(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig. – Eckhardt Rehberg, CDU: Jetzt klatscht gerade die, die...)
Wenn wir also die Defizite nicht weiter anwachsen lassen oder sie sogar reduzieren wollen, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Reduzierung der Ausgaben oder Verbesserung der Einnahmen.
Die Opposition im Deutschen Bundestag hat sich bisher allen Vorschlägen zur Reduzierung der Ausgaben verweigert und aus wahltaktischen Gründen sogar zusätzliche Ausgaben gefordert.
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Ach, die SPD nicht?! – Torsten Koplin, PDS: So sind sie.)
Sie beteiligt sich bisher auf der Bundesebene nicht an dem dringend notwendigen Wettstreit um die bessere Lösung.
Meine Damen und Herren von der CDU, statt in Berlin das gute Instrument des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu entwerten
sollten Sie lieber mit konkreten Vorschlägen aufwarten, wie wir gemeinsam die Lage verbessern können!
(Harry Glawe, CDU: Sie können ja mal nachsehen, wie viel Vorschläge wir ge- macht haben in den letzten vier Jahren. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)
Trotz steigendem Steueraufkommen im eigenen Land können wir uns nicht von der Gesamtentwicklung abkoppeln. Neben den Steuerausfällen von 375 Millionen Euro und 371 Millionen im nächsten Jahr sind wir mit zwangsläufigen Mehrausgaben von 118 Millionen Euro in diesem Jahr und 107 Millionen Euro im nächsten Jahr belastet. Für die Bewältigung dieser Probleme haben wir folgenden Grundsatz aufgestellt: Steuermindereinnahmen werden temporär durch die Anhebung der Nettokreditaufnahme finanziert.
Steuermehreinnahmen infolge von Steuerrechtsänderungen reduzieren in vollem Umfang die Nettokreditaufnahme. Weitere Verschlechterungen des Landeshaushaltes müssen durch Sparmaßnahmen im Zeitraum bis 2006 ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen voraussichtlich am 19. Februar ohne jede hektische Notmaßnahme einen Nachtragshaushalt für 2003 vorlegen. Dass dieser Nachtrag kommen muss, habe ich immer gesagt. Damit sollte immer schon auf die Veränderungen ab Dezember 2001 reagiert werden. Wir werden aber für 2002 keinen Nachtrag mehr fahren. Ein Nachtrag für 2002 könnte lediglich die Aufgabe haben, die Kreditermächtigung zu erhöhen.
Wie mit einem Fehlbetrag umzugehen ist, regelt Paragraph 25 Landeshaushaltsordnung. Wir werden ihn in den Jahren 2003 und 2004 ausgleichen.
Bereits für 2002 werden wir die Nettokreditaufnahme um mindestens 100 Millionen Euro und in 2003 um rund 490 Millionen Euro anheben.
Darin ist dann aber schon ein Teil des Fehlbetrages in Höhe von 90 Millionen enthalten. Wir werden auch 2004 und noch danach unsere bisherige Kreditlinie deutlich anheben müssen.
Wir werden Sie selbstverständlich weiterhin laufend über den Haushaltsvollzug 2002 unterrichten, das nächste Mal Anfang Dezember im Finanzausschuss. Das Nächste, was für uns alle von Interesse ist, wird das Gesamtergebnis des Haushalts 2002 sein. Ich hoffe, der Haushaltsabschluss bringt keine zusätzlichen bösen Überraschungen.
Beim Nachtrag 2003 geht es dann nicht nur um die Auswirkungen der Steuerausfälle. Der Haushalt muss auch in anderen wesentlichen Punkten überarbeitet werden. So müssen die Mehrbedarfe für Zahlungen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR, die Werfthilfe, Wohngeld und eine ganze Reihe von sonstigen Positionen im Umfang von insgesamt 107 Millionen Euro berücksichtigt werden.
Im Einzelnen: Der Anstieg der Personalausgaben muss weiter reduziert werden. Zu diesem Zweck müssen wir zusätzliche Stellen streichen und außerdem die Personalausgaben budgetieren. Das Ziel: 38.500 Stellen im Jahr 2006. Dieses Ziel erreichen wir noch vor der großen Funktional- und Verwaltungsreform. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen ebenfalls vermindert werden. 2003 werden darum in einem ersten Schritt 15 Millionen Euro gestrichen, Fortsetzung folgt in Schritten von 17,25 Millionen Euro pro Jahr. Auch die Landesprogramme können von Kürzungen nicht ausgenommen bleiben. In diesem Bereich sollen 12 Millionen Euro eingespart werden. Von den Ressorts müssen die einzelnen Positionen mit der Aufstellung des Nachtragshaushaltes festgelegt werden. Weitere 12 Millionen werden bei den Arbeitsmarktmitteln durch Anpassung an die rückläufigen Kofinanzierungsbedarfe nicht benötigt.
Die Investitionen für die Wohnungsbauförderung werden angesichts der Bedarfslage wie auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel Sachsen und Sachsen-Anhalt, nahezu auf die Kofinanzierungsbedarfe reduziert. Das entlastet den Haushalt 2003 um knapp 10 Millionen Euro. Es bleiben jedoch zusätzliche Landesmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Förderung von altengerechtem Wohnen. Weiterhin reduzieren wir den Landeshochbau um 10 Millionen in 2003.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen, dass die Kommunen 2002 und 2003 vergleichsweise nur geringfügig von den Steuerausfällen betroffen sind. Infolge der Mindestgarantie für den kommunalen Finanzausgleich erhalten die Kommunen in den Jahren 2002 und 2003 zusammen 234 Millionen Euro mehr, als bei konsequenter Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes zu zahlen wären.
2003 werden die Kommunen nur mit 6,9 Millionen Euro an der Konsolidierung beteiligt. Mit der Novellierung des FAG in 2003 werden weitere Maßnahmen für 2004 vorgeschlagen.
(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Schöne Mogelpackung! – Dr. Ulrich Born, CDU: Weiß der Innenminister das schon?)