Sigrid Keler

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! An der Norddeutschen Landesbank oder kurz gesagt Nord/LB sind die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit den jeweiligen Sparkassenverbänden beteiligt. Die Regeln, nach denen sich die Nord/LB im Innenund Außenverhältnis zu richten hat, werden durch Staatsverträge festgelegt und haben Gesetzescharakter. In den aktuellen Staatsverträgen befinden sich Regelungen über die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast. Danach sind die drei Länder und die jeweiligen Sparkassenverbände verpflichtet, die für den Betrieb der Bank notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Diese Regelungen wurden von der EU als wettbewerbswidrige Beihilfen eingestuft. Es handelt sich hier um die gleiche Problematik, die auch dem kürzlich verabschiedeten Sparkassengesetz zugrunde lag. Auch heute geht es darum, die besagten Regelungen so durch den Staatsvertrag zu modifizieren, wie es in den Verhandlungen mit der EU vereinbart wurde.
Das Problem der Umsetzung des Verhandlungsergebnisses mit der EU ist nicht inhaltlicher Art, sondern der sehr enge Zeithorizont. Bis zum 31. Mai 2002 musste der Staatsvertrag, der erst in der Woche zuvor unterzeichnet wurde, dem Landtag zugeleitet werden. Darüber hinaus müssen alle zur Umsetzung notwendigen rechtlichen Maßnahmen bis spätestens zum 31. Dezember 2002 durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Parlamente der drei vertragsschließenden Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen und die Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2002 hinterlegt werden müssen. Bei Nichteinhaltung der von der Kommission gesetzten Frist würden die Gewährträgerhaftung und
Anstaltslast ab dem 1. Januar 2003 als Neubeihilfe gewertet. Für die Nord/LB hätte das weitreichende negative Folgen, an denen auch das Land Mecklenburg-Vorpommern kein Interesse haben kann. Für Kredite, die die Nord/LB bei anderen Banken aufnimmt, müsste sie höhere Zinsen zahlen. Die Erträge der Nord/LB würden demzufolge zurückgehen. Hier entstände ein echter Wettbewerbsnachteil in einem immer enger werdenden Markt.
Aus diesem Grunde möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie eine Verabschiedung des Staatsvertrages noch vor der Sommerpause ermöglicht haben. Ich bitte um Überweisung in den Finanzausschuss, damit wir heute Abend darüber noch im Einzelnen beraten können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes mag Ihnen auf den ersten Blick lediglich als redaktionelle Klarstellung erscheinen und die Frage aufwerfen, ob eigens hierzu eine Novellierung des Landesreisekostengesetzes notwendig sei. Auf den zweiten Blick ist jedoch festzustellen, dass mit dem Gesetzentwurf inhaltliche Unstimmigkeiten zwischen Landesreisekostengesetz und Einkommenssteuerrecht beseitigt werden sollen. Damit wird einerseits eine verwaltungsaufwendige Versteuerung von Kleinbeträgen unter 7 Euro vermieden. Die damit verbundene Zahlung von marginalen Sozialversicherungsbeiträgen entfällt ebenfalls. Andererseits sollen die dienstreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch keiner Mehrfachbelastung bei der Bemessung der Reisekostenvergütung ausgesetzt sein, die ihnen durch eine solche Versteuerung von Kleinbeträgen entstehen würde.
Aus diesem Grunde haben wir in der Vergangenheit versucht, die hier zugrunde liegende Versteuerungsfrage unterhalb einer Gesetzesänderung auf dem Weg erläuternder Verwaltungsvorschriften zu regeln. Diese Lösung hat sich jedoch als nicht tragfähig erwiesen und eine Nachversteuerung notwendig gemacht. Damit jetzt und zukünftig diese Versteuerungspflicht von Kleinbeträgen bei der Zahlung von Reisekostenvergütungen entfällt, sollen die reisekostenrechtlichen beziehungsweise steuerrechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden.
Den kommunalen Landesverbänden und den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften wurde in den vergangenen Wochen Gelegenheit gegeben, zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Dabei wurde die Zielsetzung der von uns ins Auge gefassten Änderung einhellig begrüßt. Redaktionelle Anregungen haben wir berücksichtigt.
Um den mit einer sonst notwendigen Nachversteuerung verbundenen Verwaltungsaufwand und die Mehrfachbelastung für die Dienstreisenden zu vermeiden, sollte noch für dieses Jahr eine Neuregelung der Harmonisierung erfolgen. Ich bitte Sie daher um Überweisung in den Finanzausschuss und ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Zustimmung, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Riemann, der Antrag kommt von der CDU-Fraktion und wenn ich mir Ihre Reihen ansehe, dann stelle ich fest, dass bei Ihnen wahrscheinlich am wenigsten Interesse an Finanz- und Haushaltspolitik besteht. Das mal vorneweg.
Und als Zweites, Herr Riemann, die Steuerquote, die volkswirtschaftliche, hat sich auch geändert mit der neuen Steuerschätzung. Die liegt nicht mehr bei 22,5, sondern sie liegt jetzt bei 21,38 Prozent, und sie lag 1998 bei über 24 Prozent. Also das, was in den letzten Jahren geleistet worden ist, ist deutlich zu spüren. Und wenn Sie immer behaupten, das merkt keiner im Portemonnaie, dann kann ich nur sagen, das stimmt nicht. Wenn Sie mit den Menschen reden und sie direkt darauf ansprechen, dann werden die Ihnen auch sagen, natürlich haben wir mehr im Portemonnaie.
Das stimmt ja auch nicht, Herr Riemann.
Diese gefühlte Teuerungsrate, wir haben uns das vorhin mal angesehen, auch das ist nicht ganz richtig. Und hier nur mal zur Information: Das Steueraufkommen bei der Umsatzsteuer im Land ist um 7,3 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gestiegen.
Also ist hier durchaus etwas, was in der Wahrnehmung anders funktioniert, als es in der Wirklichkeit ist.
Aber lassen Sie mich doch jetzt zu Ihrem Antrag kommen, um den es ja geht. Ihnen liegt bereits auf Drucksache 3/2948 der Bericht der Landesregierung zur Maisteuerschätzung 2002 vor. Und jetzt möchte ich ein paar kurze Bemerkungen dazu machen.
In meiner nunmehr gut sechsjährigen Amtszeit als Finanzministerin habe ich es regelmäßig erlebt, dass die neuen Steuerschätzungen immer schlechter als die vorhergehenden waren. Das gilt auch für die Steuerschätzungen der Jahre 1996, 1997, 1998, in denen Bundesfinanzminister Theo Waigel und die Politik der CDU dafür verantwortlich waren. Es hat uns jedes Mal Kopfzerbrechen gekostet, die Mindereinnahmen abzufangen, und so ist es auch dieses Mal.
In 2002 ist für Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 115 Millionen Euro Steuermindereinnahmen zu rechnen. Dies wirkt in den nächsten Jahren als Basiseffekt mit jeweils über 100 Millionen fort, auch das ist nichts Neues. Das haben wir bisher auch immer so erlebt. Allerdings hat uns alle das Ausmaß der Mindereinnahmen bei der Körperschaftssteuer überrascht. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Reform der Körperschaftssteuer, die unabweisbar war, um ausländische Investoren anzulocken.
Es handelt sich im Übrigen um vorgezogene Effekte, die sich später wieder ausgleichen werden. So hoffen wir es alle.
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich 2002 auf 5 Millionen Euro Ausfälle einstellen. In dieser Situation wirkt sich die Mindestgarantie für die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als stabilisierender Faktor aus.
Meine Damen und Herren, die Steuerschätzung ist vor dem Hintergrund der ungünstigen Ausgangsbasis für das Jahr 2001 und der sich deutlich aufhellenden Wirtschaftsentwicklung zu sehen. Deutschland steht am Beginn eines Wirtschaftsaufschwungs, die aktuellen Meldungen bestätigen dies. Das IFO-Institut erklärt in dieser Woche: „Der Aufschwung ist unterwegs, das Wachstum wird sich in der zweiten Jahreshälfte beschleunigen.“ Alle gehen davon aus, dass sich der Aufschwung im kommenden Jahr und in den nächsten Jahren fortsetzen wird.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung kommen für uns nicht unerwartet. Deshalb hat sich die Landesregierung frühzeitig mit diesen Problemen befasst. Bereits im März haben wir uns auf entsprechende Maßnahmen verständigt. Der am 26. März 2002 ausgesprochene Einstellungsstopp wird Minderausgaben von rund 5 Million e n Euro erbringen. Das Finanzministerium wird weitere 10 Millionen Euro Minderausgaben im weiteren Verlauf des Jahres erwirtschaften. Der zusätzliche Abruf von EU-Einnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro
für in 2001 bereits geleistete Ausgaben kann die dann noch verbleibende Einnahmelücke schließen. Mit dem Eingang der Gelder ist in Kürze zu rechnen.
Herr Riemann, ich weiß gar nicht, was Sie sich darüber mokieren oder aufregen. Schauen Sie sich mal die vorangegangenen Jahre an! Und hier haben wir etwas, …
Wenn wir es vorher angenommen hätten, Herr Riemann, dann hätten wir die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2001 abgesenkt. Und das ist ein Ausgleich …
Ach, Herr Riemann! Sie reden immer, wie es Ihnen gerade ins Zeug passt.
Am liebsten würden Sie nämlich dieses Geld für zusätzliche Ausgaben verwenden.
Das kennen wir doch bei Ihnen.
Weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen sind aus heutiger Sicht für uns nicht erforderlich. Von der Landesregierung wird ein Nachtrag zum Haushaltsplan des Jahres 2002 nicht in Betracht gezogen.
Wir befinden uns damit durchaus im Einklang mit den anderen Bundesländern. Nach einer Umfrage in dieser Woche zieht lediglich Sachsen-Anhalt einen Nachtrag in Erwägung. Das hängt aber mit den Folgen der kürzlich zurückliegenden Landtagswahl zusammen. Die Mehrzahl der anderen Länder beabsichtigt, die Mindereinnahmen so wie wir durch restriktiven Haushaltsvollzug, insbesondere durch Haushaltssperren auszugleichen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz was zur Steuerreform sagen. Die beiden großen Parteien in der Bundesrepublik sind sich mit vielen anderen darin einig, dass die Steuerlast bei uns zu hoch war. Über die Notwendigkeit der Steuerreform gab es keine zwei Meinungen. Der Streit besteht bis heute in der Frage, wie die Steuerpolitik konkret ausgestaltet werden soll und ob die Steuerentlastungen richtig bemessen sind oder noch verstärkt werden können.
Die Bundesregierung aus SPD und Grünen hat bei ihren Reformschritten Augenmaß bewiesen. Wären nämlich im Zuge der Steuerreform 2000 alle Vorschläge von Union und FDP aufgegriffen worden, hätten wir es heute mit weit schlimmeren Einnahmeverlusten zu tun. Das will die Berliner Opposition zwar heute vergessen machen und setzt dabei auf kollektiven Gedächtnisschwund, doch das werden wir nicht durchgehen lassen. Man muss eben wissen, was man will. Über dieses Stadium der Selbstfindung ist die CDU bis heute nicht hinweggekommen. Fachleute fragen sich verunsichert: Quo vadis, CDU? Herr Riemann, weil Sie gestern gesagt haben, in der DDR hat keiner Latein gelernt. Ich denke, quo vadis brauche ich …
Quo vadis, glaube ich, …
Also ich habe zum Beispiel Latein gehabt und ich habe es nicht gebraucht.
Also dann haben Sie irgendwo anders gesessen.
Ich persönlich kann trotz großen Bemühens nicht erkennen, was die CDU steuerpolitisch verändern will. Zunächst wollte sie die Ökosteuer abschaffen. Diese Entscheidung hielt aber nur knapp einen Monat und wurde ersetzt durch den Beschluss, die Ökosteuer beizubehalten.
Die Verfallzeit des Beschlusses, ein Familiengeld einzuführen, das das heutige Kindergeld bei weitem übersteigen sollte, war sogar noch kürzer.
Der neueste Slogan von Herrn Stoiber „Der Spitzensteuersatz muss unter 40 Prozent“ wurde von seinem Kompetenzteamkollegen Lothar Späth als unrealistisch kassiert.
Dieses Hin und Her beweist zwei Dinge, meine Damen und Herren: Erstens ist die Steuerpolitik der Bundesregierung ohne ernsthafte Alternative und zweitens macht sich ein Kompetenzteam bezahlt, auch wenn es nur die
Inkompetenz des Kanzlerkandidaten Stoiber unter Beweis stellt. – Das war’s.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mal versuchen, ein paar von den Dingen wieder gerade zu rücken, weil das so nicht im Raum stehen bleiben kann.
Fangen wir mal an beim Einwohnerrückgang. Wir planen das jedes Jahr mit ein.
Und das ist vielleicht einer der Gründe, warum unsere Haushaltsansätze dann immer relativ genau sind.
Herr Riemann, Sie werden jetzt langsam unverschämt und Sie sind in diesen Äußerungen regelrecht blöd.
Ich nehme den Ordnungsruf jetzt gern in Anspruch. Wissen Sie, es reicht langsam.
Ich nehme das gern in Kauf, ja, weil es einfach mal Not tut.
Einwohnerrückgänge haben wir all die Jahre gehabt und all die Jahre, auch in Ihrer Zeit, waren Einwohnerrückgänge bei den Steuereinnahmen dann zu berücksichtigen gewesen. Und wir machen es schon immer prophylaktisch, ganz einfach weil wir uns nicht von den Ergebnissen überraschen lassen wollen. In Sachsen und Thüringen sind die Relationen in den Einwohnerrückgängen genauso hoch und auch dort wird das berücksichtigt. Gucken Sie sich das doch mal an!
Herr Riemann, die haben in Sachsen geringfügig weniger Arbeitslose und in Thüringen, das wissen Sie doch auch, woran das liegt. In Sachsen ist es nur noch marginal,
was die weniger an Arbeitslosen haben. Also Sie können doch jetzt nicht …
Herr Riemann, lassen Sie mich zufrieden mit Ihren blöden Äußerungen!
Das Zweite ist …
Ja. Aber ich würde vorschlagen, Herr Riemann macht das auch mal.
Das Zweite ist Personal- und Einstellungsstopp. Wir haben ganz bewusst jetzt per Anfang April einen Einstellungsstopp verhängt. Das fällt den Ressorts schwer und da sind auch durchaus Einschnitte zu verzeichnen. Und diese Einsparungen, die wir da haben, sind zusätzlich. Das hatten wir nicht vorher schon irgendwie eingeplant, sondern das müssen die Ressorts zusätzlich erbringen. Und das ist nicht irgendwie etwas, Herr Riemann, was Sie sich auf Ihre Fahnen schreiben können.
Gucken Sie sich doch jetzt mal an per 30.04., wie wir dastehen im Verhältnis zur Planung,
und dann werden Sie sehen, dass wir sehr zeitnah geplant haben!
Ich wünschte mir, Sie hätten Recht in der Frage.
Das Schönste aber, was Sie hier immer wieder darstellen, Herr Riemann, ist Ihre Aussage, dass Sie für den Mittelstand eintreten und dass Sie hier für die kleinen Leute eintreten,
obwohl es bei Ihren Steuervorschlägen eindeutig nur darum geht, den Spitzensteuersatz abzusenken.
Herr Riemann, wer zahlt denn hier im Land diesen Spitzensteuersatz und für wen kämpfen Sie hier eigentlich? Das ist doch die Frage.
Ja, für die kleinen Leute, die der Spitzensteuersatz von 40 Prozent und darüber interessiert.
Herr Riemann, da wird es eigentlich ganz deutlich, für wen Sie hier eintreten. Nicht für die kleinen Leute, sondern für die Besserverdienenden. Ganz eindeutig!
Nein, wir bringen gar nichts durcheinander.
So, und jetzt noch eine Sache,
weil Sie mich noch mal falsch interpretieren wollten.
Das Steueraufkommen im Land bei der Umsatzsteuer beträgt per 30.04. plus 7,3 Prozent, Herr Riemann.
Entschuldigung, Herr Riemann, Sie müssen sich mal ansehen, wie jetzt die Inflationsrate berechnet wird.
Und Sie dürfen sich jetzt nicht von der DIW-Berechnung irritieren lassen. Bei der DIW-Berechnung geht es einzig und allein um die Lebensmittel. Und die Lebensmittel sind im Warenkorb mit 11 Prozent beteiligt. Und dort gibt es ein Plus von 14 Prozent.
Also bitte, Sie können doch jetzt nicht die offiziellen Rechnungen für die Inflationsrate anzweifeln! Wer das tut, der zweifelt letzten Endes alles an.
Ja, heute sind die neuen Zahlen genannt worden. Ich habe sie ja auch gelesen.
Also Umsatzsteueraufkommen im Land plus 7,3 Prozent – und das ist ein Zeichen, dass es hier also durchaus auch im Bereich des Umsatzes wieder Erhöhungen gegeben hat, denn wenn mehr Steuern gezahlt werden, dann muss auch ein höheres Aufkommen da sein.
Ganz einfach! So ist die Rechnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht noch mal zur Klarstellung. Wir haben über 1 Milliarde DM in den letzten zehn Jahren in Alten- und Pflegeheime investiert und der Solidarpakt II läuft nach 2005 weiter. Wir werden auch in den Jahren weiterhin Geld zur Verfügung haben, um da zu investieren. Wer jetzt von dieser Stelle aus irgendwie etwas anderes verbreiten will, der macht hier ganz bewusst Angst und Panik.
Und, Herr Albrecht, ich habe es Ihnen schon mal gesagt: Sie sollten sich vielleicht doch erst mal ein bisschen mehr informieren und sich dann hier vorn hinstellen und reden
und hier nicht ein solches Kauderwelsch zum Besten geben.
Es ist eigentlich unerträglich, was Sie hier anbieten.
Also ich formuliere hier noch mal ganz deutlich: Wir werden auch in den nächsten Jahren gerade im Altenund Pflegeheimbereich und auch im Krankenhausbereich weiter investieren können, weil der Solidarpakt II uns dazu die Möglichkeit gibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Fußball-Weltmeisterschaft ist neben den Olympischen Spielen das wichtigste Sport- und Medienereignis weltweit. Eine Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land ist darum von herausragender politischer, kultureller und volkswirtschaftlicher Bedeutung
für die Bundesrepublik und ihre Länder.
2006 bietet sich für Deutschland also eine willkommene Gelegenheit, sich in der Weltöffentlichkeit als sympathischer und leistungsfähiger Gastgeber zu präsentieren.
Ich hoffe, das sage ich jetzt mal außerhalb des Protokolls, dass dann die Mannschaft wieder so ist, dass man mit Freuden zusieht.
Die Fußballmannschaft der Bundesrepublik, Herr Baunach.
Aber, meine Herren, jetzt wird es spannend. Um eine solche umfassende Präsentation zu ermöglichen, beauftragten die Ministerpräsidenten der Länder am 25. Oktober vorigen Jahres ihre Finanzminister, Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 aufzuzeigen. Sie können sich vorstellen, wie freudig wir diesen Auftrag angenommen haben. Dazu wurde jetzt ein Staatsvertrag erarbeitet, der am 8. März von der Ministerpräsidentenkonferenz gebilligt wurde und der am 13. Juni unterzeichnet werden soll.
In diesem Staatsvertrag verpflichten sich die Länder, bereits frühzeitig die nötigen Mittel für die gemeinnützigen Zwecke im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bereitzustellen. Als gemeinnützige Zwecke gelten zum Beispiel die Förderung von Fußballtalenten, Familiensporttagen, kulturellen Rahmenprogrammen, völkerverbindenden Projekten und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports. Das heißt, die Gelder, die da zusammenkommen, werden für diese Zwecke auch in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Schon für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972 in München und der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 wurden für solche Zwecke Mittel bereitgestellt, damals durch die Lotterie „Glücksspirale“, die es bekanntlich bis heute gibt.
Im Gegensatz zur „Glücksspirale“, deren Zweckerträge heute dem Deutschen Sportbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie in Mecklenburg-Vorpommern zu einem kleinen Teil den Kirchen für den Denkmalschutz zur Verfügung stellt werden, soll diesmal jedoch keine neue Lotterie oder Wette eingeführt werden. Vielmehr sollen die benötigten Gelder aus den bereits bestehenden Oddset-Sportwetten zusätzlich erwirtschaft werden. Das bestehende Angebot an Sport- und anderen Wetten soll nicht weiter ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Mitteln für die Weltmeisterschaft 2006 aus den Oddset-Sportwetten im Staatsvertrag eindeutig bis 2006 befristet.
Voraussetzung für die Auszahlung ist außerdem, dass die Oddset-Sportwetten ihr Ergebnis vom Veranstaltungsjahr 2000 überschreiten. Von den errechneten Überschüssen sollen zwölf Prozent für die gemeinnützigen Rahmenprogramme der Fußball-Weltmeisterschaft abgezweigt werden, was im Übrigen auch bedeutet – und da muss ich hier noch mal eindeutig drauf hinweisen –, dass den Spielern der Oddset-Sportwetten nicht ein einziger Euro von ihren Gewinnen abgezogen wird. Außerdem soll auf eine ausgewogene regionale Verteilung dieser Gelder nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel strikt geachtet werden.
Auf der Grundlage der Berechnungen unserer Lottogesellschaft werden sich für Mecklenburg-Vorpommern von 2002 bis 2006 Zahlungen an den DFB in Höhe von etwa 384.000 Euro ergeben, also insgesamt für die fünf Jahre.
Meine Damen und Herren Landtagsabgeordneten! In Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der Landtagswahlen im September der Zeitplan bis zum In-Kraft-Treten des Staatsvertrages eng bemessen ist, bitte ich Sie, dem vorgelegten Entwurf nach konstruktiver Beratung im Finanz- und im Sozialausschuss zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Frau Schnoor, ich habe den großen Vorteil, dass meine Kinder hier in Kindertagesstätten der DDR gegangen sind und ich da gute Erfahrungen mit den Erzieherinnen gemacht habe.
Ich finde es nicht gut, wenn jemand, der erst seit 1991 hier im Land ist,
oder ‘92, noch ein Tick schlechter,
über diese Einrichtungen und vor allen Dingen über die Mitarbeiterinnen, die in diesen Einrichtungen gearbeitet haben, schlecht redet.
Ja, ja, ja, ja. Der Unterton war drin.
Und jetzt komme ich gleich zu Ihnen, lieber Herr Albrecht. Was Sie in Ihrem Antrag gesagt haben, da habe ich entnommen, dass Sie erstens null Ahnung zu dem Thema haben,
dass Sie zweitens nur heiße Luft geredet haben,
dass keine konkreten Anträge kamen.
Lassen Sie mich doch ein Stück dazu was sagen. Das Kindertagesstättengesetz hier in unserem Land hat immer emotional sehr hohe Wogen geschlagen. Ich weiß, das ist auch in anderen neuen Bundesländern so. Und das Schlimmste, was mir bisher begegnet ist, ist das, was in Brandenburg passiert ist, dass nämlich, als die Landesregierung diese Mittel ein Stück reduziert hat, eine Mutter gesagt hat, wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich mein Kind nicht zur Welt gebracht. Und da muss ich Ihnen sagen, das ist eigentlich eine ganz schlimme Entwicklung, wenn wir bei dem Thema Kinder nur noch vordergründig über das Geld reden.
Ich komme aus einem kinderreichen Haushalt. Wir waren sechs Kinder und ich bin ja noch ein Kriegskind. Und ich weiß, was meine Eltern für uns geleistet haben. Und die haben nie übers Geld geredet. Das nur mal so vorweg!
Wer hat denn eigentlich diese unglücksseligen Regelkosten hier ins Spiel gebracht? Das war Frau Schnoor,
Frau Schnoor mit ihrem – für meine Begriffe – damals regelrecht unglücklichen Gesetzesentwurf, der dann in die große Koalition eingegangen ist und leider nicht mehr richtig zu reparieren war. Erinnern wir uns doch daran: 30 Prozent Land, 30 Prozent Eltern und 40 Prozent die Kommunen, Kreis und Gemeinde. Mit dieser Regelung haben wir nämlich eins erreicht: dass, wenn es gesetzesfest sein soll, die Regelkosten so aufgestellt werden müssen, dass wir nicht nur gegenüber den Trägern gerichtsfest sind, sondern auch gegenüber den Eltern. Und das scheint mir bei Ihnen irgendwie ganz wegzufallen. Da sollten Sie sich mal damit beschäftigen, welche Konsequenzen das nämlich hätte, wenn wir auf einmal Regelkosten wesentlich überhöhen würden. Dann könnten nämlich Eltern sagen, wieso, das wird doch meinem Kind gar nicht geboten.
Und jetzt will ich Ihnen mal sagen, wie denn eigentlich unsere Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden: 89 Prozent gehen in den Kindergarten, 32 Prozent in die Krippe und 42 Prozent in den Hort. Das ist ein Standortvorteil gegenüber allen alten Bundesländern. So sollten wir mal herangehen!
Für die Qualitätssicherung tun wir eine ganze Menge und ich erwarte auch, dass von den Trägern eine ganze Menge getan wird. Und ich habe ja jetzt sowohl mit der Diakonie als auch mit der Caritas ein ausgiebiges Gespräch gehabt.
Das haben sie auch getan.
Herr Albrecht, ich habe nicht nur mit denen hier unten gesprochen, sondern ich habe die Vertreter zu mir ins Haus eingeladen. Also, ich gehe diesen Dingen nicht aus dem Weg.
Und jetzt, wenn Sie sagen wollen, der Rotstift ist angesetzt worden – worüber reden wir hier eigentlich? Wir haben an Veränderungen in der Krippe minus 1 Euro pro Monat, im Kindergarten minus 0,17 Euro und im Hort plus 2,85 Euro.
Und jetzt will ich Ihnen noch sagen: Im Kindergarten haben wir einen so günstigen Relationsschlüssel zwischen 18 Kindern und 1,5 Erziehern. Dann, glaube ich, ist es auch möglich, tatsächlich Bildungspolitik zu machen.
Und lassen Sie mich noch eins sagen: Wir haben ja gleich den nächsten Tagesordnungspunkt und da kommen Sie ja und sagen, bitte schön, wir wollen in den konsumtiven Ausgaben zurückgehen, weil wir in den investiven Ausgaben nach oben gehen wollen.
Ich höre ja sehr aufmerksam zu: beim Sport nicht, bei den Kindertagesstätten nicht,
bei den kommunalen Finanzen nicht und überall wollen Sie noch was oben drauflegen. Aber gleichzeitig wollen Sie die konsumtiven Ausgaben senken.
Also Ihre komischen Reaktionen, die müssen Sie schon mal den Leuten erklären.
Nur noch fürs Protokoll: 1998 haben wir 66,1 Millionen Euro ausgegeben und im Jahr 2002 werden wir aller Voraussicht nach 72,5 Millionen Euro ausgeben,
weil die Fallzahlen gestiegen sind. Wir geben also …
Gott sei Dank! Aber wir haben eine sehr hohe Auslastung.
Und gehen Sie doch mal und gucken Sie sich in Schleswig-Holstein an, was da die Eltern bekommen!
Und hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, sage ich,
mit diesem Geld ist eine durchschnittliche Auskömmlichkeit gesichert.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Nolte, bevor ich das vergesse, vorweg: Die Finanzplanungsratdokumente sind immer öffentlich, die können Sie sich jederzeit abrufen, aber ich bringe Sie Ihnen auch gern aus Berlin mit. Das ist überhaupt kein Problem.
„Gesamtstaatliches Defizit abbauen – Schuldzuweisungen beenden“, so lautet die Überschrift über dem CDUAntrag, den wir heute hier behandeln. Es sollte Sie eigentlich nicht überraschen, meine Damen und Herren von der CDU, mit beiden Teilen dieses Mottos kann ich sehr gut leben. Der Defizitabbau für den Haushalt unseres Landes stand von Anfang an im Zentrum meines politischen Handelns. Dabei haben wir in den letzten sechs Jahren gute Fortschritte gemacht. Im Jahr 2001 betrug die Nettokreditaufnahme mit 331,6 Millionen Euro nur noch knapp ein Drittel dessen, was wir im Jahre 1996 mit 1.045 Millionen Euro verkraften mussten. Und diesen Kurs werden wir fortsetzen, und zwar nicht deshalb, weil uns irgendjemand dazu
auffordert hat oder weil wir dafür einen Stabilitätspakt brauchen. Treibendes Motiv für den Abbau von Defizit und Nettokreditaufnahme ist vielmehr die Reduzierung der Zinslasten und damit die nötige Vorsorge für die Zukunft unserer Kinder.
Auch der zweite Teil des Mottos, „Schuldzuweisungen beenden“, geht in Ordnung. Schuldzuweisungen bringen uns nicht voran. Wichtig ist vielmehr aktives Handeln. Mich wundert nur, dass diese Auffassung gerade von Ihnen vertreten wird, meine Damen und Herren von der CDU, denn abgesehen von Schuldzuweisungen haben Sie in dieser Legislaturperiode noch nicht viel zu bieten gehabt. Die Überschrift Ihres Antrages kann ich also unterstützen, aber außer der Überschrift ist in Ihrem Antrag so gut wie gar nichts richtig. Exemplarisch will ich hier nur Folgendes erwähnen: Die Behauptung, die Steuerreform begünstige einseitig Kapitalgesellschaften, ist falsch.
Ich glaube, da haben viele von Ihnen immer so im Auge und im Gesichtsfeld, Kapitalgesellschaften, das sind nur große Nebenaktiengesellschaften. Es gehören auch GmbHs dazu und die sind in Mecklenburg-Vorpommern häufig kleine und mittlere Unternehmen. Sie gehören genauso zu den Gewinnern der Steuerreform wie die Personengesellschaften, denn die Einkommenssteuersätze, die für diese Unternehmen gelten,
sind schon im Jahr 2001 abgeschmolzen und werden bis 2005 noch deutlich abgeschmolzen werden. Das Volumen der Steuerrechtsänderung steigt allein für den Mittelstand bis 2005 auf jährlich 11,8 Milliarden Euro an.
Die privaten Haushalte werden durch die Anhebung des Grundfreibetrages und der Tarifänderung um 16,4 Milliarden Euro, die Großunternehmen dagegen nur um 3,6 Milliarden Euro entlastet.
Diese positive Wirkung der Steuerreform auf den Mittelstand war einer der wesentlichen Gründe für die Landesregierung, der Steuerreform im Bundesrat zuzustimmen.
Eine weitere Wahrheit der Steuerreform, nämlich die vollständige Entlastung der Personenunternehmen von der Gewerbesteuer, verdrängen Sie offenbar völlig.
Aus meiner Sicht …
Der Personengesellschaften, Herr Riemann, ich glaube, jetzt verwechseln Sie wieder was.
Aus meiner Sicht sind das Rahmenbedingungen, die für unsere heimische Wirtschaft notwendig, aber insgesamt
auch komfortabel sind. Vor diesen Realitäten verschließen Sie nach wie vor die Augen, wohl nicht zuletzt, um nach wie vor die Mär von der Benachteiligung des Mittelstandes unters Volk zu bringen, wie es Ihr frisch angeheuerter wirtschaftspolitischer Sprecher Matthias Stinnes erst kürzlich wieder versucht hat.
Die Ausfälle bei der Körperschaftssteuer und teilweise bei der Gewerbesteuer haben dagegen vielfältige Ursachen. Ich will sie jetzt mal nennen:
1. Ausfälle von etwa 8 Milliarden Euro resultieren aus der Tarifabsenkung für Gewinne, in der Regel von 40 Prozent auf einheitlich 25 Prozent. Damit haben wir eine Angleichung an das internationale Niveau vorgenommen, mit der die Attraktivität für künftige Investitionen deutlich verbessert wird. Das war gewollt.
2. Gewollt war auch, wenn auch nicht so schnell, dass bei der Ausschüttung von bereits versteuerten Gewinnen die Körperschaftssteuer zurückgeholt werden kann. Der Gesetzgeber hat dafür eine Frist von 15 Jahren vorgesehen. Dass bereits im ersten Jahr ein überaus großer Teil dieser Gewinne ausgeschüttet wurde, war nicht zu erwarten. Das Verhalten der Steuerpflichtigen lässt sich eben nicht bis ins Letzte vorhersehen. Im Übrigen muss für diese ausgeschütteten Gewinne selbstverständlich Kapitalertragssteuer gezahlt werden und da haben wir ein Plus von 7,8 Milliarden Euro.
3. Das restliche Drittel – und jetzt kommen wir zu Ihren vielen Punkten – geht auf Steuerausfälle des Konjunkturrückgangs, auf die Abschreibung für UMTS-Lizenzen, die Zwangsarbeiterentschädigung oder auch zum Beispiel für die Rückstellung der Bayer AG wegen drohender Schadenersatzleistungen – ich sage das Stichwort „Lipobay“ – und für Stiftungen zurück.
Es spricht also viel dafür, dass sich schon in diesem Jahr das Aufkommen bei der Körperschaftssteuer wieder stabilisieren wird. Die Ergebnisse der ersten zwei Monate deuten auch darauf hin.
Die Auseinandersetzung mit Ihrer oberflächlichen Kritik an der Bundesregierung könnte ich beliebig fortsetzen, aber das würde aus meiner Sicht nur von den grundsätzlichen Fragen der künftigen Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa ablenken. Für derartige Profilierungsdebatten sind mir die Probleme zu ernst. Deshalb will ich hier die drei entscheidenden Problemkreise beim Abbau des gesamtstaatlichen Defizits noch einmal hervorheben:
Erstens. Der 1997 beschlossene europäische Stabilisierungs- und Wachstumspakt ist maßgeblich von dem damaligen Bundesfinanzminister Theo Waigel beeinflusst worden. Er hat in letzter Minute die Defizitkriterien in die Verhandlungen eingebracht. Ich erinnere noch einmal an diese Kriterien, die zum Eintritt ins Euro-Land berechtigten:
1. Das jährliche gesamtstaatliche Defizit durfte nicht mehr als drei Prozent des BIP betragen.
2. Die gesamte Schuldenlast durfte 60 Prozent des BIP nicht übersteigen.
3. Außerdem mussten Inflationsrate und Zinssteigerungsrate stabil sein.
Allen war klar, dass dies die Einstiegskriterien waren und dass auf Dauer kein Land an ausgeglichenen Haushalten vorbeikommen würde. In vielen europäischen Ländern ist das konsequenter umgesetzt worden als bei uns. Deutschland hat zwar die Kriterien eingebracht, aber 1997 und 1998 keine Anstrengungen unternommen, seine Schulden deutlich abzusenken.
Ja, wer war an der Regierung? Ich habe ja schon damals in der Finanzministerkonferenz gesessen und miterlebt, wie gestritten wurde. Damals ging es immer nur darum, wie mögliche Sanktionen zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt werden könnten.
Und jetzt, Herr Nolte, kommen wir zu dem fatalen Fehler, den Sie vorhin genannt haben: Ach, hätte er sich doch den Blauen Brief schicken lassen, dann wären wir jetzt nicht in der Zwangslage. Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass die Kommission den Blauen Brief geschickt hätte und anschließend keine Maßnahmen daran gehängt hätte, keine Konsequenzen. Gerade dadurch, dass das verhindert werden konnte, konnte es nämlich verlängert werden von 2002 auf 2004. Also, Sie müssen sich mit den Unterlagen ein Stück mehr beschäftigen.
Ich gebe Ihnen nachher gern dieses Papier, da können Sie nachlesen, wie das eigentlich vorgesehen war.
Heute geht es Bundesfinanzminister Eichel darum, die Defizite wieder zurückzuführen. Eichel will dauerhafte und strukturelle Verbesserungen in den Haushalten organisieren. Beispiele dafür sind die jetzt beginnende Reform der Gemeindefinanzen, der sozialen Sicherungssysteme, die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und die Reform des öffentlichen Dienstrechts. Das aktuelle Stabilitätsprogramm von Dezember 2001 enthält nämlich bereits das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Staatshaushaltes für 2002 als klare Verpflichtung. Und dann ist das jetzt noch mal bis 2004 verlängert worden. „Nahezu ausgeglichen“ bedeutet, dass maximal noch 13 Milliarden Euro Schulden gemacht werden dürfen. Nur damit wir auch mal die Größenordnung kennen.
Ich halte es deshalb für unverantwortlich, wenn die Opposition im Bund und im Land den Bundesfinanzminister mit Vorwürfen überschüttet, obwohl er sich in diesem Punkt in der Kontinuität mit der Zielsetzung befindet, die die vorige Bundesregierung in Brüssel initiiert hat.
Zweitens. Zu Recht erinnert der Bundesfinanzminister daran, dass die finanzpolitischen Ziele nur im Zusammenwirken aller beteiligten Ebenen erreicht werden können, also Bund, Länder, einschließlich Kommunen, plus Sozialversicherungssysteme.
Der Bund ist im Jahre 2001 seiner Verantwortung gerecht geworden, indem er sein Finanzierungsdefizit um 1 Milliarde Euro auf 23 Milliarden Euro abgesenkt hat. Bei den Ländern hingegen ist das Finanzierungsdefizit von 9,8 Milliarden im Jahr 2000 auf 26,5 Milliarden in 2001 gestiegen. Dafür mag es objektive Ursachen geben. Es ist
aber völlig richtig, dass am 21. März in einer Sondersitzung des Finanzplanungsrates über die Ursachen diskutiert und Konsequenzen gezogen werden. Das Beispiel unseres Landes zeigt, dass es auch anders geht.
Mecklenburg-Vorpommern hat von 2000 auf 2001 die laufenden Ausgaben nur um ein Prozent erhöht, und das, obwohl wir eine Reihe von unabweisbaren Mehrausgaben zu verkraften hatten, wie zum Beispiel Personalausgaben einschließlich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme,
der Zinsausgaben und der Sozialhilfeausgaben.
Drittens. Ein finanzpolitisch erfolgreicher Kurs setzt planmäßiges und zielgerichtetes Vorgehen voraus. Genau daran fehlt es der Opposition sowohl im Bund als auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Auf Bundesebene sind die Widersprüche, in die sich maßgebliche Politiker von CDU und CSU verwickelt haben, schon gar nicht mehr zu zählen. Mal fordert Herr Stoiber, den noch vorhandenen Verschuldensspielraum Deutschlands sobald als möglich bis zur 3-Prozent-Grenze auszunutzen, mal wird wiederum eine Verschärfung des Konsolidierungskurses gefordert, mal wird für den Osten ein 20-Milliarden-Euro-Sofortprogramm für die Infrastruktur gefordert,
obwohl immer bekannt war, dass dafür keine Spielräume im Bundeshaushalt vorhanden sind. Inzwischen hat das auch Herr Rehberg eingesehen. Anders als er jetzt behauptet, waren aber die 20 Milliarden auch vor einem Jahr nicht vorhanden,
es sei denn, sie wären durch zusätzliche Kredite finanziert worden. Damit wäre dann aber die 3-Prozent-Grenze mit Sicherheit gesprengt worden. Eingestehen mag Herr Rehberg seinen Fehler aber immer noch nicht. Jetzt behauptet er, dass die Politik der Bundesregierung keinen Spielraum für ein 20-Milliarden-Programm lasse, vor einem Jahr dagegen habe sich dieser Spielraum noch ergeben. Ja also, ich kann nur fragen: Wo denn?
Mal spricht Herr Rauen, immerhin stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, davon, dass er die Besteuerung großer Unternehmen wieder erhöhen wolle, einen Tag später verkündet Herr Merz, dass die Union sicher keine Steuererhöhungsvorschläge machen werde. Mal ist die Rede davon, dass die für die kommenden Jahre vorgesehenen Steuerentlastungen vorgezogen werden sollen, mal wird dieser Plan wieder aufgegeben. Aus diesen konzeptionslosen und widersprüchlichen Äußerungen kann ich nur das Fazit ziehen: Herr Stoiber sollte besser beraten werden. Herr Rehberg ist doch nun sein Ostbeauftragter.
Ich muss feststellen, dass er zu einer eigenen Meinung gegenüber Herrn Stoiber offenbar nicht so recht fähig ist. Das zeigt nicht zuletzt sein Verhalten beim Risikostrukturausgleich für die Krankenkassen,
wo er doch unverblümt Verständnis für die bayerische Interessenlage äußert, die Bedürfnisse der Versicherten in unserem Land dagegen völlig ignoriert.
Wem in unserem Land wollen Sie eigentlich erklären, Herr Rehberg, dass die Klage von Bayern richtig ist, wenn auch Sachsen und Thüringen dagegen ankämpfen?
Wenn ich mich den CDU-Positionen hier im Lande zuwende, werden die Dinge nicht besser. In dem Entwurf zum CDU-Wahlprogramm heißt es, dass auch die CDU die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sieht und die Neuverschuldung konsequent herunterfahren will, – und jetzt komme ich zur Beantwortung von Herrn Noltes Fragen –, gleichzeitig sollen aber die Investitionen nicht gekürzt werden. Das bedeutet, dass die CDU Einschnitte bei den konsumtiven Ausgaben vornehmen müsste.
Ach, die Luft, Herr Riemann! Ach, Herr Riemann! Sie haben sich doch den Abschluss 2001 angesehen.
Und da ist doch keine Luft mehr drin. Es wäre zu schön, um wahr zu sein. Glauben Sie nicht, dass ich die Luft viel eher rausgelassen hätte als Sie?!
Also, die CDU will bei den konsumtiven Ausgaben Einschnitte vornehmen. Diese Zielsetzung ist im Kern vollkommen richtig und entspricht auch der Politik der Landesregierung. Ich erinnere daran, dass wir mit dem derzeitigen Stellenplan allein im Jahr 2002 circa 1.600 Stellen einsparen und im Jahr 2003 circa 1.300 Stellen. Dadurch tragen wir zur Stabilisierung des laufenden Haushalts bei. Aufgrund unseres 5-prozentigen Stelleneinsparprogramms verteilen sich die kw-Vermerke über den gesamten Landeshaushalt.
Demgegenüber bekundet die CDU zwar verbal ihren Willen zu Personaleinsparungen, überall dort, wo es ernst wird, soll das aber nicht mehr gelten. Ich nenne folgende Beispiele:
Erstens. Das Lehrerpersonalkonzept soll abgeschafft und durch ein Personalentwicklungsprogramm ersetzt werden.
Offenbar will die CDU darauf verzichten, die Konsequenzen aus den rückläufigen Schülerzahlen bei der Lehrerentwicklung zu ziehen.
Zweitens. Bei der Polizei soll kein Stellenabbau vorgenommen, sondern stattdessen ein kontinuierlicher Beförderungskorridor umgesetzt werden.
Drittens. Für Richter, Staatsanwälte und die entsprechenden Folgedienste sollen zusätzliche Stellen geschaffen werden.
Allein diese drei Bereiche – Lehrer, Polizei und Gerichte/Staatsanwaltschaften – machen zusammen knapp 60 Prozent unseres gesamten Stellenbestandes aus. Wenn die CDU sowohl die Investitionen verschonen will als auch 60 Prozent des gesamten Personals nicht nur nicht kürzen, sondern zum Teil sogar aufstocken will – auch in den Konsumbereichen, wie wir ja nun gestern und heute gehört haben, wie zum Beispiel Sport, Kindertagesstätten, Landeserziehungsgeld, kommunaler Finanzausgleich –, dann muss sie schon mal verraten, wie sie die notwendige Reduzierung der Nettoneuverschuldung bei den restlichen 40 Prozent des Personals durchsetzen will. Hierzu gehören immerhin so bedeutende Bereiche wie die Universitäten und Hochschulen,
die Steuerverwaltung, die Justizvollzugsanstalten, die Ämter für Landwirtschaft sowie die Ämter für Umwelt und Naturschutz. Ich bin auch der Meinung, wir müssen bei den genannten Bereichen kürzen, aber mir ist schleierhaft, wie diese Bereiche all das, was die CDU an anderer Stelle an Wahlkampfgeschenken verspricht, finanzieren sollen.
Einsparungen in den Ministerien allein werden jedenfalls nicht ausreichen. Dort arbeiten nur 5,6 Prozent unserer Landesbediensteten.
Man sieht, dass Ihre Vorschläge auf Landesebene genauso wenig durchdacht sind wie die Äußerungen auf Bundesebene.
In beiden Fällen treffen wir die gleiche Konzeptionslosigkeit an. Die Landesregierung wird sich deshalb nicht an Ihren Vorschlägen orientieren, sondern unbeirrt ihren bisherigen Kurs fortsetzen,
der auf Konsolidierung mit Augenmaß gerichtet ist. Ich vermute, dass sich die Finanzminister des Bundes und der Länder am 21. März im Finanzplanungsrat auf eine restriktive Linie bei den Ausgaben verständigen und die bisherige Empfehlung von zwei auf einen Prozent Haushaltswachstum reduzieren werden. Unser Land ist darauf vorbereitet. Die Ausgabenentwicklung wird nach unseren derzeitigen Planungen bis 2005 deutlich unterhalb dieser Rate liegen.
Meine Damen und Herren, ganz im Gegensatz zu einer Schlagzeile in einer großen Tageszeitung sage ich: Wir brauchen einen nationalen Stabilitätspakt, aber wir brauchen einen, in dem wir uns darüber verständigen, wie die verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand künftig einerseits ohne neue Schulden auskommen und andererseits die Anforderungen an die staatlichen Ebenen erfüllen können, denn, meine Damen und Herren, die alte Regel gewinnt immer neue Bedeutung: Nur reiche Leute können sich einen armen Staat leisten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Presse waren in den vergangenen Wochen Artikel zu lesen wie etwa „Das neue Gesetz bestraft uns und unsere Kinder“ oder „Kleingeld für Familien“. Sogar Familienangehörige des Bundeskanzlers wurden bemüht, um eine angebliche Schlechterstellung der Alleinerziehenden zu belegen.
„Schröders jüngste Schwester ist verärgert über RotGrün“, war in der „Welt“ zu lesen. Sie sagen die Cousine, hier ist es die Schwester.
Das stimmte zwar so nicht, Herr Riemann, machte aber Stimmung. Und diese Stimmung macht sich nun auch die Opposition in unserem Lande zu eigen
und stellt den vorliegenden Antrag.
Bei objektiver Betrachtung sind Schlagzeilen und CDUAntrag aber nicht nachvollziehbar.
Sie laufen, wie so häufig,
unter dem Motto „Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“ und verzerren die Wirklichkeit so,
dass ein jammervolles Bild gescheiterter Familienpolitik entstehen kann
und wohl auch entstehen soll.
Tatsächliche Verbesserungen, die mit den Händen zu greifen sind,
werden solange zerredet, bis man gemeinsam in einen Jammerchor einstimmen kann.
Herr Glawe, nun seien Sie doch endlich mal still und hören Sie zu! Das muss doch Sie auch betreffen,
wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Es ist ein in Deutschland häufig anzutreffendes Phänomen, bei dem ich mich allerdings frage, wem das nützt.
Fakt ist, dass noch nie in der Geschichte Deutschlands in einer Legislaturperiode so viel für Familien und Alleinerziehende getan wurde wie in dieser, Herr Riemann.
Ich rechne es Ihnen gleich vor.
Ich werde es Ihnen gleich vorrechnen.
Zunächst aber ein paar Anmerkungen zur Absenkung des Haushaltsfreibetrages und deren Hintergrund.
Herr Präsident, wenn die CDU einen Antrag stellt und dann nicht einmal diese paar Herren, die hier dasitzen, bereit sind zuzuhören,
dann weiß ich gar nicht, warum wir hier noch reden sollen.
Dann können Sie rausgehen, das ist mir lieber.
Jaja.
Zunächst aber ein paar Anmerkungen zur Absenkung des Haushaltsfreibetrages und deren Hintergrund. Mit Beschluss vom 10.11.1998 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben, in welcher Art und Höhe Kinder steuerlich zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Haushaltsfreibetrag, der nur Alleinerziehenden zustand und nicht Eheleuten, verfassungswidrig ist. Und jetzt zitiere ich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil: „Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen.“ Das heißt, er untersagt eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen sowie von ehelichen gegenüber anderen Erziehungsgemeinschaften. „Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe... oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft... anknüpft.... Eine Benachteiligung liegt auch vor, wenn Ehepartner oder Eltern wegen ihrer Ehe... von Steuerentlastungen ausgeschlossen werden... Das Gesetz“ – hier der Haushaltsfreibetrag – „versagt den Abzug allein wegen des Tatbestandes der Ehe und verstößt insoweit gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 GG.“
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für den Gesetzgeber bindend. Sie nehmen dem Gesetzgeber Gestaltungsmöglichkeiten, die von seinem Spruch abweichen. Der Gesetzgeber war darum bemüht im Zugzwang und hatte mit Wirkung ab 2002 die verfassungswidrige Lage zu beseitigen. Durch das Zweite Familienfördergesetz wird die Benachteiligung von Ehepaaren nunmehr beseitigt. Was ist das schließlich für ein familienpolitisches Signal, das Eltern die steuerliche Begünstigung nimmt, wenn sie heiraten? Diese Diskriminierung von Ehepaaren musste auch aus familienpolitischer Sicht beseitigt werden.
Der Gesetzgeber hat sich aber entschlossen, den Haushaltsfreibetrag nicht generell zum Stichtag 1. Januar 2002 abzuschaffen. Für Alleinerziehende, die bisher schon den Haushaltsfreibetrag erhalten und in ihre Finanzplanung einbezogen haben, so genannte Altfälle, wird dieser Freibetrag bis zum Jahre 2005 langsam auslaufen. Das führt dazu, dass die so genannten Altfälle in diesem Jahr die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages finanziell überhaupt nicht spüren, weil die gleichzeitige Anhebung des allgemeinen Kinderfreibetrages, den also Alleinerziehende und Eltern bekommen, zu einer vollständigen Kompensation führt.