Im Sinne dieser beleuchteten Arena sieht der geplante Paragraf 47 in Absatz 4 unter anderem vor, in einem jährlich zu erstellenden Bericht alle Zuwendungen, alle Zuwendungsgeber und alle Zuwendungszwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Und unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung ist es schon vor Gesetzeseinbringung doch sicherlich zielführend, über diese vorgeschlagene Regelung noch einmal nachzudenken, denn diese Transparenz ist prinzipiell zu begrüßen. Eine zu grell ausgeleuchtete Arena kann aber auch dazu führen, die eigentlichen Akteure nicht mehr zu erkennen. Wenn ich mir als praktizierender Kommunalpolitiker die vielfältigen Zuwendungsformen vorstelle – von der Elternhilfe oder Sachspenden bei der Renovierung im Kindergarten über die Dekoration bei Schul- und Dorffesten bis hin zu größeren Anschaffungen, die möglicherweise zwingend Folgekosten auslösen –, dann sollten wir ernsthaft über die Einführung von Bagatellgrenzen bezüglich der Veröffentlichung nachdenken, und das schon vor Einbringung des Gesetzentwurfes hier in den Landtag.
Gründe genug, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und unserem Antrag zuzustimmen, sehr geehrter Herr Schnur. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3887. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3887 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der NPD, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich berufe ein den Ältestenrat und unterbreche die Sitzung für circa zehn Minuten. Es kann schneller gehen, es kann aber auch etwas länger dauern. Ich bitte Sie also, im Hause zu bleiben. Die Sitzung ist unterbrochen.
Gemäß Paragraf 99 der Geschäftsordnung, die den Ausschluss von Mitgliedern des Landtages regelt, kann wegen einer gröblichen Verletzung der Ordnung der Präsident ein Mitglied des Landtages von der laufenden Sitzung sowie auch für mehrere Sitzungstage ausschließen. Er hat dies in der entsprechenden laufenden Sitzung zu tun, nachdem er das Benehmen mit dem Ältestenrat hergestellt hat. Das hat soeben stattgefunden und ich schließe den Abgeordneten Borrmann wegen gröblicher Verletzung der Ordnung des Hauses auch für die morgige Sitzung von der Teilnahme aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Die Sitzung ist geschlossen.