Protokoll der Sitzung vom 19.11.2010

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich tue es vielmehr, um den anwesenden Bürgern zu erläutern, welchen Unsinn die NPD hier einfordert.

(Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

Man kann es ja versuchen.

Das Arbeitslosengeld nach dem SGB II ist auch wie, ist auch wie, die Sozial... ist... Entschuldigung.

(Michael Andrejewski, NPD: Immer langsam! – Udo Pastörs, NPD: Beim Erklären wird es schon schwierig.)

Das lassen Sie mal meine Sorge sein!

Das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II ist wie auch die Sozialhilfe nach dem SGB XII stets eine subsidiäre, eine nachrangige Sozialleistung auf die Vermögen und jedes Einkommen angerechnet worden,

(Udo Pastörs, NPD: Zwei Oberlehrer.)

somit auch eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII.

(Stefan Köster, NPD: Anstatt teure Anzüge zu kaufen, sollten Sie sich vielleicht mal mit der Realität auseinandersetzen.)

Die Verletztenrente ist eine Versicherungsleistung bei Verdienstausfall aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer

Berufskrankheit. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt die Verletztenrente zwei Drittel des vor dem Versicherungsfall erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Sie ist somit ein Entgeltersatz für den zuvor erzielten Verdienst.

Die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist daher vergleichbar mit der Altersrente, der Witwen- und Waisenrente und insbesondere der Rente wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle Renten sind wie auch der Arbeitslohn monatliches Einkommen, das bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II, auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt, sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII, auch einfach nur Grundsicherung oder Sozialhilfe genannt, Berücksichtigung findet.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Denn sowohl Sozialhilfe als auch Arbeitslosengeld II sind nachrangige Leistungen, die nur gewährt werden, wenn das eigene Einkommen aus Arbeit und aus Rentenbezug nicht ausreicht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Dieser allgemeine Grundsatz findet sich sowohl in Paragraf 9 SGB II für das Arbeitslosengeld II als auch in Paragraf 2 SGB XII für die Sozialhilfe. Es handelt sich, wie gesagt, um einen allgemeinen Grundsatz, bei dem nicht unterschieden wird, ob es eine Rente der gesetzlichen beziehungsweise der privaten Rentenversicherung oder der Unfallversicherung ist, oder aber ob es sich um eigenes Einkommen aus Arbeit handelt.

Gern möchte ich Ihnen den entsprechenden Gesetzestext des Paragrafen 9 Absatz 1 SGB II zum Beweis im Wortlaut vorlesen:

„Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht

1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,

2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.“

In Paragraf 2 Absatz 1 SGB XII heißt es fast gleichlautend:

„Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es gibt jedoch umgekehrt die Möglichkeit, im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die geringe Rente als eine Art Mindest- beziehungsweise Grundrente aufzustocken.

Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag ab, die Begründung habe ich gegeben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Rühs.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Stefan Köster, NPD: Hast du das verstanden, Michael?!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast beneide ich sie etwas, die Herren von den anderen Fraktionen. Bei Ihnen kriegt man für nichts Beifall, bei uns muss man sich schon ein bisschen anstrengen, damit unsere Leute applaudieren.

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Was Sie angeht, Herr Rühs, ich habe den Antrag etwas knapp gehalten, aber das Wesentliche ist enthalten, weil ich Ihnen so ein bisschen Recherchearbeit geben wollte, damit Sie sich nicht so langweilen hier.

Die Recherche hätte damit angefangen: Sie sehen also, wir wollen, dass die Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht angerechnet werden beim Arbeitslosengeld II. Dann hätten Sie zuerst mal nach etwas gegriffen, was Sie wahrscheinlich noch nie gesehen haben, zu einem Kommentar zum SGB II oder überhaupt zu einem Gesetzestext zum SGB II.

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Der nennt sich Eicher/Spellbrink. Da hätten Sie hinten im Begriffsverzeichnis nachgeschlagen, Unfallversicherung, Einkommen. Dann hätten Sie gefunden eine volle Seite, auf der die Diskussion dargestellt wird zu diesem Thema. Sie hätten gefunden, dass genau das, was Sie hier für unmöglich erklärt haben und überhaupt aus der Systematik herausfalle, bis 2005 geltende Rechtslage war, dass nämlich auf die Arbeitslosenhilfe eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht angerechnet wurde,

(Udo Pastörs, NPD: Für einen Tuchhändler zu hoch. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

dass das durch Hartz IV geändert wurde und dass der Eicher/Spellbrink, wo alle wesentlichen Sozialrechtler schreiben und diskutieren, noch in der zweiten Auflage darüber gerätselt hat, ob der neue, nebulöse Wortlaut von Hartz IV des SGB II nun die gesetzliche Unfallversicherung da einbezieht oder nicht, ob sie angerechnet werden soll oder nicht.

Dann hätten Sie noch mal im Internet googeln können: gesetzliche Unfallversicherung anrechnen bei Hartz IV. Dann hätten Sie die ganze Rechtsprechung gefunden. Sie hätten das Bundessozialgerichtsurteil gefunden, das Sie ja nicht mit einem Satz erwähnt haben, das in 15 Seiten etwa ganz klar festlegt, wie die jetzige Rechtslage ist und wie sie interpretiert wird.

(Stefan Köster, NPD: Dann hätte er sich aber anstrengen müssen.)

Dann wären Sie darauf gekommen, worauf wir abzielen, nämlich auf eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, und zwar so, wie sie 2005 waren, vollkommen verfassungskonform und alles.

Ansonsten frage ich mich, wo Sie Ihr Bürgerbüro haben, wahrscheinlich irgendwo mitten im Wald. Die Wegweiser haben Sie wahrscheinlich verdreht, sodass da keiner hinfindet, sodass Sie da in Ruhe Billard spielen oder Patiencen legen oder Weinproben veranstalten können. Wahrscheinlich haben Sie noch nie einen Bürger gesehen in Ihrem Bürgerbüro. Ich schon. Zu mir ist ein Bürger gekommen, obwohl die Gerüchte umgehen in Anklam, dass bei dem Gebäude gegenüber von unserem Bürgerbüro der Verfassungsschutz Kameras angebracht hat,

(Udo Pastörs, NPD: Was nicht auszuschließen ist.)

was ich mir vorstellen kann.

(Udo Pastörs, NPD: Absolut möglich.)

Das interessiert aber auch keinen mehr.