Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, Herr Müller will die DDR zurück.)

Danke schön, Herr Abgeordneter Schnur.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Herr Müller ist total geplättet.)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Müller will die DDR zurück. Das müssen wir noch mal im Protokoll unterstreichen. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Eines kann ich Ihnen versprechen, Herr Schnur, ich habe 32 Jahre in der DDR gelebt, ich will dahin nicht zurück.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP)

Ich glaube, es sind mehr hier im Hause, die genau diesen Weg ebenso verfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Änderungen, zu den wichtigen positiven Änderungen in der Novellierung der Kommunalverfassung hat meiner Ansicht nach der Innenminister schon etwas gesagt und mein Kollege Heinz Müller ist ausführlich darauf eingegangen.

Ich möchte kurz zu Herrn Ritter und auch zu Herrn Schnur sagen, die Zeit für die Novellierung der Kommunalverfassung ist meiner Meinung nach ausreichend. Herr Ritter hat konstruktive Mitarbeit signalisiert.

(Egbert Liskow, CDU: Oi! – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Außerdem, Herr Schnur, noch einen Hinweis an Sie: Unsere Legislaturperiode geht meiner Meinung nach fünf Jahre und wir können nicht sechs Monate vorher aufhören zu arbeiten.

(Heinz Müller, SPD: Aber dann kann ich nicht ankündigen, dass wir das Gesetz 2009 schon verabschiedet haben. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Herr Ritter, Sie haben bei den Ortsteilvertretungen und auch bei dem Ortsvorsteher einige kritische Anmerkungen im Falle von Gemeindezusammenschlüssen gemacht. Ich muss Ihnen sagen, ich habe eigentlich positive Echos auf diese Änderungen bekommen, sodass ich das als …

(Toralf Schnur, FDP: Wann denn?)

Wenn ich durch meinen Wahlkreis fahre, Herr Schnur.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Auf Rügen gibt es positive Signale zur Gebietsänderung, Ausrufezeichen!)

Ja, die gibt es, Herr Ritter. Es gibt noch andere Menschen als die Menschen der Partei der Landrätin, die auf Rügen vielleicht etwas mehr in die Zukunft gucken als im Augenblick.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber Sie wissen doch, was Sie in Wahlkampfzeiten geschrieben haben 2006?)

Natürlich weiß ich das, Herr Ritter. Aber es gibt auch Leute, die haben in fünf Jahren einen gewissen Wissenszuwachs.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Okay, alles klar.)

Kommen wir zurück zur Novellierung der Kommunalverfassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass im Vorfeld dieser Landtagssitzung und gerade der Novellierung der Kommunalverfassung ein Punkt sehr strittig behandelt worden ist außerhalb des Landtags, in der Presse, in den Medien, das ist eben die wirtschaftliche Betätigung. Und – jetzt ist der Herr Schnur weg, nein, Herr Schnur steht noch da – was die wirtschaft liche Betätigung der Kommunen betrifft, werden wir nicht zurückgehen zur Staatswirtschaft. Das ist, denke ich, ganz eindeutig auch aus der Novellierung der Kommunalverfassung zu lesen.

Ziel dieser Änderung der wirtschaftlichen Betätigung soll es sein, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Anstalt des öffentlichen Rechts wird in diesem Zusammenhang aber nur neu in die Verfassung aufgenommen. Im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzentwurfes wurde dieses Kommunalunternehmen ja bereits reichlich diskutiert, allerdings meiner Meinung nach auch ohne ausreichende Erklärung. Und dies spiegelte sich dann leider auch in den Medien wider.

Ich will Ihnen nur eins sagen, hier haben wir nicht das Rad ein zweites Mal erfunden. Die Anstalt des öffentlichen Rechts, das hat unser Innenminister ja auch gerade schon gesagt, die gibt es seit Jahrzehnten schon auf der Bundesebene, siehe die Rundfunkanstalten, die Sparkassen, aber auch auf Landesebene, das hat Minister Caffier auch gesagt, gibt es diese. Ich nenne als Beispiele die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das sind die Länder, in denen es diese Wirtschaftsform schon gibt.

Mit der Aufnahme der Anstalt des öffentlichen Rechts in die Kommunalverfassung wird lediglich das Angebot an Organisationsformen für die kommunalen Unternehmen erweitert. Diesen eröffnen sich mehr Handlungsspielräume als bei der Führung eines kommunalen Eigenbetriebes als Regiebetrieb. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit einer GmbH vergleichbar, wobei aber bei der Rechtsform der GmbH die Gefahr der Verselbständigung ganz einfach besteht. Ich habe es in meiner Heimatstadt selber erlebt. Der kommunalen Ebene steht eine öffentlich-rechtliche Organisationsform nun einmal näher als eine privatrechtliche Organisationsform.

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist rechtsfähig und rechtlich auch selbstständig. Sie besitzt Personalhoheit und verfügt über eigenes Vermögen. Außerdem kann sie Verwaltungsakte erlassen. Damit sie ideal für die öffentliche Daseinsvorsorge wie im Bereich, damit ist sie – entschuldigen Sie bitte – für die öffentliche Daseinsvorsorge wie im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Abfallentsorgung genau das Richtige. Über die Organe behält die Gemeinde ihren Einfluss. Der Bürgermeister ist gesetzliches Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrates. Die übrigen Mitglieder werden von der Gemeinde bestellt. Da der Verwaltungsrat den Vorstand bestellt,

überwacht und kontrolliert, besteht für die Gemeinde nur eine geringe Gefahr des Steuerungsverlustes.

Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Es gelten auch für die Anstalt des öffentlichen Rechts die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Diese Vorschriften haben sich zur derzeit geltenden Kommunalverfassung nicht geändert. Immer noch muss ein öffentlicher Zweck vorliegen, um wirtschaftlich tätig zu werden.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Immer noch muss sich die Gemeinde auch das Unternehmen leisten können. Und immer noch muss die Gemeinde die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen. Hinzu kommt vielmehr jetzt noch eine Prognose der Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk und die Klarstellung, dass ein öffentlicher Zweck das Handeln der Kommune rechtfertigen muss.

Die Fraktion der CDU ist ausdrücklich nur für eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden mit einem öffentlichen Zweck. Es gibt ja jetzt schon Sachen, wo man sich nach dem öffentlichen Zweck fragt. Ich persönlich sehe die Daseinsvorsorge, die den Kommunen zusteht, nicht unbedingt in dem Betreiben von Fitnesscentern, von Gastronomie und Zimmervermittlungen. Ich bin auch der Meinung, dass die Vermietung von Angelkuttern nicht Aufgabe eines kommunalen Eigenbetriebes ist.

(Toralf Schnur, FDP: Wie sieht es denn beim Fitnessstudio aus?)

Da mischt man sich …

Das habe ich auch gesagt.

(Heinz Müller, SPD: Zuhören!)

Da mischt man sich genau in die freie Wirtschaft ein. Ich bin auch der Meinung, denn ich bin zehn Jahre Mitglied eines Betriebsausschusses eines Eigenbetriebes gewesen, wenn die Eigenbetriebe, sprich, die kommunalen Betriebe, so kalkulieren wie die Wirtschaft, dann wird es einen gewaltigen Unterschied geben. Wenn Sie die Gemeinkosten genauso ansetzen wie in der freien Wirtschaft, dann wird es einen Unterschied geben, in dem Sie sehen, dass sich die wirtschaftliche Betreibung bestimmter Wettbewerbszweige von der Kommune nicht wirtschaftlicher betreiben lässt als von der freien Wirtschaft.

(Toralf Schnur, FDP: Das erklär mal Herrn Müller!)

Das ist so, das hat man selber mitgemacht.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Ich sehe es zum Beispiel bei der Bewirtschaftung eines Parks, wo man nicht konkret festlegen kann, was kostet die Bewirtschaftung eines Parks. Ja, wenn man die Kalkulation der Betriebe dazu sieht, wo die Gemeinkosten mit eingerechnet werden, was ja häufig auch vergessen wird bei den Kommunen, dann gibt es da doch massive Unterschiede.

Und eins noch, das hatte ich vorhin schon gesagt: Wir wollen durch diese Änderung der Kommunalverfassung nicht die Rückkehr zur Staatswirtschaft vollziehen.

(Michael Roolf, FDP: Das ist gut.)

Das hatte ich, glaube ich, gerade deutlich gemacht. Das ist mit uns, der CDU, so nicht zu machen.

(Heinz Müller, SPD: Ich glaube, die Gefahr ist auch nicht so groß. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von den Kommunen selbst wird dieses Gesetzesvorhaben bereits mit Spannung erwartet. Und die gleiche Spannung, glaube ich, besteht bei den mittelständischen Unternehmen und beim Handwerk. Ich freue mich deshalb auf sehr intensive und konstruktive Beratungen, so, wie es Herr Ritter gesagt hat, im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Lenz.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Gesetzentwurf hätte eigentlich eine AVON-Beraterin vorstellen müssen, weil es sich um reine Kosmetik handelt, mit der die Landesregierung ihr totales Versagen gut aussehen lassen will, falls es sie noch gibt, die AVON-Beraterin.