Der große Mangel ist, wir haben bislang nur, und das haben alle Redner angesprochen, rudimentäre Aussagen zur Hochschulmedizin. Das ist deshalb ein gravierender Mangel, weil die Medizin natürlich eine zentrale Position in der Hochschulentwicklungsplanung einnimmt, vor allem weil sie einen riesigen Raum einnimmt in der Hochschulfinanz- und Hochschulbauplanung dieses Landes. Wir haben deshalb – darauf haben Sie, Herr Brodkorb, hingewiesen – eine Strukturkommission eingesetzt, die schon einige Beratungen hatte, auch schon Begehungen vor Ort in Hochschulen hatte, in den medizinischen Fakultäten. Ich glaube, wir sind sehr angewiesen darauf, dass diese Kommission zu einem verwertbaren Ergebnis kommt. Wir erwarten dieses Ergebnis etwa bis zum Jahresende. Dann können wir damit Eckwerte, die der Hochschullandschaft insgesamt gerecht werden, erarbeiten und vorstellen.
Ich spreche bewusst von der Hochschullandschaft insgesamt. Mir kommt es darauf an, dass wir unsere Hochschulen als eine gemeinsame Wissenschaftsregion sehen. Ich habe das oft genug hier in dem Hohen Hause vortragen können. Dazu bedarf es der notwendigen fachlichen Fokussierungen und dazu bedarf es auch einer hochschulrechtlichen Änderung. Wir haben sehr viel das Stichwort „Autonomie“ verwendet, aber wir müssen es auf die richtige Ebene setzen. Autonomie im Ausfüllen der Rahmenbedingungen ist selbstverständlich, aber Autonomie bei der Festlegung dieser Rahmenbedingungen fällt mir ein bisschen schwer, auch weil die Hochschulen an dieser Stelle einfach überfordert sind.
Worauf es uns ankommen sollte, ist, dass wir die wichtige Struktur der Landeskommission für Forschung und Hochschule in Paragraph 85 jetzt so ertüchtigen, so stark machen, dass sie in der Lage ist, auch bindende Beschlüsse für die Hochschullandschaft insgesamt zu tätigen. Das werden wir spätestens dann brauchen, wenn wir an die Eckwerte herangehen, wenn wir sie auch in diesem Hause diskutieren, wenn es um das Umsetzen dieses Eckwertepapieres geht.
Dieses Koordinationsgremium sichert auf der einen Seite schon die Identität der Hochschulen. Es ist andererseits geeignet, die Entscheidungsfähigkeit für Hochschulen übergreifende Abstimmungen zu sichern. Das ist ein Instrument der akademischen Selbstleitung, aber auf der anderen Seite ist es auch die Sicherung der Einflussmöglichkeiten des Staates ergebnisorientiert.
Lassen Sie mich noch etwas zum Stichwort „Zielvereinbarung“ sagen. Um keinen weiteren Zeitverzug bei der
Umsetzung des Landeshochschulgesetzes hier eintreten zu lassen, wurde mit der Hochschule Wismar bereits auf der Grundlage ihres Hochschulentwicklungsplanes und der vorläufigen Kernaussagen zu den Eckwerten eine Musterzielvereinbarung entwickelt, die dem Grunde nach auf die anderen Hochschulen übertragbar ist und von diesen bereits akzeptiert worden ist. Das ist erprobt worden, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Ausbau der Demographie an der Universität Rostock und im Zusammenhang mit der Einrichtung des Modellstudienganges Vorschulpädagogik an der Fachhochschule Neubrandenburg.
Meine Damen und Herren, das Stichwort „Eckwerte und Zielvereinbarungen der Hochschulen“ muss in der weiteren Arbeit ständig präziser werden. Es ist ein Ziel, das wir für die Gestaltung der Wissenschaftslandschaft in diesem Lande erreichen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir wesentlich aussagefähiger sind, wenn wir die Ergebnisse der Hochschulmedizinkommission vorliegen haben und wenn wir die Landeskommission – an dieser Stelle habe ich sie mehrfach in den Landtagssitzungen nennen dürfen, diese Landeskommission für Hochschule und Forschung – stark gemacht haben für verbindliche Entscheidungen. – Vielen Dank.
Da der Ältestenrat vorgeschlagen hat, den Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels auf Drucksache 4/1356 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen, gehe ich davon aus, dass dies auch für den Änderungsantrag auf Drucksache 4/1386 gilt.
Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der PDS bei zwei Stimmenthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Mittwoch, den 17. November 2004, um 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Da wir doch zeitlich sehr günstig liegen, wünsche ich einen erholsamen Abend.