Die CDU-Fraktion beabsichtigt mit ihrem Antrag, den Landtag noch einmal eindringlich dazu aufzufordern, dem Wirtschaftsminister und der Landesregierung den Rücken zu stärken,
wenn es darum geht, zu verhindern, dass hier schwerer Schaden für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land entsteht.
Befürchtungen, dass vor allem in der Call-Center-Branche tausende Arbeitsplätze verloren gehen könnten, so, wie er das ja öffentlich geäußert hat, sind nicht von der Hand zu weisen. Weitere Anstrengungen, Unternehmen anzusiedeln, gerade in dieser Branche, würden so mit Füßen getreten.
Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bildet trotz schlechter Rahmenbedingungen weit über ihren eigenen Bedarf aus. Im Durchschnitt liegen die Quoten bei den Mitgliedsunternehmen von Handwerkskammern und IHK in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 11 und 13 Prozent. Ausbildungsplatzverweigerer gibt es allerdings auch. Es sind die dramatischsten, vor allem die Gewerkschaften und der öffentliche Dienst stehen auch nicht gerade sehr gut da, wenn man die Zahlen miteinander vergleicht. Aber zum Beispiel bei der Gewerkschaft ver.di beträgt die Ausbildungsquote gerade mal 0,3 Prozent.
Wenn wir dann als Begründung hören, so, wie das in einer öffentlichen Anhörung geschehen ist, dass der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes sagt, dass Jugendliche, die bei dem DGB oder einer Einzelgewerkschaft ausgebildet worden seien, auf dem regulären allgemeinen Arbeitsmarkt nach Beendigung der Ausbildung nicht unbedingt besonders gute Möglichkeiten hätten, irgendwo eine Anschlussbeschäftigung zu finden, dann,
meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man den DGB nur auffordern, seine Ausbildung zu verbessern, weniger ideologisch ausgerichtet auszubilden, sondern Fachleute die Ausbildung übernehmen zu lassen
und damit auch denjenigen, die ausgebildet werden, eine Berufschance zu eröffnen. Aber das Problem ist ja, dass im Bereich des DGB so gut wie überhaupt nicht ausgebildet wird.
Die Bundesregierung und die sie tragende rot-grüne Koalition fordern von der Wirtschaft eine Ausbildungsquote von 7 Prozent. Ich habe eben das Beispiel ver.di genannt mit 0,3 Prozent – so ist die Wirklichkeit. Viele Kommunalexperten warnen vor unzumutbaren Belastungen für die Gemeinden. Und alle Fachleute sind sich darüber einig, dass die geplante Abgabe keine neuen Ausbildungsplätze schaffen wird, sondern lediglich neue bürokratische Verfahren hervorruft, was das duale Ausbildungssystem sehr stark belastet. Die wirtschaftlichen Probleme Deutschlands werden sich mit einem solchen Verfahren keineswegs verringern, sondern weiter verschärfen, und es gehen weitere Ausbildungsplätze für junge Menschen verloren.
Die Bundesregierung setzt dem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Verwaltungsbeamte entgegen, denn sie bestätigt selbst, dass eine ausreichende Personalkapazität grundsätzlich vorgehalten werden muss. Egal, ob die Umlage erhoben wird oder nicht, es entsteht ein bürokratischer Überwachungsapparat mit mindestens 1.000 Mitarbeitern, der Verwaltungskosten von rund 70 Millionen Euro pro Jahr verursacht. Diese Kosten belasten unsere kleinen und mittelständischen Betriebe zusätzlich. Die wirtschaftlichen Probleme Deutschlands werden verschärft, und das, obwohl im letzten Jahr bundesweit rund 40.000 Unternehmen Pleite gegangen sind. Diese Unternehmen können ohnehin keine Ausbildungsplätze mehr anbieten. Das mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Freitag, dem 7. Mai, im Deutschen Bundestag verabschiedete Berufsausbildungssicherungsgesetz
(Peter Ritter, PDS: Die PDS hat auch zu- gestimmt im Bundestag, Herr Dr. Born. – Wolfgang Riemann, CDU: Die zwei verbliebenen Restabgeordneten. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
Die Kosten der geplanten Ausbildungsplatzabgabe lassen sich gegenwärtig nicht beziffern. Weder annäherungsweise die Kosten für die Kommunen noch die ungefähren Verwaltungskosten seien gegenwärtig zu ermitteln. So schreibt es die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Kollege Ritter, das, was der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes schlicht als „Irrsinn“ bezeichnet – ich würde einen solchen Ausdruck hier nicht verwenden, weil er nicht ganz parlamentarisch ist –, das wird nicht deswegen weniger irrsinnig, weil zwei Abgeordnete der PDS im Deutschen Bundestag dem zustimmen.
Insofern gebe ich das hier gerne weiter. Die Wirtschaft weiß, wie weit der Sachverstand gerade bei diesen Kolleginnen und Kollegen ausgeprägt ist, wenn sie einer solchen Gesetzesinitiative zustimmen,
(Regine Lück, PDS: Vorsicht, Herr Dr. Born! – Angelika Gramkow, PDS: Das war aber jetzt ein bisschen frech, Herr Born! Oder kennen Sie die beiden?! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
denn hier gibt es ganz klare Äußerungen dazu, was mit einer solchen Ausbildungsplatzabgabe erreicht wird. Die vielstimmige Debatte …
Herr Kollege Ritter, Sie können das natürlich beschließen, dass Unternehmen, die entweder schon insolvent sind oder kurz vor der Insolvenz stehen, weiter ausbilden sollen.
Sie können auch beschließen, dass Unternehmen mehr Gewinn machen sollen, damit sie mehr Steuern zahlen. Das können Sie alles machen als Parlament, aber wie sinnvoll das ist, denke ich, können Sie selbst beurteilen.
sondern das ist genau der Punkt, Frau Kollegin D r. Bunge. Lesen Sie das doch wenigstens bitte nach, was unser Wirtschaftsminister sehr detailliert ausgeführt hat! Und lesen Sie doch bitte nach, was 16 Abgeordnete der SPD und 17 von den Grünen zu Protokoll gegeben haben im Deutschen Bundestag, weshalb sie dieses Vorhaben für wirtschaftspolitisch falsch halten!
Das ist doch ein einmaliger Vorgang, dass man einem solchen Gesetzentwurf zwar zustimmt, aber in so großer Anzahl dann ausdrücklich erklärt, dieses Gesetz ist unsinnig und kann den Zweck nicht erreichen. Hier ist doch ganz deutlich, dass das allein aus Parteiräson geschehen ist.
Deshalb können Sie doch nicht im Ernst sagen, dass das in irgendeiner Weise etwas bringt, damit das Problem, dass zu wenig ausgebildet wird, insgesamt gelöst wird. Nein, Sie können das Ausbildungsplatzproblem nur dadurch lösen, indem Sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so nachhaltig verbessern,
dass Unternehmen wieder ausbilden können, denn jedes Unternehmen, was dazu in der Lage ist, ist klug beraten auszubilden. Deshalb bilden ja Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern, übrigens auch nicht zuletzt dank der gemeinsamen Anstrengung von Landesregierung und Abgeordneten aller Fraktionen, über den eigenen Bedarf aus.
Ich habe deutlich gemacht, nicht bei allen Unternehmen wirken unsere Appelle. Beim Deutschen Gewerkschaftsbund hat es überhaupt nicht gefruchtet, denn wir haben alle miteinander immer wieder darauf hingewiesen, hier stoßen wir auf taube Ohren. Die Wirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Gerade unsere Handwerksbetriebe bilden aus bis an die Grenze dessen, was sie finanziell überhaupt noch verkraften können.
In Bezug auf die vom Deutschen Bundestag beschlossene Befreiung hoffen wir alle, dass es mit unserer gemeinsamen Hilfe gelingt, dass das nicht Gesetz wird in Paragraph 10 mit der Abgabenpflicht,
die bedeutet, dass Heime, Krankenhäuser, Einrichtungen, Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Maßnahmen nach SGB II und III, Hospize und Einrichtungen nach SGBIX und XII beziehungsweise Bundessozialhilfegesetz und auch allgemein bildende berufsausbildende Jung-, Musik-, Kunst- und Sonderschulen weiter in den Personal-Service-Agenturen ausgenommen sein sollen. Das bewirkt auch nichts. Übrigens sollen auch die Kommunen hier auf Antrag befreit werden können, wenn kommunalaufsichtliche Notbewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich sind.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt doch nur, wie verfehlt der ganze Ansatz ist. Durch die neuen Ausnahmen, die jetzt beschlossen sind, wird das Problem sogar noch verschärft,
denn dadurch reduziert sich die Verrechnungsbasis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bundesweit um circa 5 Millionen auf nunmehr rund 6,35 Millionen zu berücksichtigende Beschäftigte. Bei einer angenommenen Konstellation von 50.000 erforderlichen zusätzlichen Plätzen und 211.450 über den Leistungsausgleich zu fördernden Plätzen betrüge der Pro-Kopf-Abgabebetrag demnach insgesamt 508,25 Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wenigstens in diesem Punkt im Hohen Hause Einvernehmen besteht, auch bei Kollegen Ritter und Frau Kollegin Dr. Bunge, dass die wirtschaftliche Situation im Bundesgebiet und insbesondere auch im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht so ist, dass die Unternehmen Gewinne erwirtschaften, die es ihnen ermöglichen, noch irgendwelche freien Kapazitäten zur Verfügung zu haben, sondern dass die Unternehmen ums Überleben kämpfen in unserem Land.
Das heißt, zusätzliche Belastungen wie ein Pro-KopfAbgabebetrag von 508,25 Euro sind einfach nicht mehr zu verkraften. Deshalb stellt der in Berlin im Deutschen Bundestag zuständige Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in seiner durch den Deutschen Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung
ausdrücklich fest, dass diese Kosten auf die Unternehmen zusätzlich zukommen aufgrund der Ausnahmeregelung. Das ganze Gesetz wird nicht etwa dadurch besser, dass schon der Grundansatz falsch ist und man zahlreiche Ausnahmen beschließt, sondern ganz im Gegenteil. Das ist das Paradoxon. Durch die Ausnahmen wird die Situation für die Unternehmen, die dann dem Gesetz unterliegen, noch verschärft. Frau Polzin sehe ich im Moment nicht hier, aber wir hatten gerade eine Bildungsdebatte, und deshalb ist es vielleicht verständlicher, wenn ich auf die Mathematik zurückgreife. Da wird keiner widersprechen, wenn man sagt, dass Minus mal Plus nicht Plus ergibt. Und das ist genau die Situation, die wir mit diesem Ausnahmetatbestand vorfinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht Aufgabe des Gesetzesgebers sein, Gesetze zu verabschieden, von denen diejenigen, die sie am eifrigsten propagieren, selbst sagen – und das macht immerhin auch der Vorsitzende der SPD Herr Müntefering deutlich –, dass es eigentlich gut wäre, wenn das Gesetz nicht wirksam werden müsste, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die beste Voraussetzung dafür, dass ein Gesetz nicht mal in der Gefahr steht, eine Anwendung zu finden, ist, dass man das Gesetz gar nicht erst verabschiedet.