(Minister Dr. Till Backhaus: Na mal noch höher die Arme bei der CDU, damit die Polizei das auch sieht!)
Danke schön. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und einer Gegenstimme der PDS, Gegenstimmen der Fraktion der CDU bei acht Stimmenthaltungen und einer Stimmenthaltung der PDS-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 3 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Danke schön. Damit sind die Paragraphen 3 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme der PDS und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Paragraphen 6 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 6 entsprechend …
(Lorenz Caffier, CDU: Die Jastimmen auszählen bitte. Es waren mehrere unterschiedliche Stimmverhalten.)
(Gerd Walther, PDS: Aber doch nicht auf Zurufe hin. – Lorenz Caffier, CDU: Sie haben die Präsidentin nicht zu kritisieren!)
jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Paragraph 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS sowie Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 7 bis 11 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragraphen 7 bis 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung der PDS sowie bei Enthaltung der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Paragraphen 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme der PDS sowie Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 13 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Paragraph 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS sowie Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 14 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Paragraphen 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU sowie einer Stimmenthaltung der PDS angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 15 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Paragraphen 15 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS sowie Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/830 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/830 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS sowie Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes, Drucksache 4/519, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 4/827.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/519 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 4/827 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes auf Drucksache 4/519. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/827, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/519 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/519 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Nichtanpassung des Amtsgehalts der Mitglieder der Landesregierung, des Gehalts der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Grundgehalts der den Staatssekretären des Bundes vergleichbaren Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/785.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Nichtanpassung des Amtsgehalts der Mitglieder der Landesregierung, des Gehalts der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Grundgehalts der den Staatssekretären des Bundes vergleichbaren Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Amts- gehalt- und Besoldungsnichtanpassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – NAnpG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/785 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Verantwortlich für dieses Gesetz ist die Staatskanzlei, da aber finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, übernehme ich die Aufgabe, Ihnen diesen Gesetzentwurf hier zu erläutern und vorzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erwartungen seitens der Öffentlichkeit an uns Politiker sind ebenso vielfältig wie widersprüchlich und so kaum zu erfüllen. Und was die Bezahlung angeht, so glauben viele Bürgerinnen und Bürger ganz offenbar, dass Politiker Abzocker und Abstauber sind, auf jeden Fall aber grotesk überbezahlt werden. Erwartet werden trotzdem allumfassender Sachverstand, exzellente Managementfähigkeiten und die Bereitschaft, Arbeitszeiten zu absolvieren, die ihresgleichen suchen. Erfolgreiche Quereinsteiger aus der Wirtschaft werden von der Bevölkerung offenbar besonders gerne in politischen Ämtern gesehen. Aber sobald diese so genannten Topleute festgestellt haben, wie dramatisch sie sich bei einem Wechsel in die Politik finanziell verschlechtern würden, ist es mit ihrem Engagement für die Allgemeinheit plötzlich gar nicht mehr so weit her.
Was aber ist eine angemessene Bezahlung für Politiker? Wer zehn Leute fragt, bekommt zehn verschiedene Antworten mindestens. Diskussionen über Bezüge und Gehaltserhöhungen von Politikern – und da meine ich auch Abgeordnete und Minister – gibt es darum alle Jahre wieder. Dieses Jahr hatten wir eine Diskussion, die von einem Abgeordneten der Unionsfraktion vorsätzlich losgetreten wurde unter der Schlagzeile „Rot-rote Minister planen fette Gehaltserhöhungen“. Nicht nur, dass die Minister sich ihre Gehälter gar nicht selbst genehmigen können, nein, der Abgeordnete hantierte darüber hinaus auch mit falschen Zahlen.
Herr Riemann, wir haben darüber schon einmal diskutiert. Sie sollten es jetzt lassen. Ich komme nämlich gleich …
So bedient man nicht nur üble Vorurteile, am Ende bringt man die gesamte politische Kaste in Misskredit, der man doch selber angehört. Ich habe im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen schon gesagt, was ich davon halte.
Meine Damen und Herren, richtig ist, wir müssen im Land sparsam wirtschaften und selbstverständlich müssen auch die Beamten des Landes und die Politiker ihr Scherflein dazu beitragen. Die Diskussion vorher hat das ja gezeigt. Den Beamten soll das Weihnachtsgeld gekürzt und im kommenden Jahr das Urlaubsgeld gestrichen werden. Es versteht sich von selbst, dass von der Kürzung des Weihnachtsgeldes auch der Ministerpräsident, die Minister und Staatssekretäre betroffen sind. Urlaubsgeld bekommen sie schon jetzt nicht. Allgemein werden Kabinettsmitglieder und Staatssekretäre bei Gehaltsanpassungen genauso behandelt wie alle anderen Beamten im Land. Basis für die Berechnung der Ministergehälter ist gemäß Landesministergesetz aus dem Jahre 1996 die Besoldungsgruppe B 10, für den Ministerpräsidenten gilt die Besoldungsgruppe B 11. Dazu wird ein Zuschlag von zehn Prozent gewährt.
Mit dieser landesgesetzlichen Regelung der Amtsgehälter nehmen der Ministerpräsident, die Minister und die Staatssekretäre automatisch an jeder Einkommensveränderung teil, die das Bundesbesoldungsgesetz vorgibt. Für 2003 und 2004 sieht das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vor, dass die Grundgehälter aller Beamten im Jahre 2003 um 2,4 Prozent ab 1. Juli und im Jahr 2004 um 1 Prozent ab 1. April und um 1 Prozent ab 1.August angehoben werden. Von dieser Erhöhung ausgenommen war in diesem Fall automatisch die Besoldungsgruppe B 11. Das heißt, das Amtsgehalt des Ministerpräsidenten wird in diesen beiden Jahren nicht angehoben, die Amtsgehälter B 10 der Minister und B 9 der Staatssekretäre und der Parlamentarischen Staatssekretäre in Mecklenburg-Vorpommern dagegen schon.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Politikergehälter nicht von der allgemeinen Gehaltsanpassung ausgeschlossen werden sollten.
Um aufgrund der schwierigen finanziellen Lage jedoch weitere Einsparungen zu erzielen, wollen wir in den Jahren 2003 und 2004 für die Minister davon abweichen. Wir wollen von einer besonderen Ermächtigung des Bundesbe
soldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2003/ 2004 an die Länder Gebrauch machen, die im Übrigen zum Zeitpunkt der Pressekampagne noch gar nicht in Kraft getreten war. Danach sollen die Staatssekretäre – Beamte wie Angestellte – sowie der Präsident des Landesrechnungshofs, alle in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10, von den genannten Gehaltserhöhungen ausgenommen werden.
Da von dieser Ermächtigung nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters von drei Monaten nach In-Kraft-Treten des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes zum 16. September 2003 Gebrauch gemacht werden kann, muss zügig gehandelt werden. Mit dem Gesetz, das Ihnen vorliegt, wird die Nichtanpassung der Amtsgehälter für die Mitglieder der Landesregierung vollzogen. Gleiches gilt für die Nichtanpassung des Grundgehalts für die Staatssekretäre. Die Nichtanpassung soll sich nicht nur auf die aktiven Mitglieder der Landesregierung, sondern auch auf die Staatssekretäre erstrecken, die bereits Versorgungsbezüge in diesen Funktionen erhalten.