Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Das Schulgesetz ermöglicht zwar auch, eine örtlich nicht zuständige Schule zu besuchen, jedoch können die hierdurch entstehenden Kosten nicht durch die öffentliche Hand aufgebracht werden. Diese gewährleistet bereits die Schülerbeförderung zu den örtlich zuständigen Schulen.

Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, dass den Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch 799 Petitionen aus den anderen Bundesländern erreicht haben. Diese Zahl beruht auch auf den Zuschriften, mit denen die Ablehnung des von mir bereits erwähnten Staatsvertrages begehrt wurde. Diese Petenten haben sich zudem an alle Petitionsausschüsse der anderen Bundesländer gewandt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dem Staatsvertrag alle Landesregierungen und Landesparlamente zustimmen mussten.

Interessant ist weiterhin, dass insgesamt zehn Petitionen aus Österreich, Dänemark, Niederlande und Polen beim Petitionsausschuss eingingen. Hier wurden zumeist steuerrechtliche Probleme vorgetragen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Finanzamt Neubrandenburg seit Januar 2009 für die steuerpflichtigen Rentenempfänger im Ausland zuständig ist.

Der Petitionsausschuss legte dem Landtag im vergangenen Jahr fünf Beschlussempfehlungen vor und berichtete zu insgesamt 1.211 Eingaben in Form von Sammelübersichten. Insofern wurden 2010 im Verhältnis zu 2009 mehr als doppelt so viele Eingaben der Bürgerinnen und Bürger durch den Petitionsausschuss und den Landtag abschließend behandelt. Insgesamt wurden 53 Petitionen an andere Bundesländer und den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet, da diese für die Bearbeitung der jeweils geschilderten Anliegen zuständig waren.

Ich möchte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass in 113 Fällen von einer Behandlung oder sachlichen Prüfung des Anliegens abgesehen werden musste. Diese Entscheidung beruhte einerseits darauf, dass die Änderung eines Gerichtsurteils gefordert wurde, was dem Landtag aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte jedoch nicht möglich ist. Andererseits wurde aber auch um Unterstützung in rein privatrechtlichen Streitigkeiten mit den Nachbarn, Vermietern oder Arbeitgebern gebeten. Ich denke, dies zeigt einerseits, welche Hoffnungen und Erwartungen die Bürgerinnen und Bürger mit der Arbeit des Petitionsausschusses verbinden, andererseits zeigt es aber auch, dass wir künftig in unserer Öffentlichkeitsarbeit noch deutlicher machen müssen, wo die Grenzen des Petitionsausschusses liegen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich Sie noch kurz über die ersten positiven Auswirkungen der Anfang 2010 beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung des Landtages informieren. Bekanntlich wurden in diesem Zusammenhang auch die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses, mithin die Anlage 3 der Geschäftsordnung, grundlegend novelliert.

Ziel war einerseits unter anderem die Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Die Verkürzung der Bearbeitungsfrist für die Ausschussmitglieder von sechs auf vier Wochen und die nunmehr erfolgreiche zeitgleiche Verteilung der Akten an die Abgeordneten hat nach einer ersten Auswertung bereits zu einer durchschnittlichen Zeitersparnis von sieben Wochen bei der Petitionsbearbeitung geführt. Ich denke, dieses Ergebnis ist im Interesse der Petenten.

Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit geschaffen, Petitionen auch auf elektronischem Wege einzureichen. In den fünf Monaten des Jahres 2010, in denen dies möglich war, erreichten den Petitionsausschuss bereits 103 Eingaben auf elektronischem Wege. Das sind immerhin 8,6 Prozent aller im gesamten Jahr 2010 eingereichten Petitionen. Diese Zahl zeigt, dass die Einführung der Möglichkeit, Petitionen auf elektronischem Weg einzureichen, ein Schritt in die richtige Richtung war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im September hatten wir die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder bei uns in Schwerin zu Gast. Der Erfahrungsaustausch mit den Kollegen hat gezeigt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern über ein gut entwickeltes Petitionswesen verfügen. So erreichen wir bei der Bearbeitungszeit im Bundesvergleich Spitzenwerte. Allerdings ist nichts so gut, als dass es nicht verbessert werden könnte. So sollten wir in der kommenden Wahlperiode über die Einführung zum Beispiel der öffentlichen Petition, die es auch auf Bundesebene oder in Bremen bereits gibt, nochmals diskutieren.

Meine Damen und Herren, dies ist der letzte Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der 5. Wahlperiode. Gestatten Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre: Den Petitionsausschuss erreichten in diesem Zeitraum 4.257 Petitionen, die von mehr als 72.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet waren. 3.398 Petitionen wurden dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in 20 Sammelübersichten zur Beschlussfassung vorgelegt und von Ihnen abgeschlossen. Am Montag hatten wir unsere 116. Ausschusssitzung, davon waren 36 Ortsbesichtigungen.

Ich denke, das sind beeindruckende Zahlen, die zeigen, wie umfangreich die Arbeit im Petitionsausschuss ist, aber auch wie viele Menschen wir mit unserer Arbeit erreichen konnten. Das ist zugleich eine Herausforderung, aber auch eine Chance, die wir nicht ungenutzt lassen sollten.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, den Ausschussmitgliedern für ihre intensive und im Wesentlichen konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss zu danken. Mein Dank gilt aber gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, ohne deren sachgerechte Zuarbeit die Bearbeitung der Petitionen nicht möglich gewesen wäre oder zumindest erheblich erschwert würde. Besonders erfolgreich waren wir immer dann, wenn die Verwaltungen bereit waren, ihre Ermessensspielräume bis an die Grenzen auszunutzen und im Sinne einer Härtefallentscheidung auch darüber hinauszugehen.

In anderen Fällen kann ein sachgerechter Abschluss einer Petition durchaus aber auch sein, dem Petenten genau zu erklären, warum seinem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Dass nicht jeder Petent mit der Arbeit des Petitionsausschusses zufrieden ist und auch in Zukunft nicht zufrieden sein wird, liegt in der Natur der Sache. Immerhin ist das Einreichen einer Petition meist der letzte Schritt einer langen Reihe erfolgloser Versuche, sein Anliegen durchzusetzen.

Dennoch kann ich die Abgeordneten der 6. Wahlperiode nur ermuntern, sich um die Mitgliedschaft im Petitionsausschuss zu bewerben. Es erwartet Sie eine höchst interessante Arbeit nahe am Bürger. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zum Tätigkeitsbericht und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste erhält das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie in jedem Jahr liegt auch in diesem Jahr wieder ein Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor Ihnen, der Tätigkeitsbericht des Jahres 2010, und wir wollen darüber beschließen. Ich bitte Sie darum, dem Tätigkeitsbericht dann auch Ihre Zustimmung zu geben. So weit im Vorfeld meine Anmerkungen.

Aber auch ich werde es mir nicht ersparen, Ihnen einige statistische Zahlen zu nennen. Die Vorsitzende hatte vorgetragen, dass 2010 1.193 Eingaben eingegangen sind. Aber wenn Sie es aufmerksam gelesen haben, haben Sie festgestellt, dass zwecks Prüfung dieser Anliegen lediglich 458 Stellungnahmen eingeholt wurden. Es ergibt sich daraus ein Widerspruch. Dieser scheinbare Widerspruch, 1.193 eingegangene Petitionen und lediglich 458 Stellungnahmen, liegt aber auch darin, dass viele Personen, Bürgerinitiativen, Vereine oder einzelne Petitionen identische oder ähnliche Anliegen vorgebracht haben. In diesen Fällen wurde das jeweils zuständige Ministerium nur einmal um eine Stellungnahme gebeten. Wir können nun nicht dauernd die Ministerien blockieren, die Mitarbeiter überfrachten,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das macht dann die FDP.)

wenn schon einmal eine Stellungnahme erbracht wurde, die auch bei den anderen gleichlautenden Petitionsverfahren genutzt wurde, also auch hier eine gewisse Arbeits- und Zeitersparnis.

Meine Damen und Herren, welche Ministerien waren denn nun wie gefordert? Das ist vielleicht auch noch einmal interessant, dass Sie das hören. Wer musste wie viele Stellungnahmen abgeben? Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember musste das Innenministerium die meisten Stellungnahmen abgeben und es waren genau 111 Stellungnahmen, das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung 65, das Sozialministerium 63, das Bildungsministerium 62, das Landwirtschaftsministerium 46. Am wenigsten Stellungnahmen – das darf ich zum Schluss sagen – hatte die Staatskanzlei mit 11 Stellungnahmen.

Interessant ist auch, aus welchen Regionen die meisten Petitionen kamen, immer bezogen auf 10.000 Einwohner. Da liegt der Landkreis Rügen mit 702 Petitionen deutlich vorne.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, Frau Peters! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wie kommt denn das?)

Wie kommt denn das? Da können Sie jetzt gerne spekulieren, wie das kommt. Entweder haben die Rüganer ein gesundes Rechtsempfinden, mehr als alle anderen,

(Heinz Müller, SPD: Die werden ermuntert! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

und lassen sich nicht alles gefallen oder sie werden an der einen oder anderen Stelle motiviert.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Von Ihnen?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Das genau behaupte ich jetzt mal zu den Petitionen. 2009 hatten wir nämlich 20,2 Prozent. Insofern sind wir schon gesunken auf 7,2 Prozent. Das war aber im Jahr davor darauf zurückzuführen, dass es tatsächlich eine Motivierung gab durch eine Partei in Sachen Abwasserbeiträge. Da wurden dann auch Listen ausgelegt.

(Heinz Müller, SPD: Ach so!)

So kommt dann eben auch diese hohe Zahl zustande.

Manche Petitionen werden auch wirklich vor Ort motiviert,

(Heiterkeit bei Hans Kreher, FDP)

dass sie überhaupt erst mal eingereicht werden.

Herr Kreher lacht, er weiß, wen ich meine. Nein.

Mit 3,4 und 2,1 Eingaben je 10.000 Einwohner folgen dann die Landkreise Güstrow und Parchim. Die wenigsten Eingaben kamen aus Greifswald, 1,1 Petitionen je 10.000 Einwohner. Woran mag das liegen? Die Antwort muss ich schuldig bleiben. Das mag sich jeder selber dann überlegen.

Meine Damen und Herren, ich will es mit der Statistik bewenden lassen. Wenn ich Ihr Interesse daran geweckt habe, lesen Sie bitte in der Drucksache 5/4210 nach.

(Vincent Kokert, CDU: Das von der Insel Rügen hätte mich noch interessiert.)

Nachlesen lohnt sich...

Kommen Sie zu uns, wir können vor Ort mal einen Termin machen, wir können darüber reden.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Nachlesen lohnt sich, zumal Sie viele interessante Beispiele finden. Frau Borchardt hat in ihrem Bericht schon einige Beispiele erwähnt und angeschnitten. Lassen Sie mich auch noch auf einige wenige Beispiele eingehen. Die nachfolgenden Redner werden das auch noch tun und, ich hoffe, dadurch auch Ihr Interesse wecken, tiefer in die Drucksache einzudringen.

Da gab es eine Petition eines Petenten, der hatte eine Rechnung eines Bezirksschornsteinfegermeisters bekom men. Der Petent hatte angefragt, ob seine Heizung denn als Pelletheizung genutzt werden kann, nur telefonisch, mündlich, unverbindlich angefragt. Und schon bekam er eine Rechnung. Der Bezirksschornsteinfeger hatte es als Auftrag, tätig zu werden, gewertet. Allerdings gab es vor Ort keine Besichtigung des Schornsteins. Es hat sich also niemand vor Ort umgeguckt, um tatsächlich auch sagen zu können, dass diese Heizung geeignet ist oder nicht geeignet ist.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ferndiagnose.)

Die Rechnung kam also dennoch. In der Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heißt es dann nach Beteiligung des Bezirksschorn

steinfegers, dass der Petent allein durch seine Anfrage einen Antrag zur Prüfung ausgelöst habe und die Rechnung in Ordnung sei. Allerdings, und das gab das Ministerium auch zu, stünde hier Aussage gegen Aussage. Das zuständige Ordnungsamt, dieses sollte im Auftrag des Bezirksschornsteinfegermeisters die Gebührenrechnung vollstrecken, erklärte gegenüber dem Petitionsausschuss, mangels einer Unterschrift könne nicht von einer Auftragserteilung ausgegangen werden. Es folgte ein klärendes Gespräch der Beteiligten und die Rechnung wurde storniert. Somit war dem Anliegen des Petenten entsprochen worden.

Daraus können wir eigentlich zwei Lehren ziehen: Aufträge sind eindeutig, nach Möglichkeit auch mit Unterschrift, zu formulieren und schriftlich einzureichen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Oder man sollte bei einer mündlichen Anfrage klarstellen, dass dies noch kein Auftrag sei. Und zweitens, miteinander reden räumt häufig Missverständnisse aus. Bevor man Petitionen schreibt, wäre es eine Möglichkeit gewesen, und zivilrechtliche Verfahren werden dann auch sicher erst gar nicht angestrebt.

Aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, da hat ein Petent eine Eingabe zur allgemeinen Anschnallpflicht in Schulbussen gefordert, diese aber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet. Die Umsetzung der Regel über den Transport mit Schulbussen liegt aber bei den Aufgabenträgern in den Ländern. Im Ausschuss gab es dazu eine kontroverse Diskussion. Das Problem ist, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinen reinen Schülerverkehr. Dieser ist in der Regel in den Linienverkehr integriert. Auch der Vorschlag, dass in Bussen, in denen Gurte vorhanden sind, diese pflichtgemäß zu nutzen seien, ist nicht realistisch. Da es im Linienverkehr auch Stehplätze gibt, kann nicht für einige Mitfahrer die Anschnallpflicht gelten und für andere nicht. Diese Petition mussten wir abschließen, weil dem Anliegen derzeit nicht entsprochen werden konnte. Dennoch ist meines Erachtens daran weiter zu arbeiten, wie die Gewährleistung von Sicherheit im Schülerverkehr und auch an den höchsten Sicherheitsgrundsätzen orientiert in Zukunft gewährleistet wird.

Aus dem Finanzministerium eine Petition, da gab es eine Beschwerde über die Vorgehensweise der Landeszentralkasse. Diese hatte einem Petenten eine Mahnung geschickt, ohne dass dieser eine Kostenforderung beziehungsweise ein Kostenfestsetzungsbeschluss vorausgegangen war. Also beides hatte er nicht erhalten. Der Petitionsausschuss hat das Finanzministerium gebeten, diese Beschwerde zu überprüfen. Hierbei wurde festgestellt, dass die fehlende Kostenrechnung und die unzulässige Mahnung ursächlich auf einen Programmfehler im Bereich des Landgerichtes Rostock zurückzuführen sei. Das hätte aber eigentlich auch ohne Inanspruchnahme des Petitionsausschusses der Landeszentrale auffallen können. Inzwischen ist der Fehler behoben. Die Beschwerde erfolgte also zu Recht und der Petent hat inzwischen seine Rechnung beglichen. Das Finanzministerium nahm dieses Beispiel aber positiv zum Anlass, die Landeszentralkasse zu bitten, Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern konsequenter nachzugehen.

Das gilt sicher auch für manch andere Behörde, ohne hier generell Vorwürfe machen zu wollen. Aber warum sonst gelingt es durch die Arbeit des Petitionsausschusses immer mal wieder ganz oder auch teilweise, circa 20 bis 25 Prozent Abhilfe im Sinne der Petentinnen und Petenten zu schaffen?