Protokoll der Sitzung vom 28.06.2011

Lassen Sie mich doch mal ausreden. Ich habe noch gar nichts gesagt und schon geht es los. Das ist ja hier wie so ein Luftballon, der kurz vorm Platzen ist. Ich will das nur mal ganz kurz sagen. Das ist unfassbar.

Herr Müller, wir haben in der Beratung im Innenausschuss die Änderungsanträge eingebracht, im Übrigen auch den von Herrn Grabow. Wenn man es gelesen hätte, hätte man es gewusst – den 41a.

(Heinz Müller, SPD: Dann hat er mir was Falsches gesagt heute.)

Na ja, Sie haben einfach nur darauf gehört, aber vielleicht ist das in anderen Bereichen auch so.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Ich will an der Stelle nur darauf eingehen, dass wir diese Anträge, wie gesagt, auch dargestellt haben.

Wissen Sie, Herr Müller, ich habe das Verständnis von Beratung eines Änderungsantrages irgendwie ein bisschen anders, als Sie es vielleicht haben. Wenn ich mir angucke, dass wir im Rahmen des Verfahrens im Innenausschuss 42 Änderungsanträge – 42, glaube ich, waren es – gestellt haben, von denen wir, wenn wir gut sind, tatsächlich sechs diskutiert haben, …

(Heinz Müller, SPD: Die anderen waren so schlecht.)

Ja, ja, das ist klar.

… wenn dieses Kriterium gelten würde, Herr Müller, wenn dies ernsthaft gelten würde, da gebe ich Ihnen recht, wenn dieses Kriterium jetzt wäre, dass die Qualität darüber entscheidet, wie lange man darüber reden muss,

(Heinz Müller, SPD: Dann hätten wir nur über zwei diskutiert.)

dann hätten wir eigentlich die Diskussion zur Kommunalverwaltung in fünf Minuten abschließen müssen.

(Heinz Müller, SPD: Nee, aber über Ihre Anträge.)

Der Punkt ist nur, dass wir vielleicht auch mal darüber reden sollten, was hier eigentlich als Ziel vorgegeben ist. Das Ziel ist vorgegeben worden mit einer Pressemitteilung – ich glaube, im März 2011 –, in der der Innenminister herausbrachte: „Mitwirkung und Teilhabe stärken“. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, wir haben ja alle Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Betätigung hier diskutiert, und da werden wir uns diese beiden Punkte anschauen: „Mitwirkung und Teilhabe stärken“.

Dann wird aufgeführt im Rahmen des Lösungsansatzes, dass man das beispielsweise damit versucht, dass man Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen der Gemeindevertretungen – in Klammern, öffentlicher Teil – zulässt. Da muss ich ganz offen sagen, es gibt ja zwei Betrachtungsweisen: Man kann auf der einen Seite wie der Innenminister sagen, dass man damit den Medien die Möglichkeit eröffnet, über diese Sitzungen zu berichten, und damit möglicherweise dafür sorgt, dass die Bürger mehr beteiligt werden und mehr erfahren.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, klar.)

Aber ich könnte natürlich auch boshaft herangehen und sagen, wenn man sich den Gesetzestext mal ganz genau anguckt, dann schafft man eigentlich nur eines, nämlich, dass die großen Fraktionen tatsächlich in die Lage versetzt werden, mit einem Viertel des Quorums zu verhindern, dass Medien anwesend sind, während die Kleinstfraktionen im Grunde genommen immer außen vor bleiben.

(Torsten Renz, CDU: Was ist eine Kleinstfraktion?)

Das heißt, wiederum eine …

Eine Fraktion mit drei oder vier Mitgliedern, doch, zwei übrigens auch, in kleineren Gemeindevertretungen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Da muss man an der Stelle sagen, wenn man sich das Verfahren tatsächlich einmal anschaut,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir können nichts dafür, wenn da keine Fraktionen sind.)

dann passiert Folgendes: Immer dann, wenn die großen Fraktionen ein Interesse daran haben, dass die Medien vor Ort sind, …

(Torsten Renz, CDU: Warum zeigen Sie auf die CDU?)

Ihr seid ja in aller Regel groß. Ihr habt ja recht, dann zeige ich dahin. Von mir aus.

(Torsten Renz, CDU: Wir können nichts dafür, dass wir eine große Fraktion sind.)

Wenn du das jetzt möchtest, dann zeige ich immer zur SPD, wenn man von groß redet.

Mir geht es an der Stelle darum: Das heißt also, dass die größeren Fraktionen regelmäßig in Sitzungen der Gemeindevertretung die Medien- und Tonbandausschnitte verhindern können, wenn es beispielsweise Initiativen von kleineren Fraktionen oder von Gemeindevertretern gibt, die vielleicht ein bisschen interessanter sind. Da verhindert man dann die Medien- und Tonbandaufnahmen. Aber wenn man selber in die Lage kommt, dass man vielleicht ein Thema hat, was einem gefällt und

wo man die Medien braucht, da genehmigt man das und verhindert es nicht. Und die Kleinen sind wiederum nach ihrem Quorum im Gesetz ja gar nicht in der Lage, das zu verhindern. All das ist meines Erachtens vielleicht beabsichtigt, aber wir wollen ja nicht ganz so boshaft sein.

Dann kommt man an der Stelle mit dem erweiterten Recht. Und das, will ich sagen, das ist also wirklich einer der positiven Effekte gewesen, dass die Gemeindevertreter als solche jetzt das Akteneinsichtsrecht per se bekommen. Das muss man sagen. So weit sollte man auch gehen. Allerdings, ich habe das auch schon in der Ausschussberatung gesagt, allerdings hat mich da der Minister so ein bisschen überfallen mit seiner Begründung. Allerdings gehen wir den Schritt nicht konsequent. Wir haben meines Erachtens die sachkundigen Einwohner in dem Akteneinsichtsrecht außen vor gelassen. Da hätte man konsequenter sein müssen, die hätte man einbeziehen müssen.

Ich will das auch begründen: Richtig ist, dass wir in der Kommunalverfassung stehen haben, dass die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner in aller Regel gleich zu behandeln sind, was die Teilnahme an Sitzungen betrifft. So hat es ja der Minister gesagt. Das ist ja auch richtig und steht im Gesetzestext so. Aber jetzt frage ich mal andersrum: Wie soll eigentlich ein Gemeindevertreter und ein sachkundiger Einwohner sich für die Teilnahme gleich vorbereiten, also für die Sitzung selbst, wenn der eine ein Akteneinsichtsrecht hat und der andere nicht? Die Frage stelle ich ganz offen. Meines Erachtens ist das relativ zweifelsfrei an der Stelle, sie werden unterschiedlich behandelt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber das ist ja auch gewollt. So ehrlich muss man ja sein.

Dann kommen wir zu einem weiteren Punkt: Wir haben Ihnen vorgeschlagen, dass zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner zukünftig erst durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Das hat man abgelehnt. Ich sage Ihnen, auch da macht es Sinn, wenn wir die von uns vorgeschlagene Regelung in die Kommunalverfassung einfügen würden, denn ich will das mal ganz offen sagen, derzeit informiert der Bürgermeister über allgemein bedeutsame Angelegenheiten oder von mir aus auch die Bürgermeisterin. Das führt in aller Regel dazu, dass unliebsame Angelegenheiten, die den Bürgermeistern oder ähnlichen unangenehm sind oder die womöglich, ich sage mal, aus ihrer Sicht nicht so bedeutsam sind, dann einfach nicht veröffentlicht werden und man vor dem Dilemma steht, dass im Grunde die Gemeindevertretungen aus ihrer Sicht gar nicht in die Situation versetzt werden können, eigene Angelegenheiten zu veröffentlichen, die aus Sicht der Gemeindevertretung bedeutsam sind.

Ich will nur darauf hinweisen. Auch das habe ich in den Ausschussberatungen gesagt. Es ist ja nicht so, dass wir uns das ausgedacht haben. Man muss jetzt mal sehen, dass der überwiegende Teil der Bundesländer genau diese Regelung, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, in sich trägt. Richtig ist, dass Schleswig-Holstein diese Regelung hat, so, wie wir sie haben.

Aber der größte Knaller, und das muss man hier ganz offen sagen,

(Burkhard Lenz, CDU: Rote Lampe!)

das ist die Abschaffung der Verbindung von Zielgemeinschaften zwischen Fraktionen. Das, was Sie da tun, ist Pfründe sichern,...

Herr Abgeordneter Schnur, Ihre Redezeit ist zu Ende.

... Pfründe sichern, Pfründe sichern. – Danke.

(Vincent Kokert, CDU: Tosender Beifall bei der FDP.)

Danke schön, Herr Abgeordneter Schnur.

(Vincent Kokert, CDU: Für das Protokoll: Nicht mal die FDP hat Beifall gespendet.)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Kommunalverfassung hat den Innenausschuss jetzt mittlerweile drei Monate beschäftigt. Der Vorsitzende, Herr Dr. Timm, hat darauf verwiesen. Dabei wurde recht schnell deutlich, dass sich die Diskussionspunkte eigentlich auf einige wenige, dafür aber umso bedeutsamere Punkte konzentrierten. Besonders interessant und aufschlussreich war in diesem Zusammenhang die Anhörung. Sowohl die Änderungsanträge der Koalition als auch die Änderungsanträge der Opposition resultierten aus dieser Anhörung. Dies ist für mich ein ausdrückliches Anzeichen einer ergebnisoffenen und konstruktiven Arbeit des Innenausschusses.

Eine kleine Einschränkung muss ich dann aber doch machen. Es wurde von meinen Vorrednern auch schon angedeutet und darauf hingewiesen, dass die Kollegen der FDP uns ja im Innenausschuss mit 42 Änderungsanträgen beglückten. Heute haben wir noch mal 21.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist kein Kriterium.)

Wie bitte?!

(Toralf Schnur, FDP: Deswegen stellt er keine Anträge mehr.)

Ja, das ist auch ein Ergebnis, aber dann haben wir auch jetzt über 60.