Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung habe ich unter anderem zwei Fragen gestellt, die sich auf das weitere Verfahren bezogen haben:
Erstens. Sind in der verbleibenden Zeit überhaupt noch substanzielle Änderungen an diesem Entwurf möglich?
Aber den Auftrag für eine grundlegende FAG- Neuausrichtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich erinnern, bei der Sie in der 4. Legislaturperiode schon dabei waren, hatte bereits der Landtag in der 4. Wahlperiode formuliert. Nur passiert ist in der 5. Wahlperiode diesbezüglich nichts.
Zweite Frage: Wäre es sinnvoll, den Gesetzentwurf ruhen zu lassen, bis zur Überprüfung etwa der Verteilungsquote gemäß Paragraf 7 Absatz 3 notwendige Daten des Statistischen Amtes vorliegen, und das Gesetz auf dieser Grundlage im Herbst dieses Jahres durch den neuen Landtag zu verabschieden?
Aber der Landtag bräuchte für eine verantwortungsvolle Entscheidung eigentlich zumindest die Eckwerte der insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmasse und diese Entscheidungsgrundlage fehlt bis heute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat nicht zu verantworten, dass der vorliegende Gesetzentwurf erst über einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht wurde. Meine Fraktion hat auch nicht zu verantworten, dass diese, wie es Kollege Müller ausgedrückt hat, „kleine FAG-Novelle“ lediglich rechnerische Verschiebungen beinhaltet, die aus mathematischer Sicht kaum zu beanstanden sein mögen, einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen jedoch in keiner Weise Rechnung tragen. Meine Fraktion hat hierauf bereits bei Verabschiedung des Landkreisneuordnungsgesetzes vor einem Jahr mit einem entsprechenden Änderungsantrag und vor einem halben Jahr mit einem FAG-Antrag aufmerksam gemacht. Das rufe ich deshalb in Erinnerung, bevor der Kollege Renz wieder nach unseren Alternativen fragt.
(Torsten Renz, CDU: Nee. Aber warum machen Sie jetzt nichts? Damals haben Sie sich dafür schon starkgemacht.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird sich für das vorliegende Gesetz nicht politisch in Haftung nehmen lassen. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Meine Fraktion nimmt allerdings auch den kommunalen Wunsch nach Planungssicherheit zur Kenntnis und wird dem nicht entgegenwirken.
Lassen Sie mich hierzu abschließend anmerken, dass meine Fraktion und auch ich persönlich diesem Gesetz eine äußerst kurze Lebensdauer prophezeien, aus kommunal- und aus landespolitischer Verantwortung gleichermaßen. Und deshalb, werter Kollege Müller, ist der Änderungsantrag der Koalition auch nicht zu kritisieren. Ich habe nur Zweifel, ob dieses Gesetz überhaupt die nächsten zwei Jahre übersteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Ersten Lesung wurde der eigentliche Gegenstand, nämlich die vorliegende FAG-Novelle, von den Koalitionären nur mit spitzen Fingern angefasst. Das Thema wurde eher umgangen, so als habe man selbst ein ungutes Gefühl bei der Thematik. Der von mir geschätzte Kollege Müller appellierte an uns alle, nicht auf das FAG zu schauen „wie das Kaninchen auf die Schlange“. Das FAG war und ist aber Beratungsgegenstand dieses Antrages. Dann haben Sie beklagt, dass Kollege Holter kein Wort zum Thema „Gemeindefinanzreformkommission des Bundes“ verloren habe.
Aber vielleicht möchten Herr Müller und Herr Renz heute etwas zu den Ergebnissen dieser Kommission sagen.
Und schließlich hat der von mir geschätzte Kollege Renz in der Ersten Lesung sofort klargestellt, dass er sich zu „inhaltlichen“ Fragen nur „begrenzt äußern“ wolle.
(Torsten Renz, CDU: Ja, das bezieht sich doch darauf, dass Herr Müller und Herr Caffier schon alles vorgetragen haben.)
Die Änderungsanträge, lieber Kollege Renz, trugen die Überschrift „Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD“.
Die Einbringung dieser Änderungsanträge haben Sie aber dem von mir geschätzten Kollegen Müller überlassen. Warum das so ist, mögen Sie bitte selbst bewerten.
Und, lieber Kollege Renz, bei mir, auch wenn Sie das immer wieder nicht wahrhaben wollen, stimmen Wort und Tat überein.
Die Auseinandersetzung mit Ihnen, lieber Kollege Renz, ist sehr wichtig für die Auseinandersetzung mit der kommunalen Ebene, weil Sie draußen nämlich immer erzählen, im Himmel ist Jahrmarkt, und hier im Landtag ganz anders agieren.
Laut Protokoll der Ersten Lesung, Seite 17, haben Sie hier vollmundig angekündigt, den „kommunalen Konsolidierungsfonds“ in der jetzt vorliegenden FAG-Novelle „festschreiben“ zu wollen. Kollege Renz, Sie haben Ihren Worten allerdings keine Taten folgen lassen. Auch das mögen Sie bitte selbst bewerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine abschließende Bemerkung zu unserer Landesregierung. Ich zitiere den Innenminister aus seiner Einbringungsrede, wo er sagte: „Die Landesregierung bemüht sich um eine angemessene, aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.“
Ich glaube, es war auf der letzten Landtagssitzung, wo wir über die Beurteilung „bemüht“ schon gesprochen haben. Wenn es nämlich in einer Beurteilung oder einem Zeugnis heißt, dass er sich bemühte oder dass sie bemüht war, dann wissen wir alle, viel war damit im Ergebnis nicht anzufangen. Doll war es also nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung – und diese wurde unisono in der Anhörung eingefordert – gibt es prinzipiell zwei Wege: entweder eine aufgabengerechte Ausfinanzierung oder aber eine entsprechende Aufgabenentlastung. Unsere Landesregierung geht einen ganz anderen Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Finanz- und Innenministerium entwerfen eine Broschüre unter der Überschrift „Zur Situation der Kommunalfinanzen in Mecklenburg-Vorpommern“, streuen sie unters kommunale Volk und nennen das Ganze in ihrem Vorwort auch noch „Dialog mit den Kommunen“.
Ich zitiere hier mal aus einem Schreiben von einer unteren Rechtsaufsichtsbehörde an eine Kommune in unserem Land zum Haushaltssicherungskonzept. Dort heißt es: „Zur Leistung von freiwilligen Aufgaben wird aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt ange
merkt, dass diese auf Ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.“ Es heißt weiter: „Zudem sollte es zu keinen weiteren freiwilligen Aufgaben kommen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass für die Kinderbetreuung nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Elternbeiträge erhoben werden, es erfolgt derzeit eine Bezuschussung durch die Stadt.“
„Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob dies unter anderem angesichts der finanziellen Situation der Stadt in der tatsächlichen Wirkung weiter angebracht ist.