Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 78. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Am gestrigen Tag wurde Herr Söhnchen zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt. Heute Morgen hat der Ministerpräsident dem neu gewählten Mitglied des Landesverfassungsgerichts die nach Paragraph 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehene Urkunde ausgehändigt. Nach Paragraph 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes hat das Mitglied des Landesverfassungsgerichts vor Aufnahme seines Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Aus diesem Grunde schlage ich vor, die Tagesordnung um den Zusatztagesordnungspunkt „Eidesleistung des am 13.03.2002 gewählten Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz“ zu erweitern. Ich sehe und höre dazu keinen Wiederspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den soeben verabredeten Z u s a t z t a g e so r d n u n g s p u n k t: Eidesleistung des am 13.03.2002 gewählten Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz.

Eidesleistung des am 13.03.2002 gewählten Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Meine Damen und Herren, wir hatten gestern unter Tagesordnungspunkt 13 das Mitglied des Landesverfassungsgerichts in geheimer Wahl gewählt. Der Ministerpräsident des Landes hat dem Gewählten die nach Paragraph 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehene Urkunde ausgehändigt. Ich darf Sie, Herr Söhnchen, herzlich hier begrüßen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Herr Söhnchen hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er die gestern vorgenommene Wahl annimmt.

Nach Paragraph 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraph 4 Landesrichtergesetz festgelegt.

Zur Vereidigung bitte ich Sie, Herr Söhnchen, jetzt zu mir zu kommen, und die Mitglieder des Landtages bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre,

Peter Söhnchen: Ich schwöre,

das Richteramt getreu dem Grundgesetz

Peter Söhnchen: das Richteramt getreu dem Grundgesetz

für die Bundesrepublik Deutschland,

Peter Söhnchen: für die Bundesrepublik Deutschland,

getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Peter Söhnchen: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

und getreu dem Gesetz auszuüben,

Peter Söhnchen: und getreu dem Gesetz auszuüben,

nach bestem Wissen und Gewissen

Peter Söhnchen: nach bestem Wissen und Gewissen

ohne Ansehen der Person zu urteilen

Peter Söhnchen: ohne Ansehen der Person zu urteilen

und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Peter Söhnchen: und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Herzlichen Glückwunsch im Namen aller Mitglieder des Landtages! Ich wünsche Ihnen immer ein gutes Urteil. Für uns ist Ihre Entscheidung sehr wichtig und für unser Volk in Mecklenburg-Vorpommern ist sie ebenso wichtig.

Peter Söhnchen: Danke schön, Herr Präsident.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Gratulationen)

Wir setzen fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Geoparks in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2737.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Geoparks in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2737 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Klostermann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen mutet manchem Leser vielleicht etwas Abstraktion und Mühen zu, aber er ist prägnant und zielgerichtet. Im Übrigen ist in den letzten Wochen viel Gelegenheit zu Informationen in der Region geboten worden. Der verteilte Flyer ist seit einem Monat und auch heute und hier noch erhältlich.

Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist eine Initialzündung für die Region um Neubrandenburg. Seit einigen Monaten laufen dort Bemühungen, namentlich durch den Geowissenschaftlichen Verein Neubrandenburg und in enger Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, dahin gehend, den wachsenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern mit klugen Ideen zu befördern.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Beate Mahr, SPD)

Dazu wurden Erfahrungen aus anderen Regionen Europas aufgegriffen und selbst die UNESCO-Initiative einge

bunden. Das bedeutet, dass unser Bundesland gleichzieht mit anderen Vorreitern, indem es neben dem Schutz des Weltkulturerbes den des Weltnaturerbes an die Seite stellt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die im ersten Absatz unseres Antrages angesprochene Charta „Europäisches Geopark Netzwerk“ fußt auf den UNESCO-Kriterien, ein „Gütesiegel Geopark“ zuzuerkennen, wenn Regionen mit herausragenden Merkmalen geologischen/erdgeschichtlichen Erbes sich durch besondere Erhaltungsmaßnahmen dieses Erbes auszeichnen und dieses Potential in eine Strategie regionaler Wirtschaftsentwicklung münden lassen. Insofern ist all dies ein typisches Beispiel der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21.

Das Besondere an dem Vorgang ist nun, in der Geschichte, dass vier europäische Verwaltungseinheiten – das sind die LEADER-II-Zonen Geologisches Reservat der Haute Provence in Frankreich, das Maestrazgo (Kul- turpark) in Aragon in Spanien, die Lesvos Insel in der nördlichen Ägäis und der Vulkaneifel Geopark Gerolstein in Rheinland-Pfalz, also auch bereits ein deutsches Gebiet – mit der Charta vom 4. Juni 2000 Eigner der Handelsmarke „Europäische Geoparks“ geworden sind und in Frankreich eine Koordinierungszentrale entstanden ist.

Der zentrale Gedanke ist die aktive Rolle solcher Geoparks in der ökonomischen Entwicklung eines Gebietes, durch die Erhöhung des allgemeinen Ansehens und durch den Geotourismus eine neue und intelligente Form ansprechenden Erlebens zu vermitteln. Es geht natürlich auch darum, die Einwohner zur Wiedererkennung der Werte des regionalen Erbes und zur aktiven Teilnahme an der kulturellen Wiederbelebung des Gebietes zu befähigen. Die Verbesserung des Naturerbebewusstseins wiederum ist eng gekoppelt an den Komplex Umweltbildung. Auf die unverzichtbare Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen wird ausdrücklich verwiesen. Vielfältige Verkaufsprodukte und Serviceleistungen sind möglich.

Diese hohen Ansprüche der Charta gipfeln in Vorschriften für das Bewerbungsdossier für die Ernennung, für die Anerkennung zum Europäischen Geopark. Und – meine Damen und Herren, verzeihen Sie bitte diese bisher eher formalen Vorbemerkungen, ich komme zurück auf die umfangreichen Vorarbeiten in der Region – sie betreffen neben einer Inventarisierung in dieser Region Eignungsprüfungen, Machbarkeitsüberlegungen und werbende und klärende Gespräche der Akteure in der Region, aber natürlich auch unter den Fachleuten im Bereich des Umweltministeriums in Schwerin bis zum Bergamt Stralsund.

Meine Damen und Herren, der geplante Geopark „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ offeriert und erschließt die landschaftlichen Reize zwischen Teterow und Feldberg. Das ist eine modellhafte Projektion darüber, wie man die Kernregion Mecklenburg-Vorpommerns auf einem silbernen Tablett serviert, und zwar mit Gewinn in der Kasse.

Meine Damen und Herren, die Akteure des Projekts veranstalteten jüngst einen Workshop zur Sache an der Fachhochschule Neubrandenburg, der die Öffentlichkeit erstmals informierte. Leider fehlten einige Abgeordnete dieses Hohen Hauses bei dieser Veranstaltung. Das habe ich sehr bedauert. Mit großer Offenheit diskutierten Ver

treter aller informierten und interessierten Branchen mit den Ideenträgern und wertvolle Erfahrungen aus der Vulkaneifel wurden aus erster Hand sachkundig eingebracht und nicht nur das Gerolsteiner Wasser angeboten.

Für mich als Teilnehmer und Referent dieses Workshops steht fest, der Start ist gelungen und wir brauchen den Vergleich mit den genannten europäischen Geoparks nicht zu scheuen. Inzwischen sind in Deutschland circa ein Dutzend Geoparks in ernstlichen Überlegungen für eine solche Bewerbung. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von einem Abgeordneten, der aus dem Stall der Geowissenschaften kommt, sagen, unsere Eiszeitlandschaft ist in ihrer Ausprägung in Norddeutschland konkurrenzlos. Dieses „konkurrenzlos“ sollte man auch nutzen, das ist ein Bonus, den das Land auch nutzen muss.

Im zweiten Absatz des Antrages geht es um die Erörterung der Handlungsleitlinien im Bund-Länder-Ausschuss für Bodenforschung. Und ich muss feststellen, dass diese Beratungen doch ziemlich langatmig und unentschlossen sind. Aus diesem Grunde wollen die Koalitionsfraktionen das Anerkennungsverfahren in der unteren Stufe unkompliziert durch die Landesregierung, möglicherweise per Erlass, regeln lassen. Diese Grundstufe kann dann das Bewerbungsverfahren mit dem oben genannten Dossier positiv begleiten und befördern. Außerdem, so meine ich, gibt ein Votum dieses Hohen Hauses auch Rückenstärkung mit Bekenntnis und Auftrag.

Zum dritten Absatz des Antrages. Das genannte Verfahren kann am Beispiel Geopark „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ modellhaft entwickelt und angewendet werden. Ich darf Ihnen zum aktuellen Sachstand mitteilen, dass die positive Resonanz des Workshops, er ist genannt worden, bei kommunalen Verwaltungen, Tourismusverbänden und -büros und zahlreiche Vorschläge und Ideen aus der Region zu weiteren Geoobjekten sowie die Bildung von Aktionszentren eine Umsetzung des Konzepts sehr verheißungsvoll gestalten. Auch hier sind eine Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und Privatinitiativen zu optimieren. Beitrittswünsche, die überlegt, muss ich sagen, eingebracht wurden während dieser Veranstaltung, sollen in einer Konzeptüberarbeitung berücksichtigt werden, so dass der Geopark von zunächst geplanten 3.500 Quadratkilometern inzwischen eine Größe von 5.000 Quadratkilometern umfassen wird, damit also 21 Prozent der Landesfläche. Aber er wird sich wohl nicht weiter ausdehnen. Damit ist die Kernzone beschrieben.

Die Geoparkregion, meine Damen und Herren, wie sie im vorliegenden Flyer umgrenzt ist, hat vor allem nördlich und östlich Erweiterungen erfahren, die auch vom fachlichen Ansatz her vertretbar sind. Geologische Stätten und Aufschlüsse, ob charakteristische Oberflächenformen, oft lehrbuchhaft ausgebreitet, ob Blockpackungen, Großfindlinge oder auch künstlich angelegte Findlingsgärten – zahlreiche haben wir inzwischen im Land –, Rinnenseen, Oszüge, Sölle, Kesselmoore, Schichtquellen, Binnendünen, Gesteine von Stadtmauern, auch das sollte man mal bedenken, Kirchen und anderen Gebäuden, ob Kies- und Tongruben, die geothermische Heizzentrale Waren, die präsentiert werden können von Prinzip und auch durch Besichtigung, ob Panoramablicke von Kirchtürmen, Hochhäusern, Aussichtstürmen oder Sammlungen im Lande, die bereits bestehen, hervorragende Museen – die Vielfalt der Angebote ist da. Nutzen wir sie und nutzen wir auch das Ehrenamt von Sachverständigen in Vereinen sowie den Unternehmergeist!

Meine Damen und Herren, es ist von bemerkenswerter Relevanz, wenn ich an dieser Stelle in meinen Funktionen hier betone, eine Handelsmarke Geopark ist eine Handelsmarke und keine neue rechtsverbindliche Schutzkategorie, das muss ganz klar gesagt werden, keine neue rechtsverbindliche Schutzkategorie Geopark. Hier handeln wir mit den in jeder Jahreszeit im Grunde erlebbaren geotouristischen Attraktiva in nachhaltiger Nutzung. Wandern, geologische Führungen, Radwandern, wassergebundener Sport, Highlights mit Rundflügen, Ballonfahrten auf Eiszeitrouten – dies alles macht das Projekt aus.