Protokoll der Sitzung vom 28.06.2011

Total überflüssig ist die Einarbeitung der geschlechterspezifischen Sprache in die Kommunalverfassung. Es sei denn, Sie wollen in Zukunft im Zuschauerraum die Gäste und Gästinnen begrüßen. Manchmal wird GenderMainstreaming auch zu ihrer eigenen Parodie.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und schließlich, dass die Mehrheit der Kommunalvertretungen immer noch berechtigt sein soll, Punkte von der Tagesordnung zu streichen, ist und bleibt undemokratisch gegen den Willen dessen, der diese Anträge einbringt. Äußern kann man sich dazu allerdings jetzt schon im Tagesordnungspunkt „Tagesordnung“, indem man beantragt, den Antrag der Mehrheit auf Streichung einer Beschlussvorlage von der Tagesordnung abzulehnen, und das dann begründet. Das kann man genauso ausführlich machen wie ansonsten, wenn der Antrag regulär eingeführt wird. Das hat für uns sogar den Vorteil, dass wir das gleich früh machen können und nicht erst ganz spät, weil unsere Punkte natürlich immer ans Ende der Tagesordnung gesetzt werden. Also diese Vorschrift innerhalb der Novellierung der Kommunalverfassung ist überflüssig.

Ich könnte noch eine Weile so weitermachen. Aber alles in allem kann man sagen, neben alles, was hier sinnvoll ist, kann man was stellen, was sinnlos ist oder irrelevant. Deswegen ist es nicht möglich, dem Gesamtpaket die Zustimmung zu geben. Daher enthält sich die NPD-Fraktion der Stimme.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mit Unterstützung von Herrn Schnur nehme ich jetzt hier erst mal eine Klarstellung vor zum letzten Redebeitrag, weil der Redner ausgeführt hat: Das „Problem“ wird dargestellt unter „A.“, unter „B.“ die „Lösung“, unter „C. Alternativen: Keine.“ Dazu kann ich nur sagen, entweder ist es ein bewusstes Vortäuschen falscher Tatsachen, nämlich wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hier steht eindeutig bei „C.“: „Beibehaltung der jetzigen Rechtslage.“ Insofern ist es, glaube ich, wichtig, diese falsche Darstellung hier mal klarzustellen.

Ich sehe mich sozusagen auch ein bisschen genötigt, aufgrund des Redebeitrages von Herrn Roolf hier noch mal ans Mikrofon zu gehen und konkret ein paar Klarstellungen vorzunehmen, was den Paragrafen 15 der jetzigen Kommunalverfassung betrifft, also der jetzt geltenden Kommunalverfassung und auch die Kommunalverfassung, wenn sie dann heute hier so im Hohen Haus verabschiedet wird.

Nach dem Redebeitrag von Herrn Roolf wurde ich nämlich insofern schon unsicher, ob wir jetzt den Paragrafen 15 geändert haben. So hat er das nämlich dargestellt,

als wenn wir revolutionäre Änderungen am Paragrafen 15 vorgenommen haben. Und insofern muss man klarstellen, Paragraf 15 „Anschluss- und Benutzungszwang“ wurde durch uns nicht geändert, sondern er wird so in der Kommunalverfassung weiterhin bestehen bleiben, wie es im Vorfeld war. Und insofern hier der Öffentlichkeit zu suggerieren, wir müssen die Kannregelungen in Mussregelungen umwandeln, ist nicht redlich.

Ich will auch ganz klar sagen, warum das so einfach nicht geht: Herr Schnur, wenn jetzt schon der Paragraf 15 aussagt, wir können eine Satzung, in Form einer Kannregelung eine Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang auf den Weg bringen auf der kommunalen Ebene, dann können wir nicht im Absatz 2, so, wie Sie das vorschlagen, das Wort „kann“, nämlich die Ausnahmeregelung, durch ein „muss“ ersetzen. Das würde in so einem klassischen Fall nämlich bedeuten, wenn jetzt eine Satzung für ein neu zu erschließendes Wohngebiet auf den Weg gebracht wird durch eine Stadtvertretung, dass dann im Anschluss der Einzelne aufgrund dieser Mussregelung beigeht und sich sozusagen aus der Satzung herausstiehlt.

(Toralf Schnur, FDP: Wieso? Das tut er doch gar nicht.)

Und das kann dann nicht gewollt sein,

(Toralf Schnur, FDP: Das tut er doch gar nicht.)

wenn zum Beispiel dann die Stadtwerke dort Versorger sind. Sie müssen eine gewisse Planungssicherheit haben bei der Neuerschließung von Wohngebieten.

(Zurufe von Michael Roolf, FDP, und Toralf Schnur, FDP)

Und wenn sie dann mit 70/80 Prozent aufgrund Ihrer Mussregelung aussteigen, dann kann das so nicht funktionieren.

(Toralf Schnur, FDP: Das passt ja überhaupt nicht.)

Deswegen, denke ich, sollten Sie Ihren Änderungsantrag noch mal überarbeiten

(Toralf Schnur, FDP: Ach!)

und ihn vielleicht in der nächsten Legislaturperiode dann hier zur Diskussion stellen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wird wohl nichts mehr.)

Und wenn dann …

Das kann ich nicht beantworten, Herr Ritter. Ich gehe jetzt erst mal davon aus, dass wahrscheinlich auch die FDP wieder hier zugegen sein wird. Insofern besteht die reelle Chance, dann diesen Änderungsantrag neu zur Diskussion zu stellen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Aber der Paragraf 15, der hat ja dazu geführt, dass die Kollegin Měšťan sich hier noch mal gemüßigt sah, sich hier zu äußern und verkündet hat, alle Welt spricht von der Energiewende, um damit gleich am besten im Nebensatz dann hier zu suggerieren, für die CDU trifft das nicht zu.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Und insofern, Kollegin Měšťan …

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt.)

Ich kann schon zwischen den Zeilen lesen. Gesagt haben Sie: Alle Welt spricht von der …

(allgemeine Unruhe – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ja, das ist so im Leben. Getroffene Hunde bellen. Insofern kann ich schon gut zwischen den Zeilen lesen.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Ich bin auch gerne bereit, hier etwas für Aufklärung zu sorgen.

Wenn alle Welt davon spricht, dann will ich Ihnen sagen, dass auch unter Beteiligung der CDU auf Bundesebene, nämlich im Jahre 2008, das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auf den Weg gebracht wurde.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Das kam aber von uns. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Und da werden Sie sicherlich auch wissen – davon gehe ich aus –, dass in Paragraf 16 der Anschluss- und Benutzungszwang auf Bundesebene neu definiert wurde. Und insofern will ich ganz gerne aus der Begründung hier einfach vorlesen.

(Toralf Schnur, FDP: Dann lesen Sie doch mal vor! Lesen Sie mal vor!)

Ich will doch mal die Begründung hier vortragen, damit sich das dann in den Köpfen auch mal festsetzt, warum die Regelung, die wir hier in der Kommunalverfassung haben, zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend ist. In der Begründung steht: „§ 16 erlaubt es den Gemeinden und Gemeindeverbänden, einen nach Landesrecht bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Nah- und Fernwärmeversorgung auch aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen.“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

„Aufgrund der in den Ländern bereits bestehenden allgemeinen Ermächtigungsgrundlagen zum Anschluss- und Benutzungszwang wird durch § 16 keine neue bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, sondern es werden vielmehr die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen auch für den Klima- und Ressourcenschutz geöffnet.“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau das ist es. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Das sagt das Bundesgesetz, federführend beteiligt die CDU. Insofern kann ich nur sagen: Jawohl, wir sprechen nicht nur von der Energiewende, sondern wir begleiten sie aktiv,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

und das in diesem Fall konkret auch schon seit 2008.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Und wenn Sie den Begründungstext – auch den Satz will ich Ihnen nicht vorenthalten – noch weiter nachvollziehen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer war da federführend, Herr Renz? Wer war da federführend?)

dann steht hier: „Um letzte Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, soll es § 16 ausdrücklich ermöglichen, dass alle Gemeinden und Gemeindeverbände unter Berufung auf den Zweck und das Ziel des § 1“ – nämlich Klimaschutz – „einen Anschluss- und Benutzungszwang erlassen können“.

Damit ist die Rechtsgrundlage geschaffen und unsere Kommunen können dann Paragraf 15 der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung bringen, können dann Satzungen auf den Weg bringen, die auch rechtssicher sind. Und wenn dann die von Ihnen geliebte Bürgermeisterin hier für Schwerin darstellt, wie erfolgreich sie hier schon mit dem Paragrafen 15 „Anschluss- und Benutzungszwang“ – das Wort ist übrigens schon nicht nur schrecklich, so, wie es da steht, sondern auch noch schrecklich in seiner Anwendung –, wenn sie glorreich in der Anhörung darstellt, wie erfolgreich sie in Schwerin hier waren, dann verstehe ich nicht, warum Sie jetzt hier weiter darauf herumreiten, dass wir diese Zwangsformulierung dann noch irgendwie veredeln sollen. Insofern wissen wir alle ganz genau, dass es auch immer zwei Seiten der Medaillen gibt, die will ich nur stichpunktartig zu diesem Thema hier mal in die Diskussion werfen.