In der Gesamtheit konnte man bei diesem Gesetzentwurf eigentlich denken, dass die Kommunalverfassung den Untertitel haben sollte „Lex Schnur“,
(Heinz Müller, SPD: Na, begründet ist vielleicht übertrieben. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, etwas.)
Ich denke aber, dass bei den ganzen Anträgen auch vernünftige und brauchbare Anregungen dabei waren.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Gesetzentwurf von der kommunalen Ebene sehr positiv aufgenommen wurde.
Ich möchte einmal Frau Měšťan zitieren. Sie hatten ja zum Schluss auch gesagt, dass der Städte- und Gemeindetag das Gesetz, die Kommunalverfassung als recht gut bezeichnet hat. Herr Glaser hat ja auf der Anhörung zur Kommunalverfassung gesagt, ich zitiere: „... die Kommunalverfassung gilt unter den Gesetzen in unserem Lande als eines der besseren. Handwerklich gut gemacht, sauber, systematisch, so, dass auch viele Ehrenamtler damit vernünftig arbeiten können.“
„Und durch diese Novellierung wird sie noch ein wenig besser, das kann man schon mal sagen.“ Zitatende.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das hat er nicht gesagt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat Herr Glaser nicht gesagt.)
Ich glaube, wir haben diesen guten Gesetzentwurf im Innenausschuss nach meiner Meinung noch ein bisschen besser gemacht. So wurde im Innensausschuss das Akteneinsichtsrecht für den Vorsitzenden eines Ausschusses, was eine gute Idee ist, angenommen.
Allerdings besser wird sie, wenn dieses Akteneinsichtsrecht jedes Mitglied der Gemeindevertretung hat – Herr Schnur hatte drauf hingewiesen –,
darauf sind wir dann auch eingegangen. Das Gleiche gilt, das hat Herr Schnur vergessen zu sagen, auch für die Kreistage.
Ich hatte bereits in meiner Rede zur Ersten Lesung deutlich gemacht, dass die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ihren Sinn hat, allerdings nur im engen Rahmen der Kommunalverfassung.
Und dass dieser enge Rahmen meiner Ansicht nach teilweise mehr als überdehnt wurde, das habe ich damals in der Rede auch deutlich gemacht. Daran können wir als Gesetzgeber aber nichts ändern, dafür ist die Kommunalaufsicht zuständig.
Um aber entsprechende Fehler für die Zukunft zu verhindern, hat die Koalition ausdrücklich in das Gesetz geschrieben, dass sich die Anstalt des öffentlichen Rechts an die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung halten muss, der Verweis auf Paragraf 68.
In der Anhörung wurde dann deutlich, dass die Beschränkung auf das Örtlichkeitsprinzip bei der wirtschaftlichen Betätigung in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unter den heutigen Bedingungen ja auch nicht mehr zeitgemäß ist. Deutschland und auch wir als Land Mecklenburg-Vorpommern befinden uns ja mitten in einer Energiewende. Die regenerativen Ener
gien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Eine Energieerzeugung, beispielsweise über Windenergie innerhalb eines Stadtgebietes, das kann sich jeder vorstellen, ist praktisch unmöglich.
Sinn der Kommunalverfassung ist aber auch eine praktische Handhabung. Deshalb haben wir in diesem Bereich das Örtlichkeitsprinzip gelockert. Wir haben aber auch ein Anhörungsrecht für die Wirtschaftsverbände im Vorfeld einer wirtschaftlichen Betätigung eingeführt. Das ist ein Punkt, der nicht nur für die Wirtschaft von Bedeutung ist. Vielmehr sollen sich die Gemeindevertreter vor Ort über die Auswirkungen ihres Handelns genau informieren. Mit einem solchen Anhörungsrecht werden den Gemeindevertretern alle relevanten Daten für eine umfassende Abwägung in die Hand gegeben.
Im Zusammenhang mit der Berücksichtigungspflicht der Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk bei einer beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigung ist dies ein wirkungsvolles Mittel, um weitere Fitnessstudios, Bowlingbahnen und andere Sachen, wie wir sie kennen, aus wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen zu verhindern.
Ich denke, diese Kommunalverfassung stellt sich den Herausforderungen im Land. Die Enquetekommission hatte uns in diesem Zusammenhang gebeten, die Experimentierklausel einzufügen. Dies war im Ausschuss leider nicht möglich. Bestimmtheitsgebot, Parlamentsvorbehalt, Demokratieprinzip, alles juristische Vorraussetzungen, die einer Verankerung dieser Experimentierklausel entgegenstanden.
Ich denke trotzdem, dass die kommunale Selbstverwaltung allein über die verstärkte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in kommunale Entscheidungsprozesse erheblich gestärkt wird. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetz. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen stellen ein Sammelsurium unterschiedlichster Maßnahmen dar, die auch unterschiedlich zu bewerten sind, manche positiv, manche negativ. Schenken sollte man sich in Zukunft allerdings auf jeden Fall bei der dem Entwurf vorangehenden Problem- und Lösungsbeschreibung den Zusatz „C.“, der da lautet: „Alternativen Keine.“ „Alternativlos“ ist das Unwort schlechthin in der Politik, es gibt immer Alternativen. Die Alternative wäre etwa gewesen, die Novellierung gar nicht erst vorzunehmen und es so zu lassen, wie es ist, das wäre auch kein Weltuntergang gewesen, oder die Gesetzgebung ganz anders zu regeln. Solange das mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist, geht das.
Viele wünschen sich, dass man beim Landeswahlgesetz, dem neuen, die Alternative gewählt hätte, es lieber nicht, die Wahlgesetzgebung lieber nicht zu novellieren, wenn man es so gelassen hätte, wie es war, weil es da jetzt große Schwierigkeiten gibt. Die meisten Praktiker verfluchen dieses Gesetz, weil es doppeldeutig ist. Und das werden Sie morgen auch in der Zeitung lesen können, dass Sitzungen von Wahlausschüssen verschoben werden müssen, weil es Unklarheiten gab hinsichtlich des Führungszeugnisses, das bei Landratswahlen abgegeben werden soll. Da wusste keiner so genau, was los war. Und viele haben es falsch verstanden. Also manchmal ist es besser, man verzichtet auf eine Novellierung. Das ist eine Alternative in manchen Fällen.
Das Bemühen, kommunale Entscheidungsprozesse transparenter zu machen, indem ein Zugangsrecht zu Sitzungsprotokollen gewährt und etwa Film- und Tonmitschnitte an öffentlichen Sitzungen erlaubt werden, ist zwar ganz gut gemeint oder klingt zumindest so, wird aber in der Praxis ins Leere laufen. Die traurige Wahrheit ist, und das weiß jeder, der in Kommunalparlamenten sitzt, wenn es jetzt nicht gerade eine völlige Ausnahmevertretung ist, kein Mensch interessiert sich für Kommunalvertretersitzungen. In meinen ersten Kreistagssitzungen, an denen ich teilnahm, habe ich mich noch gewundert über die große Anzahl von Zuschauern, die sich allerdings in einem Winkel des Raumes konzentrierten, bis mir jemand sagte, dass das die Verwaltungsmitarbeiter waren. Das sind die Einzigen, die kommen.
Wenn man die mal abzieht, ist da so gut wie nie ein Zuschauer. Die Einwohnerfragestunde wird nur sehr selten genutzt. Der Einzige, der dies regelmäßig tut in Anklam, ist jetzt gestorben, womit sich die Gesamtnutzung um mindestens zwei Drittel verringert hat. Es ist nun mal so, die massive Politikverdrossenheit, die Sie als etablierte Parteien in den vergangenen Jahrzehnten hier in der Bevölkerung erzeugt haben, lässt sich nicht mit ein paar Feinjustierungen beseitigen und auch nicht mit diesen kleinen Änderungen, die da vorgenommen werden. Auch wenn in den Zeitungen ständig die Gemeindevertretersitzungen und Kreistagssitzungen angekündigt werden, da kommt keiner. Das zu durchbrechen, da müsste man schon ganz andere Geschütze auffahren.
Die beabsichtigte Stärkung der Ortsteile ist eine Mogelpackung. Würde man die kleinen Gemeinden bestehen lassen, dann hätten sie genug Selbstverwaltung. Aber man zwingt sie indirekt zur Fusion, degradiert sie zu Ortsteilen und dann ruft man, mehr Rechte für die Ortsteile. Wer soll darauf reinfallen?
Dass die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert werden sollen, ist zu begrüßen. Das dürfte zwar in erster Linie der desolaten Finanzlage vieler Gemeinden geschuldet sein, aber besonders im Bereich der Daseinsvorsorge ist jeder Zuwachs an öffentlicher Kontrolle ein Fortschritt. Natürlich sollen die Kommunen oder die kommunalen Betriebe dann auch Gewinne machen, sonst können sie ja nicht investieren. Und ob sie es besser machen oder schlechter als private Anbieter, soll der Wettbewerb zeigen.
Der Bestandsschutz für kleinere Fraktionen beim Anwachsen der Mandatszahl durch Eingemeindung ist auch zu begrüßen und positiv. In der Anklamer Gemeindevertretung würden durch eine Eingemeindung und die
dazugehörige Erhöhung der Anzahl der notwendigen Mandate für eine Fraktion gleich zwei Fraktionen weggewischt. Hätte es nur die NPD getroffen, wäre es sicherlich kein Grund gewesen, sich Gedanken zu machen. Aber es hat glücklicherweise auch die SPD erwischt, die eben nicht in allen Landesteilen eine Großpartei ist. Sie ist in einigen Landesteilen mittlerweile auch eine kleine Partei, manchmal kleiner als die NPD.
Total überflüssig ist die Einarbeitung der geschlechterspezifischen Sprache in die Kommunalverfassung. Es sei denn, Sie wollen in Zukunft im Zuschauerraum die Gäste und Gästinnen begrüßen. Manchmal wird GenderMainstreaming auch zu ihrer eigenen Parodie.