Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Regionale Lösungen sind hier gefragt in der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Zu Punkt 2 verhält es sich ähnlich. Eine Förderrichtlinie mit europäischem Geld kann man nicht einfach so ändern. Eine solche Änderung bedarf neben der Zurverfügungstellung von zusätzlichen Landesmitteln der Notifizierung durch die EU. Zudem macht es rein rechtlich und rein sachlich auch keinen Sinn. Die Förderrichtlinie ist ausschließlich auf die Förderung von Kleinkläranlagen ausgerichtet – Kleinkläranlagen. In Kleingärten werden aber Auffanggruben benötigt, da Kleinkläranlagen aufgrund der nicht ganzjährigen Nutzung nicht zufriedenstellend funktionieren. Also auch hier ergibt sich ein Widerspruch. Bleiben Sie also auf dem Boden des Machbaren und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

Da ich weiß – und das möchte ich jetzt auch noch mal in eigener Sache betonen –, da ich weiß, dass viele Kleingärtner diese Debatte aufmerksam verfolgen und auch gerne in Plenarprotokollen nachlesen, möchte ich an dieser Stelle ein Missverständnis ausräumen. Ich habe vorhin von Frau Borchardt wieder gehört, dass es hier angeführt wurde. In vielen Zuschriften von Kleingärtnern wird argumentiert, dass mit dem Beschluss des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU –

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da haben Sie nicht zugehört.)

der Antrag „Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ – vom 5. März 2009 der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur Untersagung von Einleitungen aus unzureichenden Grundstücksabwasseranlagen bis zum 31.12.2013 nicht für Kleingärtner gilt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nichts anderes habe ich gesagt.)

Meine Zwischenrufe in der Debatte werden dabei als Beweis für die Richtigkeit dieser Argumentation angeführt. Dazu stelle ich Folgendes klar: Wer das Plenarprotokoll und den Antrag liest, sieht das. Und vielleicht darf ich noch mal auf die Sprünge helfen, wie der Antrag denn seinerzeit lautete. Da ging es um die Abwasserbehandlung insbesondere der Siedlungsbereiche im ländlichen Raum. Und Siedlungsbereiche sind keine Kleingartenanlagen. Kleingartenanlagen sind im baurechtlichen Sinne Grünland und kein Siedlungsbereich, und das müssen wir wohl unterscheiden. Also konnte es in der Debatte aufgrund dieses Antrages nicht um Kleingärten gehen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Und wenn Sie jetzt sagen, die Kleingärtner wurden nicht erwähnt – es gab aber auch keine Erwähnung, dass es Ausnahmen für die Kleingärtner gibt, das ist in keinem Fall erwähnt worden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da haben wir uns ja nicht widersprochen. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Also es tut mir leid,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

diese Debatte und diesen Antrag dafür zu missbrauchen,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hat niemand gemacht.)

dass Kleingärtner außen vor sind bei der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung, das finde ich schoflig. Und wenn Sie das noch unterstützen, finde ich das unfair.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Genau das haben wir richtiggestellt.)

Sie wissen ganz genau, was dieser Antrag zum Inhalt hatte: die Förderung, die Aufstockung der Förderung für Kleinkläranlagen im Siedlungsbereich. Und nichts anderes hatte dieser Antrag als Ziel.

(Heinz Müller, SPD: Na, die Frau Borchardt biegt sich das so, wie es passt. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da haben Sie nicht zugehört.)

Ich habe sehr ordentlich zugehört.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, ja, ja. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Das können Sie mir nun am allerwenigsten unterstellen, dass ich nicht zuhöre, Frau Borchardt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: In dem Punkt haben Sie mir nicht zugehört.)

Die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zielte auf die Prüfung, ob – und das sagte ich – die Fördermittel für diesen Bereich erhöht werden können. Er hatte also tatsächlich mit der Situation in den Kleingärten nicht unmittelbar zu tun. Und so sind auch meine Äußerungen zu verstehen. Ich möchte das mit Nachdruck noch mal hier unterstreichen.

Und dieser Beschluss – wie auch argumentiert wird, auch von einigen Kleingärtnern, deren Zuschriften wir kriegen – wird auch häufig als Gesetz oder Rechtsgrundlage für behördliches Handeln genommen. Und es wird versucht, einen Keil zu treiben zwischen den Landtagsbeschluss und der Regierung. Dieser Beschluss war aber weder ein Gesetz noch eine Rechtsgrundlage für behördliches Handeln und er hebelt auch keinesfalls den Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz über die Untersagung, Sie kennen den Titel, Untersagung von Einleitungen aus unzureichenden Grundstücksabwasseranlagen bis 31.12., aus. Dieser Beschluss hebelt es nicht aus.

Und den Erlass gab es schon 2008. Die Gesetze existierten bereits und Grundlage für behördliches Handeln ist also der Erlass aus 2008. Der Beschluss des Landtages, bezogen auf die Siedlungsbereiche, kann daher nicht so interpretiert werden, dass für Kleingärten, weil sie nicht genannt wurden, keine gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Auch das Bundeskleingartengesetz hilft da nicht aus der Klemme. Ich zitiere Paragraf 1 Randziffer 15b, in dem wasserdichte Gruben gefordert werden. Ich zitiere: „Der Betrieb solcher Gruben setzt eine ausreichend große Dimensionierung, die regelmäßige Abfuhr des anfallenden Abwassers zu einer Kläranlage, eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Wasserdichtigkeitsprüfung sowie die Überwachung des Füllstandes durch eine geeignete Füllstandsanzeige aus.“ Zitatende.

Das Bundeskleingartengesetz gibt es nicht erst seit gestern und vorgestern,

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

das gibt es seit 1983 in der aktuellen Fassung, geändert 2002. Aber dieser Tatbestand war auch damals schon da. Das heißt also, wir alle, wenn Sie so wollen, habe ich auch mit Schuld als seinerzeit Landesvorsitzende, haben Schuld, dass wir es nicht eher konkret und tatsächlich mit Akribie angepasst haben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt wissen wir, wer schuld ist, Frau Peters.)

Ich habe es auch schleifen lassen, wenn Sie so wollen, aber …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber Sie haben sich bemüht.)

Ich habe mich bemüht, indem wir auch das Gutachten über Abwasserbehandlung intensiv im Landeskleingartenverband diskutiert haben und natürlich erst mal zu keiner Lösung gekommen sind.

Und es gibt auch weitere Rechtsvorschriften, nicht nur das Bundeskleingartengesetz. Ich darf zitieren – das hat allerdings auch der Minister schon gesagt – das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992. Da ist keine Passage drin, dass der Bereich Kleingarten herausgenommen worden ist. Da gibt es keine Extras. Dann weiter: die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000, auch nicht seit gestern. Es gibt seit 2000 das Bundeswassergesetz, vom 25.06.2002 das Wasserhaushaltsgesetz in der Neufassung des Landes 2002 oder auch den Erlass, den hatten wir schon genannt. Und ich darf noch mal …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, da bringen Sie aber einiges durcheinander, Frau Peters.)

Nein, nein, nein, nein. Das ist nicht durcheinander, das ist nicht durcheinander.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Mecklenburg-Vorpommern hat kein Wasserhaushaltsgesetz.)

Und es gibt die Rahmengartenordnung – das wurde schon erwähnt – des Landesverbandes und der einzelnen Kreisverbände. Und darin haben sie sich selber verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu sorgen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

In keiner dieser gesetzlichen Grundlagen sind Ausnahmen für Kleingärtner geregelt. Es gilt also, meine Damen und Herren: Wo Abwasser anfällt, muss dieses ordnungsgemäß entsorgt werden. Und wir wollen das gemeinsam mit allen Beteiligten und mit viel Augenmaß. Und ohne die Gemeinsamkeit geht es überhaupt nicht. Und wir wollen auch die Gemeinnützigkeit – da sprach

der Minister auch einige Punkte an –, die Gemeinnützigkeit der Kleingartenanlagen nicht gefährden.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es bereits mit einem Grundstückseigentümer möglicherweise eine Klage dazu, dass eine Kleingartenanlage unrechtmäßig Abwasser in sein Grundstück einleitet, beziehungsweise durch Sickergruben Abwasser in sein Grundstück eingeleitet wird. Und wenn das jetzt um sich greift, kann es kritisch werden.

Meine Damen und Herren, gemeinsames konstruktives Handeln von Politik, dem Landesverband der Gartenfreunde, den Kreisverbänden, den Vereinen und den zuständigen Behörden ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße und sozial verträgliche Abwasserentsorgung in Kleingärten zu erreichen.

Die Abwasserstudie – das habe ich schon gesagt – liegt vor, jeder kann dort reingucken, wie die Empfehlungen sind. Dazu bedarf es eines starken – eines, ich betone: eines! – Landesverbandes und starker Kreisverbände, damit wir, …

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Das ist es, genau das haben Sie richtig getroffen.

… damit Politik gemeinsam nach Lösungen sucht und deren Umsetzung unterstützt. Lassen wir also keine Keile reintreiben, sondern suchen wir gemeinsam nach Lösungen und helfen wir, sie dann auch entsprechend umzusetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Peters.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP.