Protokoll der Sitzung vom 12.11.2003

Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin Frau Dr. Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit dem Amtsantritt 1998 hat die rot-rote Landesregierung bei den Anstrengungen um eine Kindertagesförderung auf hohem Niveau nicht nachgelassen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über rund 1.100 Einrichtungen mit mehr als 7.000 Erzieherinnen. Von 1998 bis zum Jahre 2003 sind die Ausgaben des Landes für die Kindertagesförderung von rund 66 Millionen Euro auf rund 76,2 Millionen Euro gestiegen. Für das Jahr 2004 ist eine weitere Steigerung auf 77,7 Millionen Euro vorgesehen.

Rund 70.000 Kinder werden in den Kindertagesstätten des Landes betreut. Über 90 Prozent der Kinder in der Altersgruppe 3- bis 6-Jähriger nehmen einen Kindergar

tenplatz in Anspruch. Bei den 2- bis 3-Jährigen sind es etwa 60 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern präsentiert sich damit in diesem Kernbereich der Betreuung von Kindern als ein außerordentlich kinderfreundliches Land.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Zusätzlich zu diesen bisher schon großen Anstrengungen wollen wir mit dem vorliegenden KiföG den Einstieg in eine neue Qualität der Kindertagesbetreuung in unserem Land schaffen. Wir wollen mit diesem Gesetz die Rechte der Kinder stärken. Viel stärker als bisher tritt neben den Betreuungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtung auch der Bildungsanspruch von Kindern. Dieser Anspruch auf Bildung wird im KiföG durch eine umfassende neue Definition konkretisiert. Durch eine hohe Qualität der pädagogischen Arbeit soll die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes gefördert und damit ein Beitrag zur Chancengleichheit gewährleistet werden. Zusätzlich zu den bisherigen Anstrengungen wird das Land Mecklenburg-Vorpommern deshalb vom Jahr 2004 an das kostenfreie Vorschuljahr einführen. Damit wird das Bildungsangebot für Vorschulkinder nachhaltig gestärkt. Das kostenfreie Vorschuljahr soll zum 1. September 2004 eingeführt werden.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Zeitlich orientiert es sich an einem normalen Schuljahr. Es wird über eine Dauer von zehn Monaten mit einem täglichen Umfang von bis zu vier Stunden angeboten werden. Mecklenburg-Vorpommern gibt damit im vorschulischen Bereich seine eigene Antwort auf die Ergebnisse der PISA-Studie. Unser Bundesland geht hier einen modernen Weg. Wir nehmen die Erkenntnisse über die frühkindliche Bildung auf und setzen sie mit diesem Gesetz um.

Wir wissen, dass kleine Kinder die Welt nicht einfach hinnehmen, wie sie sie vorfinden. Neuere Ergebnisse der Hirnforschung bestätigen, dass Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren zu den so genannten Turbolernern gehören. Sie sind im ungleich höheren Maße ihre eigenen Lehrmeister als später die Schüler oder die späteren Erwachsenen. Sie verfügen über geradezu optimale Erkundungsstrategien. Sie erschließen sich die Welt und die Möglichkeiten auf ihre Weise. Sie sind Forscher, Erfinder und Dichter in einer Person. Sie erfahren, jeder Schritt in die Welt, jede Bildungseroberung macht sie freier und wirkt unabhängiger von den Erwachsenen. Pädagogen sprechen von einem Schatz der Kindheit. Bereits im vorschulischen Alter, bereits im Kindergarten, werden im großen Umfang die Weichen für die späteren Bildungsbiographien der Kinder gelegt.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben die Chance, die Kinder in unseren Einrichtungen umfassend zu erreichen, und diese Chance wollen wir künftig noch besser nutzen. Qualität in Kindergärten ist wesentlich mehr als nur Gruppengröße mal Quadratmeter. Es ist wesentlich mehr als Anzahl der Erzieherinnen multipliziert mit irgendwelchen Sicherheitsstandards. Qualität in Kindergärten sind eben auch verbindliche Bildungspläne.

In ihrem Jahresbericht 2001/2002 hat die Bertelsmann Stiftung die Situation in der Bundesrepublik wie folgt beschrieben. Dort heißt es: „Selbst der Besuch von Kindertagesstätten und Kindergärten bürgt nicht dafür, dass unsere Kinder mit Eintritt in die Grundschule über ein

gemeinsames Fundament für einen guten Schulstart verfügen.“ Das ist es, was wir in unserem Land korrigieren wollen. Kindergärten sollen bei allen Kindern all das pflegen und fördern, was die Kinder aus ihrer Natürlichkeit heraus mitbringen. Rhythmus und ästhetische Sensibilität, staunen und fragen, Dinge nach ihren Möglichkeiten betrachten, Gemeinschaftssinn entwickeln, Forschergeist, Großzügigkeit, all das wollen wir verstärkt wecken.

Schon jetzt haben wir vieles an Sensibilisierung erreicht. Die Bildungsdiskussion für den Bereich der vorschulischen Bildung ist in unserem Lande sehr breit geführt worden. Zu Recht berufen sich viele engagierte Erzieherinnen auf all das, was sie bisher schon leisten. Ich kann diese Einwände natürlich gut verstehen. Ich schätze die Leistungen all derer, die bisher eine überzeugende Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Einrichtungen des Landes realisiert haben. Wir wollen an diese Leistungen, an diese Initiativen anknüpfen

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Rudolf Borchert, SPD)

und diese Leistungen, diese Initiativen auf eine neue Basis stellen. Wir wollen sie flächendeckend und für alle verbindlich einführen. Das ist unsere Vorstellung von Chancengleichheit.

Schon heute werden in den Kindergärten unseres Landes eine Vielzahl von zusätzlichen Bildungsangeboten, zum Beispiel in der musikalischen Früherziehung, gegen zusätzliches Entgelt durchgeführt. Es macht keinen Sinn, wenn das eine Kind aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation seiner Eltern daran teilnehmen kann, das andere Kind aber nicht. Das kostenfreie Vorschuljahr heißt eben auch, dass diese Angebote für alle Kinder ohne zusätzliche Kosten für die Eltern realisiert werden können, und dafür stehen vom Jahr 2005 an pro Kind rund 500 Euro zur Verfügung. Ich glaube, wir werden mit diesem Geld spürbare Verbesserungen für die Kleinsten im Lande erreichen können.

Wir wollen mit der Kita-Novelle auch einen Beitrag zur Gesundheitserziehung der Kinder leisten und hier gibt es erheblichen Handlungsbedarf. Der Befund der Einschulungsuntersuchungen macht deutlich, zum größten Teil sind das nicht nur medizinische Diagnosen, wie zum Beispiel die erstmalige Feststellung der Herabsetzung der Sehschärfe bei 7 Prozent der Altersgruppe. Es sind zum Teil auch Gesundheitsprobleme, die einen engen Zusammenhang zur frühkindlichen Förderung haben. So zeigen 21,1 Prozent der Einschüler Auffälligkeiten im Bereich der akustischen Differenzierung. Hinzu kommen die bekannten Gesundheitsprobleme, die aus der Bewegungsarmut resultieren. Bekannt ist auch, dass die Anzahl der adipösen Kinder zunimmt. Ebenso häufen sich Auffälligkeiten in der motorischen Entwicklung und damit sind wir bereits bei den pädagogischen Möglichkeiten. Ursachen zu diesen Entwicklungsauffälligkeiten sind hinlänglich bekannt. Sie sind durch die Eltern und natürlich durch die tägliche Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen beeinflussbar.

In den vielen, vielen Veranstaltungen, die ich zur KitaNovelle durchgeführt habe, bin ich immer wieder mit einer ganzen Reihe von Vorbehalten konfrontiert worden, die sich im Laufe der Diskussion dann letztendlich als haltlos herausstellten.

(Harry Glawe, CDU: Was?!)

Der Mikrokosmos dieser Diskussionen erscheint mir symptomatisch auch für das, was wir an politischer Diskussion zum KiföG in den letzten Monaten erlebt haben.

Nach meinem Amtsantritt vor einem Jahr war zunächst sehr kurzfristig die Finanzierung der Kindertagesstätten für das Jahr 2003 zu regeln. Wir haben damals in einem beschleunigten Verfahren, genau bis Ende Januar, dieses hinter uns gebracht und es folgte die intensive Arbeit an der Novelle des KiföG, die Ihnen jetzt vorliegt. Bereits im Juli haben wir den Referentenentwurf in die öffentliche Anhörung gegeben. Wir haben dieses Gesetzgebungsverfahren ganz bewusst einer breiten öffentlichen Diskussion unterworfen. Bedenken und Hinweise von Vereinen und Verbänden sind ernst genommen worden, denn dieses Gesetz ist uns so bedeutsam, dass es in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens verabschiedet werden sollte. Für mich ist es vollkommen normal, alle Argumente, die in der Diskussion auftreten, aufzunehmen und ernsthaft abzuwägen. Ich denke, das ist auch ein Stück weit Demokratie. Im Ergebnis ist auf diese Weise ein mit allen Partnern austarierter Entwurf herausgekommen. Das Sozialministerium hat diese Arbeit in etwa neun Monaten bewältigt. Mir ist berichtet worden, die letzte Kita-Novellierung benötigte zwei Jahre. Ich denke also an dieser Stelle, was Fristen anbelangt, brauchen wir uns nicht zu verstecken, kann ich mit Stolz sagen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

(Torsten Renz, CDU: Man sollte sich aber an positiven Beispielen orientieren.)

Das haben wir gemacht. Deshalb haben wir aus zwei Jahren neun Monate gemacht, Herr Renz.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Torsten Renz, CDU: Ist das die 23. oder 24. Vorlage? – Harry Glawe, CDU: Das ist die 24. Version.)

Wir stärken mit dem KiföG die Rechte der Eltern. Sie können zukünftig frei entscheiden, bei welchem Träger sie die Förderung in Anspruch nehmen. Das bislang geltende Wohnortprinzip bei der Betreuung entfällt künftig. Mit den besseren Wahlmöglichkeiten für Eltern geht eine Stärkung ihrer Nachfragemacht einher. Eltern sind zukünftig auch Kunden. Kindergärten werden sich künftig flexibler als bisher auf Elternwünsche einstellen müssen. Nicht allein der Wohnort der Eltern, sondern eben auch und gerade die angebotene Leistung der Kita spielt dabei zukünftig verstärkt eine Rolle, denn Kitas haben einen Erziehungsund Bildungsauftrag und sie haben für Eltern eben auch einen Dienstleistungsauftrag.

(Harry Glawe, CDU: Jawohl.)

Viel mehr als bisher werden daher in Zukunft das pädagogische Angebot der Einrichtung, die Flexibilität seiner Öffnungszeiten, das Angebot von Fremdsprachenoder Musikunterricht, Schwimmen oder Naturerkundungen und Ähnliches eine Rolle spielen.

(Harry Glawe, CDU: Das ist heute auch schon so.)

Ich glaube auch, dieser Vorzeichenwechsel wird letztlich zu mehr Qualität führen.

Wir stärken die Mitwirkungsrechte der Eltern bei der inhaltlichen Arbeit und der Kostengestaltung der Einrichtungen ganz bewusst mit dem neuen Gesetz. Die Bildung von Elternbeiräten und das Auskunftsrecht der Eltern über die zweckentsprechende Verwendung der Fördergelder erhalten im KiföG eine rechtliche Grundlage. Eltern sind bei der Arbeit der Kitas selbstverständlich die wichtigsten Partner. Eltern sind nun mal zuvorderst für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder verantwortlich

(Harry Glawe, CDU: Jawohl.)

und Eltern sollen und wollen deshalb auch sehr ernst genommen werden. Sie müssen deshalb die Arbeit der Kitas aktiv mitgestalten können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden mit dem neuen Gesetz geschaffen.

Wir stärken drittens die Rechte der pädagogischen Fachkräfte. Ihre Fort- und Weiterbildung wird zukünftig im Gesetz verankert. Zweieinhalb Stunden pro Woche sollen den Erzieherinnen nach dem Gesetz in der Regel für Dienstberatungen, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie für die Zusammenarbeit mit den Eltern zur Verfügung stehen.

Der Standard der Erzieher-Kind-Relation aus dem alten Kindertagesstättengesetz ist erneut in das neue Gesetz aufgenommen worden. Ich bin ehrlich, ich glaube nicht daran, dass die Vorgabe auf der Ebene eines Landesgesetzes allein selig machend ist. Schon heute gibt es immer wieder Abweichungen von der geltenden Regel des Kindertagesstättengesetzes. Aber wir sind nach gründlichem Abwägen aller Für und Wider auf die vielen Anregungen und auch auf die Ängste mancher Erzieherinnen aus den Gesprächen eingegangen. Insofern habe ich mich entschlossen, den Standard der Erzieher-Kind-Relation in das neue Gesetz aufzunehmen. Es bleibt also grundsätzlich bei der alten Erzieher-Kind-Relation: 6 Kinder pro Erzieherin bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, 18 Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und 22 Kinder im Grundschulalter sollen auch zukünftig von jeweils einer Erzieherin betreut werden. Den Schutz, den die Erzieherinnen von dieser bisherigen Regelung gegen wirtschaftliche Begehrlichkeiten ihrer Träger erwarten, werden sie somit auch in Zukunft erhalten.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS)

Gleichzeitig wird aber auch eine Diskussion vor Ort ermöglicht, denn Landkreise, kreisfreie Städte können Näheres zur Erzieher-Kind-Relation durch Satzung regeln. Sie können vor Ort steuernd einwirken. Sie können bei der Erzieher-Kind-Relation beispielsweise auf soziale Schwerpunkte eingehen, sie können in ländlichen Regionen verstärkt regionale Gegebenheiten berücksichtigen und damit wird dann auch ein Korridor für eine politische Diskussion und für die politische Verantwortung in den Kreistagen und Stadtvertretungen eröffnet.

(Harry Glawe, CDU: Ja, das ist auch die Absicht, glaube ich.)

Viertens wird nach außen hin deutlich die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

(Harry Glawe, CDU: Genau, da haben wir es.)

Nach dem bisher geltenden Bundesrecht sind sie bereits zuständig für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und für die Gestaltung in diesem Bereich. Diese Verantwortung, resultierend aus dem Paragraphen 80 d e s SGB VIII,

(Harry Glawe, CDU: Und Investitionen.)

kam bisher durch die fest gefügten Finanzierungsregelungen mit den Kita-Regelkosten in der Praxis kaum zum Tragen. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Die kommunalen Selbstverwaltungen schließen künftig Leistungsverträge mit den Einrichtungsträgern. Ihnen, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, obliegt künftig die Ausgestaltung der Förderung im Hinblick auf Qualität, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie haben damit einen großen Gestaltungsspielraum, den sie nutzen können, um vor Ort sinnvoll auf die regionalen und lokalen Gegebenheiten einzugehen.

Zu einem fünften Aspekt des neuen Gesetzes, zu den Finanzierungsgrundlagen, haben wir ebenfalls eine Reihe von Neuerungen eingeführt. In der Vergangenheit sind diese immer stärker in die Kritik geraten. Die Finanzierung über Regelkosten hat vor allem zu Konflikten zwischen der Landesverwaltung und den Trägern der Kindertageseinrichtungen geführt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine gleichmäßige Kostenentwicklung über alle Positionen nicht realistisch ist. Allein Gebäude- und Grundstückspreise, Betriebsgrößen sowie die Belegung in den unterschiedlichen Betreuungsarten haben das deutlich gemacht.

(Harry Glawe, CDU: Das glaube ich nicht.)

Die Formel, 1.500 Einrichtungen und ein Preis, ist einfach nicht aufgegangen. Die Finanzierung über den berühmten Durchschnitt – Regelkosten sind ja nun mal Durchschnitt – privilegiert den einen, benachteiligt den anderen. Sie ist auch für die Träger nicht transparent und vor allen Dingen ist sie nicht plan- und kalkulierbar.

Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf hat sich das Land deshalb für die Finanzierung über einen Festbetrag ausgesprochen. Dafür sind im Jahr 2004 77,7 Millionen Euro vorgesehen. Der Betrag, so ist es geplant, wird vom Jahr 2004 an in den Folgejahren um jeweils 2 von 100 Prozent dynamisiert. Der Finanzierungsbeitrag des Landes entspricht rechnerisch dem Anteil, den es bisher an den Regelkosten getragen hat. Er liegt damit etwa bei 30 Prozent der Gesamtkosten. Als Festbetragsförderung wird auch die Förderung durch die Landkreise und kreisfreien Städte ausgestaltet. Der Anteil der Landkreise und kreisfreien Städte beträgt dann per Gesetz 28,8 Prozent des Anteils, den das Land gibt. Auch dieser Anteil ist rechnerisch an den bisherigen Anteilen der Landkreise und kreisfreien Städte angelehnt. Also knapp 10 Prozent der Gesamtfinanzierung, wie sie bisher nach den Regelkosten erfolgten, sind damit durch Landkreise und kreisfreie Städte abgedeckt.

Die Restfinanzierung – auf der Basis der Regelkosten wären das etwa 60 Prozent – tragen dann Eltern und Gemeinden hälftig. Ihr Beitrag zur Finanzierung ist damit zukünftig nicht mehr per Gesetz oder Verordnung definiert, er kann und wird Verschiebungen bei den Kostenanteilen haben. Mit einer Kostenlawine allerdings, meine verehrten Damen und Herren, wie sie von manchen befürchtet wurde oder befürchtet wird, ist nicht zu rechnen, denn das Gesetz enthält eine Reihe von Kontrollmechanismen, die genau das verhindern. Und ich möchte ganz deutlich sagen, wir haben die Kontrollmechanismen im Gesetz verankert. Kontrolle gehört mit zur Demokratie.

(Harry Glawe, CDU: Schiedsstelle.)

So sieht das Gesetz eine Kostenteilung zwischen Gemeinden und Eltern vor. Der Anteil der Eltern darf also nicht höher als derjenige der Gemeinden sein. Eltern müssen nicht befürchten, dass sich die Gemeinde zu ihren Lasten von Verpflichtungen freimacht. Eltern dürfen Einsicht in die Kostenentwicklung der Kita nehmen, sie können auch damit Fehlentwicklungen vorbeugen. Träger, die die Kosten in die Höhe schrauben, müssen damit rechnen, dass die Eltern von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen. Auch das wird die Träger daran hindern, ungebremst Kosten den Eltern und Gemeinden in Rechnung zu stellen. Im Ergebnis ist deshalb nicht mit nachhaltigen Abweichungen gegenüber der bisherigen Kostenstruktur zu rechnen.