Und jetzt kommen wir mal zu der Geschichte, die Herr Heydorn eben angesprochen hat, mit der Bedarfsermittlung in den unteren 20 Prozent. Was hat denn unter anderem bei der Bedarfsermittlung in den unteren 20 Prozent eine Rolle gespielt, was man Ihnen auch übrigens vonseiten der LINKEN immer vorgeworfen hat? Dass Sie in den 20 Prozent damals bei der ersten Berechnungsgrundlage ja bereits die Sozialhilfeempfänger drin hatten, die im Grunde genommen auch staatlich finanziert werden und im unteren Bereich sitzen und damit den Schnitt nach unten drücken,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Jörg Heydorn, SPD: Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden. – Michael Roolf, FDP: Das hat die SPD gemacht. Ja, das hat die SPD gemacht.)
darüber haben Sie gar kein einziges Wort gesagt. Kein einziges Wort von den Sozialdemokraten zu diesem Fakt! Sie haben nämlich selber mit Ihren eigenen Tricks die 20 Prozent runtergedrückt.
Die gibt es aber heute nicht mehr, deswegen ist es logisch, dass man es auf 15 Prozent runterziehen muss.
Ich will Ihnen weiter auch noch Folgendes sagen: Bei der Bedarfsermittlung haben wir vom 9. Februar 2010 ein Urteil des Verfassungsgerichts, das uns aufgibt,
bis zum Herbst 2010 klar und deutlich eine Regelung zu finden, wie der Bedarf ermittelt wird. Da ist es doch zwingend notwendig, dass man erst mal die Daten erhebt.
Und das hat man getan. Man hat die Daten durch das Statistische Bundesamt erheben lassen und man hat die Berechnungen durchgeführt.
Das ist doch alles zwingend. Man muss Zeit dafür investieren, so etwas kann man nicht in 14 Tagen machen.
Und ich will noch eins sagen: Wenn ich mir immer überlege, wie die LINKEN so in der Öffentlichkeit auftreten, ich erinnere mich noch an eine Geschichte im Jahre 2005, wo DIE LINKE im Bundestagswahlkampf antrat: „1.400 Euro Hartz IV für jeden“. An diesen Satz kann ich mich auch noch sehr gut erinnern.
Und mich hätte in diesem Zusammenhang mal sehr, sehr interessiert, wie sich die 1.400 Euro eigentlich zusammensetzen.
Dafür gab es überhaupt keine Berechnungsgrundlage. Und das ist genau der entscheidende Punkt. Bei der Geschichte Hartz IV, da wird immer ein Block hingesetzt, so nach dem Motto: die Bösen auf der einen Seite und die Gutmenschen auf der anderen Seite. Fakt ist aber – und das müssen wir hier eben auch bei der ganzen Diskussion nicht außer Acht lassen –, dass wir nämlich auch die Aufgabe haben, diejenigen, die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, vor denjenigen, die möglicherweise nicht ganz so leistungswillig sind, zu schützen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das sind ja Sprüche! Die eine vor der anderen Gruppe schützen, das ist perfi de.)
Nein, ich will nicht den Mittelstand vor den Hartz-IVEmpfängern schützen, ich will unsere Steuerzahler davor schützen, dass Steuergelder falsch oder fehlerhaft eingesetzt werden.
Und unser Bundesvorsitzender hat es doch an der Stelle eindeutig zum Ausdruck gebracht. Er hat deutlich gemacht, dass man bei denjenigen, die unterstützenswert sind, auch bereit ist, zu unterstützen. Wir wollen diejenigen aber, die nicht wollen – nicht diejenigen, die nicht können –, nicht unterstützen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sagen Sie das, wir schreiben das auch auf. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Und wenn Sie an der Stelle dann auch noch dazu kommen und hier sagen, die politisch bestimmte Art und Weise der Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze,
dann behaupten Sie etwas, was nun wirklich überhaupt nicht belegt werden kann. Wie haben Sie es geschrieben? „… die politisch bestimmte Art und Weise der Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze“, das ist eine blanke Unterstellung. Wie wollen Sie das belegen?
Die Bundesministerin von der Leyen erklärt Ihnen nun wirklich in jeder Veranstaltung überall, dass sie aufgrund der Erhebung des Statischen Bundesamtes die Regelsätze ermittelt haben.
(Rudolf Borchert, SPD: Und dann nach Kassenlage festgelegt haben. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Und was ist das Ergebnis? Man kommt dazu, dass man 5 Euro mehr für die Erwachsenen zur Verfügung stellen muss,
und das unter Herabrechnung des Alkohols und des Rauchens. Und ich will Ihnen das ganz offen sagen, denn ich finde das vollkommen richtig:
Zum Bedarf eines Menschen gehören meines Erachtens nicht Alkohol und Rauchen, um das ganz deutlich zu sagen.
Sie haben es doch im Grunde genommen auch selber immer gesagt, denn bei dem Nichtraucherschutzgesetz sind wir doch auf der gleichen Ebene gefahren. Jetzt auf einmal, wenn man es dann konsequent macht, gilt dieses dann wieder nicht.
Natürlich hat es Sie gestört, dass überhaupt eine Erhöhung stattgefunden hat, weil Sie natürlich jetzt in erhebliche Erklärungsnot geraten.