diese Landesregierung setzt das fort, was auch schon Rot-Rot gemacht hat, Frau Borchardt. Wir investieren in die Infrastruktur. Und das Bildungspaket kann jetzt mit der Idee, es an die Kitas und Schulen anzudocken über die Kommunen, dort angedockt werden. Sie ärgern sich doch nur,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Reden Sie doch mal mit den Jobcentern, was da alles an Verwaltungsaufwand auf sie zukommt!)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Reden Sie doch mal zum Antrag!)
deswegen ist Ihre Frage völlig berechtigt: Wenn jetzt 46 Millionen zum Beispiel aus dem Bildungspaket nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, kann es da eine Entlastung geben, vielleicht im Landeshaushalt, die wir dann den Kindern wieder zugute kommen lassen? Und wir sind uns da politisch einig. Sollte es an irgendeiner Stelle eine Entlastung geben, müssen wir es wieder den Kindern zugute kommen lassen. Da gibt es Konsens. Aber ich will Ihnen sagen, dass es so, wie Sie sich das vorgestellt haben, nicht aufgeht und dass es schädlich wäre und, ich glaube, auch nicht in Ihrem Sinne ist.
Warum? Zuerst steht die Frage im Mittelpunkt, wenn der Bund jetzt was zahlt zum Mittagessen, Fahrtkosten, Lernförderung und diese anderen Komponenten, heißt das, dass, wenn wir das als Land schon bezahlen oder vielleicht die Kommune,
die Leistungen des Bildungspaketes haben Vorrang, weil uns war wichtig, dass keine Kommune und kein Land bestraft wird. Auch dafür haben sich die Verhandlungen gelohnt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Trotzdem ist es eine Mogelpackung.)
Und deswegen können wir darauf vertrauen, dass dieses Geld vom Bund für die Leistungen kommt, unabhängig davon, ob die Kommune oder das Land schon bezahlen. Das war uns ganz wichtig, Vorrangigkeit haben die Bundesleistungen. Das ist nicht selbstverständlich, weil es eine Bundessozialleistung ist, aber das haben wir politisch durchgesetzt
und das war gut, dass wir Länder das gemacht haben. Deswegen ist schon mal klar, die Sorge ist genommen, das Geld kommt, unabhängig davon, ob wir auch was bezahlen und was wir bezahlen.
Zweitens: Machen wir eine Doppelförderung? Das ist ja auch die Frage. Nein, machen wir in diesem Fall als Land nicht. Warum nicht? Für das Mittagessen von bedürftigen Kindern in Kitas und auch in Horten ist grundsätzlich die Kommune nach SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe zuständig. So war es schon immer in der Vergangenheit und so läuft es auch. Die Kommunen übernehmen bereits jetzt schon in diesem Land für die Kinder in Kitas – und es sollte auch so in Horten sein – das Mittagessen. Aber die Kommunen haben dafür in den vergangenen Jahren die sogenannte häusliche Ersparnis einbehalten, also haben gesagt, wenn die Kinder in den Einrichtungen sind und wir dort das Mittagessen übernehmen, diesen Beitrag für die Eltern, dann gibt es eine Ersparnis zu Hause und die behalten wir ein. Das war in den Kommunen sehr unterschiedlich, von 1 Euro über 1,20 Euro, 1,50 Euro.
Daraufhin hat diese Landesregierung gesagt, wir wollen diese häusliche Ersparnis übernehmen, um die Hürden abzubauen, denn es ist leider so, dass viele Familien, dadurch, dass sie diese häusliche Ersparnis dann bezahlen mussten an die Kommunen, ihre Kinder abgemeldet haben. Und worum es uns ging als Landesregierung, war, die Hürden für die Kleinsten, für die Kleinsten der Ärmsten in unserem Land auf null zu fahren und diese häusliche Ersparnis mit diesen 7 Millionen Euro zu übernehmen.
Was passiert, wenn jetzt das Bundesgeld da ist für den Zuschuss zum Mittagessen? Da werden faktisch die Kommunen mit entlastet, denn sie zahlen derzeit den Zuschuss und bekommen jetzt dafür Geld. Die Landesmittel sind für die häusliche Ersparnis. Wenn wir jetzt Ihrem Antrag folgen würden und die 7 Millionen rausziehen, dann würde es bedeuten, dass die Kommunen wieder die häusliche Ersparnis von den Eltern verlangen müssen.
Und dann, muss ich Ihnen sagen, Herr Grabow, – das sagen mir die Praktiker, das sagen mir die Eltern und das sagt auch der kommunale Spitzenverband – dann würden wieder Hürden entstehen. Und das möchte diese Landesregierung nicht. Wir haben uns im Koalitionsausschuss Anfang dieser Woche darauf verständigt, wir wollen weiterhin keine Hürden für die ärmsten und kleinsten Kinder in unserem Land.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Alleine schon den Antrag zu stellen, ist eine Hürde. Das ist doch ein Witz.)
Natürlich haben die Kommunen an der Stelle jetzt Entlastungen. Und wie mir der Städte- und Gemeindetag mitgeteilt hat in einem Schreiben vom 3. März, sieht er diese Entlastung als Möglichkeit, möglicherweise gestiegene Kosten im Bereich der Verpflegung daraus zu übernehmen, sodass sich da jeglicher weiterer Kostenstreit
erübrigt. Im weitesten Sinne ist damit eigentlich die Idee Ihres Antrags drin, dass Sie ja sagen, wenn es an irgendeiner Stelle Entlastungen gibt, dann bitte für die Kinder im System lassen. Das tun die Kommunen.
Und natürlich, ich denke, man muss jetzt erst mal abwarten, wie viel kommt bei der einzelnen Kommune an, die werden das ja dann auch rechnen. Ich kann sagen, zum Beispiel 3 Millionen für 7.000 Kinder in Schwerin kommen an durch das Bildungspaket. Wenn dann am Ende auf der kommunalen Ebene eine Entlastung übrig bleibt, dann bin ich mir sicher, dass die Kommunalvertreter damit im Bereich Kita was Vernünftiges machen. Das möchte ich nicht vorgeben.
Uns war wichtig, und das ist ein großer Erfolg des Kompromisses, dass wir hier eine Bundesregelung haben, mit der wir wirklich die Kommunen entlasten. Damit haben die Kommunen in Zukunft mehr Spielräume, etwas für Kinder zu tun. Und die klare Botschaft dieser Landesregierung ist, wir halten weiter am KiföG fest, an unserer Regelung, dass das Essen der Kinder gesichert ist. Es ist ja übrigens nicht nur Mittagessen, sondern die Vollverpflegung.
Und ich bin darauf stolz, dass wir in einem Land sind, Mecklenburg-Vorpommern, das aus sozialpolitischen, aber auch aus gesundheitspolitischen Gründen dafür sorgt, dass die Kleinsten wirklich nicht nur am Mittagessen, sondern sogar an der Vollverpflegung teilnehmen können.
Ich hoffe, es ist auch in Ihrem Interesse. Und deshalb bitte ich, dass Sie entweder Ihren Antrag zurückziehen, und wenn Sie es nicht tun, dann bitte ich alle anderen, den abzulehnen, weil er nicht im Interesse der Kinder ist und auch nicht von deren Eltern. Unser Interesse ist, die kleinsten Kinder werden weiterhin unterstützt durch diese Landesregierung. – Vielen Dank.