Wir haben schon jetzt eine Steuerquote, die mit circa 2 0 Prozent weiter unter dem langjährigen Durchschnitt von 23 Prozent liegt. Wir brauchen keine weitere Erosion unserer Steuereinnahmen, sondern vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft.
Die Vorstellung von Professor Kirchhof, dass sich durch eine wundersame Belebung der Wirtschaft alles von selbst regeln würde, halte ich für Gesundbeterei, die keine seriöse Grundlage für unsere künftige Finanzpolitik sein kann.
(Wolfgang Riemann, CDU: Machen Sie jetzt hier Wahlkampf, Frau Keler, oder wollen wir uns mit dem Haushalt 2005 beschäftigen? – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Verlässliche Planungsgrundlagen brauchen nicht nur Länder und Kommunen, sondern braucht auch unsere Wirtschaft.
Deshalb sind mir die neuesten Überlegungen von Ministerpräsident Althaus zur Investitionszulage unverständlich.
Die neuen Länder haben zurzeit gute Aussichten, eine Verlängerung der Investitionszulage zu erreichen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Der Bundestag hat das beschlossen für zwei Jahre, Frau Keler, und das wissen Sie ganz genau!)
(Wolfgang Riemann, CDU: Sie können hier nichts versprechen, was der Bundestag anders beschlossen hat, das wissen Sie ganz genau! Für zwei Jahre hat er verlängert! – Jörg Heydorn, SPD: Der Mann ist gedopt.)
Herr Riemann, ich bin doch mit Sachsen gerade federführend, um einen neuen Gesetzvorschlag zu erarbeiten.
(Wolfgang Riemann, CDU: Der will sie ja nicht aufgeben, der will sie gezielt einsetzen und nicht mit der Gießkanne! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
Ich kann ja noch begreifen, dass Herr Stoiber den Ostdeutschen nicht wohl gesonnen ist, weil sie ihn 2002 nicht gewählt haben.
ein für uns wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung abschaffen will, ist schon ein starkes Stück.
(Wolfgang Riemann, CDU: Ihnen muss das Wasser ja schon bis zum Hals stehen, wenn Sie so verzweifelt Wahlkampf machen hier! – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig, Wolfgang! – Reinhard Dankert, SPD: Das habt Ihr doch so gewollt! – Detlef Müller, SPD: Was ist das mit der Verbalinkontinenz da hinten? – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Herrn Stoiber in Mecklenburg-Vorpommern zur Persona non grata erklärt und sich von Herrn Althaus eigentlich distanziert, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Aber was sagen Sie zu Herrn Kirchhof? Er wird hier am Dienstag in Schwerin sein. Da hätten Sie doch die allerbeste Gelegenheit, noch vor unseren Haushaltsberatungen am Mittwoch ein paar sehr deutliche Worte
(Beifall Wolfgang Riemann, CDU – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Ich habe in meinen bisherigen Ausführungen deutlich gemacht, dass ich nicht alle Thesen des Verfassungsgerichts für wirklich überzeugend halte.
Das ändert aber natürlich nichts daran, dass wir den Richterspruch respektieren und das Urteil umsetzen werden. Deshalb will ich mich den konkreten Folgen des Urteils zuwenden:
Erstens. Das Gericht hat den Nachtrag 2003 teilweise für nichtig erklärt, nämlich insoweit, als die Kreditermächtigung die Regelkreditobergrenze überschreitet. Da die Kredite bereits aufgenommen worden sind und auch nicht mehr zurückgebucht werden können, weil wir andernfalls gegen Paragraphen 36 des Haushaltsgrundsätzegesetzes verstoßen würden, bleibt nur die Möglichkeit, die fehlende Ermächtigung nachzuholen. Dies geschieht im Haushaltsgesetz 2005 für einen Teilbetrag von 55 Millionen Euro und im Haushaltsgesetz 2006 für den Rest in Höhe von 111 Millionen Euro. Es handelt sich dabei lediglich um eine nachträgliche rechtliche Ermächtigung. Die Ist-Zahlen bleiben in allen Jahren davon unberührt. Diese Operation wird also auch nicht zu einer höheren Kreditaufnahme in 2005 und 2006 führen.
Zweitens. Das Gericht hat zwar den gesamten Doppelhaushalt 2004 und 2005 für nichtig erklärt, uns aber zugleich gestattet, den Haushalt 2004 nicht neu vorlegen zu müssen. Das bedeutet, dass der Haushalt 2004 auch als Basis für die Haushaltsrechnung und für die Resteübertragung herangezogen werden kann.
Drittens. Der bisherige Haushaltsablauf 2005 hätte ein neues Haushaltsverfahren nicht erforderlich gemacht. Da wir aber gezwungen sind, Ihnen einen neuen Haushaltsplanentwurf 2005 vorzulegen, müssen die wesentlichen neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden, die seit der Verabschiedung Anfang 2004 eingetreten sind. Der neue Haushaltsplanentwurf entspricht weitgehend dem vom Landtag bereits beschlossenen Haushalt in der Fassung des Nachtragshaushaltes 2005. Die wenigen materiellen Änderungen berücksichtigen insbesondere die mit der Maisteuerschätzung sichtbar gewordenen Steuermindereinnahmen von saldiert knapp 90 Millionen Euro und
Natürlich sind die einzelplanspezifischen Minderausgaben entsprechend dem Beschluss des Landtages auf Einzeltitel umgesetzt worden. Dadurch verändern sich folgerichtig auch die Globalzahlen. Bei den Investitionen wirkt sich insbesondere die Auflösung der globalen Minderausgabe im Hochbau aus. Außerdem haben wir die bereits jetzt absehbaren Mehrbedarfe für Auslagen in Rechtssachen veranschlagt. Das sind Rechtsverpflichtungen vor allem infolge der hundertprozentigen Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die der alten Bundesländer und der steigenden Betreuungskosten. Die höheren Aufwendungen von 12,3 Millionen Euro brutto schlagen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben zu Buche, im Zahlenwerk allerdings nur zu 7,7 Millionen. Die Differenz wird im Rahmen der Umsetzung der globalen Minderausgaben eingespart.
Mit dem neuen Haushaltsplanentwurf wird mittels eines Deckungsfähigkeitsvermerkes die Möglichkeit geschaffen, höhere Einsparungen als veranschlagt beim Landesanteil des Wohngeldes an die Kommunen weiterzuleiten. Dadurch können die Kommunen bereits im laufenden Jahr auf Abschlagsbasis Zahlungen im Zusammenhang mit Hartz IV erhalten. Die Spitzabrechnung wird erst im Folgejahr fällig. Das müsste in Ihrer aller Sinne sein. Außerdem sind sämtliche Erläuterungen aktualisiert worden. Gleichzeitig mit dem neuen Haushalt 2005 werden wir im Haushaltsbegleitgesetz rückwirkend die Gesetze, die das Gericht ebenfalls für nichtig erklärt hat, wieder in Kraft setzen. Das bedeutet, dass auch in diesem Punkt relativ geringfügige Auswirkungen eintreten werden. Lediglich beim Landeserziehungsgeld und beim Schulgesetz sind Übergangsprobleme zu verzeichnen.