oder die geforderte „Bildung einer landeseigenen Antikorruptionseinheit im Gesundheitswesen“ auf Drucksache 5/2783.
All diese Maßnahmen, die sich jetzt auch durch Gerichtsentscheidungen in Ulm bestätigt haben, all diese Maßnahmen waren zwingend notwendig. Dennoch, auch die LINKEN haben diese Vorhaben gegen Korruption abgelehnt.
Korruption im wissenschaftlichen Sinne sind unserer Meinung nach auch Ihre Griffe in die Fraktionskassen durch Zahlung von verfassungswidrigen
dadurch unterlaufen, dass sie als Spitzen der Exekutive, also Ministerpräsident, Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, ohne Gewissensbisse Sitz und Stimme im Parlament haben, sich also quasi selbst kontrollieren müssten. Auch dies ist aus Ansicht der NPD-Fraktion Korruption. Sie sind aus unserer Sicht absolut korrupt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, das hat aber reingehauen!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ausgerechnet Herr Köster über Gelder reden muss als ehemaliger Schatzmeister der NPD und keiner weiß, wo die Gelder geblieben sind, das spricht für sich. Insofern brauche ich hier nicht weiter auf diese Tatsachen einzugehen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zunächst der Justizministerin dankbar, dass sie hier für den Innenminister und sicherlich auch in ihrem Namen die Ernsthaftigkeit des Themas hervorgehoben hat,
und wir sollten am Ende dieser Debatte auch zu dieser Ernsthaftigkeit zurückkehren. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn in Umfragen jeder zweite Befragte Bestechlichkeit und Unterschlagung
bei staatlichen Stellen für weit verbreitet hält, nachzulesen zum Beispiel im „Tagesspiegel“ vom 10.11. dieses Jahres, dann ist das zunächst sicherlich alarmierend für uns alle. Es sollte aber auch Anlass sein für uns, innezuhalten, nachzudenken und Fragen zu stellen, denn die meisten von uns sind zugleich aktive Kommunalpolitiker und damit im staatsrechtlichen Sinne auch Teil der Verwaltung. Da müssen wir uns die Frage stellen: Sind wir damit auch Teil des Problems?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Studien zu dem Ergebnis gelangen, dass es zwischen 2008 und 2010 bei mehr als jeder zweiten staatlichen Stelle eine nachgewiesene Straftat oder einen konkreten Verdacht darauf gegeben hat, dann können wir auch in einer solchen Debatte vieles tun, aber eins ganz bestimmt nicht, nämlich Mecklenburg-Vorpommern zur korruptionsfreien Region zu deklarieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Spenden, Schenkungen und Sponsoring sollen und dürfen nicht mit Korruption gleichgesetzt werden. Vor allem in den Kommunen der alten Bundesländer haben sie eine lange Tradition.
Und in den Kommunen unseres Landes wird dieses Thema in Zeiten leerer Kassen sicherlich an Bedeutung gewinnen. Auch von daher ist der vorliegende Antrag geeignet, unsere Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken,
und dies scheint aus Sicht der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen ja auch geboten, wenn ich mir den Gesetzentwurf der Kommunalverfassung ansehe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Spenden, Sponsoring und Schenkungen haben sich auch bisher auf kommunaler Ebene natürlich nicht im rechtsfreien Raum bewegt, und die VV-Kor, lieber Kollege Müller, wir haben uns natürlich sachkundig gemacht,
also die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung, wurde bereits 2005 den Kommunen, Ämtern und Zweckverbänden ausdrücklich zur entsprechenden Anwendung empfohlen.
Empfohlen! Es ist also offensichtlich dann doch nicht alles hinreichend genug geregelt, wie es uns die Sprecher der Koalitionsfraktionen verdeutlichen wollten. Denn wozu gibt es denn dann die Novelle der Kommunalverfassung auch in diesem Punkt?
Die Landesregierung hält es also für geboten, entgegen allen sonstigen Deregulierungsbekundungen den Komplex Zuwendungen auf kommunaler Ebene weiter rechtlich auszugestalten.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Anliegen begrüßen wir doch ausdrücklich. Gleichzeitig aber sprechen diese vorgesehenen neuen Regelungen für sich, nämlich für einen ganz offensichtlich bestehenden weiteren Regelungsbedarf auf kommunaler Ebene. Den dürfen und sollen wir nicht ausblenden.
Und diesen Gedanken der Korruptionsprävention als gesellschaftliche Daueraufgabe greift auch der vorliegende Antrag auf, lieber Kollege Müller, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend einige Anmerkungen zu der vorgesehenen Neuregelung in unserer Kommunalverfassung. Hiermit treten, wie es unser Städte- und Gemeindetag bildlich formulierte, Spenden und Sponsorenleistungen aus der rechtlichen Grauzone – so beschreibt es der Städte- und Gemeindetag – in die beleuchtete Arena des Kommunalrechts.
(Torsten Renz, CDU: Es ist schwierig, wenn man sich mit dem Antrag nicht identifiziert und dazu reden muss.)
Im Sinne dieser beleuchteten Arena sieht der geplante Paragraf 47 in Absatz 4 unter anderem vor, in einem jährlich zu erstellenden Bericht alle Zuwendungen, alle Zuwendungsgeber und alle Zuwendungszwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.