Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 52. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Nach Paragraph 5 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung den Abgeordneten Friedbert Grams zum Schriftführer.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch zwei Hinweise: Die Beratung des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1823 zum Tagesordnungspunkt 5 b) der heutigen Landtagssitzung entfällt, da der Antrag zurückgezogen wurde. Zwischenzeitlich liegt Ihnen auf Drucksache 3/1867 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Tagesordnungspunkt 5 a) vor.
1. Antrag der Fraktion der CDU – Pläne der Bundesregierung zur Strukturreform der Bundeswehr, Drucksache 3/1864
2. Antrag der Fraktionen der SPD und PDS – Geplante Schließungen von Bundeswehrstandorten in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1868
Der Ältestenrat empfiehlt, die Tagesordnung um die Beratung beider Anträge zu erweitern. Bei Zustimmung über die Aufsetzung beider Anträge empfiehlt der Ältestenrat weiterhin, beide Vorlagen in verbundener Aussprache als Zusatztagesordnungspunkt 1 am Schluss der morgigen Sitzung zu beraten. Sind Sie mit dieser Erweiterung der Tagesordnung und der vorgeschlagenen Behandlung einverstanden?
So viel wollte ich gar nicht von Ihnen haben! Ich wollte nur gucken, ob Sie etwas dagegen haben, ob es Widerspruch gibt. Aber Ihre Handzeichen interpretiere ich so, dass Sie dem zustimmen. Dann ist das mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.
Von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 3/1865 ein weiterer Antrag zum Thema „Bewirtschaftungserlass der Finanzministerin“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung auch um diesen Antrag erweitert werden. Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens der CDU-Fraktion den Dringlichkeitsantrag „Bewirtschaftungserlass der Finanzministerin“ auf der Drucksache 3/1865 einbringen.
Die Finanzministerin hat soeben einen Bewirtschaftungserlass mit der Zielsetzung in Kraft gesetzt, bei den
sächlichen Verwaltungsausgaben und den Zuweisungen und Zuschüssen in einer Gesamthöhe von 2 % Einsparungen gegenüber dem beschlossenen Landeshaushalt für das Jahr 2001 vorzunehmen.
1. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erklärt sein Unverständnis darüber, dass die Landesregierung keine vier Wochen nach Beginn des Haushaltsjahres Maßnahmen zur Haushaltsbewirtschaftung ergreift und den Landtag und seine Ausschüsse hierzu nicht offiziell in Kenntnis setzt.
2. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern erwartet eine sofortige Aufklärung seitens der Landesregierung hinsichtlich Begründung, Vorhersehbarkeit, Zielsetzung, Zeithorizont und Auswirkungen der Maßnahmen. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:
a) Wie ist der Begriff der „Dispositionsreserve“ zu verstehen, die laut der Pressemitteilung Nr. 04/01 vom 16.01.2001 des Finanzministeriums geschaffen werden soll?
b) Trifft es zu, dass dieser Bewirtschaftungserlass sich in Form einer allgemeinen Verfügungsbeschränkung niederschlägt?
c) Wie steht diese Maßnahme im Verhältnis zu den Darlegungen des Finanzministeriums gegenüber dem Parlament im Rahmen der Etatberatungen 2001, dass insbesondere bei den sächlichen Verwaltungsausgaben kein Spielraum im Sinne von Einsparungen bzw. zur Deckung anderer Ausgaben vorhanden ist und dass sämtliche Deckungsvorschläge aus dem Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse der Fraktion der CDU abgelehnt wurden?
e) Warum wurden weder Landtag noch Finanzausschuss über die Notwendigkeit der Maßnahmen in Kenntnis gesetzt?
g) Worauf gründen sich die fehlenden EU-Einnahmen in Höhe von rd. 100 Mio. DM, wann werden diese verbucht werden können?“
i) Seit wann liegen der Landesregierung die entsprechenden Erkenntnisse vor, die einen Bewirtschaftungserlass begründen würden?
3. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung angesichts des Umstandes, dass es offenkundig nicht gelungen ist, für einen Zeitraum von wenigen Wochen seit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2001 durch das Parlament Planungssicherheit zu gewährleisten, auf, von ihren Planungen
Abstand zu nehmen, für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 einen Entwurf für einen Doppelhaushalt vorzulegen.“
Vor wenigen Wochen hat uns die Finanzministerin eine Punktplanung für das Haushaltsjahr 2000 versprochen. Es handelt sich darum um eine grobe Missachtung des Landtages, „dass unmittelbar nach Verabschiedung durch das Parlament und Beginn des Haushaltsjahres auf Grund aktueller Entwicklungen auf der Einnahmeseite, die auch schon zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen dem Finanzministerium bekannt oder für dieses zumindest absehbar gewesen sein müssen,“
„Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Haushalt durch die Finanzministerin eingeleitet werden. Daher erscheint es dringlich geboten, dass die Landesregierung unverzüglich über ihre Maßnahme und die Folgen berichtet. Angesichts der zeitlichen Enge zwischen Beginn des Haushaltsjahres 2001 und den ergriffenen Maßnahmen wird deutlich, dass die Landesregierung überfordert ist, finanzpolitisch längere Zeiträume zu erfassen und zur Handlungsgrundlage zu machen. Daher ist es nicht vernünftig, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2002/2003 vorzulegen.“ – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Der liegt Ihnen im Magen, was?! – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das werden wir erst mal sehen, wer Ihnen im Magen liegen wird. Ihnen und den Kommunen wird er im Magen liegen! – Angelika Gramkow, PDS: Das werden wir erst noch sehen!)
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Ihr Antrag ist nicht fristgerecht eingereicht worden, deswegen soll er heute als dringlich bewertet werden. Dafür sehen wir natürlich keinen Grund,
(Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch wohl …!)
Die Koalitionsfraktionen halten die Bewirtschaftungsvorgabe der Finanzministerin für richtig, für angemessen und verantwortungsbewusst.
denn die Ausführung des Haushaltsplanes ist – und das sollte Ihnen bekannt sein – Sache der Exekutive. Mir scheint, Sie wollen jetzt auch noch die Verwaltungstätigkeit selbst übernehmen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das ist notwendig. – Angelika Gramkow, PDS: Das Chaos wäre zu groß.)
Zu Ihrem Hauptvorwurf, dass die Maßnahmen so kurz nach der Verabschiedung des Haushaltes überraschend kommen, kann ich nur sagen, ich bin nicht überrascht, denn seit der Verabschiedung des Haushaltes sind wichtige neue Erkenntnisse aufgetreten.