(Egbert Liskow, CDU: Ausschussvorsitzende. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vorsitzende. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende schriftliche Bericht zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt den Beratungsverlauf detailliert wieder und ich möchte daher in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde nur einiges kurz hervorheben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Sie haben richtig geschwitzt.)
Der Finanzausschuss hatte sich vorausschauend, schon bevor ihm der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung im April überwiesen worden war,
mit der Gestaltung des Beratungsverfahrens und einer möglichen Hinzuziehung externen Sachverstandes befasst. So konnten die Sachverständigen unmittelbar nach der Überweisung des Gesetzentwurfes angeschrieben und um die Erarbeitung einer Stellungnahme gebeten werden.
Bereits in der ersten grünen Woche nach der Landtagssitzung und den Osterferien fand dann die öffentliche Anhörung statt, an der auch fast alle eingeladenen Sachverständigen teilgenommen haben. Mit diesem zügigen und vorausschauenden Beratungsbeginn konnte Zeit eingespart werden, die dann angesichts der nahenden Sommerpause und der zeitlichen Vorgaben durch die Geschäftsordnung letztlich allen am Verfahren Beteiligten, einschließlich der beiden Mitberater, zugute kam, und wir den Gesetzentwurf gründlich beraten konnten.
Eine solche gründliche Beratung war auch unerlässlich, denn der Gesetzentwurf und die dahinter stehenden Rechtsänderungen waren auch auf den zweiten Blick nicht so ohne Weiteres gleich zu erfassen und zu verstehen. Dies zeigt auch schon der, wie ich finde, recht schwierige Zitiername des Gesetzes.
Angesichts der Fülle der zu ändernden einzelnen Gesetze, neun an der Zahl sind es, verwundert es dann eigentlich nicht, dass die Sachverständigen Kritik am Gesetzentwurf geübt haben, auch wenn sie an sich die Schaffung eigenständiger landesrechtlicher Vorschriften im Bereich der Besoldung und der Versorgung grundsätzlich begrüßt haben. So kritisierten die Sachverständigen, dass, anders als es die Landesregierung plant, nicht schon früher und noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode landeseigene Vollgesetze zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung geschaffen werden beziehungsweise geschaffen worden sind. Die Sachverständigen befürchten, dass mit dem anstehenden Legislaturwechsel und einer sich anschließenden Einarbeitungszeit der neuen Regierung und des neuen
Parlamentes sich die notwendige Überarbeitung des landeseigenen Besoldungs- und Versorgungsrechtes auf ungewisse Zeit weiter verzögern wird.
Inhaltlich geht es im Kern des Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung darum, im Bereich der Besoldung und Versorgung der Beamten eigenständige landesrechtliche Vorschriften zu schaffen. So werden die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes durch jeweilige Überleitungsgesetze in eigenständiges Landesrecht überführt und schließlich am übergeleiteten Recht noch Änderungen vorgenommen.
Der Finanzausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf und den dazu abgegebenen Stellungnahmen der Sachverständigen befasst. Auch sind die Stellungnahmen und Prüfaufträge der Mitberater ausdrücklich und zusammen mit der Landesregierung erörtert worden. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle einen wohl nicht häufig vorkommenden Umstand, nämlich, dass die im Laufe der Beratungen im Ausschuss beantragten Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen den Sachverständigen ebenfalls zur Stellungnahme übersandt worden sind und deren Meinungen noch in die Beratungen mit einfließen konnten.
Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf mit einigen wenigen Änderungen anzunehmen. So soll vor dem Hintergrund einer kürzlich ergangenen, aber noch nicht begründeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Paragraf 46 Bundesbesoldungsgesetz rein vorsorglich und nicht auf Dauer angelegt auf die Möglichkeit der Zulagengewährung bei vorübergehend vertretungsweiser Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes verzichtet werden, sprich, Paragraf 46 Besoldungsgesetz in der vom Bundesverwaltungsgericht behandelten Fassung nicht in das Landesrecht übergeleitet werden – nicht auf Dauer deswegen, weil nach der Begründung der Gerichtsentscheidung das Urteil ausgewertet und letztlich geprüft werden soll, ob eine solche oder ähnliche Zulage rechtssicher in das Landesbesoldungsgesetz aufgenommen werden kann.
Der Finanzausschuss empfiehlt ferner aus Klarstellungsgründen, dass die Wartefristregelung für die Versorgungswirksamkeit von Bezügen aus einem höheren Amt dann keine Anwendung finden soll, wenn die höhere Besoldung auf einer strukturellen Besoldungsanpassung durch Gesetz oder Rechtsverordnung beruht.
Die Kritik des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern und die Stellungnahme des Europa- und Rechtsausschusses aufnehmend hat sich der Finanzausschuss einstimmig darauf verständigt, dem Landtag eine den Artikel 7 des Gesetzentwurfes betreffende Entschließung zu empfehlen. In diesem Artikel 7 geht es um eine Anpassung des Landesrichtergesetzes an die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten. Diese Gesetzesänderung ist für den Richterbund nicht nachvollziehbar, da es laut Gesetzesbegründung in erster Linie um die Schaffung eigenständiger landesrechtlicher Vorschriften zur Besoldung und Versorgung der Beamten gehen soll und nicht um die dienstliche Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten durch ihre Vorgesetzten.
Mit der vom Finanzausschuss empfohlenen Entschließung nimmt der Landtag zu den mit dem Besoldungs- und Versorgungsrechtüberleitungsänderungsgesetz
be ab sichtigten Änderungen des Landesrichtergesetzes Stellung und spricht sich für entsprechende Beteiligungsrechte für Richter- und Staatsanwaltsvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie eine grundlegende Modernisierung des Landesrichtergesetzes aus – also eine hervorragende Aufgabe für die Kollegen der nächsten Legislaturperiode.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf haben im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Für die Einzelheiten zu diesen Anträgen, den Austausch der Argumente, aber auch zu der Beratung aller letztlich beschlossenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Dort sind die Argumente für und wider ausführlich wiedergegeben.
Die Beschlussempfehlung ist insgesamt einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und der FDP sowie bei Abwesenheit der Fraktion der NPD angenommen worden.
Deshalb bitte ich Sie nun im Namen des Finanzausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4217.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4444 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 11 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 11 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4444 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4444 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, der SPD und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4444 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Enthaltung der Fraktion der FDP und der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE haben einen Dringlichkeitsantrag zum Thema: „Diplom in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland erhalten – Parlamentsbeschluss respektieren“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/4465 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen morgen nach dem Tagesordnungspunkt 11 aufrufen. Wir werden das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 29. Juni 2011, 9.30 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.