Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bereits auf die gestrige Debatte verwiesen und habe in diesem Punkt den von meiner Fraktion geäußerten Positionen nichts hinzuzufügen. Alles, was ich darüber hinaus noch ausführen wollte, ist – und das hatte ich eigentlich bereits auch so erwartet – durch Frau Dr. Seemann vorgetragen worden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Na prima. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei meiner Mitarbeiterin entschuldigen, dass ich weitgehend auf den von ihr vorgeschlagenen Redebeitrag hier verzichte.
Ich will es Ihnen deutlich sagen, dass ich es leid bin, zu dieser Themenstellung hier immer nur kluge Reden zu hören oder vertröstet zu werden oder mitgeteilt zu bekommen: Wir haben den schön längst, DIE LINKE ist an dieser Stelle völlig überflüssig.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Diese Einschätzung tragen wir nicht mit. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Liebe Frau Parlamentarische Staatssekretärin, ich will die Zahlen, die Sie hier für das Parlament dargestellt haben, noch etwas untersetzen, damit es etwas deutlicher wird, was den Männeranteil oder den Frauenanteil angeht. Es ist einfach so, dass in der CDU-Fraktion hier im Landtag ein Männeranteil von 91 Prozent zu verzeichnen ist,
in der SPD von 74 Prozent. In meiner Fraktion gibt es einen Männeranteil von 54 Prozent und einen Frauenanteil von 46 Prozent und damit ein nahezu ausgewogenes Verhältnis.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das hab ich aber gesagt. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Einige Prozente mehr als bei Ihnen, das können Sie aber wissen. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist beinahe das reale Abbild der Gesellschaft auch bei uns im Land.
In Mecklenburg-Vorpommern leben knapp 1,7 Millionen Menschen, davon sind 833.000 Frauen und 818.000 Männer.
In den kommunalen Vertretungen unseres Landes sind nicht mal ein Viertel der Mandatsträger weiblich. Der Frauenanteil in den politischen Entscheidungspositionen in unserem Land liegt damit deutlich unter dem Anteil der weiblichen Bevölkerung. Und das ist eine große Baustelle. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass wir die Gelegenheit nutzen, auch über diese Frage miteinander zu diskutieren. Was mir aber entgegenschlägt, ist grandiose Ablehnung unseres Antrages. Wir hätten gemeinsam darüber diskutieren können, wie wir den Frauenanteil auch unter anderem bei der Besetzung von Landtagsmandaten und kommunalen Mandaten erhöhen können. Hier gibt es zum Beispiel Möglichkeiten, auch bei der Wahlrechtsänderung mittels Festschreibung einer Quote für weibliche Mandatsträger und andere Dinge.
(Irene Müller, DIE LINKE: Die alten Männer aus der CDU brauchen das nicht. – Matthias Mantei, CDU: Das ist ja schon eine Beleidigung für die Frauen. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Aber die Ablehnung unseres Antrages verdeutlicht, dass Sie trotz aller klugen Reden hier nicht bereit sind, über solche Dinge mit uns zu diskutieren.
(Michael Andrejewski, NPD: Sie hatten Margot Honecker, das müsste reichen. – Udo Pastörs, NPD: Aber Hilde Benjamin hatten sie auch. Die rote Hilde war auch da.)
Im Punkt 3 erwarten wir, dass die Landesregierung einen Bericht vorlegt bis zum 31. März 2011, um darzustellen, wie die EU-Strategie umgesetzt werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Dr. Seemann, ich weiß, wenn dieser Antrag angenommen werden würde, dass die Erarbeitung dieses Berichtes wieder bei Ihnen landen würde. Und ich weiß angesichts der personellen Ausstattung Ihres Bereiches, dass das eine Erwartungshaltung ist, die nahezu nicht zu erfüllen ist. Deshalb unterstütze ich Sie ja in Ihrer Herangehensweise, dass auch Ihr Bereich endlich ordentlich ausgestattet wird. Hier steht aber nicht umsonst in dem Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird,
diese entsprechende Berichterstattung zu erarbeiten und vorzulegen, weil es ein ressortübergreifender Ansatz ist.
Im Punkt 2 erklären wir, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt hinsichtlich dieser Strategien. Den Handlungsbedarf haben Sie gestern hier selbst ausreichend beschrieben bei der Begründung und Beschlussfassung Ihres Antrages. Und es ergibt sich aber weiterer Handlungsbedarf, denn die EU-Strategie zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Zeitraum von 2010 bis 2015 ist erst am 21. September dieses Jahres verabschiedet worden. Und da können Sie sich doch hier als Koalition nicht ernsthaft hinstellen und sagen, wir arbeiten schon längst an der Umsetzung dieser Strategie.
Und der erste Punkt unseres Antrages – das will ich hier noch mal deutlich sagen – ist eine deutliche Wertschätzung der Arbeit derjenigen, die sich mit der Frage von Gleichstellung von Frauen und Männern in unserem Land in den letzten 20 Jahren auseinandergesetzt haben. Dazu gehören die Parlamentarischen Staatssekretärinnen, die wir im Laufe dieser Zeit gehabt haben. Dazu gehören die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Und wenn Sie nicht mal in der Lage sind, einer solchen Wertschätzung, aus welchen Gründen auch immer, zuzustimmen, dann tut mir das wirklich leid, dann zweifele ich an der Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung in dieser Frage. Ich beantrage deshalb im Namen meiner Fraktion, dass über die vorliegenden drei Punkte getrennt abgestimmt wird. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag möchte ich noch mal auf den Punkt 2 und insbesondere da auf die Frage eingehen, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenanteils im Landesparlament sieht oder erkennt.
Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem vorliegenden Antrag durchaus um ein erhebliches verfassungsrechtliches Problem, denn wir würden nach meiner Auffassung mit einer Quotierung – denn das wäre im Rahmen einer Änderung des Wahlrechts zwingend erforderlich, Herr Ritter hat es ja angedeutet – erhebliche Probleme mit der eigenen Verfassung bekommen,
und nicht nur mit der eigenen Landesverfassung, sondern auch mit dem Grundgesetz. Ich will auch mal darauf hinweisen …
Wenn wir die Parteien möglicherweise sensibilisieren, das in ihrer Aufstellung von Wahlbewerbern vorzunehmen, dann kann man wohl zu der Entscheidung kommen, dass die Parteien mit einer Sensibilisierung und Ähnlichem dort …