Heute soll angeblich eine mehrjährige Debatte zu Ende gehen. Das wäre aber nur der Fall, wenn das Gesetz heute abgelehnt wird.
Dadurch würde die Chance entstehen, noch einmal neu anzusetzen bei der notwendigen Reform und dieses Mal wenigstens den ernsthaften Versuch zu unternehmen, die Betroffenen einzubeziehen und mit ihnen gemeinsam nach vernünftigen Lösungen zu suchen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Das war auch unser Wunsch, genau das.)
Wenn allerdings, was ich befürchte, dieses Gesetz heute angenommen wird, dann wird nur eine neue Runde eingeleitet. Und in dieser Runde hat dann das Landesverfassungsgericht das Sagen und das ist keine Vermutung, das wissen Sie alle, es wird so sein. Das wäre aus meiner Sicht sehr bedauerlich, weil wieder einmal durch Fehler der Politik das Landesverfassungsgericht gezwungen würde, maßgeblich in die Politik einzugreifen, und das kann nicht gesund sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Genau.)
Ich habe neulich am Rande der Sonderausschusssitzung, wo die Schlussabstimmung stattfand, mit einem von mir sehr geschätzten hohen Beamten dieser Landesregierung gesprochen und er sagte mir, wissen Sie, Herr Bartels, das Verfassungsgericht wird das Gesetz und die Kreisgebietsreform nicht gänzlich kippen, weil damit die Gefahr entsteht, dass sich mehrere Jahre lang niemand mehr trauen würde, die notwendigen Reformen anzupacken.
denn wenn die Verfassungsrichter die Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform als gegeben annehmen, dürfen und werden sie sich von solchen Überlegungen nicht leiten lassen. Sie werden unabhängig von der Notwendigkeit einer solchen Reform prüfen, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht.
Und sollten sie zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz oder wesentliche Teile nicht verfassungsgemäß sind, dann haben nicht die Verfassungsrichter den schwarzen Peter, sondern der Teil der Politik, der seit mindestens drei Jahren alle Hinweise von Experten und Betroffenen standhaft ignoriert.
Und ich gehe ganz bewusst mehr als drei Jahre zurück. Anfang März 2003 fanden in Greifswald an der Universität die Verwaltungsfachtage statt.
Gegenstand waren damals, das Gesetz lag damals noch nicht vor, die Eckpunkte der Regierung zur Verwaltungsmodernisierung. Und schon damals haben Verfassungsrechtler wie Professor Ibsen, wie Professor Stüer und andere sehr nachdrücklich auf die verfassungsrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht.
Sie hatten damals kein Mandat. Bitte hören Sie auf, den Leuten zu unterstellen, weil sie bezahlt werden, erzählen sie solche Sachen, wie Sie es hier in der Anhörung getan haben!
Sie haben die Mandate in der Regel wegen ihrer Ausführungen auf diesen Verwaltungsfachtagen bekommen und nicht umgekehrt.
Und schon damals spielte zum Beispiel eine ganz große Rolle, ob die geplanten Regionalkreise überhaupt noch Landkreise im Sinne des Grundgesetzes sind oder ob es etwas anderes ist, ob sie also überörtliche Kommunalverbände darstellen. Professor Ibsen hat dies damals sehr ausführlich und für mich überzeugend behandelt und verneint. Er hat dies in seinem Gutachten in der Verbandsanhörung der Regierung nachdrücklich wiederholt und auch in der Anhörung des Sonderausschusses war dies wiederum das Zentrum seiner Ausführungen. Auf meine Nachfrage hat er dann bestätigt, dass er nicht den Eindruck habe, dass seit Anfang 2003 diese Einwendungen irgendwann einmal ernsthaft bedacht worden wären. Ich habe diesen Eindruck auch nicht.
Und wenn sich einige Leute immer mal wieder öffentlich wundern, warum so um die Zahl fünf gestritten wird, da kann ich nur sagen, diejenigen haben bis heute nicht verstanden, dass es um die Frage geht, ob Regionalkreise überhaupt noch Landkreise im Sinne des Grundgesetzes sind
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
Dr. Wilcken, in der Anhörung gesagt, macht doch drei Kreise, dann haben wir wenigstens unsere alten Bezirke wieder.
Ein weiterer Gedanke in diesem Zusammenhang: Professor Stüer hat in der Anhörung – auch darauf möchte ich Sie hinweisen – ausgeführt, dass es sein kann, dass neue gesellschaftliche Entwicklungen völlig neue Entscheidungen auch im Sinne der Auflösung von Landkreisen hervorbringen können.
Er hat aber gesagt, in dem Gesetz und in der Begründung findet sich auch nicht der geringste Anhaltspunkt, dass eine solche Annahme zu treffen sei.
Folgendes muss ich auch sagen: Wenn hier zitiert wird, dass es Leute gibt, Kommunale, also Gemeindevertreter, die nach Auflösung der Kreise schreien, ich kenne solche Äußerungen meistens, wenn gerade die Kreisumlage erhöht worden ist,
dann gibt es schon Bürgermeister von Gemeinden oder auch Gemeindevertreter, die so etwas sagen. Darin drückt sich aber ein absolutes Unverständnis des Wesens von Kreisen aus und ein solches Unverständnis aus dem Munde von Gabi Meˇsˇt’an hier als ernstzunehmendes Argument zu hören, da sage ich ehrlich, das tut weh, sehr weh.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Angelika Peters, SPD: Sieh an!)
Lassen Sie mich auf die Entschließung Nummer 2 Satz 1 eingehen. Dieser Satz lautet, ich zitiere: „Der Erfolg der Verwaltungsreform wird im Wesentlichen davon abhängen, dass die Verantwortlichen im Lande wie auch auf der kommunalen Ebene gemeinsam mit den Betroffenen, den Personalräten und Interessenvertretungen zusammenarbeiten und ein konstruktiver Dialog für die konkreten Umsetzungsmaßnahmen stattfindet.“
Wie soll das gehen? Es ist heute mehrfach gesagt worden, dass alle Kreistage – und einige auch einstimmig, Herr Müller, nicht nur mehrheitlich, unter anderem hat der Kreistag Uecker-Randow einstimmig Nein gesagt – und auch die übergroße Mehrheit der Gemeindevertretungen, die sich damit befasst haben, Nein gesagt haben.
Das Personalübergangsgesetz, das hier heute auch zur Abstimmung steht, verhindert die Einbeziehung der Kreise in die Frage der Überleitung des Personals und da hilft auch keine noch so schwammige Entschließung Nummer 8,
(Vincent Kokert, CDU: Ja, richtig.) die ist geradezu lächerlich. Übrigens gestatten Sie mir die Anmerkung, der zweite Satz dieser Entschließung beginnt, wenn Sie das einmal nachlesen wollen: „Alle Führungskräfte werden modernes Führungsmanagement anwenden...“ (Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)
Und dann geht es noch weiter. Dieser Satz hat mich zu der Überlegung gebracht, ob ich das nicht an die Zeitschrift „Eulenspiegel“ schicke,