Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt wurde. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat das federführend zuständige Bundesinnenministerium bisher keinen neuen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vorgelegt. Auf meine entsprechenden Anfragen Ende letzter Woche wurde mir jetzt jedoch vom Bund mitgeteilt, dass dies in Kürze geschehen werde. Entgegen der in der Frage enthaltenen Feststellung besteht bezüglich der Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamten und
In den vergangenen Jahren wurde daher das Tarifergebnis für die Besoldungs- wie auch für die Versorgungsempfänger in rechtlich zulässiger Weise zwar in der Mehrzahl der Fälle weitgehend inhaltsgleich, aber zum Teil mit zeitlichen Verzögerungen übernommen. Eine inhaltliche wie rechtliche Bewertung der Vorstellungen des Bundes zur Besoldungsanpassung wird erst dann unter Berücksichtigung meiner bisherigen Ausführungen möglich sein, wenn der Bund einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat.
Ich rufe nun auf die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Monty Schädel, Fraktion der PDS. Bitte sehr, Herr Schädel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Finanzministerin! Einige Ausführungen haben Sie gemacht. Ich stelle trotzdem noch einmal die Nachfragen. Ich denke, Sie werden noch einmal detaillierter darauf eingehen.
Wie und mit welchem Ziel bringt sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in das Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsanpassungsgesetz ein?
Teilt die Landesregierung meinen Eindruck, dass mit der geplanten Neuregelung der Beamtenbesoldung durch das Bundesinnenministerium, d. h. der nicht automatischen Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst für den Beamtenbereich, eine Ungleichbehandlung der Beamten einsetzen würde und wenn nicht, warum nicht?
Herr Schädel, zu Ihrer ersten Frage: Die Landesregierung hat sich bereits in den ersten fachlichen Abstimmungsgesprächen auf Länderebene für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Ost-WestAnpassung auf die Beamten eingesetzt und diese in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen um eine schrittweise Annäherung an das Besoldungsniveau der alten Länder gestellt. Dieses Ziel wird die Landesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren in den entsprechenden BundLänder-Gremien, insbesondere aber auch in den Beratungen des Bundesrates mit Nachdruck weiter verfolgen.
Und die Antwort zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe ja bereits auf Frau Borchardts Frage geantwortet. Ich möchte hier noch einmal sagen, soweit es sich um die Frage der Übernahme des Tarifergebnisses zur Anpassung der OstWest-Besoldung handelt, halte ich seine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten aus den bereits genannten Gründen für unabdingbar. Etwas anders stellt sich die Situation zur bundesweiten linearen Besoldungserhöhung dar. Hier ist, ich wiederhole mich, in rechtlich zulässiger Weise das Tarifergebnis in einigen Fällen nur mit zeitlichen Verzögerungen übernommen worden. Gleichwohl halte ich es für sachgerecht, das in diesem Jahr für die Angestellten im öffentlichen Dienst erzielte Tarifergebnis möglichst zeitnah auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass heute bei Tagesordnungspunkt 11 der Sender „Phönix“ die Debatte aufnehmen wird. Er will sie in einer Zusammenfassung von einer Stunde senden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, auf Drucksache 3/1400, und Ergänzung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, auf Drucksache 3/1475, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2000 bis 2004 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, auf Drucksache 3/1399.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haushaltsrechtsgesetz 2001 – HRG 2001 –) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1400 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Mittelfristige Finanzplanung 2000 bis 2004 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 3/1399 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erstmals legt Ihnen die Landesregierung einen Haushaltsplanentwurf vor, bei dem die Steuereinnahmen sogar hinter denen des Vorjahres zurückbleiben, nämlich um rund 200 Millionen DM. Schon an dieser Stelle muss ich Herrn Rehberg widersprechen. Am 29. Juni wurden Sie mit der Behauptung zitiert, „dass die Steuereinnahmen im kommenden Jahr erheblich steigen“. Da hat Ihnen wohl irgendwer etwas Falsches aufgeschrieben und Sie haben es nicht mal gemerkt.
Die Mindereinnahmen sind die Folgen der Steuerreform 2000, die bundesweit im Jahre 2001 45 Milliarden DM mehr Geld in den Unternehmen und in den Taschen der Bürgerinnen und Bürger belässt. Dieses Geld steht logischerweise den öffentlichen Haushalten nicht zur Verfügung.
Es mag Sie vielleicht überraschen, aber ich beklage diese Entwicklung keineswegs. Ich halte niedrigere Steuern, verbunden mit einer intelligenten Steuerreform für eine richtige und notwendige Maßnahme. Eine kluge Steuerreform bedeutet mehr private Investitionen, bedeutet Stärkung der Massenkaufkraft. Sie führt zu einer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und sie mündet schließlich in die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Klartext: Die schrittweise Senkung der Steuersätze muss einhergehen mit solider Gegenfinanzierung unter Beachtung der Belange der öffentlichen Haushalte.
Ich bin froh, dass die Landesregierung insgesamt dem Steuerpaket zugestimmt hat. Das beweist einmal mehr die Handlungsfähigkeit dieser Koalitionsregierung aus
SPD und PDS. Es demonstriert unsere Orientierung am Machbaren und es beweist die Zukunftsfähigkeit dieser Koalition.
In aller Kürze werde ich Ihnen, meine Damen und Herren, noch einmal die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2001 nennen: Mit einem Volumen von 13,9 Milliarden DM bleibt er unter dem Volumen des Haushalts 2000, und zwar um 115 Millionen DM. Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich auf etwas über 3 Milliarden DM und liegen damit um 161 Millionen DM unter denen des Vorjahres. Der Anstieg der Personalausgaben konnte auf 16 Millionen DM gedrosselt werden. Wir halten die Nettokreditaufnahme auf dem Vorjahresniveau von 650 Millionen DM. Das schaffen wir, obwohl wir bei Zinsen, Personalausgaben, Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sowie bei Steuern Verschlechterungen von rund 320 Millionen DM verkraften müssen. Uns helfen in 2001 Einnahmeüberhänge aus dem Investitionsförderungsgesetz und später als erwartet eingehende Verkaufserlöse von zusammen 114 Millionen DM sowie eine Grundstockentnahme von 120 Millionen DM. Und wir reduzieren die Ausgaben an diversen Stellen um saldiert 230 Millionen DM.
Ich erwarte natürlich eine Diskussion über die Höhe der Nettokreditaufnahme und die Neuverschuldung. Eigentlich wollten wir den Nettokreditbedarf auf 550 Millionen DM absenken. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung der Steuerreform hat aber Vorrang. Ich sage Ihnen, diese Kreditlinie ist ein Beispiel für eine Haushaltspolitik mit Augenmaß. Wir flankieren damit die wirtschaftlichen Auftriebskräfte und unterstützen so die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Wir vermeiden abrupte Einbrüche und erhalten zugleich politische Handlungsspielräume für die weitere Entwicklung unseres Landes und, das will ich hier betonen, wir halten an unserer Linie, der konsequenten Haushaltskonsolidierung fest. Wir halten aber auch an unserem Programm der kontinuierlichen Absenkung der Kreditaufnahme fest. 2002 werden wir auf 450 Millionen DM und 2003 auf 300 Millionen DM Neuverschuldung zurückgehen. Dann werden wir mit der Kreditaufnahme wieder genau dort sein, wo wir schon nach der alten Finanzplanung sein wollten.
Um zu verdeutlichen, wie schwer das Vorhaben geringerer Neuverschuldungen zu verwirklichen sein wird, muss ich an dieser Stelle Ihr Augenmerk über das Jahr 2004 hinaus lenken. Wir wissen bislang noch nicht, wie wir im Jahr 2005 finanziell gestellt sein werden. Wir tun alles dafür, dass wir auch weiterhin dieselben Summen bekommen wie bisher, wobei vorerst offen bleiben muss, wie lange dieser Status gehalten werden kann. Aber selbst, wenn wir die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich und aus dem Solidarpakt auf dem nötigen und heutigen Niveau halten können, stehen uns durch Steuerund Rentenreform Mindereinnahmen ins Haus. Die Auswirkungen der dritten Stufe des Steuersenkungsgesetzes werden sich im Haushalt des Jahres 2005 als Mindereinnahmen in Höhe von rund 670 Millionen DM bemerkbar machen. Auswirkungen der Rentenreform sind zurzeit noch nicht quantifizierbar.
Ihre Kritik, Herr Rehberg, dass die Landesregierung kein Konzept für die Zeit nach 2004 hat, ist allzu billig. Die Mittelfristige Finanzplanung hat bekanntlich eine Reichweite von vier Jahren. Die jetzige reicht bis 2004. Selbstverständlich werden Sie im nächsten Jahr ein Konzept für 2005 bekommen. Um möglichst schnell Klarheit zu bekommen, drängen wir darauf, dass das Maßstäbegesetz, das neue Länderfinanzausgleichsgesetz und der Solidarpakt II noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die konstruktive Zusammenarbeit aller Bundestagsfraktionen erforderlich. Hier haben alle Parteien eine erhebliche Verantwortung, auch die Opposition. Dieses Thema eignet sich nicht für parteiegoistische Ränkespiele. Und jetzt schon öffentliche Prognosen über das Ergebnis abzugeben, sollte sich eigentlich von selbst verbieten, denn sie werden umgehend als Aufgabe von Verhandlungspositionen missdeutet. Ich rate der CDU und ihrer neuen Vorsitzenden Frau Schnoor dringend, keine Zahlen mehr in die Welt zu setzen, die unserem Land schaden.
Es kommt jetzt darauf an, die Interessen der finanzschwachen Länder und vornehmlich die Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns zur Geltung zu bringen. Das kann nur gelingen, wenn wir in dieser Frage alle an einem Strang ziehen. Mecklenburg-Vorpommern muss in dem Prozess der Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches seine Sondersituation der extrem dünnen Besiedlung zur Geltung bringen. Das kann uns helfen, unsere Position gegenüber allen anderen Ländern zu verbessern. In keinem anderen Bundesland gibt es außerdem so viele Gemeinden mit so wenig Einwohnern. Das bringt uns unwirtschaftliche Verwaltungsstrukturen sowie unwirtschaftliche, soziale und kulturelle Strukturen mit sich und es behindert die Schlagkraft bei der Gewerbeansiedlung. Diese Gemeindestruktur verschlechtert unsere Position im Länderfinanzausgleich. Ich erwarte, dass die Enquetekommission, die wir gerade eingesetzt haben, uns hilft, zu moderneren und effizienteren Kommunalstrukturen zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich werde Sie kaum überzeugen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen auf den Oppositionsbänken, aber ich will dennoch etwas zu dem Punkt sagen, den Sie mit Sicherheit auf- und angreifen werden. Die Investitionsausgaben gehen gegenüber 2000 um 161 Millionen DM zurück und sie werden in den nächsten Jahren weiter zurückgehen. Wir befinden uns mit dieser Maßnahme in einem Geleitzug mit Sachsen und Thüringen. Diese beiden CDU-regierten Länder führen ihre Investitionsausgaben ebenfalls deutlich zurück. Das sollte auch Ihnen zeigen, eine Absenkung der Investitionsausgaben ist nun einmal nicht zu umgehen. Die Konsolidierungsmöglichkeiten bei den laufenden Ausgaben sind weitestgehend erschöpft. Hier gab es in den letzten Jahren bereits erhebliche Eingriffe, auch durch die Änderung von Leistungsgesetzen des Landes. Zu den Personalausgaben komme ich dann noch. Aber, meine Damen und Herren, mit gut 3 Milliarden DM liegen unsere Investitionsausgaben immer noch beim Dreifachen der Investitionsausgaben der westlichen Bundesländer.
Ich bitte auch zur Kenntnis zu nehmen, dass der Rückgang unserer Investitionsausgaben zu einem erheblichen Teil auf geringeren Zuführungen vom Bund beruht, insbesondere im Bereich der GA-Wirtschaft. Dieser Rückgang ist schon seit 1998 bekannt. Er war schon zu Zeiten Theo Waigels in der Finanzplanung des Bundes angelegt, nachzulesen im Finanzplan 1997 bis 2001 der Bundesregierung. Den Rückgang von Bundesmitteln kann Mecklenburg-Vorpommern nicht ausgleichen.
Der Rückgang der Investitionen folgt im Übrigen auch aus der planmäßigen Fertigstellung von Investitionsvorhaben. Ich erinnere nur an das IPP in Greifswald mit einem R ü c k g a n g von 14 Millionen DM. Überdies fallen allein 24 Millionen D M Investitionsausgaben weg, weil wir in 2000 die letzte Rate für unsere Beteiligung an der Nord/LB bezahlt haben. Dennoch werden weiterhin 640 Millionen DM für Wirtschaftsförderung nach den Regeln der GA-Wirtschaft bereitgestellt. 520 Million e n DM fließen in den Wohnungs- und Städtebau. 150 Millionen DM stellen wir als kommunalen Investitionszuschuss zur Verfügung. Die Ausgaben im Staatshochbau bleiben mit 4 2 9 Millionen DM nahezu unverändert.
Insgesamt nimmt Mecklenburg-Vorpommern bei den Investitionsausgaben im Vergleich mit den anderen neuen Ländern einen Mittelplatz ein und das, so meine ich, kann sich sehen lassen. Und damit keine Zweifel aufkommen, wir bleiben selbstverständlich bei der Linie, sämtliche Bundes- und EU-Mittel zu komplementieren.
Meine Damen und Herren, der kommunale Finanzausgleich, darauf bin ich gestern schon eingegangen, wird wieder, wie versprochen, mit 2,5 Milliarden DM dotiert. Damit werden die Kommunen von den Auswirkungen der Einnahmeausfälle des Landes freigestellt. Offenbar haben schon viele vergessen, wie es den Kommunen in früheren Jahren ging. Die Steuereinnahmen sind mehrere Jahre hintereinander deutlich hinter den Veranschlagungen zurückgeblieben. Aufgrund der Verrechnungsvorschriften im Finanzausgleichsgesetz sind die Mindereinnahmen jeweils im übernächsten Jahr gegengerechnet worden. Das war für die Haushaltsplanung der Kommunen sehr unangenehm, denn sie mussten ihre Haushalte und die Beträge kürzen, die ihnen durch die Verrechnungsbeträge wieder verloren gingen.
Deshalb war die Zusage von verrechnungsfreien 2 , 5 Milliarden DM jährlich keine Schlechterstellung der Kommunen. Wenn im laufenden Jahr 167 Millionen DM zugunsten der Kommunen verrechnet worden sind und deshalb die Quote auf 27,36 Prozent festgelegt wurde, so ist es nur folgerichtig, im kommenden Jahr die fälligen 32 Millionen DM zugunsten des Landes zu verrechnen und die Quote entsprechend auf 24,97 Prozent festzusetzen.
(Angelika Gramkow, PDS: Das sehen wir etwas anders, Frau Ministerin. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Gestern haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, erneut den Vorwurf der mangelnden Solidarität mit den Kommunen gegen mich erhoben. Sie werden sich also anhören müssen, was wir in den letzten Jahren für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern getan haben, und zwar zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleich. Als geringere Steuern eingegangen sind als veranschlagt, haben wir die fälligen Verrechnungsbeträge über Jahre gestundet