ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen haben die Abgeordneten von SPD und CDU sowohl im Sozialausschuss als auch im Finanzausschuss dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, eine verantwortungsvolle Kommunal-, Sozial- und Finanzpolitik sieht in jedem Falle anders aus. Ich beantrage namens meiner Fraktion Rücküberweisung
des Gesetzentwurfes an den Sozial- und an den Finanzausschuss sowie wegen der kommunalpolitischen Brisanz auch an den Innenausschuss und bitte die Präsidentin, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um zu gewährleisten, dass dieser Landtag sowohl der Form nach wie auch in seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunen dem Gesetzentwurf nur zustimmt,
sofern er vollumfänglich über die Konsequenzen seiner Beschlussfassung informiert ist und sich dazu ein Urteil bilden kann. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landeskrankenhausgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern ist heute in Zweiter Lesung hier im Landtag auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Ausschussberatungen und der öffentlichen Anhörung in den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass das komplett überarbeitete und neu gefasste Gesetz sehr gelungen und wohl durchdacht ist. Das federführende Ministerium für Soziales und Gesundheit hat somit gute Arbeit geleistet
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Angelika Peters, SPD: Na, das wollen wir mal meinen hier.)
und uns einen modernen, schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem ganz bewusst der bürokratische Aufwand im Rahmen der Umsetzung und Verwaltung so gering wie möglich gehalten wurde.
Nun wird die Praxis sehr schnell zeigen, wenn wir den neuen Gesetzestext heute so beschließen, dass sich dieser neue Ansatz bewähren wird. Ich denke hier insbesondere an die Vereinfachungen bei der Krankenhausplanung, bei der von einer reinen Detailplanung auf eine Rahmenplanung mit der Festlegung von Mindeststandards und weiteren Detail- und Strukturelementen, die jetzt schneller an sich ändernde Bedarfe vor Ort angepasst werden können, umgesteuert wurde.
Zudem wurden auch zahlreiche Elemente aus dem alten Landeskrankenhausgesetz, die sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt haben, fortgeschrieben und in das neue Gesetz übernommen. Zu nennen ist hier die anteilige Finanzierung der Investitionen durch Land und Kommunen im Verhältnis 60:40. 40 Prozent der Investitionen in den Krankenhäusern haben in der Vergangenheit die Kommunen finanziert. Den größeren Anteil, also die Hauptlast, hat mit 60 Prozent das Land übernommen. Dieser Schlüssel war im Rahmen der Lastenverteilung sehr ausgewogen und hat niemanden überfordert. Daher hat die Landesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes und haben wir als Koalition im Rahmen der Ausschussberatungen an diesem 60:40-Verhältnis bei der Finanzierung der Investitionen weiter festgehalten.
Es bleibt nun abzuwarten und in den kommenden Jahren zu beobachten, wie sich dieser Schlüssel auf die öffentlichen Haushalte sowohl der Kommunen als auch des Landes auswirken wird. Gegebenenfalls sind wir auch bereit, zu einem späteren Zeitpunkt diese Beobachtungen umfassend zu evaluieren und dann einer neuen Bewertung zu unterziehen.
Gegenwärtig ist jedoch klar, dass die bewährte Praxis der anteiligen Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern in der bisherigen Form fortgeführt wird. Dadurch haben wir es geschafft, dass die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern auf dem neusten technischen Stand sind und die Baulichkeiten umfassend erneuert und modernisiert wurden.
Wir verfügen in unserem Gesundheitsland über ein hochmodernes Krankenhauswesen, das sowohl im Bereich der Grund- und Regelversorgung als auch der Maximalversorgung und Spitzenmedizin höchsten Ansprüchen gerecht wird. Damit dies auch in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin so ist, haben wir das Landeskrankenhausgesetz ebenfalls einer Modernisierung unterzogen. Hierbei haben wir Altbewährtes übernommen und gleichzeitig notwendige Modernisierungen und Gesetzesanpassungen vorgenommen. Und damit alles gut lesbar und aus einem Guss ist, wurde das Gesetz komplett neu geschrieben und nicht lediglich mit einem Änderungsgesetz nur punktuelle Teilreparaturen vorgenommen.
Wo ergab sich nun im Detail weiter gehender Änderungsbedarf? Durch den Wegfall des Bundesgesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“, kurz Hochschulbauförderungsgesetz, zum 01.01.2007 ergaben sich rechtliche Folgeänderungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung für die Länder, die mit Blick auf die notwendige Rechtsklarheit auch für Mecklenburg-Vorpommern gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich zogen. Im alten Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern fehlen zudem Definitionen und Abgrenzungen, insbesondere zu den
Bisher war die Krankenhausplanung, wie bereits gesagt, außerdem als reine Detailplanung ausgestaltet. Diese abteilungsbezogene Betten- und Schwerpunktplanung hat sich jedoch fachlich überlebt, da sie in unnötiger bürokratischer Weise die flexible Nutzung der Krankenhausinfrastruktur erschwert. Des Weiteren haben die an der Krankenhausplanung Beteiligten einer Verlängerung des Vierten Krankenhausplanes bis zum 31.12.2010 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die gesetzlichen Grundlagen zeitnah überarbeitet werden.
In Übereinstimmung mit neueren Krankenhausgesetzen anderer Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, haben wir zahlreiche Änderungen vorgenommen und das Gesetz insgesamt lesbarer, strukturierter und an die neueste Rechtsprechung angepasst. Die Pauschalförderung wurde generell in eine geeignete rechtliche Nachfolgeform gefasst.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollen zukünftig im Rahmen der Ermächtigung nach Paragraf 15 Absatz 4 des neuen Landeskrankenhausgesetzes das rechnerische Verfahren sowie der Zuschlag für Ausbildungsplätze einmalig durch Rechtsverordnung geregelt werden. Die Bemessungsgrundlagen und die Jahrespauschalen sollen durch Erlass im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden. Dieses Verfahren ist seitens der Verwaltung schnell umsetzbar und für die Krankenhausträger transparent und berechenbar.
Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz MecklenburgVorpommern wird nunmehr erstmalig die Förderung der Universitätsklinika im Rahmen der Pauschalförderung ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufgenommen. Hierdurch erhält die Förderung der Universitätsklinika entsprechende Rechtssicherheit.
Bei der Einzelförderung wurden insbesondere die Regelungen zur Festbetragsfinanzierung genauer gefasst und dadurch eine Rechtssicherheit geschaffen, die bislang fehlte. Zudem wurde die Verwendungsnachweisprüfung entsprechend neu geregelt. Sie sieht neben einer baufachlichen Plausibilitätsprüfung zukünftig die Einbeziehung von Wirtschaftsprüfertestaten zur verwaltungsseitigen Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfung vor. Auch dies wird die Arbeit der Landesverwaltung und der Krankenhäuser erheblich erleichtern und vereinfachen sowie zu einer deutlichen und von allen Beteiligten gewünschten Verfahrensbeschleunigung führen.
Außerdem werden die Rechte der Patienten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt. So werden Patientenbeschwerdestellen in jedem Krankenhaus als organisatorisch konkret benannte Stellen definiert, die mit allgemein anerkannten Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sowie der Selbsthilfe eng zusammenarbeiten sollen. Sie sind sowohl für die Krankenhäuser als auch für ihre Kunden und Patienten ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung beziehungsweise internen Qualitätskontrolle.
Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher, geriatrischer Patienten sowie die Belange von Menschen mit Behinderungen finden besonderes Augenmerk. So sind zukünftig Begleitpersonen auf Wunsch des Patienten soweit wie möglich in das Krankenhaus aufzunehmen. Zudem sind Frauen, die entbunden haben, auf Angebote der Wochenpflege und Beratungsangebote ins
besondere der Familienhebammen stets hinzuweisen. Außerdem erfährt das Kindeswohl eine Stärkung durch die Verpflichtung zur Information des Jugendamtes bei erkennbarem Hilfebedarf.
Allgemeines Ziel des Ihnen vorliegenden kostenneutralen Gesetzentwurfes der Regierungskoalition bleibt die Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Landes. Sie sehen, somit ist es ein guter, in sich schlüssiger und wohl durchdachter Gesetzentwurf der Koalition mit zahlreichen innovativen Handlungs- und Gestaltungsansätzen sowie neuen Regelungsinhalten.
Liebe Kollegin Dr. Linke, gestatten Sie mir bitte noch einen Satz in Ihre Richtung. Ich darf für die Koalition feststellen, wir haben eine ausgezeichnete flächendeckende Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Dr. Marianne Linke, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Grundlage dafür ist dieses gute zeitgemäße neue Landeskrankenhausgesetz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Landeskrankenhausgesetz wird von der Landesregierung als großer Wurf verkauft.
Vor allem die Patientenrechte sollen mit diesem Gesetz erheblich gestärkt werden. Auch am heutigen Tag war dieses Märchen den Medien zu entnehmen, mehr Schein als Sein.
Dieser Vorwurf trifft auf die Landesregierung und insbesondere auf die Ministerin für Gesundheit und Soziales absolut zu. Und es waren bislang lediglich die Landtagsfraktionen DIE LINKE und NPD, die auf diesen Umstand aufmerksam gemacht haben. Mittlerweile aber geht es auch vielen Ärzten so, denen die Showeinlagen der Ministerin gehörig auf die Nerven gehen.
Herr Köpke von der „Ostsee-Zeitung“ nannte es in der Ausgabe vom 17. Mai 2011 wie folgt, Zitat: „Zugegeben: Die Kritik der Ärzte an Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) mag in Ton und Wortwahl rüde und verletzend sein. Im Kern jedoch trifft sie zu.“ Zitatende. Und weiter, Zitat: „Ihre Medienauftritte wirken bis hin zur gespielten Empörung unecht,“
fand am 2. März 2011 eine öffentliche Anhörung statt. Zugegen waren vor allem Anzuhörende, die in irgendeiner Weise vom Gesetz finanziell einen Nutzen erzielen. Es war aber auch ein Rechtsanwalt für Medizinrecht als Anzuhörender zugegen,
der sich intensiv mit der angeblichen Stärkung der Patientenrechte durch das Gesetz auseinandersetzte. Und sein Urteil ist vernichtend, Zitat: „Das Ziel, die Patientenrechte zu stärken wurde mit diesem Gesetz nicht erreicht.“