(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Warum machen Sie dann einen Änderungsantrag? Das verstehen wir jetzt aber nicht.)
Meine Damen und Herren, ich bitte doch darum, die Zwiegespräche zu unterlassen, damit der Redner hier vorne richtig zu hören ist.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, wenn man so einen Unsinn erzählt, das kann man doch nicht aushalten.)
Herr Professor Methling, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, da Sie meinen Hinweis kommentiert haben.
Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, behaupten, dass es keine konkreten Kriterien hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen gibt. Klar aber ist, dass nach Paragraf 20a des Bundeskleingartengesetzes seit dem 3. Oktober 1990 für rechtmäßig errichtete Gartenlauben und somit auch für deren sanitäre Ausstattung Bestandsschutz besteht.
Dieser Bestandsschutz betrifft zwar die baulichen Anlagen, aber nicht die Gewässerbenutzung. Aus diesem Grund sind die Kleingärtner nicht von der Verpflichtung, in Kleingärten anfallendes Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen, befreit. Vielmehr erfordert das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes auch von Kleingärtnern eine wasserrechtliche Erlaubnis.
(Irene Müller, DIE LINKE: Ist das jetzt eine freie Lyrikstunde, oder was? – Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)
Die wasserrechtliche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Schadstoffreduzierung nach Stand der Technik gewährleistet ist.
Darüber hinaus fordert der Paragraf 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, dass Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind, dass die Anforderungen an die Abwasserreinigung und im Übrigen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die bundesrechtlichen Regelungen sind meines Erachtens konkret genug und lassen es an Deutlichkeit nicht mangeln. Im Übrigen muss ich feststellen, dass Sie europäische und bundesrechtliche Vorgaben nur umsetzen wollen, wenn diese genehm sind – so was gibt es aber –, diese Zeiten sind aber glücklicherweise vorbei.
Trotz der klaren Vorgaben ist meine Fraktion der Auffassung, dass die seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit Erlass vom 22. Dezember 2008 gesetzte Frist, bis zum 31. Dezem
ber 2013 die Modernisierung der Abwasseranlagen umzusetzen, zu kurzfristig gegriffen ist. Aus diesem Grund werden wir uns für längere Übergangsfristen einsetzen, die den Kleingärtnern die Anpassung ihrer Anlagen an die gesetzlich normierten Anforderungen ermöglichen. Zeitgleich werden wir uns für eine ausreichende Bereitstellung von Fördermitteln zur Sanierung der Abwasseranlagen in Kleingärten einsetzen. Auch der Minister hat Ähnliches angedeutet.
Die derzeitig vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehene Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens vom 4. Mai 2010 ermöglicht lediglich die Förderung von Investitionen für Gemeinschaftsanlagen der Abwasserentsorgung bis zu einer Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Wir hingegen sind der Auffassung, dass im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kleingartenanlagen die Möglichkeit geschaffen werden muss, abflusslose Gruben beziehungsweise Kleinkläranlagen in einzelnen Kleingartenparzellen durch Zuschüsse zu unterstützen.
Deshalb werden wir uns für eine Aufnahme der Kleingärtner in den Kreis der Zuwendungsempfänger dieser Richtlinie einsetzen und in den künftigen Haushaltsberatungen die Mittelausstattung
der konkrete Lösungsschritte hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwasser in Kleingartenanlagen unterstützt.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass es hinreichend rechtliche Regelungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen gibt. Inwieweit die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern in Kleingärten bis zum 31.12.2013 endgültig geregelt werden muss, bleibt zu hinterfragen.
Allerdings möchte ich auch noch auf die Tatsache hinweisen, dass Kleingartenanlagen wie in Rostock oder Schwerin bereits Lösungen gefunden haben. Diese Kleingärtner, die sich an geltendes Recht gehalten haben, dürfen meines Erachtens nicht durch neue Regelungen ins Hintertreffen geraten. Es kann und darf nicht sein, dass diejenigen, die sich rechtskonform verhalten, am Ende die Dummen sind. Vor diesem Hintergrund stehe ich zur Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben, bin aber auch zur Unterstützung dieser Umsetzmaßnahmen durch Förderung bereit.
Meine Damen und Herren, die Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen in unserem Land ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema unter den Kleingartenfreunden.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Timm, diese Unverschämtheit hätten Sie sich wirklich ersparen können!)
Denn gerade in der zurückliegenden Landtagssitzung hatten wir einen ähnlich gelagerten Antrag aus diesem Hohen Haus beraten. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, sollten Sie in Zukunft darüber nachdenken,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das erzählen Sie mal Ihren Kleingärtnern, was Sie hier erzählt haben!)
Wir wollen, dass auch in Zukunft die Kleingärtner Freude an ihren Anlagen haben. Deshalb werden wir alles Notwendige unternehmen, um sie angemessen zu unterstützen. Es bedarf nicht der Aufforderung durch die Fraktion DIE LINKE.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja klar, ne?! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Haben Sie doch den Hintern in der Hose und lehnen Sie ihn ab!)