Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 67. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Bevor wir in die Beratungen eintreten, möchte ich Ihnen noch etwas bekannt geben: Wir haben im Präsidium vorpommersche Unterstützung. Das ist eine neue Glocke der Schule für Grafik und Design Anklam.
Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/2279 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Justizministeriums, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Torsten Koplin. Herr Koplin und Herr Minister, bitte sehr.
1. Wie hoch ist die Anzahl der kontinuierlich in psychotherapeutischer Behandlung befindlicher Strafgefangener und wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung für Strafgefangene ein?
Ich habe hier von der Abteilung eine ausführliche Antwort. Wir haben zurzeit 42 Strafgefangene, die in Behandlung sind. Die Behandlung wird grundsätzlich in Einzel- und Gruppensitzungen angeboten, und zwar sowohl von internen Psychologen und Psychotherapeuten als auch von externen. 35 werden intern betreut und 7 außerhalb. Nach unserer Einschätzung rechnen wir damit, dass wir eigentlich 70 bis 80 Strafgefangene behandeln müssten, was im Moment wegen der Kapazität nicht so leicht möglich ist. Es ist zurzeit geplant, in Neustrelitz eine neue Gruppenmaßnahme von 5 weiteren Therapieplätzen einzurichten und extern weiteren 8. Aber auch das wird insgesamt nicht reichen. Anfang 2003 wird gesetzlich vorgeschrieben eine neue sozialtherapeutische Einrichtung in Betrieb genommen werden. Dann haben wir 50 zusätzliche Plätze. Das zur Frage 1.
2. Gibt es bei der psychotherapeutischen Behandlung von Strafgefangenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, und wenn ja, worin bestehen diese?
Ja, die gibt es natürlich, und zwar das, was in diesem Bereich insgesamt üblich ist. Wir machen Supervisionen, dass diejenigen, die die Therapie durchführen, ihrerseits sich bei einem Therapeuten aussprechen können, genauso wie die Leute, die für uns intern arbeiten, sich untereinander austauschen können, was zur Qualitätssicherung dient. Und wir bieten regelmäßig fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen an. Diese drei Maßnahmen insgesamt, denke ich, sind ausreichend.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2001 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1999 sowie der Vermögensübersicht 1999 des Landes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 3/2110.
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2001 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1999 sowie der Vermögensübersicht 1999 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2110 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident des Landesrechnungshofs! Zunächst mal ist es mir ein persönliches Bedürfnis, aber auch ein Bedürfnis meiner Fraktion, dass wir uns bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die verantwortungsvolle, kluge und zielführende Arbeit für dieses Land bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Schön, Herr Riemann! Schön!)
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Dazu sage ich gleich noch was! Dazu sage ich gleich noch was, Herr Riemann! – Heinz Müller, SPD: Na, na, na, na!)
Das, denke ich, kann ich hier für mich feststellen. Also noch einmal herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter.
Ihr Bericht weist mehrere Kritikpunkte auf, die wir auch in den Beratungen, wenn wir diesen Bericht im Finanzausschuss auswerten, zu überdenken haben für unsere Arbeit, aber wo wir auch die Landesregierung auffordern, diese Kritikpunkte zu überdenken. Ich nenne als Erstes nur eine unzureichende Analyse und Auswertung der Modellversuche, die dieses Haus ungeteilt, glaube ich, auch will, im Bereich der alternativen Verfahren bei der Veranschlagung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln. Wie ein roter Faden, meine Damen und Herren, ziehen sich auch in der Arbeit des Finanzausschusses zu den jeweiligen Haushalten, aber auch in den Berichten des Landesrechnungshofes die Mängel an der ressortübergreifenden Koordination des IT-Einsatzes durch das Innenministerium. Hier stellt der Landesrechnungshof fest – und das ist auch unser Eindruck –, dass der IT-Ausschuss seiner Unterstützungs- und Beratungsaufgabe vielfach unzureichend oder überhaupt nicht nachkommt. Und wer sich die Haushaltsansätze in diesem Bereich anguckt, der wird des Öfteren den Kopf schütteln und fragen müssen: Wie kommen sie zustande? Auch das hat der Finanzausschuss des Öfteren – Herr Bartels, sicher werden Sie mir da zustimmen – festgestellt.
Ich denke, hier ist es notwendig, diesen Ausschuss zu stärken, diesen Ausschuss zu ermuntern, in seiner Arbeit konsequenter zu werden und ergebnisorientierter zu arbeiten.
Der Bericht des Landesrechnungshofes hat sich auch mit der Steuerverwaltung und mit den Finanzämtern beschäftigt. Auch hier werden wir diese Punkte auswerten müssen. Hier hat der Bericht des Landesrechnungshofes festgestellt für die Steuerverwaltung, dass Verstöße gegen das Haushalts- und Vergaberecht passiert sind, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht oder erst nachträglich durchgeführt wurden, dass unvollständig gearbeitet wurde, dass entgegen den Ausschreibungsrichtlinien keine europaweite Ausschreibung stattfand, dass Begründungen für freihändige Vergabe nicht nachvollziehbar waren – alles im Bereich der IT-Technik, alles eigentlich auch ein Fall, den der IT-Ausschuss im Innenministerium begleiten und kontrollieren sollte.
Bei den Hochbaumaßnahmen des Landes ist ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand bei der Ausgabe für Leistungen von freiberuflich Tätigen festgestellt worden. Das werden wir auch auswerten im Haushalt und das wer
den wir auch auswerten müssen bei der Auswertung des Berichtes, dass dort Verstöße gegen das Bruttoprinzip vermutet werden. Befindet sich, meine Damen und Herren, hier eine der berüchtigten Keler’schen Sparbüchsen? Und das, denke ich, wird näher und deutlicher zu beleuchten sein.
(Angelika Gramkow, PDS: Herr Riemann, haben Sie uns eigentlich gesagt, welche Haushaltsjahre das betrifft? – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sag mal noch was dazu!)
Sie wissen, von wann der Bericht ist. Das ist eine Kritik an der Arbeit der Landesverwaltung. So, genau, basta!