Protokoll der Sitzung vom 18.03.2011

Mit dem Landesaktionsplan liegt seitdem ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder auf mehreren Ebenen vor. Zu dem Gesamtkonzept gehören unter anderem spezifische Maßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt wie umfangreiche Präventi

onsarbeit, Sensibilisierung der Öffentlichkeit – ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Jäger, leider wird dort dann immer sehr wenig über die Opfer berichtet oder es wird mal berichtet, wenn es einen spektakulären Fall gibt, der noch schön reißerisch ist, aber ansonsten findet man sehr wenig Berichte über die Situation der breiten Masse der Opfer –, die Einbeziehung des Themas in die Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen sowie ein auf den individuellen Hilfebedarf ausgerichtetes Netz von Hilfeeinrichtungen für Opfer.

Zu dem Netz gehören, meine sehr geehrten Damen und Herren, neun Frauenhäuser, verteilt über das ganze Land, acht Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder, fünf Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, zwei Beratungsstellen für gewalttätige Männer und fünf Interventionsstellen im Bereich der fünf ehemaligen Polizeidirektionen in Anklam, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Aber insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass es uns in dieser Legislatur gelungen ist, für Kinder, die direkt oder indirekt von Gewalt betroffen sind, ein eigenständiges Hilfeangebot zu unterbreiten. Seit dem 1. Mai 2008 ist an den fünf Interventionsstellen jeweils noch eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche in Fällen häuslicher Gewalt angeschlossen, denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die immer wieder Gewalt direkt oder auch indirekt erleben, stark traumatisiert sind und im späteren Leben häufig das Verhalten der Erwachsenen nachahmen. Dabei versuchen Jungen gehäuft, Konflikte, egal auf welcher Ebene, mit Gewalt zu lösen, Mädchen begeben sich gehäuft in eine Opferrolle. Mit diesem sehr niedrigschwelligen Angebot wird zielgerichtet Kindern geholfen.

Insgesamt möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass jährlich mittlerweile in unserer Beratungslandschaft über 3.000 erwachsene Opfer registriert werden und circa 2.300 Kinder, die entweder direkt oder indirekt betroffen sind, ich glaube, gerade im Zusammenhang mit Kindern eine erschreckend hohe Zahl. Deswegen war das auch richtig, dass wir aus diesem ehemaligen Modellprojekt jetzt eine feste Finanzierung gemacht haben, um Kindern die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Darüber hinaus gehört seit Mai 2009 zu dem Netz noch eine Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, kurz ZORA. Da die Zwangsverheiratung junger Frauen und Männer mittlerweile auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Thema geworden ist, sollen von ZORA künftig auch von Zwangsheirat Betroffene oder Bedrohte beraten und unterstützt werden.

Unter meiner Federführung wurde der Landesaktionsplan in jeder Legislatur fortgeschrieben und weiter umgesetzt. Der zweite Aktionsplan hatte unter anderem die Verbesserung der Kooperation zwischen staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen und die Fokussierung auf die Zielgruppen Kinder, Emigrantinnen, Frauen mit Behinderungen und Opfer von Frauenhandel zum Inhalt. Einige Maßnahmen daraus habe ich Ihnen eben gerade vorgestellt.

Im Hinblick darauf, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt trägt, ist ein weiteres wesentliches Ziel der Landesregierung, die Problematik an die betroffenen Berufsgruppen heranzutragen, so unter anderem an die Beschäftigten des

Gesundheitswesens. Zu diesem Zweck habe ich eine Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit“ gebildet. An dieser Arbeitsgruppe sind unter anderem Medizinerinnen und Mediziner, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sowie Vertreter/-innen der Frauenhäuser und Interventionsstellen beteiligt.

Von der Arbeitsgruppe wurde zum Beispiel ein Leitfaden für die medizinische Praxis mit dem Titel „Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet.

Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus angeregt, eine Fortbildung für die Medizinerinnen und Mediziner zu der Problematik zu konzipieren. Im Januar 2008 wurde daraufhin eine Fachtagung mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen – Zwischen Schweigepflicht und Strafanzeige“ von der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Techniker Krankenkasse und mir durchgeführt.

Aufgrund der großen Resonanz – wir mussten damals leider Ärztinnen und Ärzte nach Hause schicken, weil wir sie nicht mehr in den Raum hineinbekommen haben, und das waren nicht nur Ärztinnen und Ärzte aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch aus anderen Bundesländern –, also wegen dieser großen Resonanz wurde am 31. Januar 2009 eine weitere Fachtagung zum Thema „Gewalt in der Familie“ – mit Fokus auf Kinder – „Richtig handeln“ durchgeführt.

Und für Januar 2012 ist bereits eine dritte Veranstaltung in Planung, die darauf zielt, Medizinerinnen und Mediziner dafür zu gewinnen, sich durch die gerichtsmedizinischen Institute der Universitäten Greifwald und Rostock dahin gehend fortbilden zu lassen, dass sie Gewaltverletzungen erkennen und auch gerichtsfester dokumentieren können.

Im Zusammenhang mit der gerichtsfesten Dokumentation von Verletzungen ist im Jahre 2010 ein Modellprojekt von mir auf den Weg gebracht worden, und zwar im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Greifswald mit Unterstützung des Rechtsmedizinischen Instituts der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock. Ziel des Modellprojektes ist die Implementierung von sogenannten Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten in Greifswald und Rostock sowie deren Zweigstellen in Schwerin und Neubrandenburg.

Und, Herr Dr. Jäger, Sie haben ja immer darauf hingewiesen, wie wichtig das ist, dass eine gerichtsfeste Dokumentation vorgenommen werden kann. Genau das versuchen wir damit zu erreichen.

Ich möchte hier insbesondere Frau Professor Dr. Bockholdt an der Universität Greifswald und Herrn Professor Dr. Büttner von der Universität Rostock für ihr Engagement danken, sie machen es wirklich, sage ich jetzt mal, kostenfrei in einem Modellprojekt. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir dieses Projekt irgendwann mal auf feste finanzielle Füße stellen.

Gerade vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Zahl bekannter Fälle von sexualisierter Gewalt nimmt die professionelle Befunddokumentation einen hohen Stellenwert ein. Wir wissen, gerade diese Opfer melden sich erst nach Jahren oder Jahrzehnten. Das haben wir ja gerade mitgekriegt bei den Opfern aus DDR-Heimen. Wir müssen deshalb alles tun, um diese Opfer ambulant auch zu unterstützen. Das ist so eine Aufgabe, die, denke ich, wir uns als Parlament, aber wir auch als Landesregierung uns vornehmen müssen.

Die erwähnte Ärztefortbildung Anfang des nächsten Jahres soll wiederum dazu beitragen, und da besteht dann die Vernetzung, Gewaltopfern in der Fläche Anlaufstellen zu gerichtsfesten Befunddokumentationen ihrer Verletzungen zu schaffen. Denn nach Rostock und Greifswald kommt nicht jeder, aber wir können das Know-how, das wir in Rostock und Greifswald haben, nutzen, um es in die Fläche zu tragen und Anlaufstellen bei Ärztinnen und Ärzten in der Fläche zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Verbesserung der Kooperation zwischen staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen organisiert, empfiehlt und unterstützt die Landesregierung die Teilnahme von Staatsanwaltschaften und Gerichten an regionalen Kreisen und Workshops, die zum Ziel haben, einen Erfahrungsaustausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung anzuregen.

Das Phänomen Stalking wurde ebenfalls in dieser Legislatur im Bereich Frauen und Gleichstellung mit thematisiert. So hat es im September 2007 auf meine Anregung hin gemeinsam mit Frau Justizministerin Kuder eine Fachtagung zum Stalking gegeben. Darüber hinaus wurde auf Bitten von Frau Justizministerin und mir beim Landespräventionsrat eine Arbeitsgruppe Stalking eingerichtet mit dem Ziel, Strategien im Umgang mit Stalking zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich ein Informationsblatt für Opfer von Stalking konzipiert, das Verhaltenstipps gibt und über rechtliche Schutzmöglichkeiten aufklärt. Darüber hinaus wurden Hinweise und Empfehlungen für Behörden, Einrichtungen und Organisationen erarbeitet. Am 22. September 2010 wurde zudem vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ein interdisziplinärer Fachtag zu Stalking durchgeführt.

Im Beratungs- und Hilfenetz, also in meinem Bereich, beraten alle fünf Interventionsstellen seit Jahren auch Opfer von Stalking. So wurden in den Interventionsstellen im Jahre 2009 297 Fälle von Stalking behandelt und dazu 650 Beratungen durchgeführt. In 198 Fällen wurden die Opfer von der Polizei an die Interventionsstellen vermittelt. In 70 Fällen konnten die Interventionsstellen die Opfer an das Hilfe- und Beratungsnetz für Opfer von häuslicher Gewalt weitervermitteln.

Der Beratungsaufwand bei Stalking ist hoch, da Stalking ein langfristiger und beharrlicher Prozess ist, der nicht von heute auf morgen endet oder beendet werden kann. Im Durchschnitt werden Opfer zwischen ein und zwei Jahren gestalkt. Die meisten Betroffenen, die gestalkt werden, sind Frauen. Und in vielen dieser Fälle ist dem Stalking bereits häusliche Gewalt vorausgegangen beziehungsweise hat das Stalking schon in der Beziehung begonnen. Wenn das Stalking innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer Beziehung erfolgt, wird in Mecklenburg-Vorpommern das Stalking von ehemaligen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern als häusliche Gewalt qualifiziert.

Gemäß dem sogenannten Stalkingerlass des Innenministeriums vom April 2009 werden in polizeilich bekannten Fällen von Stalking wie bereits in allen sonstigen Fällen von häuslicher Gewalt, in denen ein Polizeieinsatz erfolgt, die Daten der Betroffenen im Rahmen der Gefahrenabwehr an die zuständige Interventionsstelle übermittelt. Die Interventionsstellen, die entsprechend ihrer Gesamtkonzeption nach dem sogenannten proaktiven Ansatz arbeiten, nehmen dann Kontakt zu den Betroffe

nen auf. Diese Form der Kontaktaufnahme ist besonders effektiv und hat sich im Rahmen eines Modellprojektes Ende der 90er-Jahre in Rostock und Schwerin auch bewährt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen ist das Thema sexualisierte Gewalt, insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, zu einem Dauerthema in Politik, Medien und der Gesellschaft geworden. Gerade die Opfer sexualisierter Gewalt und vor allem Kinder und Jugendliche benötigen fachkundige Hilfe, um das Erlebte verarbeiten zu können. Viele Opfer können erst viele Jahre später über das Geschehene sprechen.

Die Landesregierung hat dies bereits frühzeitig erkannt. Bereits bevor dieses Thema so in den öffentlichen Fokus gerückt ist, wurden als Bestandteil des ersten Landesaktionsplanes im Beratungs- und Hilfenetz spezielle Fachberatungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt eingebettet. Fünf dieser spezialisierten Beratungsstellen stehen mit ihren geschulten Mitarbeiterinnen den Opfern unabhängig von Geschlecht, Alter oder Tatzeitpunkt offen. Daneben leisten sie dringend gebotene Aufklärung und Präventionsarbeit.

Zudem wurde im Juli 1999 durch zwei Mitarbeiterinnen des Vereins „Frauen helfen Frauen“ an der Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt in Rostock ZeugInnenbegleitung angeboten und auch durchgeführt. Von 2000 bis 2002 wurde die ZeugInnenbegleitung sodann als Modellprojekt wissenschaftlich begleitet.

Also, Herr Kollege Dr. Jäger, erste Anfänge gab es bereits Ende der 90er/Anfang 2000.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, sind mit bekannt. Ja, ja.)

Das Angebot richtete sich an Frauen und Kinder, die von Sexualstraftaten betroffen waren. Nach Abschluss der Modellphase wurde die ZeugInnenbegleitung in die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Rostock und in die der anderen Fachberatungsstellen als Arbeitsschwerpunkte integriert.

Zusätzlich gibt es jetzt eben noch die Psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche. Und es ist vorhin die Abstimmung angesprochen worden. Wir sind auf gutem Wege, die Arbeitsebenen haben entsprechende Termine vereinbart, sodass ich denke, gerade die Absprache oder die notwendigen Kontakte, die ja zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen geknüpft werden, müssen auch in Zukunft bestehen.

Außerdem, und darauf möchte ich hinweisen, wurde nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle von meinem Bereich auch sofort Kontakt mit der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aufgenommen und mit dem Bürgerbeauftragten und wir haben in der Zwischenzeit konkrete Gespräche auch zur Vernetzung geführt.

Die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit steht im engen Kontakt mit der Koordinierungsstelle CORA und wird außerdem jährlich auch an dem Treffen, das ich mit meinen Beratungsstellen durchführe, eben teilnehmen, denn diese Opfer haben es ja nicht nur mit der Traumatisierung zu tun durch die sexuellen Übergriffe, sondern sie müssen zudem noch für ihre Rehabi

litierung kämpfen. Dafür brauchen sie die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, aber außerdem brauchen sie natürlich die Hilfe der Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Zielen der Landesregierung gehört es natürlich auch, den Tätern Hilfe zu geben. Aber auch das sage ich ganz deutlich, ich habe vorhin darauf hingewiesen, wir haben zwei Täterberatungsstellen unter Opferschutzaspekten. Denn mit jedem Täter, der sein falsches, gesetzwidriges Verhalten einsieht

(Michael Andrejewski, NPD: Geben Sie wieder heiße Tipps?)

und damit keine neuen Opfer sucht, ist jedem weiteren Opfer geholfen. Wir haben nämlich gerade aus den Frauenhäusern die Information, dass häufig Opfer dort Schutz suchen, die einen und den gleichen Täter haben. Das heißt, der Täter trennt sich von der Partnerin, sucht sich eine neue Partnerin, hat aber sein Verhalten nicht geändert. Und deshalb ist es ungeheuer wichtig, dass auch mit den Tätern gearbeitet wird. Und ich glaube, wir müssen auch in der Zukunft auf diese Gruppe ein größeres Gewicht legen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was ich hier vorgestellt habe, mag einigen sehr viel vorkommen. Das zeigt aber auch, dass wir in den ganzen Jahren

(Michael Andrejewski, NPD: Sehr lange vor allem.)

sehr viel getan haben. Sie sehen das an den detaillierten Ausführungen.

Ich habe vom Parlament den Auftrag gekriegt, eine Evaluation der Beratungslandschaft durchzuführen in meinem Verantwortungsbereich. Die Evaluation läuft auch, sie wird Ihnen in dieser Legislaturperiode noch zugehen und ich glaube, dann haben wir alle noch Gelegenheit, noch mal ausführlicher über das Problemfeld zu sprechen.

Und im Übrigen freue ich mich auch schon auf die weiteren Beratungen im Rechtsausschuss. Mit diesem Antrag sollten natürlich nicht die Beratungen im Rechtsausschuss ad acta gelegt werden, sondern ich habe da noch zugearbeitet entsprechend, so, wie Sie das gefordert haben, und ich denke, die Auswertung steht ja auch noch an. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Dr. Seemann.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt nicht ganz genau, wer wirklich eigentlich hier federführend ist,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

ob das jetzt die Justizministerin ist oder ob es die Parlamentarische Staatssekretärin ist, weil das, was wir jetzt gerade eben erlebt haben, aus meiner Sicht …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist aber deutlich geworden.)

Zumindest wenn wir die Redezeiten nehmen,