Ich will nur noch mal klarstellen, Gemeinschaftsanlagen haben einen anderen Stellenwert als Einzelanlagen im Kleingartengebiet. Wir können das Bundeskleingartengesetz nicht aushebeln. Und das würden wir tun. Wir würden die Gemeinnützigkeit infrage stellen, indem wir Einzelanlagen fordern.
Wenn wir das Bundeskleingartengesetz auch für uns anwenden wollen, dürfen wir es ganz einfach nicht tun. Das ist die Grundlage dessen, was auch Herr Minister Backhaus gesagt hat, das geht nicht. Eine Lösung ist noch nicht völlig da, aber Lösungsansätze sind da.
Und wir können nicht pauschal immer von „den Kleingärtnern“ reden. Es gibt Regionen wie Stralsund, da gibt es keine Probleme, in Schwerin gibt es keine Probleme,
sondern das muss man regional sehen. Und es gibt in den Regionen tatsächlich die Anlagen und die Kreisverbände, die wirklich auch von innen her bestrebt sind, das umzusetzen, was von ihnen gefordert wird, was sie sich selbst auferlegt haben. Und die warten nicht immer nur auf Hilfe von außen. – Danke schön.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4285 abstimmen. Im Verlauf der Debatte, so haben wir das jedenfalls hier oben verstanden, wurde beantragt, dass die Ziffern I und II getrennt abgestimmt werden sollen.
Ich lasse zunächst über die Ziffer I des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und CDU abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzei
chen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist die Ziffer I des Antrages von SPD und CDU einstimmig so angenommen.
Ich lasse jetzt über die Ziffer II des Antrages von SPD und CDU abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages von SPD und CDU bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4260 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, aber Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der FDP angenommen, und zwar einschließlich der Änderungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gesetzliche Auflagen erfüllen – Gesundheitsbericht unverzüglich vorlegen, Drucksache 5/4263.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Auflagen erfüllen – Gesundheitsbericht unverzüglich vorlegen – Drucksache 5/4263 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Armut macht krank. Wer wüsste das besser, als die von Niedriglöhnen oder Hartz IV betroffenen Frauen und Männer unseres Landes? Befremdlich jedoch ist, dass diese Landesregierung, namentlich die Gesundheitsministerin Frau Schwesig, für diese Erkenntnis wenig Herz und Veränderungsbereitschaft zeigt.
dass die Gesundheitsministerin ihre gesetzliche Verpflichtung – Herr Nieszery, hören Sie zu – gemäß Paragraf 24 Absatz 3
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Ministerin als herzlos hier hinzustellen, das ist ja wohl unter Ihrer Würde.)
des Landes Mecklenburg-Vorpommern ignoriert? Darin steht, Herr Nieszery, Sie können es nachlesen, regelmäßig die gesundheitliche Situation der Bevölkerung zu erfassen, zu bewerten und Schlussfolgerungen
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich weiß, wie oft wir Sie aufgefordert haben, Berichte abzugeben, Frau Dr. Linke.)
Der letzte Gesundheitsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das war damals der vierte, wurde am 23.08.2005 dem Landtag zugeleitet.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja. – Vincent Kokert, CDU: Da haben Sie auch vier Jahre dafür gebraucht.)