also einem Menschen mit einer persönlichen Verantwortung, vorbehalten bleiben. Das regelt auch diese Datenschutznovelle.
Drittens. Der Bürger erhält wesentliche Informationsrechte schon bei der Erhebung seiner Daten, auch und gerade dann, wenn sie nicht bei ihm direkt erhoben worden sind. Außerdem werden seine Auskunftsrechte ausgedehnt. Zusätzlich erhält er ein generelles Widerspruchsrecht sogar gegen die rechtmäßige Verarbeitung seiner Daten, wenn er meint, in seiner besonderen Situation in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein.
Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes zum Datenschutzrecht haben wir nach stetem mühseligen Aufstieg eine enorme Höhe erklommen in der Rechtsetzung, allerdings liegt der Gipfel noch vor uns. Wir werden uns in den nächsten Jahren mit dieser Materie intensiv weiter zu befassen haben.
Der Bundesinnenminister Genosse Schily, wie ich hier sagen darf, hat ein Gutachten in Auftrag gegeben und lässt feststellen, in welchen Bereichen das ja recht komplizierte oder recht kompliziert gewordene Regelungswerk Datenschutzrecht zu vereinheitlichen ist und vor allem, wie ein neuer Ansatz gefunden werden kann, das sich jetzt auf alle Bereiche ausgedehnte Datenschutzrecht so zu konstruieren, dass ein elementar neuer Datenschutzansatz letztlich Richtschnur für die Gesetzgebung in Bund und Ländern wird. Das wird die Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Wir haben uns hier mit diesem Datenschutzgesetz vorgenommen, ab 2005 die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten neu zu regeln. Ich meine, dass dies eine hier im Land sehr intensiv zu nutzende Zeit sein wird, aber vor allem in Abstimmung mit dem Bund und den übrigen Ländern, diese Materie zu bearbeiten. Ich hoffe auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit und meine, dass wir
bei uns, aber vor allem auch bundesweit eine breite Debatte brauchen, derzeit allerdings von einer Lösung insbesondere im Blick auf die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten weit entfernt sind. Blickt man nach Schleswig-Holstein, sieht die Konstruktion völlig anders aus, als wenn man etwa nach Süddeutschland blickt. Insofern, meine Damen und Herren, bedanke ich mich noch mal, wünsche mir auch für die weiteren Vorhaben eine konstruktive Zusammenarbeit und erwarte, dass das Gesetz verabschiedet wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ob das Eis trägt, Herr Thomas, von dem Sie hier sprechen, wage ich zu bezweifeln. Gucken Sie mal raus! Wir haben höchste Eile, jetzt Dinge zu entscheiden, weil sonst manches nachher Land unter ist.
Und genau das wollen wir verhindern.
Die Wasserschutzpolizeidirektion in Mecklenburg-Vorpommern ist eine selbständige Polizeibehörde. Sie haben es, meine Damen und Herren, hier im Landtag vor kurzem bei der Verabschiedung des Polizeiorganisationsgesetzes ja selber so festgelegt.
Die Wasserschutzpolizeibehörde wurde im Jahre 1990 errichtet. Ihre Kernaufgabe besteht darin, an der Ostseeküste, auf den Boddengewässern, auf den Binnenseen und auf den Flüssen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Gefahrenabwehr ist eine wesentliche Säule wasserschutzpolizeilicher Aufgaben in unserem Bundesland.