wenn die Entscheidungsfindung, wie Verschiedene meinen, wie in einem Boxkampf oder wie auch immer in einem Ring ausgetragen werden. Das hilft den Petenten nicht. Das macht keine Schiedskommission, das macht kein Gericht, das macht niemand. Hier geht es um eine Entscheidungsfindung. Und das müssen wir unter uns erst einmal beraten und dann können wir das Ergebnis ableiten.
Und, Frau Borchardt, wir haben es doch oft genug erlebt. Wie haben Sie argumentiert, Kommunalverfassung, Altanschließerbeiträge? Das haben Sie den Petenten doch immer wieder suggeriert. Wenn Sie könnten, würden Sie das Gesetz sofort ändern. Haben Sie doch gemacht, Theaterfusion, genau dasselbe.
Sollen wir deswegen das Gesetz ändern, nur weil Sie sagen, es muss anders laufen? Das kann doch wohl alles nicht laufen.
Im Übrigen, Frau Borchardt, wir haben so ganz bestimmte Petenten auch. Wenn, dann müssen wir Gleichbehandlung machen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie unterstellen doch uns Mitgliedern des Petitionsausschusses, dass wir nicht verantwortungsbewusst damit umgehen.)
Frau Abgeordnete Borchardt, keine Dialoge hier bitte. Zwischenrufe sind in Ordnung, aber keine Dauererwiderung.
Und wir haben kein Wort über die Stellung des Bürgerbeauftragten verloren. Wir haben es in Ihrem Protokoll ja, …
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir haben es bei der Ersten Lesung gemacht. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Wenn dann hier wieder etwas Ruhe eingekehrt ist im Hohen Haus, können wir auch zur Abstimmung kommen.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/4175.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. –
Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung ist nicht der Fall. Ich gucke mal zu meinen beiden Nachbarn, aber ich gehe davon aus, dass das die klare Mehrheit war,
die die entsprechenden Artikel hier abgelehnt hat. Gibt es daran Zweifel und den Antrag einer Fraktion auszuzählen?
Also dann frage ich jetzt noch einmal: Wer stimmt für Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes, d en bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –