Protokoll der Sitzung vom 31.01.2002

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 76. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 3/2649 ein Antrag zum Thema „Tariftreuegesetz“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Die CDU hat um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich diesen Dringlichkeitsantrag einbringe.

Aus gegebenem Anlass fordern wir den Landtag auf: „Die Landesregierung wird aufgefordert, durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten im Bundesrat die klare und eindeutige Ablehnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen auf den Bundesratsdrucksachen 1079/01 und 1079/1/01 deutlich zu machen.“

Lassen Sie mich diesen Dringlichkeitsantrag kurz begründen: „Der Bundesrat wird in seiner 772. Sitzung am 01.02.2002 unter dem Tagesordnungspunkt 30 über das so genannte Tariftreuegesetz befinden. Bislang hat sich die Landesregierung nicht zu einer klaren Ablehnung bekannt. Angesichts der existenzbedrohenden Lage der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kämen die vorgesehenen Regelungen bei ihrer Realisierung einem Unternehmensvernichtungsgesetz in Ostdeutschland gleich. Es ist die Pflicht dieser Landesregierung, durch ein klares ,NEIN‘-Votum im Bundesrat das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes verhindern zu helfen.“ – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Albrecht.

Wer wünscht das Wort zur Gegenrede oder zur Zustimmung? – Bitte schön, Herr Dankert.

Wir lehnen die Dringlichkeit ab. Die Entscheidung wird später getroffen. Morgen findet im Bundesrat die Erste Lesung statt. Im Übrigen hat die Landesregierung sich entschieden, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Und als kleine Zusatzbegründung könnten wir noch anfügen: Bayern hat in den Ausschüssen des Bundesrates für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. Herr Rehberg ist doch jetzt Berater von Herrn Stoiber

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU)

und er könnte ja dort dafür sorgen,

(Eckhardt Rehberg, CDU: Sorgen Sie mal dafür!)

dass Bayern sich ostfreundlicher verhält und seine Haltung ändert. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Dankert.

Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Novellierung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2650.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Novellierung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2650 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Kuessner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf Einzelheiten zur Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages eingehe, möchte ich eines ganz besonders hervorheben: Alles, was uns heute aufgrund dieses interfraktionellen Antrages zur Beschlussfassung vorliegt, wird von den drei Fraktionen dieses Hauses getragen. Das halte ich nicht für selbstverständlich in Zeiten, die schon vom beginnenden Vorwahlkampf geprägt sind. Auch angesichts des Themas Geschäftsordnung ist das nicht selbstverständlich, wenn man bedenkt, dass wir Meinungsverschiedenheiten zum Verfahren im Parlament in der Vergangenheit sogar vor dem Landesverfassungsgericht ausgetragen haben. Umso besser ist es, dass wir in der Frage, nach welchen Spielregeln wir den Streit in der Sache austragen wollen, eine einheitliche Position vertreten. Das sagt natürlich nichts darüber aus, dass der Entwurf dieser Geschäftsordnung nicht auch ein Kompromiss ist und dass nicht jeder Abgeordnete mit diesem Kompromiss zufrieden ist und dass er sich das auch anders vorstellen könnte. Aber wir haben uns in den drei Fraktionen geeinigt.

Warum haben wir uns überhaupt mit der Reform der Geschäftsordnung befasst? Haben wir mit unserer bisherigen Geschäftsordnung nicht gut gelebt? Vordergründig betrachtet, könnte man sagen, es hat doch funktioniert. Jeder, der aber etwas genauer hingesehen hat, stellte fest, dass wir dringenden Reformbedarf haben.

Unsere bisherige Geschäftsordnung basiert auf der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages aus dem Jahr 1990. In der ersten Legislatur wurde sie übernommen und damit eine funktionierende Grundordnung für unser Parlament installiert. Schon bald zeigten sich auf auftauchende Fragen Lücken. Ganz sicher kann eine Geschäftsordnung nicht auf jede Frage eine Antwort haben. In unserem Landtag traten aber besondere Schwierigkeiten nach der Verabschiedung unserer Landesverfassung auf. Die Landesverfassung regelt wesentliche Grundlagen der Arbeit des Landtages und bietet den Rahmen für die Autonomie des Parlaments, seine eigene Arbeit durch eine Geschäftsordnung zu organisieren. Wir mussten feststellen, dass verfassungsrechtliche Vorgaben und geschäftsordnungsrechtliche Regelungen bisweilen nicht mehr übereinstimmten. Da wir als Landesparlament in erster Linie der Verfassung verpflichtet

und unterworfen sind, führte das dazu, dass wir manche geschäftsordnungsrechtliche Regelung in der konkreten Anwendung vernachlässigen mussten. Solche Unstimmigkeiten zwischen Verfassungs- und Geschäftsordnungslage waren in einigen Bereichen zu finden.

Wenn ich die geltende Geschäftsordnung durchblättere, fällt dies bereits bei Paragraph 2 auf. Dort steht, dass der Präsident die Abgeordneten zu Beginn der Wahlperiode durch Eid und Handschlag verpflichtet. Jeder von uns weiß, dass das nicht unserer Verfassungslage und auch nicht unserer Praxis entspricht. Ich könnte auch noch andere Beispiele nennen. Um unsere Arbeit im Parlament besser zu organisieren und den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, haben wir im Rechtsausschuss und im Ältestenrat viele Vereinbarungen getroffen, nach denen wir uns dann gerichtet haben. Sonderlich transparent war dieses Verfahren aber nicht.

Meine Damen und Herren, mit den Arbeiten an der neuen Geschäftsordnung haben wir drei Ziele verfolgt:

Unser erstes Ziel war, die Geschäftsordnung mit unserer Verfassungslage in Einklang zu bringen. So haben wir zum Beispiel den Abgeordneteneid gestrichen und andere Regelungen angepasst, wie zum Beispiel die Initiativberechtigung einzelner Abgeordneter, die keine Fraktion darstellen.

Unser zweites Ziel bestand darin, in der Geschäftsordnung das Verfahren zu normieren, so, wie es bereits seit geraumer Zeit Praxis des politischen Miteinanders in unserem Landtag ist. Das heißt, dass sich in den Abläufen nicht viel verändern wird. Wir werden meistens das bekannte Verfahren und Prozedere auch künftig erleben und wiederfinden, nur jetzt können Sie es auch nachlesen, wie die Abläufe in unserem Landtag sind. Wir und unsere Zuhörer müssen künftig nicht mehr jede Auslegung des Rechtsausschusses und alle Vereinbarungen im Ältestenrat kennen, um unser Verfahren nachvollziehen zu können.

Und unser drittes Ziel bestand natürlich darin, auch Verbesserungen unseres parlamentarischen Verfahrens einzuführen. Hinweisen will ich hier auf die Regelungen zur Aktuellen Stunde. In der bisherigen Praxis der Aktuellen Stunde waren Redebeiträge auf fünf Minuten beschränkt. Diese Festlegung erfolgte vor dem Hintergrund, dass eine lebhafte Debatte mit möglichst vielen Redebeiträgen in Rede und Gegenrede ermöglicht werden sollte. Tatsächlich hat sich die Regelung aber bisweilen als zu einschränkend und statisch erwiesen. Es kam öfter vor, dass ein Redner mehrere Beiträge vorgetragen hat. Der amtierende Präsident hat nach fünf Minuten die Rede unterbrochen. Der zweite Teil der Rede kam dann später. Wie man in unseren Protokollen nachlesen kann, haben sich daraus nicht unbedingt gute Debatten entwickelt. Das Ziel, möglichst viele zu Wort kommen zu lassen, haben wir damit nicht erreicht oder, wie auch wieder gestern geschehen, kaum ein Redner kam mit fünf Minuten aus. Bei der Länge des letzten Satzes musste ich gestern immer großzügig sein.

In der neuen Geschäftsordnung haben wir eine etwas andere Regelung getroffen. Künftig kann der Redner bis zu 10 Minuten Redezeit in der Aktuellen Stunde in Anspruch nehmen. Gleichzeitig haben wir auch festgelegt, dass die Landesregierung sich an einer Redezeit von 15 Minuten orientieren soll. Das Parlament kann der Regierung nicht bindend aufgeben, dass sie in jedem Fall

die 15-Minuten-Grenze einzuhalten hat, weil das mit dem jederzeitigen Rederecht der Mitglieder der Landesregierung nicht vereinbar wäre. Das Parlament kann aber seine Erwartung zum Ausdruck bringen, welche Redezeit es für die Landesregierung in einer Aktuellen Stunde für angemessen hält. Unsere Aufforderung an die Landesregierung ist, dass die Aktuelle Stunde nicht zu Grundsatzreferaten genutzt wird. Die gestrige Debatte hat dazu auch Anschauungsmaterial geliefert.

Lassen Sie mich auf eines in diesem Zusammenhang hinweisen: Auch in der neuen Geschäftsordnung gilt der Grundsatz, wörtliches Zitat: „Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag vom Rednerpult aus.“

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Ja! Ja! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Zitate muss man ja nun mal vorlesen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

„Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.“ So weit das Zitat aus Paragraph 83 Absatz 1 der neuen Geschäftsordnung. Ich glaube, wir können sehr viel mehr Leben in unsere Debatten bringen, wenn wir diesen Grundsatz mehr beherzigen. Besonders gilt das für die Aktuelle Stunde. Die Aktuelle Stunde soll eine Debatte sein, in der auf die Argumente des Vorredners eingegangen wird. Das ist beim Ablesen fertiger Reden nicht möglich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Siegfried Friese, SPD)

Nicht jede Rede in diesem Landtag kann in freier Rede gehalten werden. Ich demonstriere das hier gerade mit dieser Einbringungsrede.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Manche Rede muss vorformuliert und auch ausformuliert werden. Gemeinsam sind wir aber der Meinung, dass die freie Rede zum Plenum gehört. Lassen Sie uns daran weiter arbeiten!

Eine Neuerung in der Geschäftsordnung ist, dass künftig eine Fraktion oder vier Abgeordnete verlangen können, dass ein Ausschuss einen Bericht vorlegt über den Stand der Arbeiten zu einem erteilten Auftrag. Wenn also eine Vorlage an einen Ausschuss überwiesen wird oder der Ausschuss vom Plenum anderweitig einen Auftrag erhält, kann nach neun Monaten verlangt werden, dass der Ausschuss dem Plenum über den Sachstand berichtet. Dadurch soll verhindert werden, dass unbequeme Vorlagen im Ausschuss auf die lange Bank geschoben oder völlig auf Eis gelegt werden und dann der Diskontinuität unterliegen.

Neu ist ebenfalls die Regelung, dass wir uns die Möglichkeit eröffnen, auf den Papierdruck von Vorlagen zu verzichten, wenn diese auch auf elektronischem Wege allen Mitgliedern des Landtages, der Landesregierung, der Bürgerbeauftragten, dem Datenschutzbeauftragten und dem Landesrechnungshof fristgemäß zur Verfügung gestellt werden können. Wir sind nicht sofort verpflichtet, auf den Papierdruck von Drucksachen zu verzichten, haben aber nach unserer Geschäftsordnung die Option, so zu verfahren. Diese Option halte ich im Zeitalter elektronischer Datenübermittlung für geboten. Wir schaffen uns immer mehr Möglichkeiten der papierlosen Kommunikation, haben bisher aber oft nur eine Doppelung der Informationen erreicht, denn wir bieten die Informationen

auf Papier und auf dem Computer an. Das hat auch mehr Kosten gebracht und es landet nach meinem Eindruck noch mehr Papier direkt im Papierkorb. Wir wollen jetzt dazu kommen, dass die elektronische Information die Information auf dem Papier ersetzt, ohne dass die Information der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird. In welchen Schritten wir das tun, müssen wir noch miteinander verabreden.

In den letzten Tagen bin ich von verschiedener Seite angesprochen worden, welche Veränderungen sich durch die Ziffer 2 des Antrages zur Veränderung der Geschäftsordnung ergeben. Das ist der Beschluss, dass die Hausordnung, die Geheimschutzordnung, die Verhaltensregeln, die Verfahrensgrundsätze des Petitionsverfahrens und die Grundsätze für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten als Anlagen in die Geschäftsordnung übernommen werden. Dazu möchte ich feststellen, dass sich durch den Beschluss materiell keine Änderungen ergeben. Es ändert sich auch nicht die jeweilige Befugnis, diese Normen zu erlassen oder zu ändern. So wird der Präsident des Landtages auch künftig dafür zuständig sein, eine Hausordnung zu erlassen. Diese vom Präsidenten zu erlassende Hausordnung wird dann in der jeweils geltenden Fassung eine Anlage zur Geschäftsordnung. Es wird also Anlagen zur Geschäftsordnung geben, die das Parlament beschließen muss, wie etwa die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten, und Anlagen, die das Parlament nicht beschließt, wie etwa die Hausordnung.

Eine Änderung hat sich hinsichtlich der Grundsätze für die Behandlung von Eingaben an den Landtag ergeben. Bisher war in der Geschäftsordnung die Regelung, dass der Petitionsausschuss sich selbst diese Grundsätze gibt. Künftig werden die Grundsätze vom Landtag beschlossen. So sieht es Paragraph 67 der neuen Geschäftsordnung vor. Inhaltlich bedeutet aber auch dies nichts Neues, denn auch bisher hat der Landtag als Ganzes über die Grundlagen des Petitionsverfahrens beschlossen und nicht nur der Petitionsausschuss.

Es gab in diesem Zusammenhang auch Reformvorschläge zur Arbeit des Petitionsausschusses, die wir nicht aufgegriffen haben. Wir wissen um bestehende Schwierigkeiten des Petitionsausschusses, auch hinsichtlich der personellen Unterstützung seiner Arbeit. Wir sind aber zu der Auffassung gelangt, dass die Reform der Arbeit des Petitionsausschusses einer grundlegenden Erörterung unterzogen werden muss, die im Rahmen einer solchen Geschäftsordnungsreform nicht zu leisten ist.

Meine Damen und Herren! Nicht alle Wünsche und Vorstellungen konnten in die neue Geschäftsordnung integriert werden. So gab es Überlegungen, Ausschussberatungen künftig generell öffentlich durchzuführen, einzelnen Institutionen und Funktionsträgern besondere Rederechte einzuräumen oder an der Zusammensetzung des Ältestenrates etwas zu ändern. Hierauf haben wir uns nicht einigen können oder es ging auch nicht aus rechtlichen Gründen. So macht unsere Landesverfassung eindeutige Vorgaben darüber, dass Ausschussberatungen grundsätzlich nicht öffentlich sind, oder die Rederechte sind verfassungsrechtlich abschließend normiert. Auch die Zusammensetzung des Ältestenrates ist im Grundsatz in unserer Landesverfassung festgelegt. Manchmal habe ich das bedauert. Ich hätte es zum Bespiel für besser gefunden, wenn das Parlament in seiner Geschäftsordnung frei hätte regeln können, ob Bürger an Ausschusssitzungen teilnehmen können. Wir haben aber bei den

Vorberatungen sehr schnell das Einvernehmen erzielt, dass wir bei dieser Parlamentsreform nicht an eine Überarbeitung der Verfassung gehen wollen.

Wir haben auch nicht alle Wünsche berücksichtigt, die von Dritter Seite an uns herangetragen wurden. So findet sich keine Regelung darüber, in welcher Form der Landesrechnungshof an Ausschussberatungen beteiligt wird und ob dem Präsidenten des Landesrechnungshofs in Ausschüssen das Wort erteilt werden kann. Wir haben von solchen Regelungen in der Geschäftsordnung Abstand genommen, weil die Geschäftsordnung als parlamentarisches Binnenrecht auch in erster Linie die Binnenbeziehungen festlegen sollte. In der Praxis wird dies, denke ich, auch keine Rolle spielen. Wer den Präsidenten des Landesrechnungshofes kennt, der weiß, dass er sich im Parlament auch Gehör zu verschaffen weiß,

(Beifall Götz Kreuzer, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

unabhängig davon, ob ihm dieses Recht ausdrücklich in der Geschäftsordnung eingeräumt wird.

Die Reform der Parlamentsarbeit ist ein ständiger Prozess. Es wird keinen Zeitpunkt geben, in dem wir nicht an der Verbesserung der Organisation der Parlamentarischen Arbeit, der Verbesserung der Darstellung und Transparenz politischer Beratungs- und Entscheidungsprozesse arbeiten. Wir werden uns also auch künftig mit Fragen der Parlamentsreform beschäftigen. Die Geschäftsordnung muss sich jetzt in der Praxis bewähren. Wir dürfen sicher nicht den Fehler machen, die Geschäftsordnung als etwas Statisches zu betrachten, das keiner Veränderung unterzogen werden darf. Nach meiner Auffassung sollte in der nächsten Legislatur überlegt werden, ob die in der Verfassung festgelegten Parlamentsorganisationsnormen einer Überarbeitung unterzogen werden sollten. Das kann ganz sicher nur im Einvernehmen aller Fraktionen erfolgen.

Die jetzt erarbeitete Geschäftsordnung ist nach meiner Auffassung ein gutes Regelwerk für unsere parlamentarische Arbeit. Ich hoffe, dass sie sich in unserer Arbeit bewährt und wir den Streit in der Sache künftig in diesem Parlament für unsere Bürger nachvollziehbar führen können.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich das Klima, in dem die Beratungen zur Reform der Geschäftsordnung erfolgt sind, herausheben. Alles, was Ihnen heute vorgeschlagen wird, ist einvernehmlich zwischen allen drei Fraktionen erarbeitet und abgestimmt worden. Ich halte das in Zeiten heftiger politischer Kontroversen für besonders beachtenswert. Die Abläufe im Parlament, die Geschäftsgrundordnung unserer parlamentarischen Arbeit stehen außer Streit. Sie sind die Basis für das Ringen um politische Ziele, das Ringen um den besseren politischen Weg. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal an die Bürger unseres Landes: Dieses Parlament ist sich über die demokratischen Spielregeln einig. Gestritten wird in der Sache. Das ist jetzt unsere Aufgabe. Das geschieht auch nicht im Selbstlauf. Wir bestimmen alle zusammen den Stil unseres Parlamentes.